Travel24.com AG – Katastrophenbilanzjahr

Published On: Freitag, 25.06.2021By Tags:

Ja das kann man, wenn man die Bilanz  gelesen hat, dann durchaus als Ergebnis so feststellen.

Travel24.com AG

Leipzig

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Zusammengefasster Lagebericht1 2020 der Travel24.com AG

A. GRUNDLAGEN DES KONZERNS

A.1. GESCHÄFTSMODELL – ZIELE – STRATEGIE

A.2. KONZERNSTRUKTUR

A.3. STEUERUNGSSYSTEME

B. WIRTSCHAFTSBERICHT

B.1. GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

B.2. GESCHÄFTSVERLAUF UND WESENTLICHE EREIGNISSE DES GESCHÄFTSJAHRES 2020

B.3. ERTRAGSLAGE DES KONZERNS

B.4. VERMÖGENSLAGE DES KONZERNS

B.5. FINANZLAGE DES KONZERNS

B.6. GESAMTAUSSAGE ZUR WIRTSCHAFTLICHEN LAGE

B.7. ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE DER TRAVEL.24.COM AG (HGB)

C. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

C.1. RISIKOMANAGEMENTSYSTEM

C.2. RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENES INTERNES KONTROLLSYSTEM (IKS)

C.3. CHANCENBERICHT

C.4. RISIKOBERICHT

C.5. GESAMTAUSSAGE ZUR CHANCEN- UND RISIKOSITUATION

C.6. PROGNOSEBERICHT

D. SONSTIGE ANGABEN

D.1. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 289F UND § 315D HGB

D.2. ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN NACH §§ 289A ABS. 1, 315A ABS. 1 HGB

D.3. VERGÜTUNGSBERICHT

D.4. SCHLUSSERKLÄRUNG ZUM ABHÄNGIGKEITSBERICHT

A. Grundlagen des Konzerns

A.1. Geschäftsmodell – Ziele – Strategie

Das Geschäftsmodell des Travel24 Konzerns (im Folgenden „Travel24 Group“) und der Konzernmuttergesellschaft Travel24.com AG (im Folgenden „Travel24 AG“ genannt) 2unterteilt sich im Berichtsjahr 2020 in die drei Segmente Immobilien, Hotellerie und Internet. Ab dem Geschäftsjahr 2021 umfasst das Geschäftsmodell die beiden Segmente Immobilien und Hotellerie. Das bisherige Segment Internet wurde im ersten Quartal 2021 aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie bis auf Weiteres eingestellt.

1 Der vorliegende zusammengefasste Lagebericht umfasst neben dem Travel24 Konzern auch die Travel24.com AG. Er wurde gemäß § 289, 289a, § 315, § 315a, § 315b, § 315c und § 315d Handelsgesetzbuch (HGB) aufgestellt. Darüber hinaus sind der Vergütungsbericht und die Erklärung zur Unternehmensführung sowie die Kennzahlentabelle Bestandteile des Zusammengefassten Lageberichts.
2 Sofern Sachverhalte oder Aspekte bei der Travel24 AG von denen der gesamten Travel24 Group wesentlich abweichen, werden die abweichenden Sachverhalte oder Aspekte für die Travel24 AG gesondert dargestellt und gewürdigt.

Segment Immobilien

Die Travel24 Group hat die Erweiterung des Geschäftszwecks um die Verwaltung eigenen Vermögens und den Ankauf von Grundbesitz und Beteiligungen wie beabsichtigt vorgenommen. Die Geschäftstätigkeit des Segments besteht im Ankauf, dem Handel und der Verwaltung von Grundbesitz und Immobilienbeteiligungen mit Schwerpunkt auf Gewerbeimmobilien im technologischwissenschaftlichen Bereich. Der Kern des Segments besteht erstens in der Erzielung von Erträgen aus der Vermietung und aus der Veräußerung von Renditeimmobilien3 und zum anderen im Handel mit Immobilien durch Ankauf und zeitnaher Wiederveräußerung dieser. Darüber hinaus wird ein Grundbesitz-Portfolio im Bereich Land Banking und Land Development aufgebaut. Dabei handelt es sich um den Erwerb von Grundstücken mit hohem Entwicklungspotential. Durch die Entwicklung, Sanierung und Modernisierung des Grundbesitzes erfolgt eine Revitalisierung, um vorhandenes Ertragspotential zu heben. Die Transaktionen können dabei in Form von Asset Deals und in Form von Share Deals erfolgen.

Der Aufbau und die Entwicklung des Segments erfolgen in Zusammenarbeit mit strategischen Aktionären aus der Immobilienbranche. Die Travel24 Group arbeitet bei der Realisierung der Projektpipeline unterstützend mit diesen zusammen und wird darüber hinaus auch im Asset Management durch die strategischen Aktionäre begleitet. Diese Aktionäre stellen somit die zentralen strategischen Partner für die Travel24 Group dar. Zum Berichtszeitpunkt sind Investitionen für die kommenden Jahre in zwei- bis dreistelligen Millionenbeträgen pro Jahr in Immobilien vornehmlich mit einer Mieterstruktur aus den Bereichen Forschung, Wissenschaft und Technologie avisiert. Die Investitionen werden über die Travel24 Beteiligung GmbH als 100%ige Tochtergesellschaft der Travel24.com AG vorgenommen.

Die strategische Ausrichtung der Travel24 Group im Segment Immobilien zielt auf die Entwicklung eines Portfolios aus Zukunftswerten mit der gezielten Ausrichtung auf Forschung, Wissenschaft und Technologie in wachsenden und aufstrebenden Regionen. Die Travel24 Group geht davon aus, dass sich diese Branchen überdurchschnittlich dynamisch entwickeln. Zentrale Faktoren für dieses Wachstum sieht die Travel24 Group in flexibel gestaltbaren Büroflächen, Forschungs- und Entwicklungslaboren oder Produktionsflächen für aufstrebende Technologien und der weiteren intensiven Förderung der öffentlichen Hand in diesen Bereichen. Die Travel24 Group ist bestrebt, insbesondere durch namhafte und ertragsstarke Ankermieter stabile Vermietungserträge zu erzielen und die Attraktivität der Liegenschaften auf einem hohen Niveau zu halten.

Segment Hotellerie

Innerhalb des Segments Hotellerie werden klassische Beherbergungsleistungen erbracht. Dies umfasst die Vermietung von Betten, Bewirtungsleistungen und spezifische Komplementärleistungen, v.a. die Vermietung von Parkplätzen. Die Travel24 Group ist in diesem Segment seit 1. Juli 2020 mit zwei Managementbetrieben tätig, zum einen mit dem Travel24 Hotel Leipzig-City im Bereich der Lifestyle-Hotels (Budget- bzw. Midscale-Design 2-Sterne Plus bzw. 3-Sterne) und zum anderen mit einem Hotel im Bereich der Luxushotellerie in Leipzig. Bis zum 30. Juni 2020 wurde das Travel24 Hotel Leipzig-City als eigener Pachtbetrieb geführt.

3 Der Begriff „Renditeimmobilie“ wird von der Travel24 Group nicht gleichbedeutend mit der Definition „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie“ im Sinne der IFRS verwendet. Unter einer Renditeimmobilie wird ein Objekt verstanden, mit welchem Erträge durch Vermietung oder durch Veräußerung erzielt werden können, ohne dass Entwicklungsleistungen von beträchtlichem Umfang erforderlich sind. Sofern als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien im Sinne des IAS 40 gemeint sind, werden diese als solche bezeichnet.

Die seit 2020 andauernde Corona-Pandemie hat zu massiven Einbußen und einschneidenden Veränderungen in der Hotelbranche geführt. Der Vorstand geht davon aus, dass sich sowohl das Anforderungsprofil für geschäftliche und dienstliche Reise- und Übernachtungsleistungen als auch das Konsumverhalten beim Städtetourismus signifikant und dauerhaft verändern und im Volumen verringern werden. Überkapazitäten werden abgebaut werden müssen. Zudem zeigt sich in der Branche und auch für die Travel24 Group, dass durchschnittlich erzielbare Gewinne und die daraus resultierende Eigenkapitaldecke schwerwiegende Schocks nicht hinreichend abfedern können. Aufgrund dessen sah sich die Travel24 Group dazu gezwungen, ihre bisherige Strategie im Segment Hotellerie zu verändern.

Die Travel24 Group plant zum Berichtszeitpunkt nicht mehr mit dem Aufbau einer Kette von zehn und langfristig bis zu 25 markengebundenen Lifestyle-Hotels. Vielmehr steht für den Vorstand nun im Fokus, Ergebnisbeiträge im Segment Hotellerie durch Betriebsführung von Hotels als Managementdienstleistung für Dritte auf Grundlage von Managementverträgen zu erzielen. Die skizzierten einschneidenden Veränderungen und Risiken lassen vermuten, dass in den kommenden Jahren intensive Restrukturierungs- und Change-Management-Prozesse erforderlich werden. Dies wird bei Hotelbetreibern und Hotelkonzernen insbesondere für höhere Hotelkategorien zu Bedarf an externen Management- und Beratungsdienstleistungen zur Effizienzsteigerung führen. Die vorhandene Expertise der Travel24 Group in operativen und leitenden Funktionen in der Hotellerie kann auf die Erzielung von Ergebnisbeiträgen in diesem Bereich gelenkt werden.

Aufgabe Segment Internet

Die seit dem Jahr 2020 andauernde Corona-Pandemie hat zu massiven Einbußen und einschneidenden Veränderungen in der Tourismuswirtschaft geführt. Der Branche droht eine Insolvenzwelle und Unternehmen dürften gezwungen sein, Geschäftsbereiche aufzugeben.

Die Travel24 Group hat im Jahr 2020 massive Verluste im Segment Internet erlitten. Die Travel24 Group ist aufgrund der negativen mittel- und langfristig zu erwartenden Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Geschäftserfolg im Segment Internet sowie auf die Bonität und Finanzierungsfähigkeit der bisherigen Geschäftstätigkeit des Konzerns nicht in der Lage, das Reise- und Flugvermittlungsgeschäft wirtschaftlich erfolgreich zu betreiben. Weitere Investitionen ließen sich nicht amortisieren. Die Margen der Pauschal- und Flugvermittlung sind für die Travel24 Group langfristig zu gering, sodass die durchschnittlich erzielbaren Gewinne schwerwiegende Schocks nicht hinreichend abfedern können.

Der Vorstand hat beschlossen, die Geschäftstätigkeit im Segment Internet bis auf Weiteres einzustellen. Die Travel24 Group plant derzeit nicht mehr mit Investitionen in den Portalbetrieb des Reise- und Flugvermittlungsgeschäfts oder mit Mitteln zur Bewerbung und Aufrechterhaltung der Marke, der Portale oder der Domains. Die Veräußerung der Vermögensgegenstände zu einem späteren Zeitpunkt stellt eine Option für die Travel24 Group dar. Derzeit werden keine diesbezüglichen Anstrengungen unternommen.

A.2. Konzernstruktur

Die Travel24 Group wies zum Bilanzstichtag folgende Struktur mit direkten und indirekten Tochtergesellschaften sowie assoziierten Unternehmen auf:

A.3. Steuerungssysteme

Die Travel24 Group verfügt über die drei Segmente Immobilien, Hotellerie und Internet. Über die Entwicklung in diesen Segmenten wird der Vorstand mittels regelmäßiger Berichte im Detail informiert, sodass er möglichen Fehlentwicklungen frühzeitig entgegenwirken kann. Grundsätzlich nutzt das Management der Travel24 Group eine Reihe von Kennzahlen als finanzielle Leistungsindikatoren, um den Erfolg im Konzern zu steuern. Dazu wird die Budgetplanung mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung verglichen und bei signifikanten Abweichungen entsprechende Maßnahmen abgeleitet, geprüft und ggf. umgesetzt. Dabei wird eine segmentspezifische Steuerung angestrebt.

Segment Immobilien

Die Travel24 Group tritt derzeit in den Immobilienmarkt ein und befindet sich im Jahr 2021 in ihrem ersten vollen Geschäftsjahr im Segment Immobilien. Als finanzielle Leistungsindikatoren zieht die Travel24 Group im laufenden Geschäftsjahr das Investitionsvolumen, das operative Ergebnis (EBIT) und das Vorsteuerergebnis (EBT) des Segments zur Beurteilung und Steuerung heran. Darüber hinaus stellen die Fremdkapitalkosten eine weitere finanzielle Steuerungsgröße dar.

Es ist geplant, das Steuerungssystem im Zuge der sich entwickelnden Strategie sukzessive auszubauen und anzupassen.

Segment Hotellerie

Die zur Steuerung der Hotels üblicherweise herangezogenen finanziellen Leistungsindikatoren sind der Logisumsatz in TEUR, der RevPAR in EUR und der GOP in Prozent vom Umsatz.

Der Logisumsatz umfasst die Erlöse aus dem Verkauf von Zimmern. Der RevPAR sind die Erlöse aus Logisumsatz pro verfügbarer Zimmerkapazität. Der GOP als Bruttobetriebsergebnis bezieht sich zu Vergleichszwecken lediglich auf Umsätze und Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit dem Hotelbetrieb stehen.

Zusätzlich werden die generierten Hotel-Buchungen und damit verbundenen zukünftigen Erlöse vom Management mit dem Budget verglichen, um Abweichungen frühzeitig erkennen zu können.

Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der geänderten Strategie reduzieren sich die Leistungsindikatoren hinsichtlich der beiden Managementbetriebe auf die fixen vertraglichen Managementvergütungen sowie die Erträge aus assoziierten Unternehmen des Travel24-Hotels in Leipzig.

Segment Internet

Die im Segment Internet zur Steuerung herangezogenen finanziellen Leistungsindikatoren sind der Provisionsumsatz in TEUR, der Aufwand für bezogene Leistungen in TEUR und Prozent vom Provisionsumsatz sowie das EBIT. Der Provisionsumsatz umfasst die Erlöse aus Vermittlungsprovisionen. Der Aufwand für bezogene Leistungen umfasst den Marketingaufwand und die sonstigen umsatzbezogenen Aufwendungen.

B. Wirtschaftsbericht

B.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 4,9 % geschrumpft (2019: 0,6 % Wachstum). Dabei sei die wirtschaftliche Aktivität insbesondere in den Dienstleistungsbereichen von den Lockdown-Maßnahmen geprägt. Der Arbeitsmarkt blieb trotz der anhaltenden Einschränkungen zur Pandemieeindämmung sehr stabil. Die Arbeitslosigkeit stieg im Februar 2021 saisonbereinigt nur leicht an, während es bei der Unterbeschäftigung zu einem leichten Rückgang kam. Infolge der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zeichnet sich jedoch bei der Kurzarbeit ein weiterer leichter Anstieg ab.

Insbesondere die Dienstleister zeigten sich pessimistisch (BMWi, Ausgewählte Daten zur wirtschaftlichen Lage, März 2021; Deutsche Bundesbank, Monatsbericht März 2021).

Infolge der im In- und Ausland ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist die deutsche Wirtschaftsleistung in der ersten Jahreshälfte drastisch gesunken, wobei sich der Einbruch auf die Monate März und April konzentrierte. Schon im Mai setzte eine kräftige Gegenbewegung ein.

Dieser Erholungsprozess dürfte aber zunehmend an Fahrt verlieren. Denn Nachholeffekte laufen aus, einige Branchen sind weiterhin erheblichen Einschränkungen ausgesetzt und die für die deutsche Wirtschaft wichtige globale Investitionstätigkeit dürfte noch für einige Zeit geschwächt bleiben. (Quelle: Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose, Herbst 2020, Erholung verliert an Fahrt – Wirtschaft und Politik weiter im Zeichen der Pandemie, 14.10.2020).

Nach einem Rückgang der Wirtschaftsleistung im Jahr 2020 um 4,9 % sei für 2021 und für 2022 ein Wachstum von jeweils 3 % zu erwarten. Die erwartete Erholung der Wirtschaft hat die Entwicklung am Arbeitsmarkt wieder stabilisiert. Problematisch sei sicherlich die Situation in jenen Wirtschaftsbereichen, die vom aktuellen Lockdown wie schon im ersten am stärksten betroffen sind, besonders in den kontaktintensiveren Dienstleistungsbereichen (Handel, Gastronomie, körperbezogene Dienstleistungen, Tourismus). Die Auswirkungen dürften in diesen Bereichen zu vermehrten Insolvenzen führen (Quelle: HWWI, Aktuelle HWWI-Konjunkturprognose, 03.03.2021).

Segment Immobilien

Der Deutsche Immobilienfinanzierungsindex (DIFI) steigt im 1. Quartal 2021 um 9,5 Punkte und erreicht mit einem Stand von -14,0 Punkten seinen höchsten Wert seit dem 3. Quartal 2019. Sowohl die Einschätzungen zur Finanzierungssituation der vergangenen sechs Monate als auch die Erwartungen an die Finanzierungssituation in den nächsten sechs Monaten fallen positiver aus als noch im 4. Quartal 2020. Insgesamt verharren die entsprechenden Indikatoren allerdings noch im negativen Bereich. (Quelle: JLL/​ZEW, DIFI-Report – Einschätzungen zum Immobilienfinanzierungsmarkt, März 2021).

Projektentwickler haben in den letzten Jahren auf den seit längerem akuten Flächenmangel reagiert. Bereits nach dem ersten Halbjahr 2020 zeichnet sich für das Gesamtjahr ein neuer Rekord mit rund 2,2 Mio. qm fertiggestellten Flächen von Unternehmensimmobilien ab. Zugleich war auch das Transaktionsvolumen mit mehr als 1,2 Mrd. Euro im ersten Halbjahr ausgesprochen hoch. Gewerbeparks stellen die Objektkategorie dar, die im ersten Halbjahr 2020 am stärksten gehandelt wurde. Mit rund 903 Mio. Euro Transaktionsumsatz vereinen sie knapp 73 % des gesamten Investmentvolumens auf sich. Im Mittel der vergangenen fünf Jahre wurden rund 1,13 Mrd. Euro pro Jahr in Gewerbeparks investiert. (Quelle: bulwiengesa, INITIATIVE UNTERNEHMENSIMMOBILIEN, Marktbericht 1. Halbjahr 2020, „Rekordfertigstellungen bei Unternehmensimmobilien“).

Rund ein Jahr nach Ausbruch der Corona-Pandemie präsentiert sich der Immobilienmarkt in Deutschland als insgesamt robust. Der gewerbliche Wohnimmobilienmarkt verzeichnet einen anhaltenden Nachfrageüberhang mit moderaten Mietpreissteigerungen. Bei Büroimmobilien sind die Flächenumsätze im Laufe des Jahres 2020 zurückgegangen. Einzelhändler waren im Jahr 2020 zu zahlreichen Filialschließungen gezwungen. Daraus resultieren flächendeckend nachlassende Spitzenmieten und zunehmende Leerstände in den Innenstädten (Quelle: Immobilienmanager, „Immobilienmarkt insgesamt robust“, Online-Rubrik News. 21.12.2020).

Segment Hotellerie

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag der Umsatz im Gastgewerbe im Zeitraum von März 2020 bis Januar 2021 real (preisbereinigt) um 47,1 % unter dem des Vorjahreszeitraums. Hotels, Gasthöfe und Pensionen verzeichneten im selben Zeitraum ein Minus von real 57,0 %. Die Zahl der Beschäftigten sank von März 2020 bis Januar 2021 um 19,2 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Seit Ausbruch der Pandemie im März 2020 gab es noch keinen Monat, in dem die Umsätze im Gastgewerbe real wieder das Niveau des jeweiligen Vorjahresmonats erreichten. Besonders hoch waren die Einbrüche in den Lockdown-Monaten April 2020 und Dezember 2020 mit -74,7 % beziehungsweise – 71,1 %. Dabei trafen die Umsatzeinbußen die einzelnen Bereiche Gastronomie und Beherbergung unterschiedlich stark: In der Beherbergung fiel der Umsatzrückgang in diesem Zeitraum mit -54,8 % besonders hoch aus.

Im Jahr 2020 verzeichneten die Beherbergungsbetriebe in Deutschland 302,3 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, waren das 39,0 % weniger als im Jahr 2019. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland sank im Vorjahresvergleich um gut ein Drittel (-33,4 %) auf 270,3 Millionen. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland war mit 32,0 Millionen sogar knapp zwei Drittel (-64,4 %) geringer als im Jahr 2019 (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. N 020 vom 22.03.2021 zum Gastgewerbe in der Corona-Krise und Nr. 058 vom 10.02.2021 zum Inlandstourismus 2020).

B.2. Geschäftsverlauf und wesentliche Ereignisse des Geschäftsjahres 2020

Im Januar teilte Herr Michael Klemmer, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Travel24 Group, der Gesellschaft Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR mit. Herr Klemmer hatte über die MK Value Shares GmbH 19,18 % (390.122 Stück) Aktien der Travel24 Group erworben.

Im Februar wurde die Warth & Klein Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum Jahres- und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig bestellt. Die von der Hauptversammlung am 15. Oktober 2019 zum Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 gewählte Knoll Beck AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, München, hatte der Travel24 AG mit Schreiben vom 8. Januar 2020 mitgeteilt, dass sie den Auftrag zur Durchführung der Abschlussprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses nicht annehmen wird.

Im Februar teilte die Travel24 Group mit, dass die mit Corporate-News-Meldung vom 17. Oktober 2019 angekündigte Barkapitalerhöhung der Gesellschaft nicht umgesetzt wird. Bezüglich dieser Barkapitalerhöhung und weiterer Beschlüsse der Hauptversammlung 2019 der Gesellschaft waren Anfechtungsklagen anhängig. Eine fristgerechte Durchführung der Kapitalerhöhung war somit nicht möglich. Aufsichtsrat und Vorstand der Travel24 Group haben die Möglichkeiten zur Durchführung einer neuen Kapitalmaßnahme geprüft und der Hauptversammlung 2020 die Durchführung einer Barkapitalerhöhung über 8 Mio. Euro vorgeschlagen.

Im Februar gingen der Travel24 Group die vorläufigen Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang mit der Ende 2019 fortgesetzten Betriebsprüfung für die Jahre 2012 bis 2014 zu. Im März hat die Steuerberatung der Gesellschaft gegenüber der Travel24 Group eine erste Einschätzung der zu erwartenden Konsequenzen abgegeben. Insgesamt seien die Prüfungsfeststellungen teilweise zutreffend mit geringen Einkommensauswirkungen, teilweise klar falsch und teilweise strittig. Danach rechnet die Travel24 Group zum gegenwärtigen Zeitpunkt weiterhin mit einer Liquiditätsbelastung von TEUR 150. Eine Rückstellung in entsprechender Höhe wurde gebildet.

Im Mai erklärte der Vorstand, Herr Armin Schauer, seine Absicht, sein Vorstandsmandat und andere Organstellungen in der Unternehmensgruppe rund ein Jahr früher als vertraglich vorgesehen beenden zu wollen. Aufsichtsrat und Vorstand hatten sich sodann darüber verständigt, dass der Vorstandsvertrag zum 30. Juni 2020 beendet werden und Herr Schauer an diesem Tag aus dem Vorstandsamt ausscheiden soll. Herr Schauer schied zu diesem Datum als Vorstand und aus allen weiteren Organstellungen in der Unternehmensgruppe aus. Nachfolger im Amt des Vorstandes und weiterer Organämter wurde am 1. Juli 2020 Herr Ralf Dräger.

Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Schauer als Vorstand der Travel24 Group zum 30. Juni und ein in diesem Zusammenhang erfolgter Verkauf von 2% der Anteile an der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH übt die Travel24 Group keine Beherrschung im Sinne des IFRS 10 über die Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH mehr aus. Die Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH unterliegt keiner Beherrschung mehr, sodass es zum 30. Juni 2020 zu einer Entkonsolidierung aller Vermögenswerte und Schulden gekommen ist. Dadurch kam es zu einer Bilanzverkürzung um rund TEUR 19.500. Durch die Anwendung des IFRS 16 wurden im Berichtszeitraum aktivseitig Nutzungsrechte und passivseitig Leasingverbindlichkeiten bilanziert, deren Entkonsolidierung den wesentlichen Effekt der Bilanzverkürzung darstellen. Ende 2020 hat die Travel24 Group weitere 23% ihrer Anteile an der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH verkauft. Die notarielle Beurkundung der Veräußerung erfolgte im Januar 2021. Die Travel24 AG übt weiterhin einen maßgeblichen Einfluss auf die Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft aus, sodass die Beteiligung zukünftig at-equity zu bilanzieren ist. Diese wird in der Position „Nach der Equity-Methode bewertete Unternehmen“ abgebildet.

Im Juli hat die Travel24 Group ihre betriebswirtschaftliche Planung für das 2. Halbjahr 2020 überprüft. Im Ergebnis musste die Travel24 Group bei pflichtgemäßem Ermessen feststellen, dass bei der Travel24 AG ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat unverzüglich informiert. Aufsichtsrat und Vorstand haben daraufhin entschieden, den Punkt des Verlusts von mehr als 50% des Wertes des Grundkapitals sowie Vorschläge zur Verbesserung der Situation auf die Tagesordnung der Hauptversammlung am 17. September 2020 zu setzen.

Die Travel24 Group hatte 2017 mit der Unister Holding GmbH i. I. (kurz: Unister Holding) und weiteren Gesellschaften des Unister-Konzerns eine Aufrechnungs- und Anfechtungsvereinbarung zur Abwendung von möglichen Risiken für die Travel24 Group, über den Ausgleich und Verzicht gegenseitiger Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Vertragsparteien und über die Klarstellung der Eigentumsrechte an Travel24-Domains geschlossen, welche nach dem Kenntnisstand und der Einschätzung der Travel24 Group schwebend unwirksam war. Die Aufrechnungs- und Anfechtungsvereinbarung wurde im Juli von den Vertragsparteien des zugrundeliegenden bedingten Kaufvertrages modifiziert und damit wirksam. Die von der Travel24 Group an den Insolvenzverwalter der Unister-Gesellschaften zu zahlenden Ausgleichsbeträge wurden vom Insolvenzverwalter an die VICUS GROUP AG abgetreten. Korrespondierend zur Durchführung des bedingten Kaufvertrages und der Aufrechnungs- und Anfechtungsvereinbarung erhielt die Travel24 Group Ende Juli bzw. Anfang August Stimmrechtsmitteilungen der Käuferparteien und die Stimmrechtsmitteilung der Unister Holding als Verkäuferpartei.

Im August erklärte Herr Michael Klemmer gegenüber dem Vorstand, dass er sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 17. September 2020 niederlegt. Die Hauptversammlung wählte am 17. September 2020 Herrn Dr. René Laier zum Nachfolger von Herrn Klemmer in das Amt des Aufsichtsrats. Herr Dr. Laier ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer diverser Objektgesellschaften in der Immobilienbranche.

Im August wurde die Travel24 Group über den Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 4. September 2019 im Revisionsverfahren zum Urteil des Landgerichts Leipzig vom 4. Dezember 2017 („Wertersatzurteil“) in Kenntnis gesetzt. Die Travel24 Group ist Einziehungsbeteiligte in einer Strafsache gegen ehemalige Unister-Manager. Der BGH hat sich in weiten Teilen der Argumentation der Revisionskläger angeschlossen. Laut des BGH-Beschlusses wird der vom Volumen her umfangreichere streitgegenständliche Sachverhalt „Unerlaubter Versicherungskauf“ als nicht strafbar angesehen und der Revision diesbezüglich in vollem Umfang stattgegeben. Der streitgegenständliche Sachverhalt „Runterbuchen“ wird hingegen als strafbar eingestuft, allerdings in Bezug auf die ehemaligen Unister-Manager auf den Vorwurf der Beihilfe reduziert. Der Travel24 Group drohte nach der Entscheidung des Landgerichts Leipzig eine Einziehung von rd. 1,74 Mio. EUR. Dies hat der BGH deutlich (um rd. 2/​3) reduziert und entschieden, dass aus dem Sachverhalt „Runterbuchen“ nur eine Einziehung von knapp TEUR 600 erfolgen darf und dies auch nur zusammen gegenüber der Travel24 AG und der weiteren Einziehungsbeteiligten AERUNI GmbH als Gesamtschuldnerinnen. Anfang September hat die Travel24 Group beim Landgericht Leipzig Antrag auf Unterbleiben der Vollstreckung der Einziehungsanordnung aufgrund der Tatsache der Entreicherung gestellt. Dem Antrag wurde im September stattgegeben und der aus der Einziehungsentscheidung bestehende Zahlungsanspruch bis zur rechtskräftigen Entscheidung zins- und tilgungsfrei gestundet.

Gegen den Beschluss über eine Barkapitalerhöhung, den Beschluss der Erweiterung des Geschäftszwecks und weitere Beschlüsse der letzten Hauptversammlung im Oktober 2019 waren Anfechtungsklagen mehrerer Kläger anhängig. Ein Teil der Kläger hat Erledigung erklärt. Hinsichtlich der Klagen weiterer Kläger erfolgte die mündliche Verhandlung im November 2020, wobei die klagegegenständlichen Sachverhalte inhaltlich bereits zuvor überholt waren. Mit dem Kläger, der Anfechtungsklage gegen den Beschluss der Erweiterung des Geschäftszwecks erhoben hatte, konnte im September ein Vergleich erzielt werden. Die Erweiterung des Geschäftszwecks konnte zwischenzeitlich im Handelsregister zur Eintragung gebracht werden.

Im September fand die ordentliche Hauptversammlung der Travel24 AG statt. Wesentliche Beschlüsse betrafen die Beschlussfassung über eine Barkapitalerhöhung bis zu 8 Mio. Euro sowie die Beschlussfassungen über Gewinnabführungsverträge zwischen der Travel24 AG und Travel24 Hotel Betriebs- und Verwaltungs GmbH, der Travel24 Beteiligung GmbH (vormals Travel24.com Reisen GmbH) und der Travel24 Hotel AG.

Im September hat die Travel24 Hotel Betriebs- und Verwaltungs GmbH als Treugeber über die Anteile an der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH die Vicus Real Estate Leipzig 14 GmbH als Treuhänder der Anteile angewiesen, 23% der Anteile zu einem Kaufpreis von TEUR 350 zu veräußern.

Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages und des Treuhandverhältnisses erfolgte Ende Januar 2021.

Im Oktober erwarb die Travel24 Beteiligung GmbH 100% der Anteile an der Vicus Real Estate Leipzig 37 GmbH, welche zu 89,9% der Anteile an der HUMNOR GmbH beteiligt ist. Die HUMNOR GmbH war Eigentümerin von zwei Immobilienobjekten. Diese wurden bereits im Geschäftsjahr 2020 sowie im Januar 2021 erfolgreich mit Gewinn veräußert. Damit hat die Travel24 Group den Einstieg in das neue Segment Immobilien vollzogen.

Im November haben die VICUS GROUP AG, Herr Michael Klemmer, Herr Gabriel Schütze und Herr Reiner Eenhuis ein gemeinsames Pflichtangebot an alle Aktionäre der Travel24 AG zum Erwerb der von ihnen gehaltenen Aktien zu einem Kaufpreis von EUR 6,41 je Travel24 AG-Aktie veröffentlicht. Im Dezember haben Vorstand und Aufsichtsrat der Travel24 AG eine gemeinsame Stellungnahme zum Pflichtangebot abgegeben. Vorstand und Aufsichtsrat haben in Anbetracht der in ihrer Stellungnahme angesprochenen Gesichtspunkte und Erwägungen zum Ausdruck gebracht, dass sie das Pflichtangebot begrüßen.

Die Travel24 Group hat im Geschäftsjahr 2020 ein EBIT in Höhe von TEUR -5.328 und ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von TEUR -1.731 erzielt. EBIT und Jahresergebnis liegen sehr deutlich unterhalb der zuletzt prognostizierten Spannen. Das EBIT wurde in einer Bandbreite von TEUR -1.875 bis TEUR – 505 erwartet und das Ergebnis nach Steuern wurde zuletzt in einer Bandbreite von TEUR -2.150 bis TEUR -605 prognostiziert. Die hohen Abweichungen resultieren einerseits aus dem negativen Geschäftsverlauf aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie, andererseits kamen mehrere wesentliche Einmal- und Sondereffekte zum Tragen. Insbesondere haben sehr hohe Wertminderungen der immateriellen Vermögenswerte in den Segmenten Hotellerie und Internet, Aufwand aus der Umsetzung des Anfechtungsvergleichs sowie insgesamt gestiegene Kosten für Rechtsberatung das EBIT und das Ergebnis nach Steuern negativ beeinflusst.

Segment Internet

Die Travel24 Group hat im Geschäftsjahr 2020 im Segment Internet einen Provisionsumsatz in Höhe von TEUR 640 erzielt. Der Umsatz liegt innerhalb der geplanten Bandbreite zwischen TEUR 290 und TEUR 790. Den geplanten Aufwendungen für bezogene Leistungen zwischen TEUR 230 und TEUR 470 stehen Aufwendungen innerhalb dieser Bandbreite in Höhe von TEUR 371 gegenüber. Somit ergibt sich im Berichtsjahr eine Rohmarge (Umsatz abzüglich Aufwendungen für bezogene Leistungen) von TEUR 269. Die Rohmarge liegt innerhalb der erwarteten Bandbreite von TEUR 60 und TEUR 320. Die erreichten Umsatzerlöse und die sich ergebende Rohmarge resultieren wesentlich aus der Reise- und vor allem Flugvermittlung zu Beginn des Berichtsjahres 2020, als die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch nicht merklich auf das Segment durchgeschlagen haben. Im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres ist die Geschäftstätigkeit der Travel24 Group in diesem Segment fast vollständig eingebrochen. Die Corona-Pandemie dauert an. Nachdem die Geschäftstätigkeit im Segment Internet seit Jahren auf einem geringen Niveau stagniert und bisherige Anstrengungen im Zuge des Relaunches zur Steigerung des Buchungsvolumens und der operativen Ergebnisse erfolglos blieben, geht der Vorstand vor dem Hintergrund der massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Kosten davon aus, dass es der Travel24 Group mittelfristig nicht gelingen wird, im Segment Internet wieder die Gewinnzone zu erreichen. Daher hat der Vorstand beschlossen, die Geschäftstätigkeit bis auf Weiteres einzustellen.

