Der Reiseanbieter Travel24.com AG hat um die 25-Millionen Euro über Anleihen bei Anlegern für den Aus- und Umbau zweier Design-Hotels, die spätestens 2013 eröffnet werden sollten, eingesammelt. Bis heute ist jedoch keines davon im Betrieb. Bilder beweisen, dass der Baufortschritt ernüchternd ist und eine baldige Eröffnung nicht in Sicht ist.
Der Wertpapierprospekt, auf das die Anleger vertrauten, soll in erheblicher Weise fehlerhaft sein, da Travel24.com anders als versprochen die Gelder für Aufbauarbeiten benötigte.
Nach Untersuchungen der tatsächlichen Geldströme und den ausgewerteten Anlegerprospekten soll sich der Tatbestand des Kapitalanlagebetruges aufdrängen. Bereits vor einiger Zeit musste Travel24.com einräumen, dass der Wirtschaftsprüfer BDO aufgrund der momentan vorliegenden Unterlagen, Nachweise sowie Beurteilungen und wesentlicher Prüfungshemmnisse Versagungsvermerke i. S. d. § 322 Abs. 5 Satz 1 HGB für den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014 erteilen wird. Anhand dessen verdichten sich die Beschuldigungen eines Kapitalanlagebetruges. Wohin das Geld tatsächlich geflossen ist, ist allerdings noch nicht ganz klar.
Im September 2017 sollen die verzinsten Anleihen voll zurückgezahlt werden. Ob dies tatsächlich so geschieht, ist zweifelhaft. Es wird zu prüfen sein, inwieweit die Wertpapierprospekte fehlerhaft sind, ob die Rückzahlung der Anleihen in voller Höhe erfolgt und für welche Zwecke die Anleihen eingesetzt worden sind.
Falls Travel24.com die Anleihen zweckwidrig eingesetzt hat, die Rückzahlung der Anleihen nicht in voller Höhe erfolgt und die Wertpapierprospekte fehlerhaft sind, könnten etwaige Verträge, die eine Anleihe für Travel24.com bezweckten, aufgrund eines Kapitalanlagebetruges nach § 134 BGB i.V.m. § 263 StGB als nichtig anzusehen sein.
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