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Traurig, Traurig, bisher erst vier Musterfeststellungsklagen

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Musterfeststellungsklage schwächlich gestartet

Laut Register sind bisher nur wenige Klagen erhoben worden. Daher zieht der bekannte Blogger und Richter Richter Benedikt Windau im FAZ-Einspruch eine kritische Zwischenbilanz zu der am 1. November 2018 in Kraft getretenen Regelung der Musterfeststellungsklage. Bemerkenswert sei die mit vier äußerst geringe Zahl bislang erhobener Klagen. Unklarheiten bei der verjährungshemmenden Wirkung seien auch immer noch nicht ausgeräumt. So bleibe zu fragen, ob ein Zuwarten der auf EU-Ebene geplanten Verbandsklage oder die „Fortentwicklung der bestehenden Rechtsbehelfe vielleicht sinnvoller gewesen wäre, als ein komplett neues Instrument zu schaffen“.

Musterfeststellungsklage

Beispiel: Ein Konzern benachteiligt die Verbraucher, weil er sich nicht an Recht und Gesetz hält und immer zu hohe Mobilfunkkosten abrechnet. Die Verbraucher akzeptieren das Fehlverhalten und verzichten auf eine Klage wegen der wenigen Euros. Das ist bisher üblich, weil es sich kaum Rechtsanwälte finden, die einen Kläger bei einem Gegenstandswert von wenigen Euros vertreten wollen und weil die Gerichts- und Anwaltsgebühren regelmäßig höher sind als die Summe, um die gestritten wird. Mit anderen Worten: niemand klagt, weil ein „rationales Desinteresse“ besteht. Jetzt ändert sich die Situation:

„Nach dem Entwurf soll die Musterfeststellungsklage ausschließlich zwischen dem klagenden Verbraucherschutzverband und der beklagten Partei geführt werden. Die betroffenen Verbraucher sollen jedoch die Möglichkeit erhalten, ihre Ansprüche gegen die beklagte Partei mit verjährungshemmender Wirkung und ohne Anwaltszwang zu einem Klageregister anzumelden. Außerdem soll das Musterfeststellungsurteil Bindungswirkung für nachfolgende Klagen der Verbraucher entfalten. Damit steige die Wahrscheinlichkeit einer einvernehmlichen Regelung aufgrund einer erfolgreichen Musterentscheidung, insbesondere als Grundlage für Einigungen der Parteien im Rahmen der außergerichtlichen Streitschlichtung.“ Der Gesetzgeber hat mit der Musterfeststellungsklage eine Möglichkeit geschaffen, dass sich doofe Verbraucher zusammenschließen können und gemeinsam mit einer Verbraucherorganisation gegen Unrecht kämpfen können. Dann muss nur noch in einem Folgeprozess die Höhe des Schadens individuell eingeklagt werden.

Jetzt muss das Gesetz nur noch gelebt werden.

 

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