Die Travel24 Group hat im Geschäftsjahr 2020 im Segment Internet ein EBIT in Höhe von TEUR -4.676 erzielt. Das EBIT liegt sehr deutlich unterhalb der zuletzt geplanten Bandbreite zwischen TEUR -350 und TEUR -250. Die hohe Abweichung nach unten ist vor allem in Wertminderungen in vollem Umfang auf die Marke begründet, die in Folge der getroffenen Entscheidung vorgenommen werden musste.

Segment Hotellerie

Den im Segment Hotellerie zuletzt insgesamt geplanten Umsätzen zwischen TEUR 820 und TEUR 840 stehen realisierte Umsätze von TEUR 1.095 gegenüber. Die Tochtergesellschaft Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH, welche das Travel24 Hotel Leipzig-City betreibt, ist Mitte des Jahres aus dem Vollkonsolidierungskreis ausgeschieden. Die erzielten Umsätze resultieren zum einen aus den Logis- und sonstigen Umsätzen im ersten Halbjahr 2020 als Pachtbetrieb und in der zweiten Jahreshälfte aus den vertraglichen Managementvergütungen.

Im Travel24 Hotel Leipzig-City hat die Travel24 Group im Geschäftsjahr 2020 einen Logisumsatz bis zum Ausscheiden aus dem Vollkonsolidierungskreis von etwa TEUR 855 erreicht. Der Logisumsatz liegt leicht oberhalb der zuletzt geplanten Bandbreite zwischen TEUR 820 und TEUR 840. Der RevPAR liegt mit EUR 22,85 innerhalb der geplanten Bandbreite von EUR 16 und EUR 44. Der GOP ist negativ, sodass ein Wert innerhalb der zuletzt geplanten Bandbreite von 10 % bis 45 % nicht erreicht wurde.

Das Andauern der Corona-Pandemie zeigt sich deutlich in den Umsätzen des Segments. Korrespondierend dazu sind Aufwendungen nicht angefallen, sodass ein Ergebnis innerhalb der zuletzt geplanten Spanne erreicht wurde. Die allmähliche Überwindung der Pandemie und die damit erhoffte Erholung der Geschäftstätigkeit sind 2020 jedoch nicht eingetreten. Teilweise ist die Geschäftstätigkeit im Segment vollständig zum Erliegen gekommen. Aus der maßgeblichen Beteiligung an der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH resultiert kein positives Ergebnis aus assoziierten Unternehmen, weil sich für das Unternehmen 2020 eine Verlustsituation ergab, sodass kein positiver Beteiligungsbuchwert resultiert.

Aufgrund dieser Entwicklungen und den erwarteten mittel- und langfristigen Auswirkungen passt der Vorstand die Strategie und die Prognosen für das Segment wie oben bzw. im Prognosebericht dargestellt an.

Das erzielte EBIT beläuft sich auf TEUR -396 und liegt damit oberhalb der geplanten Bandbreite von TEUR -1.700 und TEUR -500. Dies resultiert aus einem Ertrag (TEUR 583) aus Entkonsolidierung der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft.

B.3. Ertragslage des Konzerns

Geschäftsjahr
(Angaben in TEUR) 2020 2019 +/​- %
Umsatzerlöse 1.735 5.189 -3.453 -67
Aufwendungen für bezogene Leistungen -630 -1.641 1.010 -62
Rohmarge 1.105 3.548 -2.443 -69
EBITDA * -946 1.038 -1.984 -191
EBIT -5.328 -186 -5.142 2.760
EBP ** -5.502 -590 -4.912 833
Jahresergebnis *** -1.731 -796 -934 117
operativer CF *** -319 1.490 -1.809 -121

* Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen
** Ergebnis vor Steuern

Die seit März 2020 andauernde Corona-Pandemie hatte im Berichtsjahr gravierende Auswirkungen auf die Tourismusbranche und die Travel24 Group. Als Folge der Krise sind die bis dahin in der Vergangenheit bereits schwache Geschäftstätigkeit der Pauschalreisevermittlung sowie die Geschäftstätigkeit der Flugvermittlung und der Reisenebenleistungen fast vollständig zum Erliegen gekommen. Auch die Geschäftstätigkeit im Segment Hotellerie war massiv betroffen, was in einem deutlichen Verlustjahr resultierte. Die Konsequenz daraus waren die getroffene Entscheidung der oben erläuterten Einstellung des Segments Internet bis auf Weiteres und die daran geknüpften Wertminderungen immaterieller und materieller Vermögenswerte in beiden Segmenten zum 31. Dezember 2020. Weiterhin nahm die Travel24 Group Ende 2020 die Geschäftstätigkeit des neuen Segments Immobilien auf. Eine erste Transaktion als Share Deal konnte noch 2020 erwirtschaftet werden. Das Segment nimmt in den aktuellen Planungen der Travel24 Group die zentrale Rolle ein. In diesem Segment wird zukünftig die überwiegende Mehrheit der Erträge und des Ergebnisses des Konzerns erwirtschaftet. Zudem konnte der seit 2017 schwebend unwirksame Anfechtungsvergleich mit dem Insolvenzverwalter der Unister-Gesellschaften in modifizierter Form umbesetzt werden. Die entsprechenden Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen wurden zum 31. Dezember 2020 aufgelöst.

Aufgrund dieser wesentlichen Einmal- und Sondereffekte in beiden Jahren sind die in den folgenden Abschnitten dargestellten und erläuterten Werte zu Angaben der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2020 nur bedingt oder nicht vergleichbar und lassen keinen Schluss auf die nachhaltige Entwicklung des Konzerns zu. Die Umsatzerlöse des Konzerns haben sich gegenüber dem Vorjahr von TEUR 5.189 um TEUR 3.453 auf TEUR 1.735 im Jahr 2020 reduziert. Das Jahresergebnis hat sich im Berichtsjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um TEUR -934 reduziert. Das Berichtsjahr und das Vorjahr sind aufgrund der verschiedenen Einmal- und Sondereffekte in beiden Jahren nur bedingt vergleichbar (v. a. Entkonsolidierung derTravel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH). Zusätzlich haben sich die im Abschnitt Geschäftsverlauf dargestellten geringeren Umsatzerlöse auf das Jahresergebnis ausgewirkt.

Das EBIT hat sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 5.142 von TEUR -186 auf TEUR -5.328 verschlechtert. Dies ist unter anderem auf die Verschlechterung der Rohmarge um TEUR 2.443 zum Vorjahr zurückzuführen. Diese Verschlechterung resultiert im Wesentlichen daraus, dass der Umsatz im Vergleich zu den Aufwendungen für bezogenen Leistungen deutlich stärker gesunken ist. Die Rohmarge hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,7 %-Punkte verringert. Hier haben sich die deutlich gesunkenen Marketingaufwendungen sowie die Aufwendungen für bezogene Leistungen ausgewirkt.

Grund hierfür sind die Wertminderungen der immateriellen Vermögenswerte sowie ist der Einbruch der Umsätze im Segment Internet und die Entkonsolidierung der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH.

Im Berichtsjahr entfällt der Steuerertrag auf die Erstattung der Gewerbesteuer aus Vorjahren.

Im Berichtsjahr sind Zinserträge aus Erstattung von Zinsen aus Körperschaftssteuer aus Betriebsprüfungen der Jahre 2010 bis 2012 angefallen. Darlehenszinsen im Zusammenhang mit Sachverhalten gegenüber der insolventen Unister Holding GmbH (TEUR 91) stehen ein Forderungsverlust in gleicher Höhe gegenüber, welcher in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst ist. Zinsaufwendungen entstehen im Berichtsjahr im Wesentlichen aus Rückstellungen für Zinsen für Versicherungssteuern.

Diese wesentlichen Effekte führten zu einem negativen Periodenergebnis in Höhe von TEUR -1.731. Das Ergebnis je Aktie ist von -0,49 EUR auf -0,75 EUR gesunken.

Segment Immobilien

Die Geschäftstätigkeit des Segments besteht im Ankauf, dem Handel und der Verwaltung von Grundbesitz und Immobilienbeteiligungen. Für den Aufbau des Segments wurden im Geschäftsjahr 2020 erste Aufwendungen getätigt (TEUR 140), diese resultieren im Wesentlichen aus Notarkosten für die Travel24 Beteiligung GmbH, in welcher die Geschäftstätigkeit des Segments Immobilien ausgeübt wird.

Segment Internet

2020 2019
Provisionsumsatz (TEUR) 640 812
Aufwendungen für bezogene Leistungen (TEUR) 371 482
davon Marketingaufwand (TEUR) 34 226
Marketingaufwand (% zum Umsatz) 5 28
davon sonstiger umsatzbez. Aufwand (TEUR) 336 256
sonst. umsatzbez. Aufw. (% zum Umsatz) 53 32
EBIT Segment Internet * -4.676 -962

* Ergebnis vor Ertragsteuern und Zinsen

Das Geschäftsfeld Internet weist im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr einen Umsatzrückgang um TEUR 172 auf TEUR 640 aus. Das entspricht einem Rückgang von 21 %. Die Marketingaufwendungen konnten im Vergleich zur Vorperiode um 85 % auf TEUR 34 (Vj.: TEUR 226) gesenkt werden. Für das Geschäftsjahr 2020 ergibt sich ein negatives EBIT von TEUR -4.676 (Vj.: TEUR -962).

Der Umsatzrückgang im Berichtsjahr resultiert aus den akuten Auswirkungen der Corona-Krise. Zur weiteren Darstellung wird auf den Wirtschaftsbericht verwiesen. Das im Vergleich zum Vorjahr stark gesunkene EBIT resultiert insbesondere aus gesunkenen Umsatzerlösen (ca. TEUR -172) sowie Wertminderungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (TEUR -2.734).

Die Umsatzerlöse (TEUR 640; Vj.: TEUR 812) wurden ausschließlich im deutschsprachigen Raum realisiert. Davon entfallen auf Reisevermittlungsprovisionen TEUR 36 (Vj.: TEUR 207), Umsätze aus Flugvermittlung TEUR 420 (Vj.: TEUR 326) und Umsätze aus der Vermittlung von Reisenebenleistungen TEUR 184 (Vj.: TEU 236).

Bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen (TEUR 371; Vj.: TEUR 482) handelt es sich im Wesentlichen um Marketingaufwendungen (TEUR 34; Vj.: TEUR 226), Fulfillmentkosten (TEUR 295; Vj.: TEUR 217) und Providerkosten (TEUR 30; Vj.: TEUR 21).

Das im Vergleich zum Vorjahr deutlich verschlechterte EBIT resultiert im Wesentlichen aus Wertminderungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (TEUR -2.734).

Segment Hotellerie

2020 2019
Logisumsatz (TEUR) 855 3.244
Umsatz aus Hotelmanagement (TEUR) 240 395
Aufwendungen für bezogene Leistungen (TEUR) 260 1.158
Aufwendungen für bezogene Leistungen (% zum Umsatz) 108 36
EBIT Segment Hotellerie * -396 775

Im Segment Hotellerie konnte Travel24 Umsatzerlöse von TEUR 1.095 (Vj.: TEUR 4.377) erzielen: davon TEUR 855 (Vj.: TEUR 3.244) aus Logis. Aufgrund der Entkonsolidierung der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH, welche das Travel24 Hotel Leipzig-City betreibt, zum 30. Juni 2020 entfallen die Umsatzerlöse ausschließlich auf das erste Halbjahr. Im zweiten Halbjahr 2020 wurden einzig Erlöse aus Managementverträgen TEUR 240 (Vj.: TEUR 395) erzielt.

Das EBIT im Segment Hotellerie beträgt im Berichtsjahr 2020 TEUR -396. Das negative EBIT begründet sich im Wesentlichen aus der durch die strategische Neuausrichtung des Segmentes Hotellerie vorgenommenen Wertminderung des immateriellen Vermögenswertes „Hotelkonzept“.

B.4. Vermögenslage des Konzerns

Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 27.026 um TEUR 1.917 auf TEUR 25.110 verringert.

Die langfristigen Vermögenswerte sind von TEUR 22.972 im Jahr 2019 auf TEUR 2.054 im Jahr 2020 gesunken.

Die immateriellen Vermögenswerte haben sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 3.610 auf TEUR 0 durch Wertminderungen auf „Marke“, „Hotelkonzept“, „Domain“ und „Website“ verringert. Dies ist Folge der strategischen Entscheidungen in den Segmenten Internet und Hotellerie.

Die im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 erstmalig aktivierten Nutzungsrechte im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 16 sind im Berichtsjahr durch Entkonsolidierung der Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft eliminiert worden. In Summe verringerten sich Nutzungsrechte um TEUR 18.204.

Die Sachanlagen haben sich von TEUR 884 auf TEUR 29 verringert. Gründe dafür sind Wertminderungen auf Sachanlagen sowie die Entkonsolidierung aller Vermögenswerte der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH.

Der Anstieg der kurzfristigen Vermögenswerte begründet sich auf einer bilanzierten Immobilie (TEUR 20.752) aus der im Berichtsjahr erstmalig im Konzernabschluss der Travel24 konsolidierten HUMNOR GmbH.

Die aktiven latenten Steuern haben sich um TEUR 1.750 erhöht. Dies resultiert aus der Zuführung auf latente Steuern aus dem Verkauf des Grundstücks „Nordstraße“ im Januar 2021.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich im Berichtsjahr um TEUR 238 von TEUR 462 auf TEUR 224 verringert. Sie bestehen im Wesentlichen gegen Fulfillment-Dienstleister sowie gegen Endkunden.

Die Forderungen gegen nahestehende Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:

Geschäftsjahr
2020 2019
TEUR TEUR
Unister Travel 0 2.183
Unister Holding 0 85
versicherungen.de GmbH 0 10
MAINVILLE GmbH 419 0
Hotel- und Betriebsgesellschaft Fürstenhof Leipzig GmbH 30 43
Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG 21 19
Summe 470 2.340

Bei den nahestehenden Unternehmen handelt es sich um Gesellschaften der VICUS GROUP. Am Stichtag waren hier Forderungen in Höhe von TEUR 470 (Vj.: TEUR 2.340) erfasst. Der Rückgang der Forderungen resultiert auf der modifizierten Umsetzung der Aufrechnungs- und Anfechtungsvereinbarung und der darauf begründeten Eliminierung sämtlicher Forderungen gegenüber der insolventen Unister Gruppe.

Die nicht finanziellen Vermögenswerte beinhalteten zum 31. Dezember 2020 mit TEUR 937 (Vj.: TEUR 205) im Wesentlichen die Kaufpreisdifferenz der Anteile an der HUMNOR GmbH sowie Forderungen gegen das Finanzamt aus Umsatzsteuer.

Kapitalstruktur

Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Durch den Jahresfehlbetrag von TEUR -1.731 ist das Eigenkapital von TEUR 3.028 um TEUR 552 auf TEUR 2.476 gesunken. Die Eigenkapitalquote ist mit 9,9 % im Vergleich zum Vorjahr (11,2 %) ebenfalls gefallen.

Die Verminderung der langfristigen Schulden um TEUR 18.197 resultiert vollständig aus der durch die Entkonsolidierung der für das Hotel Leipzig City eliminierten langfristigen Leasingverbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 16.

Die kurzfristigen Schulden sind im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 16.832 gestiegen. Ursächlich sind im Wesentlichen die Bankkredite der Vicus Real Estate Leipzig 37 GmbH sowie der HUMNOR GmbH.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich im Berichtsjahr um TEUR 846 erhöht.

Sie resultieren im Wesentlichen aus dem Erwerb der Vicus Real Estate Leipzig 37 GmbH.

Die Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen sind um TEUR 2.398 gestiegen. Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen ist nachfolgend dargestellt.

Geschäftsjahr
2020 2019
TEUR TEUR
Unister Travel 0 2.302
Ad Up Technologie AG 0 11
Unister Holding 0 85
VICUS GROUP AG 1.311 42
Vicus Real Estate Leipzig 11 GmbH 382 164
Vicus Real Estate Leipzig 14 GmbH 1 1
Vicus Real Estate Leipzig 23 GmbH 2.984 0
Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH 325 0
Summe 5.002 2.604

Die Verbindlichkeiten gegenüber den VICUS-Gesellschaften beinhalten Verpflichtungen aus Darlehen (TEUR 3.200), Mietzahlungen (TEUR 297), Lizenzgebühren (TEUR 112) sowie der Zahlungsverpflichtung aus dem Anfechtungsvergleich (TEUR 1.000).

Die kurzfristigen Schulden haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Die Verringerung der Rückstellungen um TEUR 456 auf TEUR 450 resultiert zum einen aus der Zuführung der Rückstellung zum „Wertersatz-Urteil“ (TEUR 330) und zum anderen aus der Inanspruchnahme der Rückstellung für den Anfechtungsvergleich (TEUR 1.000), da diese als Verbindlichkeit gegenüber nahestehenden Unternehmen ausgewiesen wird.

B.5. Finanzlage des Konzerns

Liquidität

Die Liquidität des Konzerns (Finanzmittelfonds) ist im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 508 auf TEUR 509 gesunken. Dies ist auf den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit von insgesamt TEUR -190 sowie dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit von TEUR -319 zurückzuführen.

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit enthält neben dem Zahlungsmittelzufluss aus operativer Tätigkeit auch gezahlte Zinsen, gezahlte Steuern und Steuererstattungen. In den Steuerzahlungen sind Steuerzahlungen für Vorjahre enthalten. Durch Erstkonsolidierung der HUMNOR GmbH und der Vicus Real Estate Leipzig 37 GmbH entstand ein positiver Cashflow in Höhe von TEUR 2.236 aus dem Erwerb der Gesellschaften. Dieser Cashflow resultiert aus einem Veräußerungsgewinn einer vor dem Erstkonsolidierungszeitpunkt bereits erfolgten Immobilientransaktion. Daneben stellen Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 47 (Vj.: TEUR 152) sowie Forderungsverluste in Höhe von TEUR 6.481 nicht-zahlungswirksame Aufwendungen im Berichtsjahr dar. Gegenläufig wirken sich Erträge aus der Herabsetzung von Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.403 (Vj.: TEUR 5) sowie Auflösung von Einzelwertberichtigungen (TEUR 3.970) aus. Aus Entkonsolidierung der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH resultiert ein ebenfalls nicht-zahlungswirksamer Ertrag (TEUR 583) im Rahmen des Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit.

Investitionen

Im Berichtsjahr wurden keine Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen (Vj.: TEUR 33) getätigt.

Finanzierung

Der ausgewiesene Cashflow aus Finanzierungstätigkeit von TEUR -190 enthält ausschließlich die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten.

Die Liquiditätslage des Konzerns war im Geschäftsjahr 2020 gesichert.

Im Übrigen war die Travel24 Group im gesamten Geschäftsjahr 2020 in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Die Finanzierung der Zahlungsverpflichtung im Rahmen der modifizierten Umsetzung des Aufrechnungs- und Anfechtungsvereinbarung ist durch einen zweckgebundenen Darlehensvertrag gewährleistet und damit die erforderliche Liquidität sichergestellt.

B.6. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

Insgesamt beurteilt die Travel24 Group den Geschäftsverlauf des Geschäftsjahres 2020 als nicht zufriedenstellend. Die aktuelle Corona-Pandemie hat erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Travel24 Group im Jahr 2020 und beeinträchtigt den Geschäftserfolg in den Segmenten Internet und Hotellerie spürbar.

Die Travel24 Group hat im Geschäftsjahr 2020 im Segment Internet einen Provisionsumsatz in Höhe von TEUR 640 erzielt. Die Travel24 Group hat im Geschäftsjahr 2020 im Segment Internet ein EBIT in Höhe von TEUR -4.676 erzielt.

Im Segment Hotellerie wurden in 2020 operative Umsätze in Höhe von insgesamt TEUR 1.095 aus Logis und Betriebsführung von Hotels als Managementdienstleistung erzielt. Das erzielte EBIT beläuft sich auf TEUR -396.

Die Lage der Travel24 Group ist vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie als in einer Umbruchphase unsicher einzuschätzen. Es wird hierzu auf unsere Erläuterungen im Abschnitt C.5. Risikobericht hingewiesen.

B.7. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Travel24.com AG (HGB)

Die Ertragslage im Einzelabschluss der Travel24 AG

Geschäftsjahr 2020 2019 Veränderung
TEUR TEUR absolut relativ
Umsatzerlöse 996 1.398 -402 -28,8
EBITDA * 9 -1.063 1.072 100,8
EBIT -2.414 -1.381 -1.033 -74,8
EBT ** -2.326 -1.267 -1.059 -83,5
Jahresergebnis -403 -1.267 864 +68,2
Liquidität 104 176 -72 -41,0

* Ergebnis vor Ertragsteuern, Zinsen und Abschreibungen
** Ergebnis vor Ertragsteuern

Im Geschäftsjahr 2020 belaufen sich die Umsatzerlöse auf TEUR 996 und sind damit gegenüber 2019 (TEUR 1.398) erneut gesunken. Der Umsatzrückgang im Berichtsjahr ist der Corona-Pandemie und der darauf begründeten Schließung des Hotel- und Gastgewerbes sowie der eingeschränkten Reisetätigkeit geschuldet. Zur weiteren Darstellung wird auf den Wirtschaftsbericht verwiesen. Bei den Umsatzerlösen handelt es sich in Höhe von TEUR 62 (Vj.: TEUR 207) um Reisevermittlungsprovisionen und in Höhe von TEUR 184 (Vj.: TEUR 236) um sonstige Provisionen für die Vermittlung von Reisenebenleistungen (im Wesentlichen Versicherungen) sowie in Höhe von TEUR 420 (Vj.: TEUR 326) um Serviceentgelte und Gebühren aus der Vermittlung von Flügen. Die im Geschäftsjahr 2020 erzielten Provisionsumsatzerlöse wurden vollständig im deutschsprachigen Raum erzielt.

Im Geschäftsjahr wurden in Höhe von TEUR 330 (Vj.: TEUR 628) Umsätze mit Tochtergesellschaften und Dritten erzielt. Diese resultieren im Wesentlichen aus dem Lizenzvertrag über die Nutzung der Travel24-Marke sowie aus Managementvergütung.

Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge (TEUR 179; Vj.: TEUR 159) resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen auf TEUR 98 (Vj.: TEUR 24).

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen umfassen Marketingaufwendungen TEUR 25 (Vj.: TEUR 190), Fulfillmentkosten mit TEUR 295 (Vj.: TEUR 224), Providerkosten mit TEUR 30 (Vj.: TEUR 21) sowie Kreditkartengebühren mit TEUR 10 (Vj.: TEUR 12). Darüber hinaus entstanden Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Optimierung der Website in Höhe von TEUR 20 (Vj.: TEUR 57). Die Personalaufwendungen umfassen Gehälter, Bonusrückstellungen, Urlaubsrückstellungen und soziale Abgaben. Die Verminderung der Personalaufwendungen (TEUR 616; Vj.: TEUR 816) ist auf das Ausscheiden von Herrn Armin Schauer sowie die Einführung von Kurzarbeit zurückzuführen. Die Aufwendungen aus dem Sale-and-Lease-Back-Vertrag über die Website www.travel24.com betrugen im Geschäftsjahr TEUR 60 (Vj.: TEUR 60).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Geschäftsjahr 2020 erheblich gestiegen. Der Anstieg aus Kostenübernahmeerklärung (TEUR 422; Vj.: TEUR 12) beruht im Wesentlichen auf einem Vergleich mit der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & und Co. KG bzgl. der Rechtsstreitigkeit mit Santech. Die Kosten des Rechtsstreits wurden auf TEUR 400 festgelegt. Im Verhältnis zum Vorjahr ebenfalls wesentlich gestiegen sind die Aufwendungen im Bereich der Rechts- und Beratungskosten (TEUR 568; Vj.: TEUR 136). In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Geschäftsjahr weiterhin solche aus Buchführung und Jahresabschluss (TEUR 161; Vj.: TEUR 130) sowie Büromiete (TEUR 125; Vj.: TEUR 127) enthalten. Durch Kündigung des Servicevertrages zwischen der Travel24.com AG und der Travel24 Betriebs- und Verwaltungs GmbH belaufen sich gegenläufig die Aufwendungen aus Servicevertrag im Berichtsjahr auf TEUR 0 (Vj.: TEUR 227).

Im Geschäftsjahr 2020 gibt es Einmaleffekte für die die im Jahr 2017 mit der Unister Holding sowie weiteren Gesellschaften des insolventen Unister-Konzerns geschlossene Aufrechnungs- und Anfechtungsvereinbarung ursächlich sind. Diese Vereinbarung regelt die Abwendung von möglichen Anfechtungsrisiken für die Travel24 sowie den Ausgleich und Verzicht sämtlicher gegenseitiger Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Vertragsparteien. Der Anfechtungsvergleich wurde im Geschäftsjahr 2020 wirksam umgesetzt. Die vereinbarte Übertragung der Eigentumsrechte an diversen Travel24-Domains konnte nicht erwirkt werden, so dass sich nach Eliminierung sämtlicher Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Auflösung der gebildeten Wertberichtigung ein Aufwand über TEUR 118 ergibt.

Das EBIT hat sich im Verhältnis zum Vorjahresniveau von TEUR -1.381 auf TEUR -2.414 wiederholt verringert. Dies ist im Wesentlichen auf den Umsatzrückgang in den Segmenten Internet und Hotellerie sowie die außerplanmäßigen Abschreibungen der Immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen in Höhe von TEUR 2.157 zurückzuführen.

Der Anstieg der Zinserträge ergibt sich im Wesentlichen aus der Erstattung der Zinsen auf Körperschaftsteuer für die Jahre 2010 bis 2012. Weitere Zinserträge resultieren im laufenden Geschäftsjahr aus Ausleihungen gegen nahestehende Unternehmen. Die Zinsaufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Zuführung einer Rückstellung für Zinsen aus Versicherungssteuer gestiegen (TEUR 68; Vj.: TEUR 2).

Innerhalb der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag wirkte sich die Zuführung aktiver latenter Steuern (TEUR 1.895) durch den Verkauf des Grundstücks Nordstraße sowie die Erstattung der Gewerbesteuer 2009 (TEUR 28; Vj.: TEUR 1) aus.

Die Travel24 AG schließt das Geschäftsjahr 2020 insgesamt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 403 (Vj.: TEUR 1.267) ab.

Die Vermögenslage im Einzelabschluss der Travel24 AG

Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 5.918 auf TEUR 4.298 verringert.

Der Rückgang des Anlagevermögens um TEUR 2.497 auf TEUR 34 ist auf die Wertminderungen der immateriellen Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen zurückzuführen. Planmäßige Abschreibungen wurden für die immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen in Höhe von TEUR 265 (Vj.: TEUR 283) gebildet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich durch die modifizierte Umsetzung des Anfechtungsvergleichs und die daraus resultierende Ausbuchung der Forderungen gegenüber der insolventen Unister Gruppe um TEUR 2.232 auf TEUR 251 vermindert. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben sich um TEUR 1.379 auf TEUR 1.879 erheblich erhöht. Ursächlich dafür ist der abgeführte Gewinn aufgrund Ergebnisabführungsvertrag mit der Travel24 Beteiligung GmbH.

Der Rückgang der sonstigen Vermögensgegenstände um TEUR 92 auf TEUR 39 resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang der Forderung gegen das Finanzamt aus Umsatzsteuererstattungsansprüchen (um TEUR 94 auf TEUR 25).

Kapitalstruktur

Das Eigenkapital ist im Geschäftsjahr 2020 um TEUR 403 auf TEUR 977 gesunken. Das ist auf den erzielten Jahresfehlbetrag für 2020 zurückzuführen.

Die Verringerung der Steuerrückstellungen im Geschäftsjahr um TEUR 29 auf TEUR 397 ergibt sich im Wesentlichen aus der Auflösung der Rückstellung für die Umsatzsteuersonderprüfung.

Der Rückgang der sonstigen Rückstellungen (TEUR 1.026; Vj.: TEUR 1.180) ergibt sich im Wesentlichen aus der Auflösung der Rückstellung für den Anfechtungsvergleich (TEUR 1.000). Gegenteilig wirken sich die Zuführungen der Rückstellung für die Rechtsstreitigkeit mit Santech (um TEUR 312) sowie für die Revision im BGH-Urteil (um TEUR 300) aus.

Der Rückgang der Verbindlichkeiten um TEUR 1.052 auf TEUR 1.881 ist im Wesentlichen auf die Ausbuchung der Verbindlichkeiten gegenüber der insolventen Unister Gruppe zurückzuführen. Als gegenläufiger Effekt ist die Verbindlichkeit aus der Zahlungsverpflichtung aus der modifizierten Umsetzung des Anfechtungsvergleichs (TEUR 1.000) sowie die Verbindlichkeit aus dem abgeführten Jahresfehlbetrag (TEUR 143; Vj.: TEUR 0) gemäß Gewinnabführungsvertrag mit der Travel24 Betriebs- und Verwaltungs GmbH zu nennen.

Die Finanzlage im Einzelabschluss der Travel24 AG

Investitionen

Die Investitionen in die immateriellen Vermögensgegenstände stehen im Zusammenhang mit der Optimierung der Touristikwebsite im ersten Quartal 2020. Die Investitionen in das Sachanlagevermögen resultieren aus der Anschaffung von Büro- und Geschäftsausstattung in geringem Maße.

Liquidität

Die Liquidität der Gesellschaft ist im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 72 auf TEUR 104 gesunken.

Auszahlungen aufgrund der Kostenübernahmeverpflichtung gegenüber der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG erfolgten im Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 27, welche im Wesentlichen aus Vergleichen resultierten.

Weitere Auszahlungen an die Tochtergesellschaften in Höhe von TEUR 11 erfolgten im Rahmen der Kreditgewährung. Darüber hinaus wurden liquide Mittel für das operative Geschäft eingesetzt.

Im Übrigen war die Travel24 AG im gesamten Geschäftsjahr 2020 in der Lage ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Gesamtaussage zur Travel24 AG und Vergleich mit Ausblick 2019

Das erzielte EBIT in Höhe von TEUR -2.414 liegt deutlich unter dem prognostizierten EBIT zwischen TEUR -1.000 und TEUR -590. Gleiches gilt für das Jahresergebnis. Die Geschäftstätigkeit der Travel24 AG wird bisher wesentlich durch die Geschäftstätigkeit des Segments Internet sowie durch segmentübergreifende Aufwendungen bestimmt. Zusätzlich fließen positive Ergebnisbeiträge aus Managementtätigkeit im Segment Hotellerie in die Entwicklung der Travel24 AG ein. Daher schlägt insbesondere der als nicht zufriedenstellend zu bewertende Geschäftsverlauf des Segments Internet der Travel24 Group auf den Geschäftsverlauf der Travel24 AG durch. Die finanziellen Leistungsindikatoren der Travel24 AG stellen sich im Berichts- und Vorjahr wie folgt dar:

Geschäftsjahr 2020 2019
Provisionsumsatz TEUR 666 770
Erlöse aus kaufmännischen Dienstleistungen TEUR 330 628
Aufwand für bezogene Leistungen TEUR 440 563
Aufwand für bezogene Leistungen/​ Umsatz % 66,1 73,1
EBIT * TEUR -2.414 -1.381

* Ergebnis vor Ertragsteuern, Zinsen und Abschreibungen

C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

C.1. Risikomanagementsystem

Die Travel24 Group ist im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Risiken werden im weitesten Sinne als die Gefahr, unsere finanziellen, operativen, rechtlichen oder strategischen Ziele nicht wie geplant zu erreichen, definiert. Das Management von Risiken liegt dabei in erster Linie beim Vorstand. Die Travel24 Group verfügt über ein konzernweites Berichtswesen, das ein Controlling aller wirtschaftlich relevanten Eckdaten ermöglicht. Es wird durch eine ständige Verfolgung der Finanzströme ergänzt.

Aufgrund flacher Hierarchien können direkte Kommunikations- und schnelle Entscheidungswege umgesetzt werden. Dadurch ist es der Travel24 Group möglich, dass der Vorstand unverzüglich über auftretende Risiken in Kenntnis gesetzt und Risikopotentiale zügig analysiert werden. Die Einleitung und Überwachung von Gegenmaßnahmen oder Vorkehrungen kann unmittelbar und effizient in der Organisation umgesetzt werden.

Durch die kontinuierliche Früherkennung sowie die Erfassung, Bewertung und Überwachung potenzieller Risiken durch den Vorstand selbst wird eine systematische Analyse der aktuellen Risikosituation ermöglicht. Im Geschäftsjahr 2020 fanden drei Sitzungen zum Risikomanagement statt.

Die Abgrenzung der Risiken im Risikomanagementsystem der Travel24 Group lässt sich schematisch wie folgt darstellen:

C.2. Rechnungslegungsbezogenes Internes Kontrollsystem (IKS)

Im Hinblick auf rechnungslegungsbezogene Prozesse ist es das Ziel, Risiken zu identifizieren, die einer regelkonformen Erstellung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des Zusammengefassten Lageberichts entgegenstehen. Das interne Kontrollsystem soll durch Implementierung entsprechender Kontrollen mit hinreichender Sicherheit gewährleisten, dass trotz identifizierter Risiken ein regelkonformer Jahres- und Konzernabschluss erstellt wird. Sämtliche Tochtergesellschaften sind organisatorisch in diesen Prozess einbezogen.

Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für Umfang und Ausrichtung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems auch im Bereich Rechnungslegung und übernimmt alle wesentlichen Kontrolltätigkeiten selbst.

Die zentrale Organisation, die Einheitlichkeit der verwendeten EDV-Programme, die eindeutige Zuordnung der Verantwortlichkeiten innerhalb des zentralen Rechnungswesens, der Konzernfinanzierung und des Controllings sowie geeignete Kontrollen sollen die Risikosteuerung, Kontrolle und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sicherstellen bzw. erleichtern. Die einzelnen Jahresabschlüsse und der Konzernabschluss werden zentral durch das Rechnungswesen erstellt. Neue Bilanzierungsregelungen werden auf ihre Auswirkung auf die Rechnungslegung beurteilt und bei Bedarf entsprechend umgesetzt. Auch eine einheitliche Bilanzierung und Bewertung ist durch das zentrale Rechnungswesen gewährleistet. Die Jahresabschlüsse und der Konzernabschluss werden auf Basis des erarbeiteten Zeitplanes erstellt. Durch die überschaubare Konzernstruktur und die ständige Kommunikation werden Risiken schnell identifiziert, analysiert und Gegenmaßnahmen durchgeführt.

Umfang und Effektivität des internen Kontroll- und Risikofrüherkennungssystems werden im Hinblick auf die Rechnungslegung im Rahmen der jährlichen Jahresabschlusserstellung beurteilt. Die interne Überwachung wird vom Konzerncontrolling der Travel24 Group durchgeführt, das direkt an den Vorstand berichtet, oder vom Vorstand selbst durchgeführt wird. Die Berichterstattung erfolgt unmittelbar an den Vorstand, der auch die grundlegende Steuerung in diesem Bereich übernimmt.

Die Travel24 Group ist der Auffassung, dass das eingerichtete interne Kontrollsystem und Risikomanagement, bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, grundsätzlich geeignet ist, das erforderliche Kontrollumfeld vorzuhalten und wesentliche Risiken zeitnah zu identifizieren. Zudem ermöglicht es die Identifikation bestehender Geschäftschancen.

Die originären Finanzinstrumente der Travel24 Group bestehen in erster Linie aus Zahlungsmitteln, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.

Die Travel24 Group ist durch den Gebrauch ihres Finanzinstrumentariums Risiken ausgesetzt, die sich insbesondere aus der Veränderung der Zinssätze, der Liquidität und durch Ausfallrisiken der beteiligten Vertragspartner ergeben. Marktzinsänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken.

Aufgrund der bestehenden Managementverträge mit der VICUS GROUP im Segment Hotellerie und den zukünftig hinzutretenden Vertragsbeziehungen im Segment Immobilien, die ein signifikantes Volumen einnehmen werden, besteht ein grundsätzliches Adressausfallrisiko. Im Zuge der begonnenen Neuausrichtung des Konzerns wird der Vorstand geeignete Maßnahmen zur Überwachung der Adressausfallrisiken im Segment Immobilien einrichten. Soweit bei den einzelnen finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertminderungen erfasst.

Die Geschäftsleitung ist regelmäßig in die diesbezüglichen Entscheidungen zur Risikovorsorge eingebunden. Die Travel24 Group betreibt ein finanzielles Risikomanagement, dessen vorrangiges Ziel darin besteht, notwendige Liquidität konzernweit über ein zentrales Cash-Management-System bereitzustellen und die finanzwirtschaftlichen Risiken zu begrenzen. Die Verantwortung hierfür obliegt dem Vorstand der Travel24 Group. Derivative Finanzinstrumente sind nicht im Einsatz.

C.3. Chancenbericht

Im Folgenden werden die wirtschaftlichen Chancen für die Travel24 Group beschrieben. Die Darstellung der Chancen erfolgt je Segment in der Rangfolge ihrer Bedeutung, beginnend mit den bedeutendsten.

Segment Immobilien

Die gezielte strategische Ausrichtung der Travel24 Group auf eine Mieterstruktur aus Forschung, Wissenschaft und Technologie in wachsenden und aufstrebenden Regionen bildet die Grundlage, dass eine sehr erfolgreiche, dynamische Geschäftstätigkeit im Segment Immobilien gelingen kann. Die Travel24 Group sieht wesentliche Erfolgsfaktoren in flexibel gestaltbaren Büroflächen, Forschungs- und Entwicklungslaboren oder Produktionsflächen für neue Technologien sowie der intensiven Förderung dieser Geschäftsfelder durch die öffentliche Hand. Namhafte und ertragsstarke Ankermieter, stabile Vermietungserträge und eine hohe Attraktivität der Liegenschaften unterstützen eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit im Immobiliensektor. Die Travel24 Group geht davon aus, damit Investitionen in ein vergleichsweise krisenresistentes und zukunftssicheres Segment zu tätigen. Zudem bildet der Handel mit Immobilien den zweiten bedeutenden Teilbereich des Segments. Die Travel24 Group entwickelt zusammen mit ihren erfahrenen strategischen Partnern strukturierte Exit-Strategien für Transaktionsobjekte und nutzt sich ergebende Geschäftschancen hinsichtlich Veräußerungen.

Aufgrund des Erhalts steuerlicher Verlustvorträge von ursprünglich ca. EUR 93 Mio. durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur sog. „Sanierungsklausel“ geht die Travel24 Group zum Aufstellungszeitpunkt davon aus, dass Gewinne des Segments Immobilien unter Berücksichtigung der sog. Mindestbesteuerung nicht mit Steuerzahlungen belastet werden. Dies stellt einen erheblich wertsteigernden Faktor für die Aktionäre dar.

Die Zusammenarbeit mit und die Unterstützung durch die strategischen Aktionäre des Konzerns beim Aufbau und der Entwicklung des Segments bilden eine wichtige Voraussetzung, dass ein zügiger und erfolgreicher Markteintritt gelingt. Dies betrifft insbesondere den Aufbau einer Projektpipeline und die Unterstützung im Asset Management. Der Travel24 Group stehen starke Partner als erfahrene und langjährig erfolgreiche Immobilienentwickler zur Seite.

Das Geschäftsfeld Land Banking und Land Development soll perspektivisch als zweiter Investitionszweig aufgebaut werden. Ziel ist der Erwerb von Grundstücken mit hohem Entwicklungspotential. Hierin sieht die Travel24 Group gute Optionen, verdeckte Ertragskraft frühzeitig zu identifizieren und zu heben.

Segment Hotellerie

Vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage sieht der Vorstand die Chancen für die Geschäftstätigkeit im Segment Hotellerie in der Betriebsführung von Hotels als Managementdienstleistung für Dritte auf Grundlage von Managementverträgen sowie in der Erbringung von Beratungsdienstleistungen zur Effizienzsteigerung in Hotelbetrieben. Die Travel24 Group übernimmt seit zwei Jahren bereits die Führung eines Hotelbetriebes für die VICUS GROUP. Die Hotelbranche wird einschneidende Veränderungen durchlaufen, die zu Konsolidierungs- und Veränderungsprozessen insbesondere für höhere Hotelkategorien führen werden. Die vorhandene Expertise der Travel24 Group in operativen und leitenden Funktionen in der Hotellerie bietet Optionen zur Erzielung von Ergebnisbeiträgen in diesem Bereich.

Die Travel24 Group konnte vor Ausbruch der Corona-Pandemie hervorragende operative Ergebnisse im Travel24-Hotel in Leipzig erzielen. Trotz der negativen Auswirkungen und getrübten Aussicht geht die Travel24 Group davon aus, dass das Travel24-Hotel mit erforderlichen Anpassungen nach Abschwächung der Corona-Pandemie wieder in die Gewinnzone geführt werden kann. Positive Parameter dafür stellen die ausgezeichnete Lage und eine bereits sehr gute Kostenstruktur dar. Damit besteht die Aussicht auf künftige positive Ergebnisse aus assoziierten Unternehmen.

C.4. Risikobericht

Im Folgenden werden die Risiken für die Travel24 Group beschrieben. Die Darstellung der Risiken erfolgt zunächst in Form einer Kategorisierung in wesentliche und übrige generelle Risiken. Die Darstellung der wesentlichen und übrigen generellen Risiken erfolgt je Segment.

Bestandsgefährdende Liquiditätsrisiken bestehen im Vergleich zum Vorjahr nicht mehr. Die Travel24 Group konnte im vierten Quartal 2020 bzw. im ersten Quartal 2021 erste Gewinne aus erfolgreichen Immobilientransaktionen erzielen. Zudem wurde die in der Hauptversammlung vom 17. September 2020 beschlossene Barkapitalerhöhung im ersten Quartal 2021 durchgeführt. Die Liquiditätssituation der Travel24 Group zum Aufstellungszeitpunkt ist gesichert. Aufgrund des Markteintritts im Segment Immobilien ist derzeit nicht vollumfänglich absehbar, welchen neuen strukturellen Risiken die Travel24 Group ausgesetzt ist.

Wesentliche Risiken

Segment Immobilien

Drei wesentliche Risiken für die Entwicklung und die Geschäftstätigkeit im Segment Immobilien sind für die Travel24 Group derzeit erkennbar. Zum einen könnten in der Vergangenheit vorgenommene und zukünftige Anteilseignerwechsel bei den Aktionären mit bedeutenden Aktienbeständen zum Untergang der bestehenden steuerlichen Verlustvorträge führen. Dadurch würde die Geschäftstätigkeit nicht per se gefährdet, wohl aber das Volumen der erzielbaren Ergebnisse, welches aus steuerlichen Ersparniseffekten resultiert. Aufgrund der aktuell signifikanten Höhe der steuerlich nutzbaren Verluste sowie des Betriebsprüfungsrisikos in Bezug auf frühere Anteilseignerwechsel stuft die Travel24 Group das Risiko als wesentlich ein. Es ist davon auszugehen, dass frühere Anteilseignerwechsel bei künftigen Betriebsprüfungen intensiv begutachtet werden. Daher besteht eine immanente Eintrittswahrscheinlichkeit des Untergangs der bestehenden steuerlichen Verlustvorträge, die die Travel24 Group als nicht vernachlässigbar einschätzt. Aufgrund der Erwartung, dass zukünftige Anteilseignerwechsel durch qualifizierte steuerliche und rechtliche Beratung begleitet werden, schätzt die Travel24 Group die Eintrittswahrscheinlichkeit des Untergangs der bestehenden steuerlichen Verlustvorträge diesbezüglich als gering ein.

Zum anderen könnte der Aufbau und die Entwicklung der Geschäftstätigkeit im Segment Immobilien nicht oder nicht mit wirtschaftlichem Erfolg gelingen, weil die Akquise adäquater Investitionsobjekte oder die Sicherstellung der Finanzierung zu adäquaten Konditionen nicht gelingt. Die Mittelfristplanung über einen Planungshorizont von fünf Jahren sieht Investitionen in das Segment Immobilien von anfänglich EUR 100 Mio. bis zu EUR 200 Mio. vor. Der Erwerb entsprechender Renditeimmobilien kann annahmegemäß am Markt erfolgen und in signifikantem Maße durch externe Finanzierungen sichergestellt werden. Insoweit dies nicht gelingt, wäre die Geschäftstätigkeit des Segmentes und die Ertragskraft des Konzerns gefährdet. Aufgrund dessen benennt die Travel24 Group das Risiko als wesentlich. Aufgrund der oben skizzierten Zusammenarbeit mit strategischen Partnern schätzt die Travel24 Group das Risiko als theoretisch und nicht konkretisiert ein. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist gering.

Weiterhin besteht eine grundlegende Abhängigkeit von den strategischen Partnern bei der Gestaltung und in der Entwicklung der Geschäftstätigkeit. Dies gilt zumindest bis zum erfolgten Aufbau eigener Ressourcen und Kapazitäten im Segment Immobilien. Die Travel24 Group bedarf der Entwicklung von entsprechendem Know-How und Geschäftskontakten für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit in diesem Bereich.

Segment Hotellerie

Zwei im Vorjahr berichtete Risiken haben sich konkretisiert. Das Risiko aus einer Inanspruchnahme aus der Garantieübernahme zu Gunsten der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG in Bezug auf bestimmte Rechtsstreitigkeiten, die die Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit dem Bau des Hotels führt sowie bezüglich Aufwendungen aus dem Gewährleistungsmanagement, hat sich konkretisiert. Die Travel24 AG hat mit der Ringmessehaus GmbH & Co. KG einen Vergleich zur Abgeltung aller damit verbundenen Prozessrisiken geschlossen.

Gegen Zahlung eines mittleren sechsstelligen Eurobetrages hat die Ringmessehaus GmbH & Co. KG die Prozessrisiken von der Travel24 AG übernommen.

Der negative Geschäftsverlauf im Segment Hotellerie aufgrund der andauernden Corona-Pandemie und die daraus folgenden strategischen Veränderungen haben zu außerplanmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen der Vermögensgegenstände bzw. Vermögenswerte des Segments in vollem Umfang geführt.

Daneben bestehen zwei wesentliche Risiken im Segment Hotellerie. Eine fortdauernde Corona- Pandemie mit den einhergehenden wirtschaftlichen Konsequenzen würde dazu führen, dass der Betrieb im Travel24-Hotel in Leipzig nicht wieder in ausreichendem Maße aufgenommen und die Geschäftstätigkeit des Hotels in die Gewinnzone zurückgeführt werden kann. In dem Fall droht die zeitnahe Einstellung des Geschäftsbetriebs des Travel24-Hotels. Zum Aufstellungszeitpunkt muss die Travel24 Group davon ausgehen, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit nicht zu vernachlässigen ist.

Weiterhin könnte die Ausweitung und Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Management von Hotels für Dritte und in der Beratung von Hotelbetrieben in Veränderungsprozessen nicht oder nicht mit dem erforderlichen wirtschaftlichen Erfolg durchgeführt werden, weil die Akquise adäquater Verträge nicht gelingt. Eine Wahrscheinlichkeit zum Eintritt des Risikos kann zum Aufstellungszeitpunkt nicht angegeben werden.

Übrige generelle Risiken

Rechtliche und regulatorische Risiken sind dem Wesen aller Unternehmen und deren Geschäftstätigkeit immanent. Solche bestehen in zahlreichen Rechtsgebieten. Als börsennotierte Aktiengesellschaft sind die Travel24 AG und ihre Tochtergesellschaften aber insbesondere bei der Einhaltung kapitalmarkt-, gesellschaftsrechtlicher und börsenregulatorischer Verpflichtungen zahlreichen Risiken ausgesetzt.

Daraus können hohe Kosten- und Liquiditätsbelastungen sowie strafrechtliche Konsequenzen resultieren. Die Travel24 Group arbeitet mit qualifizierten Anwälten und Kanzleien mit Expertise in den genannten Gebieten zusammen. Daneben ist die Travel24 Group bestrebt, dass der Aufsichtsrat mit entsprechend qualifizierten Mitgliedern besetzt ist.

Segment Immobilien

Naturgemäß ist die Travel24 Group wie alle Konzerne und Unternehmen allgemeinen Markt- und Geschäftsrisiken ausgesetzt. Im Segment Immobilien bestehen diese bei der Akquise von Investitionsobjekten und Finanzmitteln, der Entwicklung und Vermarktung der Grundstücke, der Erzielung von Miet- und Veräußerungserträgen aufgrund allgemeiner und spezieller Bonitäts- und Adressausfallrisiken sowie kostenseitig beim Asset Management und Exit Management. Die Travel24 Group schätzt die Risiken mit Blick auf die Zusammenarbeit mit den strategischen Partnern und der aktuellen Lage im Immobilienmarkt zum Aufstellungszeitpunkt als gering ein.

Segment Hotellerie

Im Segment Hotellerie bestehen diese allgemeinen Markt- und Geschäftsrisiken sowohl mit Blick auf sämtliche als Managementbetriebe geführte Hotels hinsichtlich Qualität und Kosten beim Einkauf von Vorleistungen und beim Absatz der Hotelleistungen, in der Personalakquise und Personalentwicklung, der Gestaltung effizienter Leistungsprozesse und fehlerfreier administrativer Prozesse sowie hinsichtlich der Funktionsfähigkeit und im Ausfallmanagement der Hoteltechnik. Die Travel24 Group schätzt die Risiken zum Aufstellungszeitpunkt als nicht sehr hoch ein.

C.5. Gesamtaussage zur Chancen- und Risikosituation

Die Travel24 Group ist in hohem Maße von der wirtschaftlichen Entwicklung und dem Erfolg der strategischen Entscheidungen hinsichtlich des Markteintritts und der Geschäftstätigkeit im Segment Immobilien abhängig. Damit verbunden ist auch eine starke Abhängigkeit von den strategischen Partnern, die zur Entwicklung des Segments Immobilien für die Travel24 Group wesentlich sind.

Darüber hinaus ist die Travel24 Group im Segment Hotellerie wesentlich vom weiteren Verlauf der akuten Krise durch die Corona-Pandemie und ihrer kurz-, mittel- und langfristigen Folgewirkung betroffen.

Die Risikopolitik der Travel24 Group orientiert sich an dem Ziel, den Wert des Konzerns stetig und nachhaltig zu steigern, die mittelfristigen finanziellen Ziele zu erreichen und den Fortbestand des Konzerns langfristig zu sichern. Damit bildet sie einen wesentlichen Bestandteil der Unternehmenspolitik.

C.6. Prognosebericht

Der folgende Prognosebericht gibt die Erwartung des Travel24-Vorstands hinsichtlich der künftigen Geschäftsentwicklung wieder. Er entspricht dem Kenntnisstand des Vorstands zum Zeitpunkt der Berichterstellung, wohl wissend, dass die tatsächliche Entwicklung aufgrund des Eintretens von Chancen und Risiken, wie im Chancen- und Risikobericht beschrieben, positiv wie negativ wesentlich von diesen Prognosen abweichen kann.

Markt- und Branchenentwicklung

Mit Blick auf die Einschätzungen von Wirtschaftsforschungsinstituten, der Deutschen Bundesbank und Branchenverbänden geht die Travel24 Group zum Zeitpunkt der Berichterstellung davon aus, dass sich das Markt- und Branchenumfeld im Segment Immobilien im laufenden Geschäftsjahr als gut darstellt und mittelfristig positiv entwickelt könnte. Insbesondere der Bereich der Gewerbeimmobilien mit Ausnahme des Einzelhandels ist vergleichsweise krisenresistent gegenüber der andauernden Corona-Pandemie. Dies dürfte damit nach Einschätzung der Travel24 Group auch für den Teilsektor Technologie und Wissenschaft gelten, der den Kernbereich des Segments Immobilien darstellt. Im Segment Hotellerie schlagen die kurz-, mittel- und langfristigen negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie durch. Die Travel24 Group geht von einer sehr schlechten Marktentwicklung im laufenden Geschäftsjahr und sehr gedämpften Aussichten für die mittelfristige Zukunft aus.

Für die Einschätzungen wird auf die gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen des Wirtschaftsberichts verwiesen.

Segment Immobilien

Die Travel24 Group plant für das Geschäftsjahr 2021 Investitionen in Rendite-Immobilien und Objekte des Land Banking in einem Volumen von etwa EUR 110 Mio. Die geplanten Umsatzerlöse aus Vermietung und Veräußerung liegen in der Konzernplanung zwischen EUR 18,7 Mio. und EUR 28,1 Mio.

Das geplante EBIT des Segments beläuft sich im ersten Jahr der Geschäftstätigkeit auf ein Ergebnis zwischen EUR 7,7 Mio. und EUR 14,4 Mio. Das EBT des Segments wird in einer Spanne zwischen EUR 6,6 Mio. und EUR 16,0 Mio. erwartet. Die Fremdkapitalkosten werden zwischen EUR 1,2 Mio. und EUR 2,1 Mio. erwartet.

Für das folgende Geschäftsjahr 2022 geht die Travel24 Group davon aus, dass Kapazitäten für die Integration der erworbenen Objekte bereitgehalten und Strukturen aufgebaut und optimiert werden müssen. Daher wird derzeit mit einem geringeren Investitionsvolumen von etwa EUR 80 Mio. geplant.

Insgesamt geht die Travel24 Group zum Aufstellungszeitpunkt davon aus, im Segment Immobilien eine zügige Entwicklung ohne Anlaufverluste erreichen zu können. Die prognostizierten Werte fußen auf entsprechenden Erträgen aus Rendite-Immobilien. Der Aufbau des Teilbereichs Land Banking wird 2021 voraussichtlich keine Erträge beitragen. Hier fallen lediglich Aufwendungen für Investitionen an.

Segment Hotellerie

Die Travel24 Group geht davon aus, im Geschäftsjahr 2021 Umsätze aus den beiden als Managementbetriebe geführten Hotels zwischen TEUR 225 und TEUR 250 zur erreichen. Ein positives At-Equity-Ergebnis aus dem seit dem 1. Juli 2020 assoziierten Unternehmen Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH erwartet die Travel24 Group aufgrund der Auswirkungen der andauernden Corona-Pandemie nicht. Die Travel24 Group erwartet zudem, ein EBIT zwischen rund TEUR -56 und TEUR -42 im Geschäftsjahr 2021 zu erzielen.

Zusammenfassende Gesamtaussage zu beiden Segmenten

Die Travel24 Group plant im laufenden Geschäftsjahr insgesamt mit Umsatzerlösen aus den Segmenten Immobilien und Hotellerie zwischen EUR 19,0 Mio. und EUR 28,5 Mio. Darüber hinaus erwartet die Travel24 Group insgesamt aus den beiden Segmenten auf Ebene des Konzerns ein EBIT zwischen EUR 7,7 Mio. und EUR 14,3 Mio. sowie ein Jahresergebnis zwischen EUR 6,2 Mio. und EUR 11,5 Mio. zu erzielen.

Erwartete Entwicklung des Einzelabschlusses der Travel24 AG

Mit Blick auf den Einzelabschluss der Travel24 AG erwarten wir, dass das EBIT und das Jahresergebnis im Geschäftsjahr 2021 in der gleichen Spanne liegt wie im Konzernabschluss der Travel24 Group. Dies resultiert aus den folgenden Zusammenhängen. Zum einen hat die Travel24 AG mit ihren drei wesentlichen Tochtergesellschaften, an denen sie zu 100% beteiligt ist, Gewinnabführungsverträge nach § 291 AktG abgeschlossen. Dies gilt zudem für die gesamte Beteiligungskette im Segment Immobilien. Damit wird der geplante Erfolg im Segment Immobilien, das den überragenden Ergebnisbeitrag liefern wird, auf Ebene der Travel24 AG gebündelt. Zum anderen verlieren die drei im Vorjahr berichteten Faktoren für ein abweichendes Ergebnis in Einzelabschluss vor diesem Hintergrund ihre Bedeutung oder sind entfallen.

Die für das Segment Immobilien skizzierte Gewinnvereinnahmung trifft zwar auf die Erträge aus der Beteiligung an der Travel24 Hotel Betriebsgesellschaft nicht zu, sodass eine Gewinnvereinnahmung ins späteren Jahren vorheriger Ausschüttungsbeschlüsse bedarf. Einerseits rechnet die Travel24 AG jedoch erst gegen Ende des Planungshorizontes mit positiven Beteiligungserträgen aus der Beteiligung.

Andererseits fallen ab dem laufenden Geschäftsjahr Umsatzerlöse aus den konzerninternen Management-, Dienstleistungs- und Markenlizenzverträgen zwischen der Travel24 AG und Tochtergesellschaften, die Übernahme sonstiger betrieblicher Aufwendungen aus der Weiterbelastung von Personalaufwand für die Durchführung der Managementverträge aus dem Segment Hotellerie weniger ins Gewicht. Daneben werden Vertragsbeziehungen teilweise aufgehoben. Kosten aus Abschreibungen des im Eigentum der Travel24 AG stehenden Hotelkonzepts sowie der Marke im Einzelabschluss entfallen aufgrund erfolgter außerplanmäßiger Abschreibungen.

D. Sonstige Angaben

D.1. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Homepage der Travel24 Group unter der Internetadresse travel24group.com zugänglich.

D.2. Übernahmerelevante Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das Grundkapital der Travel24 Group war zum Bilanzstichtag auf 2.033.585 nennwertlose Stückaktien mit gleichen Rechten zu einem rechnerischen Betrag von je 1 EUR aufgeteilt und war voll eingezahlt.

Zum Aufstellungszeitpunkt war das Grundkapital der Travel24 Group auf 10.033.585 nennwertlose Stückaktien mit gleichen Rechten zu einem rechnerischen Betrag von je 1 EUR aufgeteilt und voll eingezahlt. Mit der Inhaberschaft an den Aktien verbunden sind das Stimmrecht in der Hauptversammlung sowie das Gewinnbezugsrecht bei beschlossenen Ausschüttungen.

Aktienübertragungs- oder Stimmrechtsbeschränkungen

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.

10 Prozent der Stimmrechte überschreitende Kapitalbeteiligungen

Es bestanden nach Kenntnis der Travel24 Group zum angegebenen Stichtag nur folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die insgesamt 10 % der Stimmrechte überschreiten:

Prozent
Frau Lucille Kristiansen, Leipzig 29,91
Herr Michael Klemmer, Leipzig 22,31
Herr Enrico Kristiansen, Leipzig 13,28
Herr Gabriel Schütze, Leipzig 12,02
77,52

Im Berichtsjahr 2020 und im laufenden Geschäftsjahr bis zum Aufstellungszeitpunkt wurden der Travel24 Group zahlreiche Schwellenüber- und -unterschreitungen nach § 33 WpHG mitgeteilt. Die wesentlichen Inhalte der Stimmrechtsmitteilungen sowie die Mitteilungen selbst stehen auf den Internetseiten der Travel24 Group unter www.travel24group.com – Investor Relations – Corporate News zur Verfügung.

Aktien mit Sonderrechten und Kontrollbefugnissen

Es existieren keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind

Dem Vorstand ist nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital der Travel24 Group beteiligt sind. Soweit Arbeitnehmer als Aktionäre am Kapital beteiligt sind, können sie daraus keine besonderen Rechte herleiten.

Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands, Satzungsänderungen

Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands der Travel24 Group richten sich nach §§ 84 und 85 AktG in Verbindung mit § 6 Nr. 1 der Satzung. Die maßgeblichen Vorschriften zur Änderung der Satzung sind in §§ 133, 179 AktG und § 12 Nr.1 der Satzung der Travel24 AG niedergelegt.

Die Satzung enthält keine Regelungen, die gesetzliche Vorschriften ergänzen oder in diesen abweichen.

Befugnisse des Vorstands zur Aktienausgabe und zum Aktienrückkauf

Mit Beschluss in der Hauptversammlung vom 28. September 2017 wurde die Travel24 Group ermächtigt, eigene Aktien zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von eigenen Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 203.358,50 (10 Prozent) beschränkt. Die Ermächtigung kann im Rahmen des vorstehend bezeichneten Gesamtvolumens ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt vom Tag der Beschlussfassung an bis zum Ablauf des 27. Septembers 2022.

Kontrollwechsel und Entschädigungsvereinbarungen der Travel24 Group

Der Anstellungsvertrag des ausgeschiedenen Vorstandes Herrn Armin Schauer enthielt ein Sonderkündigungsrecht des Vorstands im Falle eines Change-of-Control mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende sowie einem Abfindungsanspruch für die Restlaufzeit des Vorstandsvertrags jedoch für maximal 24 Monate. Dieses Recht ist in den letzten sechs Monaten der Vertragslaufzeit ausgeschlossen. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, sind von der Travel24 Group 2020 darüber hinaus nicht geschlossen worden.

D.3. Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht ist nicht nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex aufgestellt. Es wird auf die Entsprechenserklärung verwiesen. Der Vergütungsbericht beinhaltet die Angaben, die nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) beziehungsweise den International Financial Reporting Standards (IFRS) erforderlich sind. Er stellt einen Bestandteil des Konzernlageberichts dar. Der Vergütungsbericht enthält die Grundsätze der Vergütungssysteme für den Vorstand und Aufsichtsrat und weist die Höhe und Struktur der Vergütung aus. Die Vergütung der Organmitglieder wird dargestellt als Gesamtvergütung unter Angabe des Verhältnisses der einzelnen Vergütungsbestandteile zueinander sowie aufgeteilt nach Festbezügen, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung.

Vergütung des Vorstands nach § 285 Abs. 1 Nr. 9a HGB

Mitglied des Vorstands waren im Geschäftsjahr 2020:

Armin Schauer, Langgöns, Vorstand (bis 30. Juni 2020)

Ralf Dräger, Bad Homburg, Vorstand (seit 1. Juli 2020)

Seit dem 1. Juli 2016 bestand zwischen Armin Schauer und der Travel24 ein direktes Anstellungsverhältnis, welches zum 30.06.2020 beendet wurde. Für seine Vorstandstätigkeit erhielt Herr Schauer von der Gesellschaft selbst eine Vergütung, die sich in folgende Gehaltsbestandteile unterteilt:

Gewährte Zuwendungen/​ Zugeflossene Zuwendungen Armin Schauer
Vorstandsvorsitzender
Datum Austritt 30. Juni 2020
TEUR
2019 2020 2020 (Min) 2020 (Max)
Festvergütung (IAS 24.17a) 260 130 130 130
Nebenleistungen (IAS 24.17a) 8 33 1 33
Summe 268 163 131 163
Einjährige variable Vergütung (IAS 24.17a) 60 0 30 30
Mehrjährige variable Vergütung (IAS 24.17a) 75 0 0 0
Summe 135 0 30 30
Versorgungsaufwand (IAS 24.17a) 14 7 7 7
Gesamtvergütung 417 170 168 200

Im Falle eines Change of Control kann der Vorstand innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt des Change of Control mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten sein Amt niederlegen und den Anstellungsvertrag außerordentlich mit einer Auslauffrist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen.

In diesem Falle erhält der Vorstand als Abfindung den Betrag, der für die Restlaufzeit des Vertrages als Vergütung angefallen wäre, maximal jedoch zwei Jahresvergütungen. Sofern die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geringer als sechs Monate ist, besteht kein Abfindungsanspruch. Der Vertrag wurde zum 30. Juni 2020 beendet.

Sonstige Vergütungskomponenten Herr Armin Schauer

Es besteht ein Anspruch auf einen Dienstwagen zur dienstlichen und privaten Nutzung im Wert von TEUR 60 netto pro Jahr. Im Todesfall stehen der Ehefrau und den unterhaltsberechtigten Kindern die Fortzahlung der Bezüge für sechs Monate zu.

Am 1. Juli 2020 wurde Herr Ralf Dräger zum Vorstand ernannt. Für seine Vorstandstätigkeit erhält Herr Dräger von der Gesellschaft weiterhin eine Vergütung entsprechend seines Angestelltenvertrages, die sich in folgende Gehaltsbestandteile unterteilt:

Gewährte Zuwendungen/​ Zugeflossene Zuwendungen Ralf Dräger
Vorstandsvorsitzender
Datum Eintritt 1. Juli 2020
TEUR
2019 2020 2020 (Min) 2020 (Max)
Festvergütung (IAS 24.17a) 0 48 48 48
Nebenleistungen (IAS 24.17a) 0 7 7 7
Summe 0 55 55 55
Einjährige variable Vergütung (IAS 24.17a) 0 19 0 19
Mehrjährige variable Vergütung (IAS 24.17a) 0 0 0 0
Summe 0 19 0 19
Versorgungsaufwand (IAS 24.17a) 0 5 5 5
Gesamtvergütung 0 79 60 79

Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung

Der aktuelle Vorstandsvertrag sieht Keine Incentivierung der Erfüllung langfristiger Ziele vor.

Sonstige Vergütungskomponenten Herr Ralf Dräger

Es besteht ein Anspruch auf eine zielabhängige Prämie auf Basis individuell geschlossener Zielvereinbarungen in Höhe von 40% des fixen Bruttojahresgehaltes.

Vergütung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat erhält für seine Tätigkeit folgende Vergütung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält jährlich TEUR 18, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates TEUR 10 und ein einfaches Aufsichtsratsmitglied TEUR 7,5. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils eines Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten die Vergütung entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit (pro rata temporis). Sofern der Vorsitzende des Aufsichtsrats, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats oder das einfache Aufsichtsratsmitglied in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis als geschäftsführendes Organ oder abhängiger Beschäftigter mit einem Aktionär der Travel24.com AG, mit einem mit einem Aktionär der Travel24.com AG im Sinne des § 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen, mit einem gesetzlichen Vertreter eines Aktionärs der Travel24.com AG oder mit einem gesetzlichen Vertreter eines mit einem Aktionär der Travel24.com AG im Sinne des § 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen stehen, ist die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Travel24.com AG mit ihrer Vergütung durch den Aktionär oder durch dessen gesetzlichen Vertreter bzw. durch das mit dem Aktionär verbundene Unternehmen oder durch dessen gesetzlichen Vertreter abgegolten.

Aufsichtsratsvergütungen Geschäftsjahr
2020 2019
TEUR TEUR
Markus Hennig 8 15
Aufsichtsrat 0 14
Anwaltstätigkeit 8 1
Konrad Bösl 0 6
Aufsichtsrat 0 6
Beratungstätigkeit 0 0
Michael Klemmer 0 0
Dr. René Laier 3 0
Jens Wiesner 28 0
Aufsichtsrat 18 0
Steuerberatertätigkeit 10 0
Peter Maurer-Teufert 0 0
Gesamt 39 21

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats sind darüber hinaus keine weiteren Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen im Rahmen ihrer Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglieder gewährt worden. Es besteht für alle Aufsichtsratsmitglieder im Rahmen einer Gruppenversicherung eine sogenannte D&O-Versicherung.

