Möglich, denn die Eigenverwaltung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens wurde jetzt aufgehoben, udn es gibt einen juristischen Übergang in das sogenannte Relelinsolvenzverfahren.Mehr als eine Quote wird wohl hier nicht übrig bleiben.
10 IN 394/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Traumhaus AG, Borsigstraße 20 a, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 30469), vertr. d.: 1. Wolfgang Fuchs, (Vorstand), 2. Otfried Sinner, (Vorstand), ist am 01.12.2023 um 17:25 Uhr die vorläufige Eigenverwaltung aufgehoben und die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, c/o Pluta Rechtsanwalts GmbH – Büro Frankfurt/Main, Trakehner Straße / Eingang A 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 850 9693 0, Fax: 069 / 850 9693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 07.02.2024
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