D.4. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht

Gemäß § 312 Aktiengesetz (AktG) hat die Travel24 AG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt. Dieser Bericht schließt mit folgender Erklärung des Vorstands:

„Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten.“

 

Leipzig, 26. April 2021

Travel24.com AG

Ralf Dräger, Vorstand

Konzern-Bilanz

der Travel24.com AG

VERMÖGENSWERTE

Verweis auf Notes 31. Dezember 2020 31. Dezember 2019
EUR EUR
LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte II 4.; II 5.; II 6.; II 18.; IV 1.; V 1 159,00 3.609.796,47
SUMME IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE 159,00 3.609.796,47
Nutzungsrechte
Nutzungsrechte Travel24 Hotel Leipzig City II 7; III 6; III 8; IV 1; IV 2 0,00 17.825.746,16
Sonstige Nutzungsrechte II 7; III 6; III 8; IV 1; IV 2 54.263,95 432.404,23
Summe Nutzungsrechte 54.263,95 18.258.150,39
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken II 4.; II 8.; II 18.; IV 2. 0,00 1.802,00
Technische Anlagen und Maschinen II 4.; II 8.; II 18.; IV 2. 2.264,00 21.926,00
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung II 4.; II 8.; II 18.; IV 2. 27.097,00 860.198,00
SUMME SACHANLAGEN 29.361,00 883.926,00
Finanzanlagen
Nach der Equity-Methode bewertete Unternehmen II 9.; IV 3.; IV 15.; V 7. 0,50 0,00
SUMME FINANZANLAGEN 0,50 0,00
Latente Steuern II 4.; II 10.; III 9.; IV 3. 1.970.178,42 220.082,69
SUMME LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE 2.053.962,87 22.971.955,55
KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Zur Veräußerung gehaltene Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte IV 4. 20.751.833,08 0,00
Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen II 9.; IV 5.; IV 14. II 4 II 9 II 17.; 223.897,69 461.637,51
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen IV 6.; IV 14.; V 4 ; V 6. 470.039,30 2.339.938,22
Aktiver Vertragsposten II 4.; II 9.; IV 5.; IV 14 3.327,25 29.246,91
Sonstige finanzielle Vermögenswerte II 9.; IV 7.; IV 14. 161.321,70 2.000,00
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte IV 7. 936.722,93 204.508,16
SUMME FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTE 1.795.308,87 3.037.330,80
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente II 11.; IV 8. 508.719,56 1.017.105,07
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte II 9.; IV 3.; IV 15.; V 7. 0,50 0,00
SUMME KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE 23.055.862,01 4.054.435,87
BILANZSUMME 25.109.824,88 27.026.391,42

EIGENKAPITAL UND SCHULDEN

31. Dezember 2020 31. Dezember 2019
EUR EUR
EIGENKAPITAL
Gezeichnetes Kapital IV 9. 2.033.585,00 2.033.585,00
Kapitalrücklage IV 9. 2.913.974,00 2.913.974,00
Verlustvortrag IV 9. -4.028.508,38 -2.495.968,00
Eigenkapital der beherrschenden Anteilseigner 919.050,62 2.451.591,00
Minderheitenanteil IV 9. 1.556.500,50 576.019,97
Eigenkapital der nicht beherrschenden Anteilseigner 1.556.500,50 576.019,97
SUMME EIGENKAPITAL 2.475.551,12 3.027.610,97
SCHULDEN
LANGFRISTIGE SCHULDEN
Leasingverbindlichkeit II 7; III 6; III 8; IV 10; 3.207,22 18.199.982,80
SUMME LANGFRISTIGE SCHULDEN 3.207,22 18.199.982,80
KURZFRISTIGE SCHULDEN
Steuerschulden II 10.; III 9.; IV 3.; IV 11. 396.956,50 517.458,71
Rückstellungen II 4.; II 12.; IV 12. 449.515,72 905.580,35
Finanzverbindlichkeiten II 9.; IV 13. 15.032.438,29 0,00
Leasingverbindlichkeiten II 7; III 6; III 8; IV 13. 51.438,08 872.338,26
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen II 9.; IV 15. 1.077.351,76 231.528,45
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen II 9.; II 17.; IV 15.; V 6. 5.001.557,78 2.603.823,00
Anzahlungen von Kunden IV 14. 0,00 32.633,53
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten IV 14. 621.808,41 609.911,59
Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten IV 14. 0,00 25.523,76
SUMME KURZFRISTIGE SCHULDEN 22.631.066,54 5.798.797,65
SUMME SCHULDEN 22.634.273,76 23.998.780,45
BILANZSUMME 25.109.824,88 27.026.391,42

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

der Travel24.com AG

Verweis auf Notes 1. Januar – 31. 2020 Dezember 2019
EUR EUR
Umsatzerlöse II 4.; II 14.; III 1. 1.735.331,43 5.188.807,30
Sonstige betriebliche Erträge III 2. 812.500,89 208.010,95
Marketingaufwand III 3. -34.181,04 -227.293,86
Sonstiger umsatzbezogener Aufwand III 4. -595.988,80 -1.413.236,95
Personalaufwand III 5. -874.865,71 -1.613.662,35
Abschreibungen III 6. -723.048,82 -1.224.596,67
Wertminderungen III 6. -3.659.216,00 0,00
Modifizierung und Umsetzung des Anfechtungsvergleichs III 7. -115.381,46 0,00
Sonstige betriebliche Aufwendungen III 8. -1.873.249,44 -1.104.344,78
Operatives Ergebnis -5.328.098,95 -186.316,36
Zinserträge II 9.; III 8. 142.725,66 101.151,29
Zinsaufwendungen II 9.; II 16.; III 8.; IV 12. -316.470,63 -504.715,72
Finanzergebnis -173.744,97 -403.564,43
Ergebnis vor Ertragsteuern -5.501.843,92 -589.880,79
Ertragsteueraufwand/​-ertrag II 10.; III 9. 100.809,02 -182.587,23
Latenter Ertragsteueraufwand/​-ertrag II 10.; III 9.; IV 3. 3.670.103,23 -23.965,68
Jahresfehlbetrag /​ Gesamtergebnis -1.730.931,67 -796.433,70
auf beherrschende Anteilseigner entfallend -1.532.540,54 -990.259,78
auf nicht beherrschende Anteilseigner entfallend -198.391,13 193.826,08
Ergebnis je Aktie in EUR (unverwässert und verwässert) II 15.; III 10. -0,75 -0,49

Konzern-Kapitalflussrechnung

der Travel24.com AG

Verweis auf Notes 1. Januar – 31. Dezember
2020 2019
EUR EUR
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit
Periodenergebnis * -1.730.931,67 -796.433,70
+ /​ – Ertragsteuern * III 9. -3.782.691,15 157.954,91
+ /​- Finanzergebnis III 8. 173.744,97 403.564,43
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens III 6. 4.382.264,82 1.224.596,67
+/​- Zu-/​ Abnahme der Rückstellungen IV 11. -706.530,63 31.261,39
– /​ + Zu-/​ Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 3.687.311,51 -19.009.856,43
Zu-/​ Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und +/​- Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -2.075.456,18 19.215.248,66
+/​- Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen/​Erträge 157.846,46 149.536,23
Gezahlte Zinsen -11.778,90 -3.287,89
+ Erhaltene Zinsen 51.267,00 58.290,63
– Gezahlte Steuern -10.400,00 -124.252,99
+ Steuererstattungen Vorjahre 129.123,80 183.163,21
+ Zahlungsunwirksame Erträge aus Entkonsolidierung V 2. -582.628,84 0,00
= Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit *) -318.858,81 1.489.785,12
– Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen IV 2. 0,00 -32.720,03
– Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte IV 1. 0,00 -35.985,00
= Cashflow aus Investitionstätigkeit 0,00 -68.705,03
– Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten IV 2. -189.526,70 -1.455.112,96
= Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -189.526,70 -1.455.112,96
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -508.385,51 -34.032,87
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Anfang der Periode II 11.; IV 7.; V 2. 1.017.105,07 1.051.137,94
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode II 11.; IV 7.; V 2. 508.719,56 1.017.105,07

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

der Travel24.com AG

Verweis auf Notes Im Umlauf befindliche Aktien Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage
Stück EUR EUR
Stand 01. Januar 2019 IV 8. 2.033.585 2.033.585 2.913.974
Gesamtergebnis 2019 0 0
Stand 31. Dezember 2019 IV 8. 2.033.585 2.033.585 2.913.974
Entkonsolidierung HLB
Erstkonsolidierung HUMNOR GmbH
Gesamtergebnis 2020 0 0
Stand 31. Dezember 2020 IV 8. 2.033.585 2.033.585 2.913.974
Verlustvortrag Zwischensumme Minderheitenanteil Summe Eigenkapital
EUR EUR EUR EUR
Stand 01. Januar 2019 -1.505.708 3.441.851 382.194 3.824.045
Gesamtergebnis 2019 -990.260 -990.260 193.826 -796.434
Stand 31. Dezember 2019 -2.495.968 2.451.591 576.020 3.027.611
Entkonsolidierung HLB -377.629 -377.629
Erstkonsolidierung HUMNOR GmbH 1.556.501 1.556.501
Gesamtergebnis 2020 -1.532.541 -1.532.541 -198.391 -1.730.932
Stand 31. Dezember 2020 -4.028.508 919.051 1.556.500 2.475.551

Konzern-Anhang

der Travel24.com AG

I. Das Unternehmen

1. Beschreibung der Geschäftstätigkeit

Die Travel24.com AG, Leipzig, Deutschland, ist die Konzernobergesellschaft des Travel24.com Konzerns (nachfolgend „das Unternehmen“, „die Travel24“, „der Konzern“, „die Gesellschaft“), der aus der Travel24 und ihren zehn Tochtergesellschaften besteht (zusammen die „Travel24 Group“).

Der Hauptsitz der Travel24 ist in 04103 Leipzig, Deutschland (Salomonstraße 25a). Das Unternehmen besitzt zum 31. Dezember 2020 zehn Tochtergesellschaften, von denen alle ihren Sitz in Deutschland haben.

Die Travel24 ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Leipzig unter der Nummer HRB 25538 eingetragen. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich bzw. wird im Internet sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Geschäftstätigkeit des Konzerns hat im Berichtsjahr weitreichende Änderungen erfahren. Das bisherige Segment Internet wurde aufgrund der massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie bis auf Weiteres eingestellt. Travel24 geht davon aus, dass das Segment vor dem Hintergrund der Konkurrenzsituation sowie der zu erwartenden mittel- und langfristigen Folgen und strukturellen Veränderungen nicht in die Gewinnzone zurückgeführt werden kann.

Innerhalb des Segments Hotellerie werden klassische Beherbergungsleistungen erbracht. Dies umfasst die Vermietung von Betten, Bewirtungsleistungen und spezifische Komplementärleistungen, v.a. die Vermietung von Parkplätzen. Die Travel24 Group ist in diesem Segment seit dem 1. Juli 2020 mit zwei Managementbetrieben tätig: zum einen mit dem Travel24 Hotel Leipzig-City im Bereich der Lifestyle-Hotels (Budget- bzw. Midscale-Design 2-Sterne Plus bzw. 3-Sterne) und zum anderen mit einem Hotel in Leipzig im Bereich der Luxushotellerie. Bis zum 30. Juni 2020 wurde das Travel24 Hotel Leipzig-City als eigener Pachtbetrieb geführt.

Die seit 2020 andauernde Corona-Pandemie hat zu massiven Einbußen und einschneidenden Veränderungen in der Hotelbranche geführt. Der Vorstand geht davon aus, dass sich sowohl das Anforderungsprofil für geschäftliche und dienstliche Reise- und Übernachtungsleistungen als auch das Konsumverhalten beim Städtetourismus signifikant und dauerhaft verändern und im Volumen verringern werden. Überkapazitäten müssen somit abgebaut werden. Zudem zeigt sich in der Branche im Allgemeinen und für die Travel24 Group im Speziellen, dass durchschnittlich erzielbare Gewinne und die daraus resultierende Eigenkapitaldecke schwerwiegende Schocks nicht hinreichend abfedern können. Aufgrund dessen sah sich die Travel24 Group dazu gezwungen, ihre bisherige Strategie im Segment Hotellerie zu verändern.

Die Travel24 Group plant zum Berichtszeitpunkt nicht mehr mit dem Aufbau einer Kette von ursprüngliche geplanten zehn und langfristig bis zu 25 markengebundenen Lifestyle-Hotels. Vielmehr steht für den Vorstand nun die strategische Option im Fokus, Ergebnisbeiträge im Segment Hotellerie durch Betriebsführung von Hotels als Managementdienstleistung für Dritte auf Grundlage von Managementverträgen zu erzielen. Die skizzierten einschneidenden Veränderungen und Risiken lassen vermuten, dass in den kommenden Jahren intensive Restrukturierungs- und Change-Management-Prozesse erforderlich werden. Dies wird bei Hotelbetreibern und Hotelkonzernen, insbesondere für höhere Hotelkategorien, zu Bedarf an externen Management- und Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Effizienzsteigerung führen. Die vorhandene Expertise der Travel24 Group in operativen und leitenden Funktionen in der Hotellerie kann auf die Erzielung von Ergebnisbeiträgen in diesem Bereich gelenkt werden.

Die Travel24 Group hat die Erweiterung des Geschäftszwecks um die Verwaltung eigenen Vermögens und den Ankauf von Grundbesitz und Beteiligungen wie beabsichtigt vorgenommen. Die Geschäftstätigkeit des neuen Segments Immobilien besteht im Ankauf, dem Handel und der Verwaltung von Grundbesitz und Immobilienbeteiligungen mit Schwerpunkt auf Gewerbeimmobilien im technologisch-wissenschaftlichen Bereich. Der Kern des Segments besteht erstens in der Erzielung von Erträgen aus der Vermietung und aus der Veräußerung von Renditeimmobilien. Zweitens ist der Handel mit Immobilien durch Ankauf und vergleichsweise zeitnahe Wiederveräußerung von Immobilien wesentlicher Bestandteil des Segments. Darüber hinaus wird ein Grundbesitz-Portfolio im Bereich Land Banking und Land Development aufgebaut. Dabei handelt es sich um den Erwerb von Grundstücken mit hohem Entwicklungspotential. Durch die Entwicklung, Sanierung und Modernisierung des Grundbesitzes erfolgt eine Revitalisierung, um vorhandenes Ertragspotential zu heben.

Der Aufbau und die Entwicklung des Segments erfolgen in Zusammenarbeit mit strategischen Aktionären aus der Immobilienbranche. Die Travel24 Group arbeitet sowohl bei der Realisierung der Projektpipeline unterstützend mit diesen zusammen und wird darüber hinaus auch im Asset Management durch die strategischen Aktionäre als Partner begleitet. Diese Aktionäre stellen somit die zentralen strategischen Partner für die Travel24 Group dar. Zum Berichtszeitpunkt sind Investitionen für die kommenden Jahre in zwei- bis dreistelligen Millionenbeträgen pro Jahr in Immobilien vornehmlich mit einer Mieterstruktur aus den Bereichen Forschung, Wissenschaft und Technologie avisiert. Die Investitionen werden über die Travel24 Beteiligung GmbH als 100%ige Tochtergesellschaft der Travel24.com AG vorgenommen.

Die strategische Ausrichtung der Travel24 Group im Segment Immobilien zielt auf die Entwicklung eines Portfolios aus Zukunftswerten mit der gezielten Ausrichtung auf Forschung, Wissenschaft und Technologie in wachsenden und aufstrebenden Regionen. Die Travel24 Group geht davon aus, dass sich diese Branchen überdurchschnittlich dynamisch entwickeln. Zentrale Faktoren für dieses Wachstum sieht die Travel24 Group in flexibel gestaltbaren Büroflächen, Forschungs- und Entwicklungslaboren oder Produktionsflächen für aufstrebende Technologien und der weiteren intensiven Förderung der öffentlichen Hand in diesen Bereichen. Die Travel24 Group ist bestrebt, insbesondere durch namhafte und ertragsstarke Ankermieter stabile Vermietungserträge zu erzielen und die Attraktivität der Liegenschaften auf einem hohen Niveau zu halten.

2. Grundlagen der Rechnungslegung

Der Konzernabschluss der Travel24 wurde nach den International Financial Reporting Standards („IFRS“) des International Accounting Standards Board („IASB“), London, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt und berücksichtigt alle bis zum 31. Dezember 2020 verabschiedeten und verpflichtend anzuwendenden Bilanzierungsstandards und Interpretationen, wie sie in der EU anzuwenden sind. Er basiert auf der Annahme der Unternehmensfortführung und entspricht in der vorliegenden Fassung der Vorschrift des § 315a des Handelsgesetzbuches („HGB“). Sie bildet die Rechtsgrundlage für die Konzernrechnungslegung nach internationalen Standards in Deutschland zusammen mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/​2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards.

Der Konzernabschluss wurde unter Zugrundelegung des Grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Im laufenden Geschäftsjahr wird die Annahme insbesondere durch die erfolgte Barkapitalerhöhung sowie die erste erfolgreiche Immobilientransaktion gestützt. Aufgrund weiterer geplanter Kapitalmaßnahmen ab dem laufenden Geschäftsjahr sowie der avisierten erfolgreichen Entwicklung des Segments Immobilien gemäß der mittelfristigen Konzernplanung geht die Travel24 Group auch von einer weiteren Fortrührung der Unternehmenstätigkeit aus. Die Annahme wird nach Einschätzung der Travel24 Group nicht durch die Auswirkungen der andauernden Corona- Pandemie eingeschränkt, weil das Segment Immobilien wie dargestellt vergleichsweise stabil reagiert. Bezüglich der bestehenden Risiken, denen die Travel24 ausgesetzt ist, verweisen wir auf die im zusammengefassten Konzernlagebericht im Abschnitt C.4. Risikobericht dargestellten Risiken.

Das Geschäftsjahr der Travel24 und ihrer Tochtergesellschaften endet zum 31. Dezember.

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse der Gesellschaften werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf den Stichtag der Travel24 aufgestellt.

Die Bilanz ist in Anwendung von IAS 1 nach lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden gegliedert. Als kurzfristig werden solche Vermögenswerte und Schulden angesehen, deren Realisierung, Verbrauch oder Verkauf innerhalb des üblichen Geschäftszyklus erwartet wird, wenn der Vermögenswert oder die Schuld primär zu Handelszwecken gehalten wird oder die Realisierung innerhalb von 12 Monaten erwartet wird.

Entsprechend IAS 1.56 werden latente Steuern als langfristige Vermögenswerte und Schulden ausgewiesen.

Sofern nicht ein anderer Standard eine Abweichung vom Grundsatz verlangt, basiert der Abschluss grundsätzlich auf der Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Die Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

1. Konsolidierungsgrundlagen

Der Konzernabschluss umfasst die Abschlüsse der Travel24 und sämtlicher Tochterunternehmen. Tochterunternehmen sind alle Gesellschaften, die von der Travel24 unmittelbar oder mittelbar beherrscht werden. Eine Beherrschung durch die Travel24 liegt vor, wenn die Travel24 schwankenden Renditen aus den Tochterunternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese hat und zusätzlich die Fähigkeit hat, diese Renditen im Rahmen bestehender Verfügungsgewalt zu beeinflussen. Daneben umfassen die Abschlüsse der Travel24 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen. Diese liegen vor, wenn die Travel24 einen maßgeblichen Einfluss auf die beteiligten Unternehmen ausüben kann. Ein maßgeblicher Einfluss wird grundsätzlich angenommen, wenn über einen direkten oder indirekten Stimmrechtsanteil von mindestens 20 %, aber weniger als 50 % verfügt wird. Derartige Beteiligungen werden nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.

Die Gesellschaft stellt einen Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf, der im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht wird.

Im Berichtsjahr haben sich Änderungen des Konsolidierungskreises ergeben. Die Travel 24 erwarb die Beteiligung an zwei Gesellschaften. Die Vicus Real Estate 37 Leipzig GmbH als 100%ige Tochter, welche eine Beteiligung an der HUMNOR GmbH zu 89,9 % hält.

Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Schauer als Vorstand der Travel24 Group zum 30. Juni 2020 und ein in diesem Zusammenhang erfolgter Verkauf von 2% der Anteile an der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH übt die Travel24 Group keine Beherrschung im Sinne des IFRS 10 über die Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH mehr aus. Die Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH unterliegt keiner Vollkonsolidierung mehr, sodass es zum 30. Juni 2020 zu einer Entkonsolidierung aller Vermögenswerte und Schulden gekommen ist. Die Travel24 AG übt weiterhin einen maßgeblichen Einfluss auf die Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft aus, sodass die Beteiligung seit dem 1. Juli 2020 at-equity zu bilanzieren ist. Diese wird in der Position „Nach der Equity-Methode bewertete Unternehmen“ abgebildet.

Die Travel24 beherrscht ihre Tochterunternehmen durch die vertraglich abgesicherte Verfügungsgewalt. Eine vollständige Aufstellung zum Anteilsbesitz der Travel24 befindet sich unter Abschnitt V.14. „Angaben zum Anteilsbesitz (konsolidierte Gesellschaften)“ in diesem Konzernanhang.

Alle maßgeblichen konzerninternen Transaktionen, Salden, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse zwischen Konzernunternehmen wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Anteile Fremder am Eigenkapital werden als gesonderter Posten im Eigenkapital (Anteile der nicht beherrschenden Anteilseigner) ausgewiesen.

2. Unternehmenszusammenschlüsse

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt unter Anwendung der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3.4 „Unternehmenszusammenschlüsse“. Dabei werden im Rahmen der Erstbewertung die identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden, einschließlich Eventualverbindlichkeiten, mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet. Anteile nicht-beherrschender Gesellschafter können bei ihrem erstmaligen Einbezug in den Konzernabschluss in Höhe ihres Anteils an den beizulegenden Zeitwerten der Vermögenswerte und Schulden oder nach dem beizulegenden Zeitwert des Unternehmens, der sog. Full-Goodwill-Methode, bewertet werden. Die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile werden mit dem Konzernanteil des zu Zeitwerten bewerteten Nettoreinvermögens des Tochterunternehmens aufgerechnet. Anschaffungsnebenkosten werden unmittelbar als Aufwand erfasst. Sofern nach der Aufrechnung ein aktiver Unterschiedsbetrag verbleibt, wird dieser als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen und jährlich einem Impairment-Test unterzogen. Ein verbleibender passivischer Unterschiedsbetrag wird nach nochmaliger Überprüfung in der Gesamtergebnisrechnung der jeweiligen Periode erfolgswirksam erfasst.

Die Ergebnisse der erworbenen Tochterunternehmen werden entsprechend ihrer Konzernzugehörigkeit in die Gesamtergebnisrechnung einbezogen. Ein Tochterunternehmen wird zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, zu dem die Travel24 die Beherrschung über das Unternehmen verliert.

3. Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, da der Hauptteil der Konzerntransaktionen in dieser Währung realisiert wird und diese Währung somit die funktionale Währung der Travel24 darstellt. Alle Beträge werden in Tausend Euro (TEUR) angegeben, soweit nicht anderweitig angegeben. Es wird kaufmännisch gerundet. Hierdurch kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.

Geschäftsvorfälle, die in Fremdwährung abgewickelt wurden, werden mit dem Umrechnungskurs zum Transaktionszeitpunkt umgerechnet. Monetäre Aktiva und Passiva, wie beispielsweise Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen oder Schulden in Fremdwährung werden bis zum Abgang zu jedem Berichtszeitpunkt erneut bewertet. Die Erträge oder Aufwendungen aus der Währungsumrechnung werden in der Gesamtergebnisrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen oder sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Im Berichts- wie im Vorjahrjahr lagen keine Fremdwährungstransaktionen vor.

4. Gebrauch von Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Die Aufstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der IFRS erfordert Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Angegeben werden zunächst die wichtigsten Annahmen und Schätzunsicherheiten am Abschlussstichtag, die ein beträchtliches Risiko für eine materielle Anpassung in der folgenden Berichtsperiode beinhalten.

Rückstellungen/​Eventualverpflichtungen

Der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen unterliegt im hohen Maße dem Risiko sich ändernder Annahmen, insbesondere hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit des Ressourcenabflusses und der Schätzung der Verpflichtung der Höhe nach sowie hinsichtlich des Zeitpunkts des Anfalls (z. B. bei Prozessrisiken, Rechtsbehelfsverfahren, Haftungsandrohungen) und bezogen auf die Verwendung adäquater Zinssätze zur Abzinsung langfristiger Rückstellungen. Der Vorstand holt für wesentliche Sachverhalte Gutachten oder rechtliche Stellungnahmen bei Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern ein.

Es wird auf die weiteren Erläuterungen in Abschnitt IV. 12 und V.3 verwiesen.

Realisierung von kurzfristigen Vermögenswerten und Schätzung des Verwertungserlöses erhaltener Sicherheiten

Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von kurzfristigen Vermögenswerten, insbesondere bei Forderungen zur Überprüfung derer Werthaltigkeit, werden Schätzungen vorgenommen, die zum Teil Ermessensentscheidungen umfassen. Aufgrund unvollständiger Kenntnisse bezüglich der Bonität des jeweiligen Schuldners kann nicht ausgeschlossen werden, dass die tatsächliche Realisierung der Forderungen von dem im Rahmen der Schätzung ermittelten Wert abweicht.

Es wird auf die weiteren Erläuterungen in Abschnitt IV.4 und IV.5 verwiesen.

Latente Steuern

Weiterhin trifft die Travel24 Annahmen für den Ansatz aktiver latenter Steuern aus Verlustvorträgen, wobei insbesondere Annahmen zur zukünftigen Ertragslage getroffen werden müssen. Der Ansatz latenter Steuern auf Verlustvorträge erfolgt anhand der durch die Finanzbehörden festgestellten Verlustvorträge gesondert je Gesellschaft und Steuerart. Soweit für Veranlagungszeiträume keine Steuerbescheide vorliegen, werden die Verlustvorträge anhand der Steuerklärungen oder Berechnungen für den jeweiligen Veranlagungszeitraum fortentwickelt. Hierbei wird das Risiko des Untergehens von Verlustvorträgen aus begonnenen steuerlichen Außenprüfungen gegebenenfalls durch Abschläge berücksichtigt.

Für die Bestimmung, ob eine Wertminderung der aktiven latenten Steuern vorliegt, ist die Ermittlung des Nutzungswertes der Verlustvorträge durchzuführen. Für die Berechnung des Nutzungswertes werden künftige steuerliche Ergebnisse aus den die steuerlichen Verlustvorträge bilanzierenden Unternehmen geschätzt und im Rahmen der steuerlichen Planung zugrunde gelegt. Bei der Bewertung werden die Ergebnisentwicklung und die Plan-Ist-Abweichungen der vergangenen Jahre berücksichtigt. Das Risiko aus Schätzungsunsicherheiten wird als hoch eingeschätzt.

Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen, wobei Änderungen zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis berücksichtigt werden.

Es wird auf die weiteren Erläuterungen in Abschnitt IV.11 verwiesen.

Die folgenden Schätzunsicherheiten weisen aus Sicht der Travel24 Group ein vergleichsweise geringeres Risiko für materielle Anpassungen in der folgenden Berichtsperiode auf.

Langfristiges Vermögen

Die Bilanzierung des Sachanlagevermögens unterliegt im Wesentlichen dem Änderungsrisiko getroffener Nutzungsdauerannahmen. Der negative Geschäftsverlauf in den Segmenten Internet und Hotellerie aufgrund der andauernden Corona-Pandemie und die daraus folgenden strategischen Veränderungen haben zu außerplanmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen im Rahmen des durchgeführten Impairment-Tests der Vermögenswerte der Segmente in vollem Umfang geführt. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung haben eine Nutzungsdauer zwischen 3 und 10 Jahren. Das Risiko aus Schätzungsunsicherheiten wird als gering eingeschätzt.

Es wird auf die weiteren Erläuterungen in Abschnitt IV.2 verwiesen.

Wertminderungsaufwand gem. IAS 36

Für die Bestimmung, ob eine Wertminderung eines Vermögenswertes vorliegt, ist die Ermittlung des erzielbaren Betrages des Vermögenswertes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der Vermögenswert zugerechnet wird, durchzuführen. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswertes oder zahlungsmittelgenerierender Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Für die Berechnung des Nutzungswertes werden künftige Zahlungsströme aus dem Vermögenswert beziehungsweise der zahlungsmittelgenerierenden Einheit geschätzt und im Rahmen der Barwertermittlung mit einem geeigneten Abzinsungssatz versehen. Sowohl die Bestimmung der zukünftig erwarteten Zahlungsströme als auch die Ermittlung des risikogewichteten Abzinsungssatzes ist ermessensbehaftet und unterliegt somit Unsicherheiten. Im Berichtsjahr konnten die Wertminderungstests auf qualitative Analysen gestützt werden. Die zu testenden immateriellen Vermögenswerte wurden vollständig abgeschrieben.

Es wird auf die weiteren Erläuterungen in Abschnitt II.18 und V.1 verwiesen.

Erlösrealisation

Mit der Umsetzung des IFRS 15 ab 1. Januar 2018 werden Umsätze aus der Reisevermittlung zum Buchungszeitpunkt und damit mit der Vertragserfüllung durch die Travel24 abgebildet. Der Unsicherheit über die tatsächlich erzielten Provisionen wird mit einer Stornoquote und der Abgrenzung von Erlösschmälerungen durch Gutscheine Rechnung getragen. Gutscheine werden bei der Vermittlung einer Pauschalreise über das Portal travel24.com ausgegeben. Bei der Reisebuchung über das Portal sind diese einlösbar und stellen einen Rabatt auf die gebuchte Pauschalreise dar. Für Abreisen bis zum Aufstellungszeitpunkt können Provisionen abzüglich Erlösschmälerungen und deren direkten Aufwendungen bereits werterhellend abgegrenzt werden. Erlöse aus Provision für spätere Abreisezeiträume werden um die Stornoquote und Gutscheineinlösequote bereinigt. Die Gesellschaft nutzt hierfür eine Erfahrungskurve bezüglich des Einlöseverhaltens innerhalb der letzten zwei Jahre.

Darüber hinaus werden Abgrenzungen vorgenommen für durch Kunden erworbene Servicepakete im Bereich der Flugvermittlung, bei denen die Gegenleistung durch den Kunden bereits realisiert wurde, aber der Kunde bis zum Antritt seiner Reise über den Stichtag hinaus Serviceleistungen in Anspruch nehmen kann. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes erfolgt ebenfalls anhand einer Erfahrungskurve.

Aufgrund der Einstellung des Segments Internet bestehen diese Schätzunsicherheiten ab dem kommenden Jahr nicht mehr. Es wird auf die weiteren Erläuterungen in Abschnitt III. 1 verwiesen.

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Ermessensentscheidungen und Schätzunsicherheiten

Annahmen, Ermessensentscheidungen und Schätzungen können mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Insbesondere die andauernde Corona-Pandemie könnte zu Abweichungen in der Entwicklung erwarteter oder geschätzter Größen führen. Diese Schätzunsicherheiten beziehen sich insbesondere auf die Geschäftstätigkeit in den Segmenten Internet und Hotellerie. Das Segment Internet wurde bis auf Weiteres eingestellt. Die Auswirkungen sind somit vernachlässigbar. Im Segment Hotellerie könnten Schätzunsicherheiten insbesondere beim Zeitpunkt und der Entwicklung einer Erholung der Geschäftstätigkeit zum Tragen kommen. Das Segment Immobilien ist nach Einschätzung der Travel24 Group im Vergleich zum Segment Hotellerie weniger anfällig für Auswirkungen der Corona-Pandemie. Hier könnten Schätzunsicherheiten insbesondere hinsichtlich der Bonität von Mietschuldnern vorliegen. Insgesamt hält die Travel24 Group den Einfluss der Corona-Pandemie auf Ermessensentscheidungen und Schätzungen für nicht besonders hoch.

Weitere mögliche Änderungen rechnungslegungsbezogener Schätzungen, die sich im Zusammenhang mit dem neuen Segment Immobilien zukünftig ergeben könnten, sind in ihren Auswirkungen hinsichtlich Art und Betrag aktuell nicht absehbar.

5. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt, sofern der Zufluss eines Nutzens für den Konzern wahrscheinlich ist und verlässlich bewertet werden kann. Von einer unbestimmten Nutzungsdauer wird ausgegangen, wenn die Vermögenswerte keiner Abnutzung unterliegen und dem Unternehmen daher auf unbestimmte Zeit zur Verfügung stehen.

Aufgrund der Möglichkeit dauerhafter Bewerbung und somit der Lebenserhaltung des immateriellen Vermögenswerts Marke sieht Travel24 keine Möglichkeit einer Nutzungsdauerschätzung, sodass keine bestimmte Lebensdauer ermittelt werden konnte. Aufgrund der Möglichkeit zur dauerhaften Nutzung der Domain im Internet sehen wir hier ebenfalls keine Möglichkeit einer Nutzungsdauerschätzung, sodass auch in diesem Fall keine bestimmte Lebensdauer ermittelt werden konnte.

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (hier: Domain und Marke) werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich auf vorliegende Wertminderungen gemäß IAS 36 geprüft (Impairment-Test).

Die Travel24 weist im Abschluss 2020 keinen Geschäfts- oder Firmenwert aus.

6. Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Bei immateriellen Vermögenswerten, die über eine bestimmte Nutzungsdauer verfügen, erfolgt eine planmäßige lineare Abschreibung über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer, beginnend ab dem Zeitpunkt, zu dem eine mögliche Nutzung einsetzt.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind im Geschäftsjahr akut. Der Vorstand hat beschlossen, die Geschäftstätigkeit im Segment Internet bis auf Weiteres ruhen zu lassen (siehe dazu auch die Erläuterung unter III. 6 Abschreibungen und Wertminderungen).

Im Segment Hotellerie wird mit keinen weiteren Travel24-Hotels geplant.

Die Gesellschaft aktiviert keine selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte.

7. Leasingverhältnisse

In Anwendung von IFRS 16 bilanziert Travel24 seit dem 1. Januar 2019 als Leasingnehmer grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten folgende Leasingzahlungen:

feste Zahlungen, abzüglich vom Leasinggeber zu leistende Leasinganreize,

variable Zahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind,

erwartete Restwertzahlungen aus Restwertgarantien,

Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die Ausübung als hinreichend sicher eingeschätzt wurde und

Vertragsstrafen für die Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in dessen Laufzeit berücksichtigt ist, dass eine Kündigungsoption in Anspruch genommen wird.

Nach IFRS 16.26 wird die Leasingverbindlichkeit am Bereitstellungsdatum zum Barwert angesetzt. Wenn ohne Weiteres bestimmbar, ist nach dem Standard der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz zu verwenden. Da dieser jedoch auf Informationen des Leasinggebers basiert, die in der Praxis regelmäßig nicht verfügbar sind, wird in der Travel24 grundsätzlich auf den Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers zurückgegriffen. Der angewendete Grenzfremdkapitalzinssatz setzt sich zusammen aus dem risikolosen Basiszinssatz unendlicher Laufzeit (Svensson-Methode) zum Abschlussstichtag und einem Risikoaufschlag auf Grundlage laufzeitadäquater Credit Spreads der S&P-Bonitätsklasse BBB.

Nutzungsrechte werden mit den Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:

Leasingverbindlichkeit,

bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen abzüglich erhaltener Leasinganreize,

anfängliche direkte Kosten und

Rückbauverpflichtungen.

Splittet sich die monatliche Zahlung in mehrere Komponenten in die monatliche Leasingzahlung und monatliche Zahlungen für Wartung und Verschleiß, so werden die einzelnen Komponenten getrennt. Zahlungen für Wartung und Verschleiß sowie sonstige Servicezahlungen sind nicht als Leasingzahlungen zu erfassen und fließen nicht in die Leasingverbindlichkeit sowie den Nutzungswert ein.

Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes abgeschrieben. Wenn das Eigentum an dem Leasinggegenstand am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses übergeht oder in den Kosten die Ausübung einer Kaufoption berücksichtigt ist, werden die Abschreibungen anhand der erwarteten Nutzungsdauer des Leasinggegenstands ermittelt.

Die Leasingverbindlichkeit wird in den Folgeperioden mit der Effektivzinsmethode bewertet. Hierbei werden Zins- und Tilgungszahlungen voneinander abgegrenzt.

Für Leasinggegenstände von geringem Wert (weniger als TEUR 5) und für kurzfristige Leasingverhältnisse (weniger als zwölf Monate und ohne Kaufoption) wird von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht und die Zahlungen werden linear als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wird ein Leasingverhältnis anfänglich als kurzfristig eingeschätzt und ändert sich im Laufe der Grundmietzeit die Einschätzung über die Ausübung der Verlängerungsoption in hinreichend sicher, so ist das Leasingverhältnis wie ein neues Leasingverhältnis zu behandeln und entsprechend neu einzuschätzen.

Einige Leasingverträge, insbesondere im Immobilienbereich, enthalten automatische Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten: Laufzeitänderungen aus der Ausübung beziehungsweise Nicht-Ausübung solcher Optionen werden bei der Vertragslaufzeit nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind.

Die Vorschriften werden auch auf Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte angewendet. Die Nutzungsrechte werden auf Wertminderung überprüft, wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen.

8. Sachanlagevermögen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beinhalten Aufwendungen, die dem Erwerb des Vermögenswertes direkt zurechenbar sind. Die Herstellungskosten für selbsterstellte Vermögenswerte beinhalten Materialkosten und Fertigungslöhne sowie alle anderen direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um die Vermögenswerte in einen betriebsbereiten Zustand für ihren beabsichtigten Zweck zu bringen. Hierzu gehören die geschätzten Kosten für den Abbruch bzw. die Beseitigung der Gegenstände und die Wiederherstellung des Standorts, an dem sie sich befinden, sofern hierzu eine Verpflichtung besteht sowie aktivierte Fremdkapitalkosten.

Jeder Gewinn oder Verlust aus dem Abgang einer Sachanlage (berechnet als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Restbuchwert) wird erfolgswirksam erfasst und in der Gesamtergebnisrechnung innerhalb des sonstigen betrieblichen Ertrags bzw. Aufwands ausgewiesen.

Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten sind nur dann gegeben und führen zur Aktivierung, sofern es wahrscheinlich ist, dass der mit den Aufwendungen verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen auch zufließen wird. Laufende Reparaturen und Instandhaltungen werden sofort aufwandswirksam erfasst.

Sachanlagen werden ab dem Zeitpunkt planmäßig linear abgeschrieben, an dem sie zur Verfügung stehen bzw. im Sinne ihres Zweckes genutzt werden können oder, im Hinblick auf selbsterstellte Vermögenswerte, ab dem Zeitpunkt, an dem diese fertiggestellt und gebrauchsfähig sind. Die Abschreibung wird berechnet, um die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, abzüglich geschätzter Restwerte, linear über den Zeitraum der geschätzten Nutzungsdauer aufwandswirksam zu verteilen. Sofern Indikatoren für einen außerplanmäßigen Wertminderungsbedarf vorliegen, wird ein anlassbedingter Impairment-Test durchgeführt.

Für die Abschreibung der Betriebs- und Geschäftsausstattung wurden je nach Nutzungsdauer unterschiedliche Pools gebildet und diese gemeinschaftlich mit der entsprechenden Nutzungsdauer abgeschrieben.

Technische Anlagen 9 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-10 Jahre

Die Abschreibungsmethode, Nutzungsdauer und die Restwerte werden grundsätzlich an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.

9. Finanzinstrumente

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden ab dem Zeitpunkt in der Konzernbilanz berücksichtigt, zu welchem der Konzern Vertragspartei des Finanzinstrumentes wird. Die Bilanzierung von finanziellen Vermögenswerten, die marktüblich erworben bzw. veräußert werden, erfolgt entweder zum Handels- oder Erfüllungstag. Finanzielle Vermögenswerte werden, mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei finanziellen Vermögenswerten oder finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden zusätzlich Transaktionskosten hinzugerechnet. Falls der beizulegende Zeitwert des finanziellen Vermögenswertes beim erstmaligen Ansatz vom Transaktionspreis abweicht, bilanziert das Unternehmen den Vermögenswert zum Zeitwert, wenn der beizulegende Zeitwert in einem aktiven Markt für einen identischen Vermögenswert belegt wird oder auf einer Bewertungstechnik basiert, die nur Daten aus beobachtbaren Märkten verwendet.

Dann wird die Differenz zwischen beizulegendem Zeitwert und Transaktionspreis als Gewinn bzw. Verlust bilanziert. Für alle anderen Fälle ist die Differenz zwischen beizulegendem Zeitwert und Transaktionspreis abzugrenzen. Nach dem erstmaligen Ansatz erfasst das Unternehmen diese abgegrenzte Differenz nur in dem Umfang als einen Gewinn oder Verlust, in dem sie aus einer Veränderung eines Faktors (einschließlich des Zeitfaktors) entsteht, den Marktteilnehmer bei einer Preisfestlegung für den Vermögenswert oder die Schuld beachten würden. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ohne signifikante Finanzierungskomponente zum Transaktionspreis bewertet.

Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IFRS 9 werden entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum fair value („FVOCI“ – fair value through other comprehensive income) oder erfolgswirksam zum fair value („FVTPL“ – fair value through profit or loss) bewertet. In der Kategorie der Eigenkapitalinstrumente als FVOCI verbleiben die Gewinne/​Verluste im Sonstigen Ergebnis. Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum fair value bewertet werden, werden die kumulierten Gewinne/​Verluste bei Ausbuchung in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Die Klassifizierung ist abhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens, für die Verwaltung der Vermögenswerte und der Charakteristika der einhergehenden Cashflows.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden mit Ausnahme von Finanzgarantien und Kreditzusagen entweder erfolgswirksam zum fair value oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Folgebewertung

Die Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten hängt folgendermaßen von deren Klassifizierung ab:

Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten

Die Gruppe der finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten enthält Vermögenswerte, die gehalten werden, um die vertraglich vereinbarten Cashflows zu vereinnahmen. Die Cashflows dienen dabei ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag. Wird die Fair-Value-Option nicht ausgeübt, erfolgt die Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten. Bei Ausübung der Fair-Value-Option siehe den Abschnitt zu Bewertungsverfahren von Schuldinstrumenten, die erfolgswirksam zum fair value bewertet werden.

Der Konzern hatte während der Geschäftsjahre 2019 und 2020 dieser Kategorie im Wesentlichen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristig finanzielle Vermögenswerte, die Forderungen gegen nahestehende Personen sowie die Liquiden Mittel zugeordnet.

Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum fair value (FVOCI)

Zu dieser Kategorie zählen Vermögenswerte, die im Rahmen des Geschäftsmodells gehalten werden, um vertraglich vereinbarte Cashflows zu vereinnahmen und finanzielle Vermögenswerte zu verkaufen. Die Cashflows dienen auch hier ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag.

Der Konzern hatte während der Geschäftsjahre 2019 und 2020 keine Vermögenswerte dieser Kategorie.

Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum fair value (FVTPL)

Finanzielle Vermögenswerte, die weder zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden noch in die Kategorie der erfolgsneutral zum fair value bewerteten finanziellen Vermögenswerte fallen, werden erfolgswirksam zum fair value bilanziert. Finanzielle Vermögenswerte dieser Kategorie werden demnach zu Handelszwecken gehalten oder auf Basis des fair value verwaltet. In der Regel werden Eigenkapitalinstrumente und Derivate dieser Kategorie zugeordnet.

Ein Unternehmen kann ungeachtet der Klassifizierung von Schuldinstrumenten der Kategorien „Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten“ oder „Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum fair value (FVOCI)“ ein Schuldinstrument beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich als „erfolgswirksam zum fair value“ einstufen, wenn dadurch Ansatz- und Bewertungsinkongruenzen vermieden oder erheblich verringert werden.

Der Konzern hatte während der Geschäftsjahre 2019 und 2020 keine finanziellen Vermögenswerte dieser Kategorie.

Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes

Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswertes oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind erloschen.

Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedingungen in IFRS 9 Paragraph 3.2.5 erfüllt (sog. Durchleitungsvereinbarung), übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht an dem Vermögenswert übertragen.

Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung eingeht und dabei im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält, jedoch die Verfügungsmacht an dem übertragenen Vermögenswert behält, erfasst der Konzern einen Vermögenswert im Umfang seines anhaltenden Engagements.

In diesem Fall erfasst der Konzern auch eine damit verbundene Verbindlichkeit. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen, die der Konzern behalten hat, Rechnung getragen wird.

Wenn das anhaltende Engagement der Form nach den übertragenen Vermögenswert garantiert, so entspricht der Umfang des anhaltenden Engagements dem niedrigeren Betrag aus dem ursprünglichen Buchwert des Vermögenswertes und dem Höchstbetrag der erhaltenen Gegenleistung, den der Konzern eventuell zurückzahlen müsste.

Bei Abgang eines Vermögenswertes werden weder Dividenden- noch Zinserträge in die Berechnung des Nettogewinns oder -verlusts einbezogen.

Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum fair value (FVTPL)

In die Gruppe der Finanziellen Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum fair value fallen finanzielle Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden oder die beim erstmaligen Ansatz der Ausübung der Fair-Value-Option dieser Kategorie zugeordnet wurden. Die Fair-Value-Option dient wie bei den finanziellen Vermögenswerten der Vermeidung von Bewertungs- oder Ansatzinkongruenzen.

Finanzielle Verbindlichkeiten können zudem dieser Kategorie zugeordnet werden, wenn sie auf Basis des fair values gesteuert und beurteilt werden.

Für Finanzielle Verbindlichkeiten, die aufgrund der Fair-Value-Option der FVTPL-Kategorie zugeordnet wurden, werden Gewinne und Verluste in der Regel im sonstigen Ergebnis erfasst (Änderung aufgrund des eigenen Kreditrisikos). Die Gewinne und Verluste werden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert, sollte die Verbindlichkeit mit einem Disagio zurückgekauft werden. Sollte der Ausweis im sonstigen Ergebnis zu einer Rechnungslegungsanomalie führen, müssten die Veränderungen des fair value in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt werden.

Der Konzern hatte während der Geschäftsjahre 2019 und 2020 lediglich die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertenden finanziellen Verbindlichkeiten aus Anteilen Dritter an Personenhandelsgesellschaften in dieser Kategorie ausgewiesen. Die finanzielle Verbindlichkeit aus Anteilen Dritter an der Hotel Köln Perlengraben GmbH & Co. KG stellt eine finanzielle Verbindlichkeit dar, die zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam zu bilanzieren ist. Der Buchwert der zum 31. Dezember 2020 hier ausgewiesenen Verbindlichkeiten beträgt wie im Vorjahr TEUR 0.

Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten

Finanzielle Verbindlichkeiten dieser Kategorie werden in der Folgebewertung mit fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt.

Eingebettete derivative Finanzinstrumente, die in den Anwendungsbereich des IFRS 9 fallen, sind vom Basisvertrag separat zu erfassen. Beide Bestandteile des Vertrags werden der Definition nach bewertet, wobei der hybride Vertrag zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bilanzieren ist.

Der Konzern hatte während der Geschäftsjahre 2019 und 2020 in dieser Kategorie im Wesentlichen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen zugeordnet.

Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist.

Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.

Saldierung von Finanzinstrumenten

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert, sodass nur der Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen wird, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

Beizulegender Zeitwert von Finanzinstrumenten

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes erfolgt nach den Vorgaben des IFRS 13. Der Standard sieht eine sog. ‚Fair-Value-Hierarchie‘ vor. Die Hierarchie teilt die in den Bewertungsverfahren verwendeten Inputfaktoren in drei Stufen ein. In der Hierarchie wird (unveränderten) notierten Preisen auf einem aktiven Markt für identische Vermögenswerte oder Schulden die höchste und nicht beobachtbaren Inputfaktoren die niedrigste Priorität eingeräumt.

Falls die zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts verwendeten Inputfaktoren verschiedenen Stufen der Bemessungshierarchie angehören, richtet sich die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Gänze nach der Stufe des am niedrigsten eingestuften Inputfaktors, der für die gesamte Bemessung von Bedeutung ist (auf Grundlage von zur Anwendung gelangendem Ermessen).

Inputfaktoren auf Stufe 1

Inputfaktoren auf Stufe 1 sind Preisnotierungen auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden, zu denen das Unternehmen am Bewertungsstichtag Zugang hat. Eine Marktpreisnotierung auf einem aktiven Markt stellt den verlässlichsten Nachweis für den beizulegenden Zeitwert dar und wird ohne Anpassungen bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts verwendet, wo immer das möglich ist, wobei begrenzt Ausnahmen bestehen.

Wenn der Konzern für einen einzelnen Vermögenswert oder eine einzelne Schuld eine Position hält und der Vermögenswert bzw. die Schuld auf einem aktiven Markt gehandelt wird, wird der beizulegende Zeitwert des Vermögenswerts bzw. der Schuld innerhalb der Stufe 1 als Produkt aus der Marktpreisnotierung für den einzelnen Vermögenswert bzw. die einzelne Schuld und der vom Konzern gehaltenen Menge bemessen, selbst wenn das normale Handelsvolumen eines Tages für den Markt nicht ausreicht, um die gehaltene Menge aufzunehmen und die Erteilung einer Order, die Position in einer einzigen Transaktion zu veräußern, den notierten Preis beeinflussen mag.

Inputfaktoren auf Stufe 2

Inputfaktoren auf Stufe 2 sind andere als die auf Stufe 1 genannten Marktpreisnotierungen, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder unmittelbar oder mittelbar zu beobachten sind.

Inputfaktoren auf Stufe 2 beinhalten:

Preisnotierungen für ähnliche Vermögenswerte oder Schulden auf aktiven Märkten

Preisnotierungen für identische oder ähnliche Vermögenswerte oder Schulden auf Märkten, die nicht aktiv sind

andere Inputfaktoren als Preisnotierungen, die für den Vermögenswert oder die Schuld beobachtet werden können, zum Beispiel

Zinssätze und -kurven, die für gemeinhin notierte Stützpunkte beobachtbar sind

implizite Volatilitäten

Credit Spreads

Inputfaktoren, die vorrangig im Wege der Korrelation oder auf anderem Wege aus beobachtbaren Marktdaten abgeleitet oder von ihnen gestützt werden (‚marktgestützte Inputfaktoren‘).

Inputfaktoren auf Stufe 3

Inputfaktoren auf Stufe 3 sind nicht beobachtbare Inputfaktoren für den Vermögenswert oder die Schuld.

Nicht beobachtbare Inputfaktoren werden zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts in dem Maße verwendet, wie relevante beobachtbare Inputfaktoren nicht zur Verfügung stehen, wodurch Situationen Rechnung getragen wird, in denen wenig (wenn überhaupt) Marktaktivität für den Vermögenswert oder die Schuld am Bewertungsstichtag besteht. Der Konzern entwickelt nicht beobachtbare Inputfaktoren unter Verwendung der in diesem Umstand bestmöglich verfügbaren Informationen, was unternehmenseigene Daten beinhalten mag. Dabei sind alle Informationen über die von Marktteilnehmern getätigten Annahmen zu berücksichtigen, die vernünftigerweise verfügbar sind.

Wertminderung finanzieller Vermögenswerte

Forderungen werden zum Nennwert, abzüglich eventueller Wertberichtigungen für den voraussichtlich nicht werthaltigen Teil der Forderungen, angesetzt.

Der Konzern ermittelt die Wertberichtigungen von zweifelhaften Forderungen und Ausleihungen auf Grundlage von systematischen, regelmäßigen Überprüfungen sowie Bewertungen im Rahmen der Kreditüberwachung. Diese Überwachung berücksichtigt historische Forderungsausfälle, die Höhe und Angemessenheit von Sicherheiten sowie andere relevante Faktoren. Wertminderungen werden anhand von objektiven Hinweisen vorgenommen und tragen dem Ausfallrisiko Rechnung. Objektive Hinweise können beispielsweise erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, ein Vertragsbruch, wie Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen, oder die hohe Wahrscheinlichkeit eines Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner sein.

Im Rahmen des Fulfillments mit der Invia Flights werden nicht einbringliche Forderungen gegen Kunden bis zur dritten Mahnstufe bearbeitet. Falls die Forderung danach immer noch besteht, werden sie durch die Travel24 an externe Inkassounternehmen übergeben.

Wertberichtigungen werden auf einem separaten Wertberichtigungskonto erfasst. Forderungen und Ausleihungen werden gegen diese Wertberichtigungen ausgebucht, wenn sich endgültig herausstellt, dass diese uneinbringlich sind. Weiterführende Angaben zu Kreditrisiken erfolgen unter Abschnitt V 7. „Finanzielles Risikomanagement“.

Erträge und Aufwendungen sowie Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten enthalten Wertminderungen und Zuschreibungen, Zinserträge und -aufwendungen, Dividenden sowie Gewinne und Verluste aus dem Abgang solcher Vermögenswerte. Dividenden werden mit Beschluss der jeweiligen Gesellschafterversammlung/​Hauptversammlung als Ertrag erfasst. Zinserträge werden auf Basis der Effektivzinsmethode erfasst.

10. Ertragsteuern

Tatsächliche Steuern

Sämtliche Schulden oder Ansprüche aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, die während eines Geschäftsjahres entstehen, werden im Konzernabschluss entsprechend den jeweiligen Steuergesetzen ausgewiesen.

Latente Steuern

Latente Ertragsteuern werden jährlich nach dem bilanzorientierten Ansatz im Einklang mit den Bestimmungen des IAS 12 „Ertragsteuern“ zur Behandlung von Ertragsteuern ermittelt. Zur Berücksichtigung der steuerlichen Folgen von Unterschieden zwischen Wertansätzen für Vermögenswerte und Schulden in der Konzernbilanz und den entsprechenden steuerlichen Bemessungsgrundlagen sowie für Unterschiede aus Konsolidierungsvorgängen und für Verlustvorträge werden jährlich auf Grundlage der geltenden oder in Kürze geltenden Steuersätze für den steuerpflichtigen Gewinn latente Steuern gebildet, sofern ein Ausgleich dieser Unterschiede im Zeitablauf zu erwarten ist.

Gegebenenfalls bestehende latente Steuererstattungsansprüche auf steuerliche Verlustvorträge werden mit dem Betrag angesetzt, zu dem die Realisierung der damit verbundenen Steuervorteile durch zukünftige steuerliche Gewinne wahrscheinlich ist. In diesem Fall erfolgt eine steuerliche Planung, die die Verwertbarkeit der steuerlichen Verlustvorträge entsprechend einschätzt. Hierzu wird der Buchwert der latenten Steueransprüche an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs innerhalb von fünf Jahren ermöglicht.

Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:

latenten Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die nicht in der Gesamtergebnisrechnung erfasst werden, werden in Übereinstimmung mit dem zugrundeliegenden Geschäftsvorfall direkt im Eigenkapital erfasst.

Aktive und passive latente Steuern werden nur dann saldiert ausgewiesen, sofern ein Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Forderungen und Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern besteht und sich die latenten Steuererstattungsansprüche und -schulden auf Ertragsteuern beziehen, die von denselben Steuerbehörden erhoben und denselben Konzerngesellschaften geschuldet werden.

Unter dem Ertragssteueraufwand sind die für den Berichtszeitraum zu zahlenden oder von den Finanzbehörden zu erstattenden Steuern zuzüglich bzw. abzüglich der Veränderungen bei den (erfolgswirksam zu berücksichtigenden) latenten Steuern ausgewiesen. Die Auswirkungen von Änderungen der Steuersätze auf aktive oder passive latente Steuern werden in dem Zeitraum berücksichtigt, in dem die Änderung rechtskräftig beschlossen wurde.

11. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Der Posten umfasst in der Bilanz grundsätzlich den Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige hochliquide Einlagen, d.h. in der Regel Mittel mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten. In 2020 umfasste der Posten Guthaben bei Kreditinstituten und den Kassenbestand. Die Buchwerte der Zahlungsmittel entsprechen aufgrund ihrer kurzfristigen Fälligkeit deren Zeitwerten.

12. Rückstellungen

Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (faktische oder rechtliche) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert nur dann erfasst, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist.

Ist die Wirkung des Zinseffekts wesentlich, werden Rückstellungen mit einem markt- und fristadäquaten Zinssatz vor Steuern abgezinst, der die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellung als Zinsaufwand erfasst. Der Abzinsungssatz ist dabei nach unten auf einen Wert von Null begrenzt. Rückstellungen werden nach der voraussichtlichen Fälligkeit unterteilt, sodass Rückstellungen mit einer Fälligkeit von bis zu einem Jahr als kurzfristig und Rückstellungen mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr als langfristig angesehen werden.

13. Eventualverbindlichkeiten

Bei Eventualverbindlichkeiten handelt es sich um mögliche Verpflichtungen, die aus vergangenen Ereignissen resultieren und deren Bestehen von künftigen Ereignissen abhängt, die nicht unter der Kontrolle des Unternehmens stehen. Ferner kann es sich um bestehende Verpflichtungen handeln, die nicht passiviert werden können, weil ein Ressourcenabfluss nicht wahrscheinlich ist oder die Höhe der Verpflichtung nicht hinreichend zuverlässig geschätzt werden kann. Diese Eventualschulden werden mit ihrem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang angegeben.

14. Erfassung der Umsatzerlöse

Die Travel24 wendet IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ seit dem 1. Januar 2018 an.

Erlöse werden in der Höhe erfasst, in der das Unternehmen für Leistungsverpflichtungen (Übertragung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen) Gegenleistungen erwartet. Für die Feststellung wird folgendes fünfstufiges Rahmenmodell umgesetzt:

Identifizierung des Vertrags/​der Verträge mit einem Kunden,

Identifizierung der eigenständigen Leistungsverpflichtung im Vertrag,

Bestimmung des Transaktionspreises,

Verteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen durch das Unternehmen,

Erlöserfassung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung durch das Unternehmen.

Ein Vertrag mit einem Kunden fällt in den Anwendungsbereich von IFRS 15, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind (IFRS 15.9):

Alle Parteien stimmen dem Vertrag zu,

Die Rechte jeder Partei in Bezug auf die zu übertragenden Waren oder zu erbringenden Dienstleistungen können identifiziert werden,

Die Zahlungsbedingungen in Bezug auf die zu übertragenden Waren oder zu erbringenden Dienstleistungen können identifiziert werden,

Der Vertrag hat wirtschaftliche Substanz,

Es ist wahrscheinlich, dass die Gegenleistung, auf die das Unternehmen im Austausch für Waren oder Dienstleistungen ein Anrecht hat, vereinnahmt wird.

Der Transaktionspreis ist die Gegenleistung, die ein Unternehmen vom Kunden für die Übertragung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen erwartet. Im Falle variabler Gegenleistungen schätzt die Travel24 den Betrag der variablen Gegenleistung und bezieht nur Beträge ein, die höchstwahrscheinlich zu realisieren sind, sodass es zu keiner nachträglichen Anpassung der Umsatzerlöse kommen wird. Dabei handelt es sich beispielsweise um Rückerstattungen, Boni, Anreizvereinbarungen, Leistungsprämien oder ähnlichen Posten.

Erlöse werden erfasst, sobald die Verfügungsmacht übergeht. Das kann zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg erfolgen. Verfügungsmacht über einen Vermögenswert ist die Möglichkeit Nutzen aus dem Vermögenswert zu ziehen oder den weiteren Gebrauch zu bestimmen. Die Travel24 erfasst die Erlöse über einen Zeitraum hinweg, wenn der Nutzen aus der erbrachten Leistung dem Kunden bereits zufließt und er ihn gleichzeitig verbraucht, der Kunde Verfügungsmacht während der Erzeugung oder Verbesserung besitzt oder es sich um einen Vermögenswert handelt, der nicht anderweitig von der Travel24 genutzt werden kann, aber bereits der Anspruch auf die Gegenleistung durch den Kunden besteht und es zu erwarten ist, dass der Vertrag erfüllt wird.

Verfügungsmacht geht auf den Kunden über, sobald das Unternehmen gegenwärtig das Recht auf Gegenleistung besitzt, der Kunde das rechtliche Eigentum am Vermögenswert besitzt, das Unternehmen den Vermögenswert physisch übertragen hat, die wesentlichen Chancen und Risiken übertragen wurden oder der Kunde den Vermögenswert abgenommen hat.

Für Verträge mit einer (erwarteten) Laufzeit von mehr als einem Jahr müssen die Vertragskosten, also die Kosten, die zur Erlangung eines Vertrages angefallen sind, aktiviert werden. Dies gilt nur, wenn erwartet wird, dass die Kosten in der Zukunft erstattet werden und diese ohne den Vertrag nicht angefallen wären. Darunter fallen Kosten, die sich direkt auf einen Vertrag beziehen oder Kosten für Betriebsmittel zur Erfüllung von Leistungsverpflichtungen, u.a. direkte Lohnkosten, direkte Materialkosten und Anteile an Gemeinkosten, die sich auf den Vertrag beziehen. Die aktivierten Vermögenswerte sind so abzuschreiben, wie die zugehörigen Waren/​Dienstleistungen auf den Kunden übertragen werden bzw. erbracht werden.

Der Konzern realisierte im Segment Internet Umsatzerlöse aus Vermittlungsleistungen (im Wesentlichen Provisionen aus Agententätigkeit und Entgelte für die Vermittlung von Flugtickets) über vertragliche Vereinbarungen mit erf24 touristic services GmbH (kurz: erf24) bzw. mit Invia Flights. Die Gesellschaft wird hierbei als Untervermittler für die erf24 bzw. Invia Flights tätig. Die Realisierung des Provisionsanspruchs/​Umsatzes erfolgt unter Anwendung des IFRS 15 mit Buchung durch den Kunden und der Übermittlung der Kundendaten an den Reiseveranstalter.

Für den Flugbereich, der sowohl Linienflüge als auch sogenannte „Lowcost“-Flüge umfasst, wurden ab 2014 Erlöse aus der Vermittlung generiert, die auf direkten Vertragsverhältnissen zwischen der Gesellschaft und den Kunden basieren. Die Umsatzrealisierung erfolgt zum Zeitpunkt der Flugbuchung durch den Kunden. Die Leistungsverpflichtung der Gesellschaft besteht hierbei lediglich darin, dass dem Kunden ein Flugticket vermittelt wird. Nach erfolgter Vermittlung gegenüber dem Dritten bestehen keine weiteren Ansprüche des Kunden gegenüber der Gesellschaft. Durch die vertragliche Festlegung mit Invia Flights trägt das Storno- und Bonitätsrisiko die Travel24.

Neben der reinen Vermittlung von Flug- und Pauschalreisen ist die Vermittlung von Versicherungen eine bedeutende Komponente der Umsatzerlöse. Seit November 2017 besteht eine direkte Kooperationsvereinbarung mit der HanseMerkur Krankenversicherung AG. In dem Vertragsverhältnis tritt die Travel24 als erlaubnisfreier Annexvermittler auf, sodass eine Vermittlung der Versicherung als Nebenprodukt möglich ist.

Weiterhin werden wie im Vorjahr Umsatzerlöse aus Bestandsversicherungen, die im Zeitraum vor 1. November 2017 mit der versicherung.de GmbH geschlossen wurden, sowie deren Verlängerung, über eine alte Vertragsbeziehung mit versicherung.de GmbH abgegolten.

Im Bereich der Pauschalreisevermittlung gewährt die Gesellschaft den Reisenden bei Vermittlung einer Pauschalreise über das Portal travel24.com einen Gutschein, welcher bei der Reisebuchung über das Portal einlösbar ist. Die Höhe des Gutscheins richtet sich nach dem zukünftigen Reisepreis. Die Gutscheine sollen Anreize für den Verbraucher setzen, erneut bei der Gesellschaft zu buchen. Wirtschaftlich stellt der Gutschein einen Rabatt auf die gebuchte Reise dar. Eingelöste Gutscheine werden als Erlösschmälerung bei Buchung durch den Kunden berücksichtigt.

Im Bereich der Vermittlung von Flugtickets wird neben der reinen Vermittlung von Tickets zusätzlich ein optionales Servicepaket angeboten, welches dem Kunden neben gewissen Leistungen (bspw. Benachrichtigungen bei Flugplanänderungen oder priorisierte Telefonhotline mit Fluggastinformationen) bis zum Zeitpunkt des Abfluges auch einen Gutschein für spätere Buchungen einräumt. Die ausgegebenen Gutscheine geben dem Kunden Anreize erneut über das Portal zu buchen. Bei der Einlösung von Gutscheinen bekommt der Kunde auf die nächste Flugreise einen Rabatt, der mit dem Serviceentgelt verrechnet wird.

Als Umsatz wird der Nettobetrag nach Abzug von Reisevorleistungen, Skonti, Kundenboni und Rabatten unter Berücksichtigung der Stornoquote erfasst. Allgemein gilt, dass Erlöse nur erfasst werden, wenn die Gesellschaft mit einem Zufluss von Ressourcen rechnet.

Die Umsatzrealisation in der Hotellerie erfolgt, sobald der Kunde die Leistung in Anspruch nimmt. Das heißt Erlöse aus Übernachtung und Parken werden dem jeweiligen Tag der Übernachtung, Erlöse aus dem F&B-Bereich (Speisen und Getränke) dem Tag des Konsums zugerechnet. Stornierungen und no-shows (Nicht-Anreisen) sind nach jeweiliger Rate differenziert geregelt. Für die Pre-Paid-Rate (Rate, die nicht stornierbar ist) wird eine Gebühr für die Übernachtungen bei Stornierung bzw. nNo-show in Höhe des Gesamtpreises erhoben. Für die Flex Rate gibt es erneut zwei Möglichkeiten. Erstens kann der Kunde durch Hinterlegen seiner Kreditkarte eine garantierte Buchung auslösen. Das ermöglicht dem Kunden bis 18 Uhr kostenfrei zu stornieren. Bei einer Stornierung nach 18 Uhr bzw. bei no-show wird eine Gebühr in Höhe eines prozentualen Anteils (zwischen 90 % und 100 %) an der ersten gebuchten Nacht realisiert. Zweitens besteht die Möglichkeit von Buchungen mit Flex Raten, die nicht garantiert sind. Diese verfallen automatisch bei Nichtanreise bis 18 Uhr. Hier werden keine Stornierungsgebühren erhoben. An bestimmten Tagen oder zu bestimmten Zeiträumen werden Event Raten angeboten. Diese sind im Regelfall bis 14 Tage vor Anreise kostenfrei stornierbar. Im Falle einer späteren Stornierung oder no-show wird eine Gebühr in Höhe eines prozentualen Anteils (zwischen 90 % und 100 %) der ersten gebuchten Nacht realisiert. Weitere Raten sind Firmenraten und Complementary Raten. Bei Firmenraten werden Firmenkunden Rabatte auf den aktuellen Flex-Preis gewährt. Complementary Raten sind kostenlose Übernachtungen, die als Gutscheine für Werbezwecke oder Reklamationskompensation dienen.

Zudem werden verschiedene Nebenleistungen angeboten. Das umfasst Frühstück, Parken und Haustiere. Im Falle eines zahlungspflichtigen Stornos oder no-show werden allerdings keine Nebenleistungen als Gebühren erhoben.

Weiterhin werden Umsätze aus der Betriebsführung von Hotels als Managementdienstleistung für Dritte auf Grundlage von Managementverträgen realisiert.

15. Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte, in dem vorliegenden Fall auch das verwässerte, Ergebnis je Aktie wurde mittels Division des auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallenden Konzernergebnisses in Höhe von TEUR -1.731 (Vj.: TEUR -796) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während jeder einzelnen Periode ausgegebenen Stammaktien berechnet. Wie im Vorjahr belief sich die Aktienzahl in diesem Geschäftsjahr unverändert auf 2.034 Tsd. Stück. Wandel- oder Optionsrechte waren nicht im Umlauf. Durch die (potentielle) Ausgabe von Aktien oder Bezugsrechten aus dem genehmigten oder dem bedingten Kapital könnte das Ergebnis je Aktie potenziell verwässert werden.

16. Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden in der Periode, in der sie anfallen, aufwandswirksam verbucht. Bei qualifizierten Vermögenswerten entsprechend IAS 23.5 werden Fremdkapitalkosten aktiviert, sofern nicht auf eine Aktivierung verzichtet werden muss (IAS 23.21). Bei der Travel24 wurden im Berichtszeitraum keine Fremdkapitalkosten aktiviert.

17. Geschäftliche Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Der größte Einzelaktionär der Travel24 ist die ANNA Beteiligungsgesellschaft mbH. Geschäftsvorfälle, zum Beispiel Erträge, Forderungen und Schulden gegenüber nahestehenden Unternehmen werden im Abschnitt V 6. „Geschäftliche Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen“ getrennt erläutert.

Mit der modifizierten Umsetzung des Aufrechnungs- und Anfechtungsvergleichs ist die insolvente Unister-Gruppe im Geschäftsjahr 2020 nicht mehr als nahestehendes Unternehmen zu betrachten. Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten wurden mit Umsetzung der Vereinbarung eliminiert sowie gebildete Wertberichtigungen aufgelöst.

18. Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten

Die Buchwerte von Sachanlagen werden bei Indikation für außerplanmäßige Wertminderungen (triggering events) auf Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung überprüft (Impairment-Test gemäß IAS 36). Die Buchwerte der nicht oder noch nicht planmäßig abgeschriebenen immateriellen Vermögenswerte werden grundsätzlich jährlich zum 31. Dezember sowie bei triggering events auf Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung überprüft (Impairment-Test gemäß IAS 36).

Hinweise für eine Wertminderung können beispielsweise das Absinken des Marktwertes des Vermögenswertes (sofern ein solcher ermittelt werden kann), nachteilige Entwicklung in Bezug auf die Möglichkeiten zur Nutzung des Vermögenswertes und/​oder ein physischer Schaden sein.

Sind derartige Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt und dem Buchwert gegenübergestellt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Sofern der erzielbare Betrag auf Ebene des einzelnen Vermögenswertes nicht geschätzt werden kann, wird die Ermittlung auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (= Cash Generating Unit, „CGU“) durchgeführt, der der jeweilige Vermögenswert zugeordnet ist. Die Verteilung erfolgt dabei auf angemessener und stetiger Grundlage auf die einzelnen CGUs bzw. auf die kleinste Gruppe von CGUs.

Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten (fair value less costs to sell) und dem Nutzungswert (value in use).

Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten zukünftigen Zahlungsströme mit einem Diskontierungssatz abgezinst. Dieser berücksichtigt dabei sowohl die momentane Markteinschätzung über den Zeitwert (time value) des Geldes als auch die den Vermögenswert betreffenden Risiken, sofern diese nicht bereits in der Schätzung der Zahlungsströme Berücksichtigung gefunden haben. Den Berechnungen liegen Prognosen zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen. Über den Detailplanungszeitraum hinausgehende Cashflow-Prognosen werden anhand geeigneter Wachstumsraten berechnet.

Der beizulegende Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten wird auf Basis verfügbarer Transaktionspreise ermittelt. Soweit beobachtbar werden Bewertungsmultiplikatoren, Börsenkurse von börsengehandelten Anteilen an Tochterunternehmen oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert herangezogen. Die berechneten Cashflows werden durch externe Informationsquellen abgesichert.

Für die Berechnung des Nutzungswerts waren bzw. sind die wesentlichen Größen, welche von Annahmen des Managements abhängig sind:

Deckungsbeitragsentwicklung

Umsatzentwicklung (CGU Internet)

Auslastung des Hotels und somit Umsatzprognose (CGU Hotel)

Diskontierungsfaktor (Zinssatz)

Kundengewinnung und Kosten für Kundenbindung (CGU Internet)

Kosten des Hotelbetriebs (CGU Hotel)

Wachstumsrate, die der Extrapolation der Cashflow-Prognosen außerhalb des Budgetzeitraums zugrunde gelegt wird

Noch zu tätigende Investitionskosten.

Für die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzgl. Veräußerungskosten sind die wesentlichen Annahmen des Managements:

Noch zu tätigende Investitionskosten

Veräußerungspreis.

Sofern der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes bzw. einer CGU dessen Buchwert unterschreitet, wird der Buchwert auf den erzielbaren Betrag wertgemindert. Der Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam mittels einer außerplanmäßigen Abschreibung erfasst.

Für den Fall, dass sich der Wertminderungsaufwand wieder aufholen sollte, wird der Buchwert des Vermögenswertes bzw. der CGU auf den neu ermittelten erzielbaren Betrag erfolgswirksam erhöht (mit Ausnahme etwaiger Goodwill Abschreibungen).

Dabei ist die Wertobergrenze der Zuschreibung in Höhe des fortgeschriebenen ursprünglichen Buchwerts des Vermögenswerts bzw. der CGU zu beachten. Eine Wertaufholung wird sofort erfolgswirksam erfasst.

Das Unternehmen führte mindestens jährliche Impairment-Tests für die im Jahr 2012 erworbenen immateriellen Vermögenswerte (Domain und Markenrechte) mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie für die immateriellen Vermögenswerte, mit bestimmter Nutzungsdauer (Hotelkonzept) durch. Das Hotelkonzept wurde seit Oktober 2017, nach Fertigstellung des ersten Travel24-Hotels, genutzt und über eine geschätzte Nutzungsdauer von 22 Jahren linear abgeschrieben.

Im Rahmen des Jahres- und Konzernabschlusses führte Travel24 eine jährliche Prüfung auf Wertminderung der Marke, der Domain und des Hotelkonzepts zum 31. Dezember durch, die einen vollständigen Wertminderungsbedarf und entsprechende außerplanmäßige Abschreibungen bei allen geprüften immateriellen Vermögenswerten in beiden Segmenten ergab. Aufgrund der Anpassungen der Strategie für die zukünftige Geschäftstätigkeit in beiden Segmenten, waren formell-quantitativer Wertminderungstests auf Basis der CGU „Internet“ sowie der CGU „Hotellerie“ entbehrlich. Für Einzelheiten wird auf Abschnitt V.1. in den Erläuterungen verwiesen.

19. Neue und geänderte Rechnungslegungsstandards mit Relevanz für den Konzern

Folgende neue bzw. geänderte Standards sind erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am 31. Dezember 2020 enden:

Geänderter IAS/​IFRS Standard Kurze Erläuterung Verbindliche Anwendung
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse Die Anpassung des IFRS 3 dienen der Definition, ob ein Unternehmen einen Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben hat. 01.01.2020
IAS 1 und IAS 8 Darstellung des Abschlusses und Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler Die Anpassung dient der Verschärfung der Definition von „wesentlich“ und der Vereinheitlichung der Definitionen im Rahmenkonzept und in den Standards 01.01.2020
IFRS 9 Finanzinstrumente IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben Reform der Referenzzinssätze 01.01.2020
IFRS 16 Leasingverhältnisse Ausnahmeregelungen bei Covid-19-bedingten Mietkonzessionen 01.06.2020
Überarbeitung Rahmenkonzept Überarbeitete Definitionen von Vermögenswerten und Schulden sowie neue Leitlinien zu Bewertung und Ausbuchung, Ausweis und Angaben. Anpassungen von Verweisen auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards (IFRS 2, IFRS 3, IFRS 6, IFRS 14, IAS 1, IAS 8, IAS 34, IAS 37, IAS 38, IFRIC 12, IFRIC 19, IFRIC 20, IFRIC 22 und SIC-32) 01.01.2020

Keine der vorstehend aufgeführten Regelungen hatte eine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss der Travel24.

Zudem wurden folgende Standards vom IASB und IFRIC IC verabschiedet, die teilweise ins EU-Recht umgesetzt wurden, deren Anwendung für die Travel24 im Geschäftsjahr noch nicht verpflichtend war.

Geänderter IAS/​IFRS Standard Kurze Erläuterung Verpflichtender Anwendungszeitpunkt für Geschäftsjahre, die beginnen am oder nach
IFRS 17 Versicherungsverträge IFRS 17 regelt die Grundsätze in Bezug auf den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angaben für Versicherungsverträge innerhalb des Anwendungsbereichs des Standards. Die Zielsetzung von IFRS 17 besteht in der Bereitstellung relevanter Informationen durch die bilanzierenden Unternehmen und soll so zu einer glaubwürdigen Darstellung der Versicherungsverträge führen. Diese Informationen dienen als Grundlage für die Abschlussadressaten, um die Auswirkungen von Versicherungsverträgen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Zahlungsströme eines Unternehmens beurteilen zu können. 01.01.2021

Von der Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme wurde kein Gebrauch gemacht.

Ferner gibt es zwar weitere Verlautbarungen von IASB und IFRS IC, von denen jedoch keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss erwartet wird.

Die Auswirkungen der Standards auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Travel24-Konzerns werden noch geprüft. Sie werden voraussichtlich insgesamt von untergeordneter Bedeutung sein.

20. Zur Veräußerung gehaltene Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

Zur Veräußerung gehaltene Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte werden grundsätzlich zum niedrigeren Wert aus fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten und Nettoveräußerungspreis bilanziert.

21. Sonstige Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Auf mögliche Änderungen oder Anpassungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Zusammenhang mit dem neuen Segment Immobilien wird für das Berichtsjahr nicht eingegangen.

Aufgrund der Aufnahme der Geschäftstätigkeit am Ende der Berichtsperiode sind diese unwesentlich.

III. Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung

1. Umsatzerlöse

Die Konzernerträge für die Geschäftsjahre 2020 bestehen im Wesentlichen aus Umsatzerlösen. Diese Umsatzerlöse werden maßgeblich durch die Erbringung von Dienstleistungen generiert; Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern bestehen nicht. Eine Aufgliederung stellt sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr
2020 2019
TEUR TEUR
Provisionen aus Reisevermittlung 36 207
Erlöse aus der Vermittlung von Flügen 420 326
Provisionen für die Vermittlung von Reisenebenleistungen 184 236
Erlöse aus kaufmännischen Dienstleistungen 0 42
Umsatzerlöse im Segment Internet 640 812
Erlöse aus Logis 661 3.221
Erlöse aus F&B 79 608
Sonstige Hotel-Umsätze 115 153
Erlöse aus Managementverträgen 240 395
Umsatzerlöse im Segment Hotellerie 1.095 4.377
Gesamt 1.735 5.189

Die Umsatzerlöse im Segment Internet wurden wie im Vorjahr allein im deutschsprachigen Raum realisiert. Provisionen für getätigten Buchungen (abzüglich Stornos und Gutscheinen) aus der Reisevermittlung in 2020 für Abreisen in 2021 wurden bereits im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 3 berücksichtigt. Dabei werden die Provisionen mit einer Stornoquote (4,4 %) abgegrenzt, solange die Provision nicht durch die Abreise der Kunden bereits feststeht. Darüber hinaus werden Abgrenzungen vorgenommen für durch Kunden erworbene Servicepakete im Bereich der Flugvermittlung, bei denen die Gegenleistung durch den Kunden bereits realisiert wurde, aber der Kunde bis zum Antritt seiner Reise über den Stichtag hinaus Serviceleistungen in Anspruch nehmen kann. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes erfolgt anhand einer Erfahrungskurve. Zum Stichtag wurden diesbezüglich Abgrenzungen in Höhe von TEUR 2 (Vj.: TEUR 3) vorgenommen.

Im Segment Hotellerie konnte Travel24 Umsatzerlöse von TEUR 1.095 (Vj.: TEUR 4.377) erzielen: davon TEUR 661 (Vj.: TEUR 3.221) aus der Unterbringung und TEUR 79 (Vj.: TEUR 608) aus F&B. Sonstige Hotel-Umsätze beziehen sich zum größten Teil auf die Vermietung von Parkplätzen. Aufgrund der Entkonsolidierung der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH, welche das Travel24 Hotel Leipzig-City betreibt, zum 30. Juni 2020 entfallen die Umsatzerlöse ausschließlich auf diesen Zeitraum.

Im zweiten Halbjahr 2020 wurden ausschließlich Erlöse aus Managementverträgen von TEUR 240 (Vj.: TEUR 395) erzielt.

Im Segment Immobilien wurden im Berichtsjahr keine Umsatzerlöse realisiert.

Die Umsatzerlöse unterliegen keinem wesentlichen Rückstellungsrisiko, wie Gewährleistungen, da diese erst realisiert werden, wenn alle Leistungsverpflichtungen durch die Gesellschaft erfüllt wurden.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Geschäftsjahr
2020 2019
TEUR TEUR
Erträge aus Kostenübernahme (Garantie RMH) 0 62
Erträge aus Auflösung Rückstellungen 127 45
Erträge aus Weiterbelastung 24 21
Periodenfremde Erträge 6 18
Erträge aus Sachbezügen 3 10
Erträge aus Aufwendungsausgleichsgesetz 26 10
Erträge aus Ausbuchung von Verbindlichkeiten 7 5
Erträge aus Entkonsolidierung 583 0
Übrige 38 38
813 208

Die sonstigen betrieblichen Erträge wurden aus Auflösung für Rückstellungen, im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten TEUR 95 und TEUR 13 aus der Auflösung von Rückstellungen Zinsen für Körperschaftssteuer erzielt.

Durch Entkonsolidierung der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH wurden sonstige betriebliche Erträge in Höhe von TEUR 583 realisiert.

Erträge aus Weiterbelastungen sind laufende Aufwendungen aus dem Managementvertrag im Bereich Hotellerie, die an Gesellschaften der VICUS-Gruppe weiterberechnet wurden.

Unter Übrige sind im Wesentlichen Zuwendungen der Sächsischen AufbauBank aus Überbrückungshilfen in Bezug auf die Corona-Krise erfasst.

3. Marketingaufwand

Die Marketingaufwendungen sind im Wesentlichen Aufwendungen für Suchmaschinenwerbung.

4. Sonstiger umsatzbezogener Aufwand

Geschäftsjahr
2020 2019
TEUR TEUR
Kosten für Fulfillment 296 217
Providerkosten 30 21
Kreditkartengebühren 10 12
Sonstige 0 7
Segment Internet 336 256
Fremdreinigung 88 418
Kommission 65 362
Wareneinkauf 42 205
Energie 57 131
Kreditkartengebühren 7 37
Unterbringung außer Haus 0 4
Segment Hotellerie 260 1.157
Gesamt 596 1.413

Der sonstige umsatzbezogene Aufwand beinhaltet im Wesentlichen Providerkosten, Kreditkartengebühren sowie Kosten für das von der erf24 sowie Invia Flights erbrachte Fulfillment. Hierbei übernimmt der Dienstleister (erf24) insbesondere die Buchungsbearbeitung und den Kundenservice einschließlich der Abwicklung der Eintreibung der Forderungen der Travel24 (Fulfillmentkosten).

Aus der Anwendung des IFRS 15 wurden im Vorjahr korrespondierende Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erlösrealisation aus der Reisevermittlung abgegrenzt. Direkte Aufwendungen bezogen auf Provisionen für getätigte Buchungen in 2020 und Abreisen in 2021 werden gleichlautend zu den Umsatzerlösen in den Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2020 dargestellt (TEUR 1).

Im Segment Hotellerie werden unter diesem Posten Kommissionen angegeben. Darunter versteht man die Gebühren von Online Travel Agencies (kurz: OTA’s), die Hotelübernachtungen vermitteln. Des Weiteren enthalten sind Kostenbestandteile für die Zimmer- und Wäschereinigung, die durch Dienstleister erbracht wurden sowie Energiekosten.

5. Personalaufwand

Der Personalaufwand gliedert sich wie folgt:

Geschäftsjahr
2020 2019
TEUR TEUR
Löhne und Gehälter 717 1.375
Gesetzliche soziale Aufwendungen 157 239
davon aus beitragsorientierten Rentenversicherungen 67 87
davon aus Altersversorgung 9 8
875 1.614

In den gesetzlichen sozialen Aufwendungen sind TEUR 9 (Vj.: TEUR 8) aus Direktversicherungen und TEUR 67 (Vj.:TEUR 87) aus dem Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung enthalten.

Hierbei handelt es sich um beitragsorientierte Pläne im Sinne des IAS 19. Beitragsorientierte Pläne zugunsten von nahestehenden Personen sind nicht im Aufwand enthalten.

6. Abschreibungen und Wertminderungen

Die Abschreibungen enthalten im Geschäftsjahr 2020 planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, technische Anlagen und Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung und geringwertige Sachanlagen.

Außerdem wurden im Berichtsjahr außerplanmäßige Abschreibungen für immaterielle Vermögenswerte (TEUR 3.545) sowie Sachanlagen (TEUR 113) erfasst.

Die im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie der strategischen Neuausrichtung des Konzerns ausbleibende aktive Nutzung sowie Bewerbung der Vermögenswerte Marke, Domain und Website führte zu einem raschen Wertverlust und damit dauernder Wertminderung. Folglich kam es zu einem außerplanmäßigen Abschreibungsbedarf in voller Höhe.

Die planmäßigen jährlichen Abschreibungsraten, sowie außerplanmäßige Wertminderungen werden in den separaten Posten „Abschreibungen“ und „Wertminderung auf immaterielle Vermögenswerte“ innerhalb der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.

Die Abschreibungen und Wertminderungen gliedern sich wie folgt:

2020 2019
TEUR TEUR
Planmäßige Abschreibung
Sachanlagen 106 196
Immaterielle Vermögenswerte 65 73
Nutzungsrechte IFRS 16 552 923
723 1.191
Wertminderungen
Sachanlagen 113 0
Immaterielle Vermögenswerte 3.545 34
3.658 34
4.381 1.225

7. Aufwendungen aus Anfechtungsvergleich

Im Geschäftsjahr 2020 gibt es Einmaleffekte für die die im Jahr 2017 mit der Unister Holding sowie weiteren Gesellschaften des insolventen Unister-Konzerns geschlossene Aufrechnungs- und Anfechtungsvereinbarung ursächlich sind. Diese Vereinbarung regelt die Abwendung von möglichen Anfechtungsrisiken für die Travel24 sowie den Ausgleich und Verzicht sämtlicher gegenseitiger Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Vertragsparteien. Der Anfechtungsvergleich wurde im Geschäftsjahr 2020 wirksam umgesetzt. Der Eliminierung sämtlicher Verbindlichkeiten (TEUR 2.396) und Auflösung gebildeter Wertberichtigung bzw. Herabsetzung von Wertberichtigungen (TEUR 4.221) steht ein Forderungsverlust (TEUR 6.481) aus abgeschriebenen Forderungen sowie Aufwand über TEUR 251 entgegen.

Die vereinbarte Übertragung der Eigentumsrechte an diversen Travel24-Domains konnte nicht erwirkt werden, so dass sich nach Eliminierung sämtlicher Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Auflösung der gebildeten Wertberichtigung ein Aufwand über TEUR 115 ergibt.

2020
TEUR
Erträge aus Auflösung EWB 4.221
Erträge aus Ausbuchung von Verbindlichkeiten 2.396
Wertberichtigung auf Forderungen -6.481
Aufwendungen Anfechtungsvergleich -251
-115

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:

2020 2019
TEUR TEUR
Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten 725 331
Notargebühren 136 0
Sonstige Steuern 10 165
Wertberichtigung auf Forderungen 217 154
Aufwendungen für den operativen Hotelbetrieb 79 136
Periodenfremde Aufwendungen 3 50
Bürobedarf 44 41
Kosten für Kapitalmarkt 44 40
Aufsichtsrat 21 24
Aufwendungen zur Weiterbelastung 5 22
Versicherungen/​Beiträge 14 21
Raumkosten 13 14
Aufwendungen aus Kostenübernahme Ringmessehaus 422 12
Sonstige Kfz-Kosten 7 11
Leasing Kfz 2 10
Nebenkosten Geldverkehr 11 9
Reisekosten 8 8
Mieten für Einrichtungen 3 7
Verlust aus Abgang von Vermögenswerten 0 1
Aufwand aus Korrektur Baukostenzuschuss 35 0
Übrige 74 48
1.873 1.104

Die Aufwendungen für sonstige Steuern resultieren aus Umsatzsteuern im Flugbereich.

Die Aufwendungen aus Kostenübernahme resultieren aus Rückstellungen für die Kostenübernahmeverpflichtung gegenüber der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH und Co. KG.

9. Finanzergebnis

Zinserträge

Geschäftsjahr
2020 2019
TEUR TEUR
Zinsertrag Darlehen Unister Holding 91 91
Zinsen für Steuerguthaben 52 10
Sonstige 0 0
143 101

In 2020 wurden im Wesentlichen Zinsen im Rahmen des Darlehens mit der Unister Holding erfasst, die jedoch vollständig wertzuberichtigen waren. Die Verzinsung dieses Darlehens erfolgt mit 7,5 % p.a. Zinsen für Steuerguthaben ergeben sich aus Steuererstattungen für Vorjahre.

Zinsaufwendungen

Geschäftsjahr
2020 2019
TEUR TEUR
Zinsaufwand iZm IFRS 16 245 503
Zinsen für Steuerschulden 57 0
Zinsen Darlehen 12 2
Sonstige 2 0
316 505

Die Zinsaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus der Anwendung des IFRS 16, der. Zuführung für Rückstellungen für Versicherungssteuern und den entsprechenden Zinsen sowie Zinsaufwendungen für Darlehen.

10. Ertragsteuern

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr
2020 2019
TEUR TEUR
Laufende Steuern -101 183
Deutschland -101 183
(davon periodenfremde Erträge) -101 0
Latente Steuern -3.670 24
Deutschland -3.670 24
(davon auf temporäre Unterschiede) -1.775 24
(davon auf Verlustvorträge) -1.895 57
Gesamt -3.771 207

In Übereinstimmung mit dem im Geschäftsjahr 2020 geltenden Steuerrecht unterliegt das Einkommen inländischer Konzernunternehmen einem Körperschaftsteuersatz von 15% (Vj.: 15 %). Unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlages sowie des Gewerbesteuerhebesatzes für Leipzig von 460 % ergibt sich für die Gruppe ein Gesamtsteuersatz von 31,93 % (Vj.: 31,93 %).

Als anzuwendender Steuersatz für die steuerliche Überleitungsrechnung wird der im abgelaufenen Geschäftsjahr gültige Nominalsteuersatz des Mutterunternehmens Travel24 von 31,93 % (Vj.: 31,93 %) herangezogen. Latente Steuern werden mit dem geltenden Nominalsteuersatz des Mutterunternehmens Travel24 von 31,93 % (Vj.: 31,93 %) berechnet.

Aus dem Verkauf des Grundstücks „Nordstraße“ im Januar 2021 sowie aus der Erstkonsolidierung der HUMNOR GmbH ergibt sich ein Steuerertrag aus latenten Steuern in Höhe von TEUR 3.670. Davon entfallen TEUR 1.895 auf Verlustvorträge aus dem Verkauf des Grundstücks und TEUR 1.775 auf temporäre Unterschiede durch die Erstkonsolidierung der HUMNOR GmbH, in welcher das Grundstück bilanziert ist.

Die Überleitung des erwarteten Ertragsteueraufwandes bezogen auf das Ergebnis vor Ertragsteuern zum tatsächlichen Aufwand für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag stellt sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr
2020 2019
TEUR TEUR
Vorsteuerergebnis -5.502 -590
Ertragsteueraufwand bei einem Steuersatz von 31,9% -1.757 -188
Auswirkungen von ungenutzten und nicht als latente Steueransprüche erfassten steuerlichen Verlusten 1.766 373
Latenter Steueraufwand/​-ertrag aus temporären Differnzen
Latente Steuern aus aktiven Vertragsposten -8 -3
Latente Steuern aus immateriellen Vermögenswerten 0 58
Latente Steuern aus sonstigen Verbindlichkeiten -1 -22
Latente Steuern aus Bewertung IFRS 16 0 47
Latente Steuern aus Erstkonsolidierung HUMNOR GmbH -1.775 0
Ertragsteuern Vorjahre -101 -1
Auflösung /​ Zuschreibung latenter Steuern auf Verlustvorträge -1.895 -57
Tatsächlicher Ertragsteueraufwand/​ -ertrag -3.771 207

Bezüglich einer Darstellung der temporären Differenzen im Berichtsjahr und im Vorjahr wird auf „IV.3 Latente Steuern“ verwiesen. Zudem wird auf die Darstellungen zu den Bilanzposten verwiesen.

11. Ergebnis je Aktie

Die folgende Tabelle zeigt die Berechnung des Ergebnisses je Aktie:

Geschäftsjahr
2020 2019
TEUR TEUR
Jahresergebnis -1.731 -796
vom Jahresergebnis entfallen auf beherrschende Anteilseigner -1.533 -990
Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien (in Tsd. Stück) 2.034 2.034
Ergebnis je Aktie in € (verwässert und unverwässert) -0,75 -0,49

12. Dividende

Während des Berichtszeitraumes wurde an die Aktionäre der Travel24 – wie im Vorjahr – keine Dividende ausgeschüttet.

IV. Erläuterungen zur Konzern-Bilanz

1. Immaterielle Vermögenswerte

Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich für die Geschäftsjahre 2020 und 2019 wie folgt dar:

Immaterielle Vermögenswerte

2020 Markenname Hotelkonzept Domain
(Angaben in TEUR)
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2020 2.705 953 5
Anpassung durch IFRS 16 0 0 0
Zugänge 0 0 0
Abgänge 0 0 0
Stand 31. Dezember 2020 2.705 953 5
Abschreibungen
Stand 1. Januar 2020 0 98 0
Zugänge planmäßige Abschreibungen 0 43 0
Zugänge außerplanmäßige Abschreibungen 2.705 812 5
Abgänge 0 0 0
Stand 31. Dezember 2020 2.705 953 5
Nettobuchwerte zum 31. Dezember 2019 0 0 0
2020 Website EDV-Software Imm.VerG in Entwicklung Gesamt
(Angaben in TEUR)
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2020 128 8 0 3.800
Anpassung durch IFRS 16 0 0 0 0
Zugänge 1 0 0 1
Abgänge 0 8 0 8
Stand 31. Dezember 2020 129 0 0 3.793
Abschreibungen
Stand 1. Januar 2020 87 5 0 189
Zugänge planmäßige Abschreibungen 20 2 0 65
Zugänge außerplanmäßige Abschreibungen 23 0 0 3.545
Abgänge 0 7 0 7
Stand 31. Dezember 2020 130 0 0 3.792
Nettobuchwerte zum 31. Dezember 2019 0 0 0 0
2019 Markenname Hotelkonzept Domain
(Angaben in TEUR)
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2019 2.704 953 5
Zugänge 1 0 0
Abgänge 0 0 0
Stand 31. Dezember 2019 2.705 953 5
Abschreibungen
Stand 1. Januar 2019 0 54 0
Zugänge planmäßige Abschreibungen 0 43 0
Zugänge außerplanmäßige Abschreibungen 0 0 0
Abgänge 0 0 0
Stand 31. Dezember 2019 0 98 0
Nettobuchwerte zum 31. Dezember 2019 2.705 855 5
2019 Website EDV-Software Imm.VerG in Entwicklung Gesamt
(Angaben in TEUR)
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2019 93 8 0 3.764
Zugänge 35 0 0 36
Abgänge 0 0 0 0
Stand 31. Dezember 2019 128 8 0 3.800
Abschreibungen
Stand 1. Januar 2019 23 4 0 81
Zugänge planmäßige Abschreibungen 30 2 0 75
Zugänge außerplanmäßige Abschreibungen 34 0 0 34
Abgänge 0 0 0 0
Stand 31. Dezember 2019 87 5 0 189
Nettobuchwerte zum 31. Dezember 2019 42 3 0 3.610

Die Aktivierung und Entwicklung der Nutzungsrechte stellen sich im Berichtsjahr wie folgt dar:

2020 immaterielle Vermögenswerte
(Angaben in TEUR) Domain EDV-Software
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2020 175 97
Zugänge 0 11
Abgänge 77 64
Stand 31. Dezember 2020 98 44
Abschreibungen
Stand 1. Januar 2020 59 48
Zugänge planmäßige Abschreibungen 30 23
Zugänge außerplanmäßige Abschreibungen 0 0
Abgänge 0 38
Stand 31. Dezember 2020 89 33
Nettobuchwerte zum 31. Dezember 2020 9 11
2020 Sachanlagevermögen
(Angaben in TEUR) Grundstücke Fahrzeuge Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Gesamt
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2020 18.970 12 97 19.351
Zugänge 0 0 15 26
Abgänge 18.902 12 74 19.129
Stand 31. Dezember 2020 68 0 38 248
Abschreibungen
Stand 1. Januar 2020 947 10 29 1.093
Zugänge planmäßige Abschreibungen 471 2 26 551
Zugänge außerplanmäßige Abschreibungen 0 0 0 0
Abgänge 1.367 12 34 1.451
Stand 31. Dezember 2020 51 0 21 193
Nettobuchwerte zum 31. Dezember 2020 17 0 17 55

Die Abgänge für das Grundstück resultiert in Höhe von TEUR 18.902 aus der Entkonsolidierung des Travel24 Hotel Leipzig City. Der Restbetrag von TEUR 17 bezieht sich auf die Mieträume der Verwaltungsräume der Travel24.

2. Sachanlagen

Die Entwicklung der Sachanlagen stellt sich für die Geschäftsjahre 2020 und 2019 wie folgt dar:

2020 Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Fahrzeuge technische Anlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Gesamt
(Angaben in TEUR)
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2020 2 22 30 1.322 1.377
Zugänge 0 0 0 8 8
Abgänge 2 22 27 1.082 1.133
Stand 31. Dezember 2020 0 0 3 248 252
Abschreibungen
Stand 1. Januar 2020 0 3 8 481 492
Zugänge 0 5 2 212 219
Abgänge 0 8 9 472 489
Stand 31. Dezember 2020 0 0 1 221 223
Nettobuchwerte zum 31. Dezember 2020 0 0 2 27 29
2019 Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Fahrzeuge technische Anlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Gesamt
(Angaben in TEUR)
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2019 0 0 30 1.313 1.344
Zugänge 2 22 0 10 33
Abgänge 0 0 0 -1 -1
Stand 31. Dezember 2019 2 22 30 1.322 1.377
Abschreibungen
Stand 1. Januar 2019 0 0 5 295 300
Zugänge 0 3 3 186 192
Zuschreibung 0 0 0 0 0
Stand 31. Dezember 2019 0 3 8 481 492
Nettobuchwerte zum 31. Dezember 2019 2 19 22 841 884

Die Entkonsolidierung der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH hat einen Abgang des Anlagevermögens zur Folge. Auf die Sachanlagen „Gussformen“ und „Musterzimmer“ erfolgte vor dem Hintergrund der strategischen Neupositionierung eine außerplanmäßige Abschreibung in voller Höhe (TEUR 113).

3. Latente Steuern

Die latenten Steuerforderungen und -schulden gliedern sich auf die folgenden Bilanzposten auf:

Geschäftsjahr
2020 2019
TEUR TEUR
Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
Verlustvorträge 3.780 540
Immaterielle Vermögenswerte 0 0 0 422
Finanzielle Forderungen 0 109 0 109
Sonstige Aktiva 0 1 0 9
Sonstige Verbindlichkeiten 75 0 218 0
Rückstellungen 0 0 2 0
Verkauf Grundstück 0 1.775 0 0
Summe 3.855 1.885 760 540
Saldierung – 1.885 – 1.885 -540 -540
Konzernausweis 1.970 0 220 0

Sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr hat die Travel24 Group einen steuerlichen Verlust erlitten. Der Verlust resultiert im Wesentlichen aus Wertminderungen im Geschäftsjahr 2020 und aus operativen Verlusten aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie im Geschäftsjahr 2019. Das Management der Travel24 Group geht für die folgenden drei Geschäftsjahre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von steuerlichen Gewinnen aus und erachtet die aktiven Steuerlatenzen auf Verlustvorträge daher als werthaltig. Diese Einschätzung wird durch die zu Jahresbeginn 2021 erzielten Ergebnisse gestützt.

In der Konzernbilanz wurde soweit notwendig eine Saldierung gemäß IAS 12 zwischen aktiven latenten Steuern und passiven latenten Steuern vorgenommen.

Latente Steuerverbindlichkeiten sind mit entsprechenden -ansprüchen saldiert, soweit es sich um dasselbe Steuersubjekt und dieselbe Steuerbehörde handelt. Die Saldierung erfolgte in Höhe von TEUR 1.885 (Vj.: TEUR 540).

Im Konzernabschluss der Travel24 sind im Berichtsjahr steuerliche Verlustvorträge von Tochtergesellschaften für Körperschaftsteuer TEUR 1.378 und Gewerbesteuer TEUR 2.247 enthalten. Im Vorjahr betrugen die Verlustvorträge für Körperschaftsteuer TEUR 1.368 sowie für Gewerbesteuer TEUR 389.

Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen wurden zum Stichtag in Höhe von TEUR 1.970 erfasst. Dies resultiert aus dem Verkauf des Grundstücks „Nordstraße“ im Januar 2021.

4. Kurzfristige Vermögenswerte

Die als kurzfristige Vermögenswerte zur Veräußerung gehaltenen Grundstücke sind in Höhe von TEUR 20.752 (Vj: TEUR 0) bilanziert.

5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen/​Aktiver Vertragsposten

Geschäftsjahr
2020 2019
TEUR TEUR
Bruttoausweis 1.318 1.509
– Wertberichtigung -1.094 -1.047
– Ausbuchung 0 0
Nettoausweis 224 462

Die Entwicklung der Wertberichtigungen stellt sich dabei wie folgt dar:

Geschäftsjahr
2020 2019
TEUR TEUR
Zuführung Auflösung
Flug 727 27 0 700
Inkasso 367 20 0 347
Summe Einzelwertberichtigungen 1.094 47 0 1.047

Der Aktive Vertragsposten ergibt sich aus der Anwendung des IFRS 15. Die Abgrenzung der Umsatzerlöse ermöglicht Provisionen aus der Reisevermittlung für in 2020 gebuchte Pauschalreisen mit einer Abreise im Jahr 2021 bereits in 2020 abzubilden. Daraus ergibt sich ein Aktivposten für eine Dienstleistung, für die die Travel24 noch keine Gegenleistung erhalten hat. Der Anspruch auf Gegenleistung wird durch die tatsächliche Abreise des Kunden und der Abrechnung durch den Dienstleister erf24 begründet. In 2020 konnten Provisionen in Höhe von TEUR 3 aus bereits vermittelten Pauschalreisen abgegrenzt werden. Für das Vorjahr hat sich ein Abgrenzungsbedarf von TEUR 29 ergeben.

Bezüglich Informationen zu dem Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird auf die Erläuterungen im Rahmen der Berichterstattung zu den Kreditrisiken verwiesen (Abschnitt V. 7. „Finanzielles Risikomanagement“).

6. Forderungen gegen nahestehende Unternehmen

Die Neubewertung der Forderungen gegen nahestehende Unternehmen der Unister-Gruppe basiert auf der 2017 geschlossenen und in 2020 wirksamen Aufrechnungs- und Anfechtungsvereinbarung, wodurch alle Forderungen eliminiert wurden. Die insolvente Unister-Gruppe ist nicht mehr als nahestehendes Unternehmen in den Konzernabschluss einzubeziehen. Entsprechend gebildete Einzelwertberichtigungen wurden im Berichtsjahr vollständig aufgelöst.

Geschäftsjahr
2020 2019
TEUR TEUR
Unister Travel 0 2.183
Unister Holding 0 85
versicherungen.de GmbH 0 10
MAINVILLE GmbH 419 0
Hotel- und Betriebsgesellschaft Fürstenhof Leipzig GmbH 30 43
Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG 21 19
Summe 470 2.340

Im Wesentlichen bestehen Darlehensforderungen gegen die MAINVILLE GmbH. Die Forderungen gegenüber der Hotel- und Betriebsgesellschaft Fürstenhof Leipzig GmbH resultieren aus Managementvertrag.

Die Forderungen und Verbindlichkeiten, die Gegenstand des Anfechtungsvergleichs mit dem Insolvenzverwalter der Unister-Gesellschaften waren, wurden im Gegensatz zur Vorperiode saldiert ausgewiesen. Die Änderung wurde vorgenommen, da der Anfechtungsvergleich in modifizierter Form durchgeführt wurde und die Forderungen und Verbindlichkeiten damit gegenseitig erloschen sind.

7. Sonstige kurzfristige finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte

Der Posten kurzfristige finanzielle Vermögenswerte betrifft Anzahlungen und Sicherheitshinterlegungen, die nicht innerhalb von drei Monaten liquidierbar sind und somit nicht als Bestandteil der liquiden Mittel ausgewiesen werden.

Die nicht finanziellen Vermögenswerte beinhalteten zum 31. Dezember 2020 TEUR 937 (Vj.: TEUR 205) und resultieren im Wesentlichen aus der Kaufpreisdifferenz der Vicus Real Estate Leipzig 37 GmbH (TEUR 360), aus dem Verkauf von Grundstücken (TEUR 140) sowie aus Forderungen gegen das Finanzamt aus Umsatzsteuer (TEUR 29; Vj.: TEUR 205).

8. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Der Bestand an Zahlungsmitteln besteht im Wesentlichen aus Bankguthaben mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten. Verfügungsbeschränkungen bestehen nicht. Der Kassenbestand ist von untergeordneter Bedeutung.

9. Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Travel24 ist, unverändert zum vorangegangenen Geschäftsjahr, auf 2.033.585 nennwertlose Stückaktien mit gleichen Rechten zu einem rechnerischen Betrag von je 1 EUR aufgeteilt und war voll eingezahlt. Mit der Inhaberschaft an den Aktien verbunden sind das Stimmrecht in der Hauptversammlung sowie das Gewinnbezugsrecht bei beschlossenen Ausschüttungen. Bezüglich der Angabe der im Umlauf befindlichen Aktien wird auf die Konzern-Eigenkapital-Veränderungsrechnung als Bestandteil des Konzernabschlusses verwiesen.

Bedingtes Kapital

Das gezeichnete Kapital der Travel24 ist Gegenstand einer bedingten Erhöhung. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Optionsscheinen und Wandlungsrechten von ihren Rechten Gebrauch machen. Gemäß der Eintragung in das Handelsregister vom 7. Dezember 2010 beträgt das bedingte Kapital 2004/​ II noch EUR 8.213,00.

Die Gesellschaft hat aktuell keine Optionsscheine ausgegeben.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält die bei der Ausgabe der Aktien über den rechnerischen Betrag hinaus erzielten Beträge.

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Mit Beschluss in der Hauptversammlung vom 28. September 2017 wurde die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von eigenen Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 203.358,50 (10 Prozent) beschränkt. Die Ermächtigung kann im Rahmen des vorstehend bezeichneten Gesamtvolumens ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt vom Tag der Beschlussfassung an bis zum Ablauf des 27. Septembers 2022.

Verlustvortrag

Der zur Ausschüttung an die Aktionäre verfügbare Dividendenbetrag ist laut Aktiengesetz vom Eigenkapital abhängig, wie es im Einzelabschluss der Travel24 entsprechend dem Deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) ausgewiesen wird. Dividenden können nur aus einem etwaigen Bilanzgewinn (nach Dotierung gesetzlicher Rücklagen) beschlossen und ausgeschüttet werden. Der im Einzelabschluss der Travel24 nach HGB ausgewiesene Gewinn weicht regelmäßig vom kumulierten Gewinn im vorliegenden Konzernabschluss nach IFRS ab. Zum 31. Dezember 2020 wies der Einzelabschluss der Travel24 einen Bilanzverlust von TEUR -3.970 (Vj.: Verlust von TEUR -3.568) aus.

Sonstige Bestandteile des Eigenkapitals (other comprehensive income)

Die Travel24 verfügt sowohl im aktuellen Jahr als auch im Vorjahr über keine Posten im sonstigen Gesamtergebnis.

Minderheitenanteil im Eigenkapital

Im Eigenkapital werden im Berichtsjahr Minderheitenanteile ausgewiesen. Der Posten umfasst die Kapitalrücklage der HUMNOR GmbH.

10. Langfristige Finanzverbindlichkeiten

Mit Erstanwendung des IFRS 16 zum 1. Januar 2019 wurden zusätzliche Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen erfasst. Mit Entkonsolidierung der Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH kommt es zu einer Verringerung der Leasingverbindlichkeiten, da diese im Wesentlichen aus dem Mietverhältnis des Hotel Leipzig City resultierten. Zum Bilanzstichtag ergaben sich künftige Mittelabflüsse in Höhe von TEUR 3 (Vj.: TEUR 18.200).

11. Steuerschulden

Die Steuerschulden setzen sich zum einen aus Verbindlichkeiten zur Versicherungssteuer TEUR 169 (Vj.: TEUR 169), Umsatzsteuer aus dem französischen Reisebereich TEUR 67 (Vj.: TEUR 67), nicht abziehbarer Vorsteuern für Vorjahre laut Betriebsprüfung TEUR 153 (Vj.: TEUR 190) sowie Umsatzsteuer aus Vorjahren (TEUR 8) zusammen.

12. Rückstellungen

Die Entwicklung der kurzfristigen Rückstellungen für die Jahre 2020 und 2019 stellt sich wie folgt dar:

Rückstellungen für
Rechtsstreitigkeiten
(Angaben in TEUR) Anfechtungsvergleich drohende Verluste Segment Internet Segment Hotel
Stand 1. Januar 2020 749 42 79 6
Zuführung 251 0 317 0
Auflösung 0 2 35 0
Inanspruchnahme 1.000 0 25 6
Stand 31. Dezember 2020 0 40 336 0
(Angaben in TEUR) Archivie rung Verzinsungsrückstellungen Rückbauverpflichtung Summe
Stand 1. Januar 2020 14 3 13 905
Zuführung 0 57 0 606
Auflösung 0 0 0 37
Inanspruchnahme 0 0 13 1.025
Stand 31. Dezember 2020 14 60 0 449
Rückstellungen für
Rechtsstreitigkeiten
(Angaben in TEUR) Anfechtungsvergleich drohende Verluste Segment Internet Segment Hotel
Stand 1. Januar 2019 749 38 54 6
Zuführung 0 4 60 0
Auflösung 0 0 6 0
Inanspruchnahme 0 0 29 0
Stand 31. Dezember 2019 749 42 79 6
(Angaben in TEUR) Archivierung Verzinsungsrückstellung Rückbauverpflichtung Summe
Stand 1. Januar 2019 14 6 8 875
Zuführung 0 0 4 68
Auflösung 0 2 0 8
Inanspruchnahme 0 1 0 30
Stand 31. Dezember 2019 14 3 13 905

Aufgrund der im Wesentlichen unterstellten Kurzfristigkeit der Rückstellungen wurde keine Abzinsung vorgenommen.

Die bestehenden Risiken aus rechtlichen Verfahren werden in der Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten abgebildet (TEUR 336; Vj.: TEUR 85). Hierbei handelt es sich zum einen um Verfahren aus dem Segment Internet (TEUR 6; Vj.: TEUR 79). Zum Stichtag ist insgesamt ein Verfahren offen, in denen die Travel24 Beklagte oder Beteiligte ist. Bei dem Verfahren handelt es sich um Anfragen von Verbraucherschutzorganisationen. Das Risiko der Verfahren besteht zumeist nur in den Kosten der Bearbeitung, da in der Regel keine Geldleistung, sondern lediglich eine Unterlassungshandlung begehrt wird. Für die Höhe ist dabei der wahrscheinlichste Wert des Ausgangs berücksichtigt, wobei der Eintrittszeitpunkt unsicher ist. Hierbei berücksichtigen wir eine Schätzung, welche aufgrund von Erfahrungswerten ähnlicher Verfahren die Bearbeitungskosten und mögliche Auszahlungen beziffert. Zum anderen wurde eine Rückstellung (TEUR 330; Vj.: TEUR 0) für den Beschluss des Bundesgerichtshofs im Revisionsverfahren zum Sachverhalt „Runterbuchen“ (Wertersatzurteil) gebildet.

Die Rückstellung für den Anfechtungsvergleich wurde entsprechend in Anspruch genommen und die Zahlungsverpflichtung gegenüber der Vicus Group über TEUR 1.000 als Verbindlichkeit gegenüber nahestehenden Unternehmen ausgewiesen. Vergleiche dazu Abschnitt „V.6 Sonstige Angaben“.

Im Berichtsjahr wurden Zinsen (TEUR 57; Vj.: TEUR 0) auf Versicherungssteuern bilanziert. Weitere Verzinsungsrückstellungen bestehen für Umsatzsteuernachzahlungen (TEUR 3; Vj.: TEUR 3). Vergleiche dazu Abschnitt „IV.11 Steuerschulden“.

Bezüglich der Verwendung von Schätz- und Ermessensannahmen und der damit verbundenen Unsicherheit wird auf „II.4 Gebrauch von Ermessensentscheidungen und Schätzungen“ verwiesen.

Die Travel24 hat grundsätzlich keine Ansprüche auf mögliche Erstattungen bezüglich der oben erläuterten Sachverhalte, welche im Zuge der Bewertung der Höhe nach als Minderung der Verbindlichkeit oder Rückstellung zu berücksichtigen wären.

13. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten bestehen gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 15.032 in Form eines Kontokorrentkredits befristet bis Ende des ersten Quartals 2023. Als Kontokorrentkredit handelt es sich qua Definition um kurzfristige Verbindlichkeiten.

Mit Erstanwendung des IFRS 16 zum 1. Januar 2019 wurden zusätzliche Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen erfasst. Mit Entkonsolidierung der Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH kommt es zu einer Verringerung der kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten, da diese im Wesentlichen aus dem Mietverhältnis des Hotel Leipzig City resultierten. Zum Bilanzstichtag ergaben sich künftige Mittelabflüsse in Höhe von TEUR 51.

14. Sonstige kurzfristige nicht finanzielle und finanzielle Verbindlichkeiten

In den sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten sind nahezu sichere Verpflichtungen aus ausstehenden Rechnungen, Abschluss- und Prüfungskosten sowie solche gegenüber Personal enthalten. Aus Kostenübernahmeverpflichtungen mit der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & und Co. KG bzgl. Rechtsstreitigkeiten entstehen finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 400.

Geschäftsjahr
2020 2019
TEUR TEUR
Abschluss-, Prüfungskosten 153 186
Verbindlichkeit ggü. Personal 44 287
Ausstehende Rechnungen 425 137
Summe sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 622 610
Sonstige 0 26
Summe sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten 0 26

Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten fallen im Berichtsjahr nicht an.

15. Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten

Aufgrund der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 im Vorjahr ist eine Angabe des Zeitwertes für Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 7 nicht mehr erforderlich. Sie gehören keiner Bewertungskategorie des IFRS 9 an, dennoch handelt es sich bei Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 grundsätzlich um Finanzinstrumente.

Die folgenden Tabellen zeigen die Buchwerte nach Wertberichtigungen, Wertansätze und beizulegenden Zeitwerte nach Bewertungskategorien der Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2020 sowie zum 31. Dezember 2019.

31. Dezember 2020
(Angaben in TEUR) Wertansatz Bilanz nach IFRS 9
Bewertungskategorie nach IFRS 9 Buchwert Fortgeführte Anschaffungskosten
Originäre Finanzinstrumente
Aktiva
Zur Veräußerung gehaltene Grundstücke Zu fortgeführten Anschaffungskosten 20.752 20.752
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Zu fortgeführten Anschaffungskosten 224 224
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen Zu fortgeführten Anschaffungskosten 470 470
Aktiver Vertragsposten Zu fortgeführten Anschaffungskosten 3 3
Sonstige finanzielle Vermögenswerte Zu fortgeführten Anschaffungskosten 161 161
Zahlungsmittel Zu fortgeführten Anschaffungskosten 509 509
Passiva
Finanzverbindlichkeiten Zu fortgeführten Anschaffungskosten 15.032 15.032
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Zu fortgeführten Anschaffungskosten 1.077 1.077
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehende Unternehmen Zu fortgeführten Anschaffungskosten 5.002 5.002
Verpflichtungen aus der möglichen Kündigung von Kommanditanteilen FVTPL 0
Erhaltene Anzahlungen von Kunden Zu fortgeführten Anschaffungskosten 0 0
Sonstige Zu fortgeführten Anschaffungskosten 622 622
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten 22.119 22.119
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 21.733 6.701
Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum fair value (FVTPL) 0
31. Dezember 2020
(Angaben in TEUR) Wertansatz Bilanz nach IFRS 9
Fair Value erfolgsneutral Fair Value erfolgswirksam Fair Value *
Originäre Finanzinstrumente
Aktiva
Zur Veräußerung gehaltene Grundstücke 20.752
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 224
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen 470
Aktiver Vertragsposten 3
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 161
Zahlungsmittel 509
Passiva
Finanzverbindlichkeiten 15.032
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.077
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehende Unternehmen 5.002
Verpflichtungen aus der möglichen Kündigung von Kommanditanteilen 0 0
Erhaltene Anzahlungen von Kunden 0
Sonstige 622
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten 22.119
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 6.701
Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum fair value (FVTPL) 0 0

 

31. Dezember 2019
(Angaben in TEUR) Wertansatz Bilanz nach IFRS 9
Bewertungskategorie nach IFRS 9 Buchwert Fortgeführte Anschaffungskosten Fair Value erfolgsneutral Fair Value erfolgswirksam Fair Value *
Originäre Finanzinstrumente
Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Zu fortgeführten Anschaffungskosten 462 462 462
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen Zu fortgeführten Anschaffungskosten 2.340 2.340 2.340
Aktiver Vertragsposten Zu fortgeführten Anschaffungskosten 29 29 29
Sonstige finanzielle Vermögenswerte Zu fortgeführten Anschaffungskosten 2 2 2
Zahlungsmittel Zu fortgeführten Anschaffungskosten 1.017 1.017 1.017
Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Zu fortgeführten Anschaffungskosten 232 232 232
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehende Unternehmen Zu fortgeführten Anschaffungskosten 2.604 2.604 2.604
Verpflichtungen aus der möglichen Kündigung von Kommanditanteilen FVTPL 0 0 0
Erhaltene Anzahlungen von Kunden Zu fortgeführten Anschaffungskosten 33 33 33
Sonstige Zu fortgeführten Anschaffungskosten 610 610 610
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten 3.850 3.850 3.850
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 3.478 3.478 3.478
Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum fair value (FVTPL) 0 0 0

Bei den Finanzinstrumenten handelt es sich um kurzfristige Finanzinstrumente. Das Management der Travel24 Group erachtet die jeweiligen Buchwerte als geeignete Näherungswerte für die beizulegenden Zeitwerte.

Im Berichtsjahr wurden keine Umgliederungen zwischen den einzelnen Kategorien der Finanzinstrumente vorgenommen.

Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, ermitteln sich wie folgt:

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie andere nichtderivative finanzielle Vermögenswerte:

Da die zum Stichtag ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte ausschließlich kurzfristigen Charakter haben, wird angenommen, dass die beizulegenden Zeitwerte annähernd ihren Buchwerten entsprechen. Unverzinsliche oder niedrigverzinsliche langfristige Ausleihungen an Dritte oder Mitarbeiter zinsen wir auf den Barwert der erwarteten künftigen Cashflows ab und wenden dafür den ursprünglichen Effektivzinssatz an, den ein Darlehensnehmer bei einem Finanzinstitut für ein ähnliches Darlehen zahlen müsste. Auf die Erläuterungen zu den „Forderungen gegen nahestehende Unternehmen“ unter IV. 6 Sonstige kurzfristige finanzielle und nichtfinanzielle Vermögenswerte wird verwiesen.

Ausleihungen an nahestehende Unternehmen, Personen, Dritte oder Mitarbeiter bestehen nicht.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und nichtderivative finanzielle Verbindlichkeiten:

Die nichtderivativen finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Finanzschulden und andere nichtderivative finanzielle Verbindlichkeiten. Da die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, jene gegenüber nahestehenden Personen und sonstigen nichtderivativen finanziellen Verbindlichkeiten vor allem kurzfristigen Charakter haben, gehen wir davon aus, dass die beizulegenden Zeitwerte annähernd ihren Buchwerten entsprechen.

Finanzielle Verbindlichkeiten zum fair value:

Die Bewertung der finanziellen Verpflichtungen im Zusammenhang mit einer (möglichen) Kündigung von Kommanditanteilen erfolgt jährlich zum Bilanzstichtag. Etwaige Änderungen des fair values der Verpflichtungen werden in der Gesamtergebnisrechnung im Posten „Sonstiger betrieblicher Aufwand“ bzw. „Sonstiger betrieblicher Ertrag“ ausgewiesen. Aus der Bewertung des Berichtsjahres ergab sich keine Veränderung zum Vorjahr. Nicht berücksichtigt ist das eigene Ausfallrisiko der Verbindlichkeiten, da sich dies nicht signifikant auf den fair value auswirkt.

Bei der Bewertung der KG-Anteile des Bewertungsobjektes in Köln wurde folgendermaßen vorgegangen.

Hotel Perlengraben Köln GmbH & Co. KG:

Die Gesellschaft war bis Dezember 2015 Besitzgesellschaft eines Grundstückes nebst aufstehendem Gebäudes. Von dem erzielten Verkaufspreis wurden anschließend alle Verbindlichkeiten der KG (zu Buchwerten) abgezogen und somit ergibt sich ein negativer Wert der KG-Anteile. Nach Berücksichtigung der Abzinsung (Kündigungsfrist beträgt 6 Monate) ergibt sich wie im Vorjahr keine Verpflichtung aus KG-Anteilen gegenüber dem Minderheitsgesellschafter.

Bei den Inputfaktoren für die Fair-Value-Bewertung handelt es sich um Faktoren, die nicht aus einem aktiven Markt ableitbar sind (Level 3 Bewertung). Die verwendeten Inputfaktoren waren somit zu schätzen. Da die Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit ausübt, wurde der Free-Cash-Flow auf Basis des operativen Cash-Flows in Summe mit EUR 0 geschätzt, sodass sich ein Fair Value von EUR 0 ergibt. Ein unrealisierter Ergebniseffekt besteht nicht und eine Überleitungsrechnung sind nicht erforderlich. Bei einer Änderung der Inputfaktoren würde sich kein anderer Wert der Verpflichtung ergeben. Keine der Annahmen wird in der Bewertung als sensitiv angesehen wird.

In folgender Übersicht wird die Fair-Value-Hierarchie nach IFRS 13 für Finanzinstrumente dargestellt:

Bemessungshiercharie Originäre Finanzinstrumente Marktwerte (Angaben in TEUR)
Level 1
Level 2
Level 3 Verpflichtung aus der möglichen Kündigung von Kommanditanteilen 0

Die Ermittlung des fair value der KG-Anteile erfolgt wiederkehrend für Bewertungszwecke im Abschluss.

Im Geschäftsjahr 2018 hat die Travel24 mit der VICUS GROUP AG zwei Darlehensverträge über jeweils EUR 1,0 Mio. abgeschlossen, die teilweise zweckgebunden sowie mit Rücktritts- und Wandlungsrechten versehen sind. Die Darlehen wurden zum Stichtag noch nicht abgerufen.

V. Sonstige Angaben

1. Impairment-Test für immaterielle Vermögenswerte mit zum Teil unbestimmter Nutzungsdauer

Erworbene immaterielle Vermögenswerte mit zum Teil unbestimmter Nutzungsdauer werden zur Überprüfung der Werthaltigkeit grundsätzlich Cash Generating Units (CGUs) zugeordnet.

Die CGUs entsprechen den operativen Segmenten.

Die im Geschäftsjahr 2020 vollständig wertgeminderte Marke (Vj.: TEUR 2.705) stellte einen gemeinschaftlich genutzten Vermögenswert (corporate assets) dar, der keine eigenständigen Cashflows generiert und dessen Buchwert somit keiner der beiden CGUs „Internet“ und „Hotellerie“ allein zugerechnet werden konnte. Aus diesem Grund erfolgt die Aufteilung der Marke auf beide CGUs. Eine exakte Berechnung der Nutzungsanteile ist naturgemäß nicht möglich. Travel24 hatte eine quotale Aufteilung daher nach den Umsatzanteilen der Segmente vorgenommen.

Corporate Costs wurden seit der Aufnahme des Geschäftsbetriebs im Segment Hotellerie über einen über die Jahre variablen Umsatzschlüssel verteilt.

1.1. Erläuterung der CGUs

CGU „Internet“

Der Geschäftsbereich Internet ist in die Teilbereiche der Reise- und Flugvermittlung eingeteilt. Darunter sind sowohl Pauschal- als auch Last-minute-Reisen, sowie die Vermittlung von Flügen und Hotelzimmern zu fassen. Alle Leistungen können über das Internet oder die Buchungshotline gebucht werden.

Zu der CGU zählen einzelne Portale (travel24.com, flug24.de), über welche touristische Dienstleistungen im deutschen Markt erworben werden können. Die CGU wird einheitlich durch das Management gesteuert.

Die CGU entspricht der Buchungsstrecke, welche für die Bearbeitung der Kundenanfragen notwendig ist. Unter einer Buchungsstrecke wird eine Ansammlung von Vermögenswerten verstanden, die notwendig sind, um Zahlungsmittelzuflüsse zu genieren. Hierzu zählen neben der gemieteten Domain (z. B. travel24.com) sowohl die für den Kunden sichtbaren Softwarebestandteile (sog. frontend oder Domain Content) als auch die für den Kunden nicht ersichtlichen Softwarebestandteile (sog. backend oder Internet Booking Engine). Die Softwarebestandteile des Front- und Backends des Hauptportals travel24.com im Reisebereich stehen im Eigentum von Travel24. Die Softwarebestandteile des Portals flug24.de im Flugbereich stehen im Eigentum des Fulfillmentpartners Invia Flights und werden Travel24 auf vertraglicher Basis zur Verfügung gestellt. Die Summe dieser Vermögenswerte generiert Zahlungsmittelzuflüsse, da alle gemeinschaftlich genutzt werden müssen, um die Anfragen der Kunden zu verarbeiten.

Die Abwicklung der Kundenanfragen zu Buchungen im Reisebereich wird durch einen spezialisierten externen Dienstleister sichergestellt. Im Flugbereich wird diese Dienstleistung von Invia Flights erbracht.

Travel24 führte auf Basis der CGU „Internet“ eine jährliche Prüfung auf Wertminderung der Marke und Domain zum 31. Dezember durch. Im Gegensatz zum grundsätzlich in den Vorjahren angewendeten Verfahren der Bestimmung des erzielbaren Betrages der CGU „Internet“ durch Berechnung des Nutzungswert (value in use) auf Basis eines DCF-Verfahrens konnte für das Berichtsjahr auf eine qualitative Ermittlung zurückgegriffen werden.

Danach ist die Werthaltigkeit der genannten Vermögenswerte nicht mehr gegeben. Es ist von voraussichtlich dauernden Wertminderungen auf den beizulegenden Wert von Null Euro auszugehen. Die Vollabschreibung der genannten Vermögenswerte zum 31.12.2020 auf den Erinnerungswert von je einem Euro geboten. Im Einzelnen sind Wertminderungen der Marke in Höhe von TEUR 2.705 und von Domains sowie Websites in Höhe von TEUR 28,8 vorgenommen worden.

Der Vorstand hat beschlossen, die Geschäftstätigkeit im Segment Internet bis auf Weiteres ruhen zu lassen („Einfrieren“). Die Buchbarkeit touristischer Leistungen über das Touristikportal www.travel24.com wurde im ersten Quartal 2021 eingestellt. Im Bereich Flug wurde die Trafficweiterleitung vom Fulfillmentpartner INVIA Flights Germany GmbH im ersten Quartal 2021 eingestellt. Damit sinken die Buchungen flugbezogener Leistungen voraussichtlich um annähernd 100%. Mittelfristig wird in der 5-Jahresplanung 2021 bis 2025 keine Wiederaufnahme des Segments geplant. Mit nennenswerten Umsatzerlösen wird nicht gerechnet und Mittel zur Bewerbung und Aufrechterhaltung der Marke, der Portale oder der Domains werden nicht geplant. Zudem ist avisiert, die Travel24.com AG im zweiten Quartal 2021 in „German Values Property Group AG“ umzufirmieren.

Die voraussichtlich ausbleibende aktive Nutzung der Vermögenswerte und die fehlende Bewerbung bedeuten einen sehr raschen Wertverlust der Vermögenswerte, insbesondere der Marke. Daher waren die Wertminderungen geboten.

CGU „Hotellerie“

Der Geschäftsbereich Hotellerie umfasst zum Aufstellungszeitpunkt die beiden als Managementbetriebe geführten Hotels Travel24 Hotel Leipzig-City und Hotel Fürstenhof Leipzig. Bis zum 30. Juni 2020 wurde das Hotel Leipzig-City als eigener Pachtbetrieb der Travel24 Group geführt.

Zur CGU zählt das Hotelkonzept, das sich in seiner Gesamtheit in der Einrichtung und dem Design, dem Marktauftritt und der Preisgestaltung, der personellen und der Führungsstruktur sowie den operativen Prozessen im Travel24 Hotel Leipzig-City niederschlägt.

Travel24 führte auf Basis der CGU „Hotellerie“ eine jährliche Prüfung auf Wertminderung der Marke und Domain zum 31. Dezember durch. Im Gegensatz zum grundsätzlich in den Vorjahren angewendeten Verfahren der Bestimmung des erzielbaren Betrages der CGU „Internet“ durch Berechnung des Nutzungswert (value in use) auf Basis eines DCF-Verfahrens konnte für das Berichtsjahr auf eine qualitative Ermittlung zurückgegriffen werden.

Danach ist die Werthaltigkeit der genannten Vermögenswerte nicht mehr gegeben. Es ist von voraussichtlich dauernden Wertminderungen auf den beizulegenden Wert von Null Euro auszugehen.

Die Vollabschreibung der genannten Vermögenswerte zum 31.12.2020 auf den Erinnerungswert von je einem Euro geboten. Im Einzelnen sind außerplanmäßige Abschreibungen des Hotelkonzepts in Höhe von TEUR 812 vorgenommen worden.

Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie mit ihren akuten Auswirkungen rechnet die Travel24 Group damit, dass das laufende Geschäftsjahr 2021 erneut mit einem signifikanten Verlust abgeschlossen wird. Der Vorstand erwartet, dass die Corona-Pandemie darüber hinaus mittel- und langfristig starke negative Auswirkungen auf die gesamte Brache haben und es zu weitreichenden Anpassungsprozessen kommen wird. Die Travel24 Group avisiert 2022 im Travel24 Hotel Leipzig-City zwar wieder das gute Niveau des Geschäftsjahres 2019, allerdings geht der Vorstand davon aus, dass im Gegensatz zu früheren Planungen kein weiteres Gewinnwachstum erreicht werden kann. Im Gegensatz zu den bisherigen Planungen der Travel24 Group werden zudem in der mittelfristigen 5-Jahresplanung keine weiteren Travel24-Hotels mehr berücksichtigt. Der Vorstand avisiert, die Geschäftstätigkeit im Segment auf die Führung von weiteren Fremdhotels als Managementbetriebe auszuweiten. Die Generierung von Ergebnisbeiträgen aus Managementbetrieben durch die Erbringung von Führungsaufgaben und Dienstleistungen resultiert jedoch nicht aus der Nutzung des Hotelkonzeptes. Weiterhin trifft die geplante Umfirmierung auch das Hotel-und Markenkonzept der CGU „Hotellerie“.

Die voraussichtlich ausbleibende aktive Nutzung der Gesamtheit der wertbildenden Faktoren des Hotelkonzepts durch eine Kette von darauf basierenden Hotels bedeuten einen direkten Wertverlust des Vermögenswertes. Daher waren die außerplanmäßigen Abschreibungen geboten.

2. Angaben zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung gemäß IAS 7 (Kapitalflussrechnungen) zeigt, wie sich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Konzern im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten umfasst ausschließlich Kontokorrentguthaben mit einer Restlaufzeit von bis zu drei Monaten. Der Kassenbestand spielt in dieser Betrachtung eine untergeordnete Rolle. Die Kapitalflussrechnung unterscheidet zwischen Mittelveränderungen aus laufender Geschäftstätigkeit, aus Investitions- und aus Finanzierungstätigkeit.

Gemäß IAS 7.33 übt die Travel24 das Wahlrecht aus, die gezahlten und operativen Zinsen innerhalb des operativen Cashflows auszuweisen. Die zahlungswirksamen Vorgänge resultieren aus erhaltenen bzw. gezahlten Zinsen für Ertragsteuern und sind aus diesem Grund dem operativen Geschäft zuzuordnen.

Durch Erstkonsolidierung der HUMNOR GmbH und der Vicus Real Estate Leipzig 37 GmbH entstand ein positiver Cashflow in Höhe von TEUR 2.236 aus dem Erwerb der Gesellschaften. Dieser Cashflow resultiert aus einem Veräußerungsgewinn einer vor dem Erstkonsolidierungszeitpunkt bereits erfolgten Immobilientransaktion.

Es ergeben sich keine zahlungsunwirksamen Veränderungen aus Finanzschulden.

Aus Entkonsolidierung der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH resultiert ein nichtzahlungswirksamer Ertrag (TEUR 583) im Rahmen des Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit.

Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 47 (Vj.: TEUR 152) sowie Forderungsverluste in Höhe von TEUR 6.481 stellen weitere nicht-zahlungswirksame Aufwendungen im Berichtsjahr dar. Gegenläufig wirken sich Erträge aus der Herabsetzung von Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.403 (Vj.: TEUR 5) sowie Auflösung von Einzelwertberichtigungen (TEUR 3.970) aus. Diese resultieren aus der Umsetzung des Anfechtungsvergleichs.

Erläuterung der Investitionstätigkeit:

Im Berichtsjahr wurden keine Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen (Vj.: TEUR 33) getätigt.

Erläuterung der Finanzierungstätigkeit:

Im Berichtsjahr wurde ein Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 190 erzielt. Dieser resultiert vollständig aus der Tilgung von Nutzungsrechten gem. IFRS 16.

Der Finanzmittelfonds laut Kapitalflussrechnung entspricht dem Ausweis der liquiden Mittel in der Bilanz.

3. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die nach IAS 17 als operativ klassifizierten Miet- beziehungsweise Leasingverhältnisse werden seit dem 1. Januar 2019 entsprechend den Anforderungen des IFRS 16 bilanziert.

Bürgschaften und Garantieverträge

Aus dem Verkauf der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG wurde gegenüber dieser eine eigenständige Garantie in Bezug auf eine Baukostenobergrenze abgegeben. Für diesen Garantievertrag, welcher bereits in Anspruch genommen wurde, wurden im Berichtsjahr Rückstellungen aufgrund außergerichtlich geschlossener Vergleiche in Anspruch genommen (TEUR 7) und aufgrund Erledigung aufgelöst (TEUR 55). Es wird davon ausgegangen, dass über die derzeitigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten (TEUR 400) aus der Rechtsstreitigkeit mit Santech hinaus, keine weitere Inanspruchnahme droht.

Im Rahmen des Garantievertrages ergibt sich aus Baurechtsangelegenheiten ein Ressourcenabfluss in Höhe von TEUR 400.

Darüber hinaus haftet die Travel24 für Mehrsteuern im Rahmen von Außenprüfungen für die Zeit bis zum Verkauf der Anteile an der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG.

Rechtsstreitigkeiten und Schiedsverfahren – Eventualverbindlichkeiten

Im Berichtsjahr bestehen keine Eventualverbindlichkeiten.

4. Sicherheiten

Als Sicherheit verpfändete Vermögenswerte

Die 49 % der Geschäftsanteile an der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH sind für den Insolvenzfall der Travel24 oder Travel24 Hotel AG im Voraus an den Treuhänder abgetreten.

5. Segmentberichterstattung

Gemäß IFRS 8 veröffentlicht der Konzern seine Geschäftssegmente basierend auf den Informationen, die intern an den CEO, welcher gleichzeitig der Chief Operating Decision Maker ist, berichtet werden.

Die Geschäftssegmente entsprechen den Geschäftsfeldern des Konzerns. Für die Segmentberichterstattung wurden keine Segmente zusammengefasst. Das Segment „Internet“, das Segment „Hotellerie“ und das Segment „Immobilien“ umfassen sämtliche Aktivitäten der Travel24.

Im Segment Internet ist Travel24 hauptsächlich im Bereich der Vermittlung von Reiseleistungen und der Flugvermittlung tätig. Dabei wurde vor allem das bestehende Online-Vertriebsgeschäft in Deutschland betrieben. Das Reiseangebot umfasst eine Vielzahl von Pauschal- und Last-Minute-Reisen sowie zahlreiche Charter- und Billigfluganbieter. Darüber hinaus bietet das Unternehmen in diesem Bereich noch zahlreiche Zusatzprodukte im touristischen Bereich an (bspw. Kreuzfahrten sowie Reiseversicherungen).

Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie hat der Vorstand im vierten Quartal 2020 eine Veränderung der Strategie beschlossen. Es ist geplant, das Portfolio zukünftig um weitere Managementbetriebe zu erweitern. Der Aufbau einer Hotelkette mit eigenen Pachtbetrieben der Marke „Travel24“ ist bis auf weiteres nicht geplant.

Die Geschäftstätigkeit des Segments Immobilien besteht im Ankauf, dem Handel und der Verwaltung von Grundbesitz und Immobilienbeteiligungen.

Die operative Geschäftstätigkeit jedes Segments wird unmittelbar durch den CEO überwacht. Auf Basis kurzer und flexibler Informations- und Kommunikationswege erfolgt eine laufende Bewertung der Geschäftsentwicklung zur Ableitung von Entscheidungen hinsichtlich Ressourcenallokation und Performanceoptimierungen.

(Angaben in TEUR) Internet
12 Monate
2020 2019
Umsatzerlöse 640 812
Sonstige Erträge 200 171
Marketingaufwand -34 -226
Sonstiger umsatzbezogener Aufwand -336 -256
Personalaufwand -596 -287
Abschreibungen -3.527 -429
Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.022 -746
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern -4.676 -962
(Angaben in TEUR) Hotellerie
12 Monate
2020 2019
Umsatzerlöse 1.095 4.377
Sonstige Erträge 613 37
Marketingaufwand 0 -1
Sonstiger umsatzbezogener Aufwand -260 -1.157
Personalaufwand -279 -1.326
Abschreibungen -855 -796
Sonstige betriebliche Aufwendungen -711 -358
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern -396 775
(Angaben in TEUR) Immobilien
12 Monate
2020 2019
Umsatzerlöse 0 0
Sonstige Erträge 0 0
Marketingaufwand 0 0
Sonstiger umsatzbezogener Aufwand 0 0
Personalaufwand 0 0
Abschreibungen 0 0
Sonstige betriebliche Aufwendungen -140 0
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern -140 0
(Angaben in TEUR) Gesamt
12 Monate
2020 2019
Umsatzerlöse 1.735 5.189
Sonstige Erträge 813 208
Marketingaufwand -34 -227
Sonstiger umsatzbezogener Aufwand -596 -1.413
Personalaufwand -875 -1.614
Abschreibungen -4.382 -1.225
Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.873 -1.104
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern -5.213 -186

Überleitung vom Gesamtergebnis der Segmente zum Periodenergebnis des Konzerns:

Modifizierung und Umsetzung des Anfechtungsvergleichs -115 0
Gesamtergebnis der Segmente -5.213 -186
Konzernergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) -5.328 -186
Finanzergebnis -174 -404
Konzernergebnis vor Ertragsteuern -5.502 -590
Ertragsteuerertrag/​-aufwand 3.771 -207
Konzernergebnis -1.731 -796
davon entfallen auf beherrschende Anteilseigner -1.533 -990

Eine Überleitungsrechnung ist (außer beim Segmentergebnis) nicht notwendig. Zwischen den Segmenten wurden Umsätze in Höhe von TEUR 69 erzielt, die im Konzern vollständig neutralisiert wurden. Die Erläuterung des Ergebnisses vor Zinsen und Ertragsteuern auf das Konzernergebnis kann den Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung entnommen werden.

Im Segment Internet wurden Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 47 (Vj.: TEUR 151) vorgenommen.

Umsätze aus Bestandsversicherungen mit der versicherungen.de GmbH beliefen sich auf 109 (Vj.: TEUR 147) und überschritten die 10 %-Grenze an den Gesamtumsätzen im Segment Internet.

Die Segmenterlöse Internet werden in Höhe von TEUR 640 (Vj.: TEUR 812) mit Kunden im deutschsprachigen Raum erzielt. Die Zuordnung von Erlösen auf geographische Gebiete wird anhand der jeweiligen Domain vorgenommen, wobei die Domain „travel24.com“ dem Heimatmarkt der Gesellschaft zugerechnet wird.

Mit Entkonsolidierung der Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH erfolgte eine Entkonsolidierung aller Vermögenswerte im Segment „Hotellerie“.

Die Verringerung des Segmentvermögens im Segment „Internet“ ist im Wesentlichen auf die Wertminderung der immateriellen Vermögenswerte zurückzuführen.

Das Segmentvermögen verteilt sich wie folgt:

(Angaben in TEUR) Internet
31. Dezember
2020 2019
Immaterielle Vermögenswerte (außer Marke) 0 8
Marke 0 1.350
Nutzungsrechte 54 345
Bauten auf fremden Grundstücken 0 0
Technische Anlagen und Maschinen 2 3
Andere Anlage, Betriebs- und Geschäftsausstattung 19 151
Zur veräußerung gehaltene Grundstücke 0 0
Forderungen aus LuL 224 462
Aktiver Vertragsposten 3 29
303 2.348
(Angaben in TEUR) Hotellerie
31. Dezember
2020 2019
Immaterielle Vermögenswerte (außer Marke) 0 902
Marke 0 1.350
Nutzungsrechte 0 17.913
Bauten auf fremden Grundstücken 0 2
Technische Anlagen und Maschinen 0 19
Andere Anlage, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 709
Zur veräußerung gehaltene Grundstücke 0 0
Forderungen aus LuL 0 0
Aktiver Vertragsposten 0 0
0 20.895
(Angaben in TEUR) Immobilien
31. Dezember
2020 2019
Immaterielle Vermögenswerte (außer Marke) 0 0
Marke 0 0
Nutzungsrechte 0 0
Bauten auf fremden Grundstücken 0 0
Technische Anlagen und Maschinen 0 0
Andere Anlage, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8 0
Zur veräußerung gehaltene Grundstücke 20.752 0
Forderungen aus LuL 0 0
Aktiver Vertragsposten 0 0
20.760 0
(Angaben in TEUR) Gesamt
31. Dezember
2020 2019
Immaterielle Vermögenswerte (außer Marke) 0 910
Marke 0 2.700
Nutzungsrechte 54 18.258
Bauten auf fremden Grundstücken 0 2
Technische Anlagen und Maschinen 2 22
Andere Anlage, Betriebs- und Geschäftsausstattung 27 860
Zur veräußerung gehaltene Grundstücke 20.752 0
Forderungen aus LuL 224 462
Aktiver Vertragsposten 3 29
21.063 23.243

Überleitung von Vermögenswerten der Segmente zu Vermögenswerten des Konzerns:

Vermögenswerte der Segmente 21.063 23.243
Latente Steuern 1.970 220
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen 470 2.340
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 161 2
Ertragsteuerforderungen 0 0
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte 937 205
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 509 1.017
Summe Vermögenswerte 25.110 27.026

6. Geschäftliche Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Als nahestehende Personen im Sinne von IAS 24 gelten Personen und Unternehmen, wenn eine der Parteien über die Möglichkeit verfügt, die andere Partei zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auszuüben. Herr Michael Klemmer als wesentlicher Aktionär und „ultimate controlling party“ (IAS 24.13) sowie die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat der Travel24.com AG und deren nahen Familienangehörigen wurden als nahestehende Personen eingestuft. Darüber hinaus werden Unternehmen, auf die die nahestehenden Personen einen beherrschenden Einfluss haben, als nahestehende Unternehmen qualifiziert.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats und der Vorstand sind als Manager in Schlüsselpositionen als nahestehende Personen im Sinne von IAS 24 anzusehen. Für weitere Erläuterungen wird auf den Abschnitt „V.11. Angaben zu Organen des Mutterunternehmens“ verwiesen.

Zwischen dem aktuellen Vorstand und der Travel24 besteht ein direktes Anstellungsverhältnis als abhängig Beschäftigter. Der Vorstand der Travel24 erhält für seine Vorstandstätigkeit von der Gesellschaft selbst derzeit keine gesonderte Vergütung als Vorstand. Es wird auf die Erläuterungen im Abschnitt „V.11. Angaben zu Organen des Mutterunternehmens“ verwiesen.

Die Prokuristen der Travel24 sind nicht den Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen im Sinne des IAS 24 zuzuordnen, denn Sie stehen in einem direkten Anstellungsverhältnis und können durch ihre Stellung keine interne Steuerung der Gesellschaft übernehmen. Diese erfolgt nur durch den Vorstand.

Hinsichtlich weiterer Erläuterungen wird auf Kapitel II.17 „Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze“ des Konzernanhangs verwiesen.

Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen gemäß IAS 24

Aus verschiedenen Vereinbarungen mit nahestehenden Unternehmen resultieren nachfolgende Erträge und Aufwendungen:

Erträge Aufwendungen
2020 2019 2020 2019
TEUR TEUR TEUR TEUR
Unister Holding
Zinsen 91 91 0 0
91 91 0 0
Unister Travel
Vereinnahmte Kundenzahlungen 0 13 0 0
0 13 0 0
versicherungen.de GmbH
Untervermittlervertrag 0 147 0 0
0 147 0 0
VICUS GROUP AG
Lizenzvertrag 0 0 71 71
0 0 71 71
Vicus Real Estate 11 Leipzig GmbH
Mietvertrag 3 0 149 152
3 0 149 152
Vicus Real Estate Leipzig 14 GmbH
Treuhandvertrag 0 0 1 1
0 0 1 1
BERIXUS GmbH
Managementvertrag 0 175 0 0
0 175 0 0
Hotel- und Betriebsges. Fürstenhof Leipzig GmbH
Managementvertrag 297 439 0 0
297 439 0 0
Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG
Servicevertrag 0 50 0 0
0 50 0 0

sowie ausstehende Salden:

Forderungen Verbindlichkeiten
Geschäftsjahr Geschäftsjahr
2020 2019 2020 2019
TEUR TEUR TEUR TEUR
Unister Holding
Kurzfristiges Darlehen 0 85 0 0
Abrechnung aus Lieferungen und Leistungen 0 0 0 1
Umsatzsteuer 0 0 0 84
0 85 0 85
Unister Travel
Fulfillment-Vertrag inkl. Korrektur 0 2.183 0 2.302
0 2.183 0 2.302
versicherungen.de GmbH
Abrechnung Lieferungen und Leistungen 0 10 0 0
0 10 0 0
Ad Up Technology AG
Abrechnung Lieferungen und Leistungen 0 0 0 11
0 0 0 11
Vicus Real Estate Leipzig 14 GmbH
Treuhandvertrag 0 0 0 1
0 0 0 1
Vicus Real Estate Leipzig 11 GmbH
Mietvertrag 0 0 382 164
0 0 382 164
Vicus Real Estate Leipzig 23 GmbH
Darlehen 0 0 2.984 0
0 0 2.984 0
VICUS GROUP AG
Divers 0 0 311 42
Anfechtungsvergleich 0 0 1.000 0
0 0 1.311 42
Hotel- und Betriebsges. Fürstenhof Leipzig GmbH
Managementvertrag 30 43 0 0
30 43 0 0
Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG
kurzfriste Auslagen 21 19 0 0
21 19 0 0
Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH
Darlehen 0 0 300 0
Managementvertrag/​Betrieb 0 0 25 0
0 0 325 0
MAINVILLE GmbH
Darlehen 419 0 0 42
419 0 0 42

Die im Jahr 2017 mit der Unister Holding sowie weiteren Gesellschaften des Unister-Konzerns geschlossene Aufrechnungs- und Anfechtungsvereinbarung wurde im Geschäftsjahr 2020 modifiziert wirksam umgesetzt. Diese Vereinbarung regelt die Abwendung von möglichen Anfechtungsrisiken für die Travel24, den Ausgleich und Verzicht sämtlicher gegenseitiger Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Vertragsparteien und die Klarstellung der Eigentumsrechte an Travel24-Domains. Die vereinbarte Ausgleichszahlung über TEUR 1.000 zur Durchführung des Anfechtungsvergleichs wurde von der Vicus Group AG beglichen. Die Zahlungsverpflichtung der Travel24 besteht nunmehr gegenüber der Vicus Group AG. Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaften des Unister-Konzern wurden eliminiert. Die gebildeten Einzelwertberichtigungen wurden entsprechend aufgelöst.

Im Berichtsjahr bestand weiterhin das Darlehen mit der Unister Holding. In diesem Zeitraum wurden keine Tilgungen vorgenommen. Der Zinssatz auf die Darlehensforderung beträgt weiterhin 7,5 %. Es wurden für das gesamte Geschäftsjahr 2020 Zinsen in Rechnung gestellt.

Geschäfte mit der VICUS GROUP AG

Travel24 hatte im September bzw. Oktober 2017 einen Sale-and-Lease-Back-Vertrag inkl. eines Nachtrages geschlossen. Der Vertrag war schwebend unwirksam unter der aufschiebenden Bedingung, dass Travel24 die Erfüllung des Vertrages verlangt, was Travel24 im März 2018 getan hat. Gegenstand des Vertrages ist einerseits der Verkauf der Domain travel24.com und weiterer kleinerer Domains der Travel24 an den Aktionär VICUS GROUP AG gegen Zahlung eines mittleren sechsstelligen Betrages. Andererseits wird der Travel24 zeitgleich das umfassende, ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht an den Domains gegen Gewährung einer monatlichen Lizenzgebühr eingeräumt. Es besteht ein Rückkaufsrecht zum Marktpreis. Die Sale-and-Lease-Back-Transaktion diente der Zuführung von Liquidität. Dabei war und ist die Nutzung der Domains für die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft vollumfänglich sichergestellt. Eine Vereinbarung zum Rückkauf der Domains wurde zum 28.02.2021 geschlossen.

Aus der modifizierten Umsetzung des Anfechtungsvergleichs besteht eine Verbindlichkeit über TEUR 1.000.

Durch die kurzzeitige Übernahme eines Hotels in Köln im Juni 2018 wurde ein Mietvertrag mit der VICUS Real Estate Köln 2 GmbH geschlossen, welcher am 03. Juli 2018 durch die vorläufige Insolvenz der vormaligen Eigentümer- und Betreibergesellschaft ruhend gestellt werden musste. Die daraufhin entstandenen Kosten wurden der VICUS Real Estate Köln 2 GmbH weiterbelastet. Die Gesellschaft wurde in 2019 veräußert. Ein daraufhin geschlossener Vergleich mit der Vicus Group AG regelt die Übernahme der entstandenen Kosten durch die Vicus Group AG.

Die Travel24 Betriebs- und Verwaltungs GmbH veräußerte am 29.09.2020 23 % ihrer Geschäftsanteile an der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft an die Vicus Group AG. Mit dem Verkauf der Anteile geht eine Änderung des Treuhandvertrages einher. Die Beurkundung erfolgte am 29.01.2021.

Im Oktober 2020 erwarb die Travel24 Beteiligung GmbH 100% der Anteile an der Vicus Real Estate Leipzig 37 GmbH, welche zu 89,9% der Anteile an er HUMNOR GmbH beteiligt ist. Die HUMNOR GmbH war Eigentümerin von zwei Immobilienobjekten. Diese wurden Ende 2020 sowie im Januar 2021 erfolgreich mit Gewinn veräußert.

Im Berichtsjahr gewährte die HUMNOR GmbH der Vicus Group AG Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 3.510.000,00. Die Rückzahlung wird zum 31. Dezember 2021 vereinbart. Die Darlehen werden mit 3% p.a. verzinst.

Weiterhin gewährte die Vicus Group Darlehen über TEUR 283. Die Rückzahlung wird zum 31. Dezember 2022 vereinbart. Die Darlehen werden mit 3% p.a. verzinst. Tilgungen wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen.

Geschäfte mit der Vicus Real Estate Leipzig 14 GmbH

Im März 2017 wurde ein Treuhandvertrag zwischen der Travel24 Hotel Betriebs- und Verwaltungs GmbH (Treugeber) und der VICUS Real Estate Leipzig 14 GmbH (Treuhänder) geschlossen. Hierbei hält der Treuhänder 49 % der Anteile an der Travel24 Hotel Betriebsgesellschaft mbH für den Treugeber. Der Treuhänder ist verpflichtet im Sinne des Treugebers zu handeln. Dafür bekommt der Treuhänder jährlich ein Entgelt von EUR 500.

Geschäfte mit der Vicus Real Estate Leipzig 11 GmbH

Im Februar 2018 wurde ein Mietvertrag mit der VICUS Real Estate Leipzig 11 GmbH über die neuen Geschäftsräume der Travel24 in der Salomonstraße 25a, Leipzig, abgeschlossen. Der Mietzahlungszeitraum begann im Juni 2018. Für die mietzinsfreie Zeit wurde eine entsprechende Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 28 passiviert, die über die Laufzeit entsprechend aufgelöst wird. Für die Renovierung der Geschäftsräume wurde ein Baukostenzuschuss gewährt, der in ein Darlehen umgewandelt wurde. Aus diesem Darlehen besteht eine Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 85. Das Darlehen wird mit 3% p.a. verzinst.

Geschäfte mit der Vicus Real Estate Leipzig 23 GmbH

Im Berichtsjahr gewährte die Vicus Real Estate Leipzig 23 GmbH ein Darlehen in Höhe von TEUR 5.151. Die Rückzahlung wird zum 31. Dezember 2021 vereinbart. Die Darlehen werden mit 3% p.a. verzinst.

Geschäfte mit der Hotel- und Betriebsges. Fürstenhof Leipzig GmbH

Im November 2018 wurde ein Managementvertrag für ein Hotel in Leipzig mit der Hotel- und Betriebsges. Fürstenhof Leipzig GmbH abgeschlossen. Die Travel24 übernimmt das Management inkl. diverser Nebenleistungen und erhält dafür einen Fixbetrag plus einen variablen Ergebnisbeitrag vom NOP (net operating profit). Im Betriebsjahr wurden Umsätze in Höhe von TEUR 170 (Vj.: TEUR 439) mit der Hotel- und Betriebsges. Fürstenhof Leipzig GmbH erzielt.

Geschäfte mit der Hotel Leipzig Ringmessehaus Leipzig GmbH & Co.KG

Im April 2017 wurde ein Mietvertrag zwischen der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH und der Hotel Leipzig Ringmessehaus Leipzig GmbH & Co.KG geschlossen. Das Mietverhältnis begann mit Übergabe des Objektes im Oktober 2017 und ist auf eine Laufzeit von 22 Jahres mit Option von weiteren 2 x 4 Jahren geschlossen. Dabei ist der Mieter für die ersten drei Monate nach Übergabe des Objektes von der Mietzinszahlungspflicht befreit, danach beträgt der Mietzins TEUR 100 pro Monat.

Der Mieter verpflichtet sich nach Beendigung des Mietverhältnisses das Mietobjekt vollständig geräumt an den Vermieter zurückzugeben. Die Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesell. mbH bildet aus diesem Grund, über die Mindestlaufzeit eine entsprechende Ansammlungsrückstellung für die Rückbauverpflichtung. Im Geschäftsjahr beläuft sich der Aufwand auf TEUR 2 (Vj.: TEUR 4).

Geschäfte mit der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH

Im Juli 2017 wurde ein Managementvertrag für das Travel24 Hotel Leipzig-City abgeschlossen. Die Travel24 übernimmt das Management inkl. diverser Nebenleistungen und erhält dafür einen Fixbetrag plus einen variablen Ergebnisbeitrag vom NOP (net operating profit). Im Betriebsjahr wurden Umsätze in Höhe von TEUR 71 (Vj.: TEUR 171) mit der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH erzielt.

Geschäfte mit der MAINVILLE GmbH

Im Berichtsjahr gewährte die HUMNOR GmbH der MAINVILLE GmbH ein Darlehen in Höhe von TEUR 1.043. Die Rückzahlung wird zum 31. Dezember 2021 vereinbart. Die Darlehen werden mit 3% p.a. verzinst.

7. Finanzielles Risikomanagement

Der Konzern betreibt ein finanzielles Risikomanagement, welches alle Tochterunternehmen umfasst, und das zentral auf Konzernebene organisiert wird. Das vorrangige Ziel des finanziellen Risikomanagements besteht darin, für die Konzernunternehmen im operativen Geschäft die notwendige Liquidität bereitzustellen und die finanzwirtschaftlichen Risiken zu begrenzen.

Der Konzern ist durch den Gebrauch seines Finanzinstrumentariums Risiken ausgesetzt, die sich insbesondere durch Veränderung der Bonität der beteiligten Vertragspartner ergeben.

Die nachfolgenden Ausführungen erläutern die Auffassungen des Konzerns zu den folgenden Risikogruppen: Marktrisiko, Kreditrisiko und Liquiditätsrisiko. Weiterhin werden die Ziele, Strategien und Verfahren zur Steuerung sowie die Methoden zur Bemessung der Risiken angegeben. Darüber hinaus erfolgen Angaben zum Risikomanagement-System im Risikobericht des Lageberichts. Es ergeben sich keine Änderungen an diesen Zielen, Strategien und Verfahren zu deren Steuerung.

Marktrisiko

Zinsrisiko

Zinstragende Finanzinstrumente bestehen im Wesentlichen aus Forderungen gegen/​Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen. Das bestehende Zinsrisiko wird aktuell als unwesentlich eingeschätzt, da insbesondere keine variabel verzinsten Vermögenswerte und Schulden bestehen.

Einer Zinssensitivitätsanalyse wird nicht durchgeführt, da das Zinsrisiko als insgesamt unwesentlich eingeschätzt wird. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne des IFRS 7.

Sonstige Preisrisiken

IFRS 7 verlangt im Rahmen der Darstellung zu Marktrisiken auch Angaben darüber, wie sich hypothetische Änderungen von Risikovariablen auf Preise von Finanzinstrumenten auswirken. Als Risikovariablen kommen insbesondere Börsenkurse oder Indizes in Frage. Zum 31. Dezember 2020 – wie auch im Vorjahr – bestanden keine wesentlichen derartigen Risiken innerhalb des Konzerns.

Wechselkursrisiko

Da der Konzern ausschließlich im Währungsgebiet des Euro tätig ist, besteht kein Wechselkursrisiko. Eine Sensitivitätsanalyse erübrigt sich.

Bei der Gesellschaft bestehen keine wesentlichen Marktrisikokonzentrationen.

Kreditrisiko

Der Konzern ist aus seinem operativen Geschäft und aus Finanzierungsaktivitäten einem Ausfallrisiko ausgesetzt. Für alle den originären Finanzinstrumenten zugrundeliegenden Leistungsbeziehungen gilt, dass zur Minimierung des Ausfallrisikos in Abhängigkeit von Art und Höhe der jeweiligen Leistung Sicherheiten verlangt oder historische Daten aus der bisherigen Geschäftsbeziehung, insbesondere dem Zahlungsverhalten, genutzt werden. Soweit bei den einzelnen finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertminderungen erfasst. Die Geschäftsleitung ist regelmäßig in die diesbezüglichen Entscheidungen zur Risikovorsorge eingebunden. Das maximale Ausfallrisiko wird durch die Buchwerte der in der Bilanz angesetzten finanziellen Vermögenswerte abzüglich verwertbarer Sicherheiten ausgedrückt.

Die Kategorie der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte ist für den Konzern von hoher Bedeutung. Wesentliche Forderungsausfälle entstanden vor allem im Bereich der Flugvermittlung. Uneinbringliche Forderungen wurden in signifikanter Höhe abgeschrieben.

Zweifelhafte Forderungen wurden an Inkassounternehmen übergeben. Die mit der Übergabe der Forderungen an externe Inkassounternehmen entstehende Kosten werden durch die Travel24 getragen. Der Umfang dieser Kosten ist gering.

Die verbleibenden Kreditrisiken werden anhand der folgenden Altersanalyse dargestellt:

(Angaben in TEUR) Bilanzstichtag Buchwert davon zum Abschlussstichtag weder wertgemindert noch überfällig
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 31. Dezember 2020 224 69
31. Dezember 2019 462 94
Forderungen gegen nahestehenden Unternehmen 31. Dezember 2020 470 449
31. Dezember 2019 2.340 43
Aktiver Vertragsposten 31. Dezember 2020 3 3
31. Dezember 2019 29 29
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 31. Dezember 2020 161 161
31. Dezember 2019 2 2
Zahlungsmittel 31. Dezember 2020 509 509
31. Dezember 2019 1.017 1.017
(Angaben in TEUR) davon zum Abschlussstichtag nicht wertgemindert, obwohl überfällig in den folgenden Zeitbändern
bis zu 30 Tage von 31 bis zu 90 Tage von 91 bis zu 180 Tage von 181 bis zu 360 Tage über 360 Tage
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 1 1 114 39
5 7 69 67 219
Forderungen gegen nahestehenden Unternehmen 15 15 419 0 21
20 0 0 0 2.277
Aktiver Vertragsposten
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel

Risikokonzentrationen hinsichtlich des Kreditrisikos bestehen, wenn eine Konzentration von Forderungen gegen eine Partei vorliegt. Eine solche wird immer dann angenommen, wenn gegenüber einem Schuldner (oder diesem nahestehenden Personen) mehr als TEUR 250 (netto) ausstehend sind.

Bei der Travel24 bestehen im Berichtsjahr Kreditrisikokonzentrationen in Bezug auf ausstehende Salden (vor Wertberichtigung) mit der MAINVILLE GmbH in Höhe von TEUR 419. Im Geschäftsjahr wurden zum Stichtag Wertberichtigungen auf überfällige Leistungsforderungen gegen Dritte in Höhe von TEUR 47 (Vj.: TEUR 48) erfasst. Für die anderen weder wertgeminderten noch überfälligen Forderungen bestanden zum Abschlussstichtag keine Anzeichen, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können.

Liquiditätsrisiko

Um die Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität innerhalb des Konzerns sicherzustellen, prognostiziert die Travel24 innerhalb eines festen Planungszeitraums von einem Jahr ihre benötigten finanziellen Mittel mittels einer Liquiditätsvorschau und hält eine entsprechende Liquiditätsreserve in Form von Barmitteln bei diversen Geschäftsbanken vor. Unter der zugrundeliegenden Going-Concern-Prämisse und deren Grundlagen (vgl. Abschnitt 1.2. Grundlagen der Rechnungslegung) geht die Travel24 davon aus, die Zahlungsfähigkeit auch weiterhin aufrecht erhalten zu können.

Zum 31. Dezember 2020 weisen die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf:

(Angaben in TEUR) Bilanzstichtag Buchw ert Summe
Finanzverbindlichkeiten 31. Dezember 2020 15.032 15.032
31. Dezember 2019 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31. Dezember 2020 1.077 1.077
31. Dezember 2019 232 232
Verbindlichkeiten gegenüber nahestenden Unternehmen 31. Dezember 2020 5.002 5.002
31. Dezember 2019 2.604 2.604
Anzahlungen von Kunden 31. Dezember 2020
31. Dezember 2019 33 33
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 31. Dezember 2020 622 622
31. Dezember 2019 610 990
Gesamt 31. Dezember 2020 21.733 21.733
31. Dezember 2019 3.478 3.858
Angabe der undisktonierten vertraglichen vereinbarten Zahlungsmittelabflüsse
(Angaben in TEUR) bis zu 30 Tage von 31 bis zu 90 Tage von 91 bis zu 180 Tage von 181 bis zu 360 Tage über 360 Tage
Finanzverbindlichkeiten 15.032
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.077
232
Verbindlichkeiten gegenüber nahestenden Unternehmen 5.002
2.604
Anzahlungen von Kunden
33
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 44 153 425
138 400 91 12 349
Gesamt 6.079 44 153 15.457
3.006 400 91 12 349

Risikokonzentrationen hinsichtlich des Liquiditätsrisikos bestehen, wenn eine Konzentration von Zahlungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines Monats fällig ist. Eine solche wird immer dann angenommen, wenn Zahlungen zu einem Zeitpunkt oder innerhalb eines Monats fällig werden, die mehr als die Hälfte der zum jeweiligen Berichtszeitpunkt verfügbaren liquiden Mittel ausmachen. Bei der Gesellschaft bestehen regelmäßig keine Liquiditätsrisikokonzentrationen.

Inkassorisiko

Die Travel24 übergibt zweifelhafte Forderungen insbesondere aus der Flugvermittlung im Segment Internet an Inkassounternehmen. Die Travel24 trägt die Forderungsausfälle bei uneinbringlichen Forderungen.

8. Zusätzliche Angaben zum Kapitalmanagement

Der Konzern steuert sein Kapital mit dem Ziel, die Kapitalkosten des Konzerns zu minimieren und gleichzeitig die Balance zwischen Cashflow-Volatilität und finanzieller Flexibilität zu halten. Um dieses Ziel zu erreichen, ist u. a. das Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital entsprechend zu optimieren. Als Steuerungsgröße für das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital wird die Kennzahl Eigenkapitalquote herangezogen. Die Kennzahl Eigenkapitalquote ist definiert als prozentuales Verhältnis des Eigenkapitals zum gemanagten Kapital. Aktuell bewegt sich das Unternehmen innerhalb des festgelegten Zielkorridors. Dieser wurde für das Berichtsjahr auf eine Eigenkapitalquote von 8 – 15 % festgelegt. Die wesentlichen Entscheidungen zur Finanzierungsstruktur werden vom Vorstand getroffen.

Das Unternehmen unterliegt keinen externen Mindestkapitalanforderungen. Die nachfolgende Tabelle stellt die oben aufgeführten Kennzahlen im Berichtszeitraum dar:

(Angaben in TEUR) Stichtag per
31. Dezember 2020 31. Dezember 2019
Eigenkapital 2.476 3.028
Fremdkapital 22.634 23.999
Gemanagtes Kapital 25.110 27.026
Zahlungsmittel 509 1.017
Eigenkapitalquote in % 10% 11%

9. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Die Ereignisse nach dem Bilanzstichtag werden soweit möglich chronologisch wiedergegeben.

Nachdem die Travel24 Group Ende 2020 die Geschäftstätigkeit im Segment Immobilien durch Erwerb einer ersten Immobilienbeteiligung aufgenommen hat, konnte die Travel24 Group bereits im Januar eine erste Immobilie erfolgreich am Markt veräußern. Aus der Transaktion resultiert ein Gewinn in zweistelliger Millionenhöhe.

Die VICUS GROUP AG, Herr Michael Klemmer, Herr Gabriel Schütze und Herr Reiner Eenhuis hatten im November 2020 ein gemeinsames Pflichtangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der Travel24 Group nach Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) veröffentlicht. Im Januar und Februar 2021 erhielt die Travel24 Group Stimmrechtsmitteilungen und Korrekturen früherer Stimmrechtsmitteilungen, die unter anderem die Veränderungen in den Stimmrechtsbeständen durch Annahme des Angebots durch Aktionäre nach Vollzug des Pflichtangebots widerspiegeln.

Ende 2020 hat die Travel24 Group weitere 23% ihrer Anteile an der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH verkauft. Die notarielle Beurkundung der Veräußerung erfolgte im Januar 2021.

Im Februar hat die Travel24 Group die Rechte an der Domain www.travel24.com von der VICUS GROUP AG zurückerworben. Der Kaufpreis entsprach dem damaligen Veräußerungspreis. Die Travel24 Group hatte 2017 die alleinigen Nutzungsrechte an die VICUS GROUP AG verkauft und übertragen. Damit verbunden war eine entgeltliche und ausschließliche Lizenz an die Travel24 Group zur Nutzung der Domain für die Ausübung der Geschäftstätigkeit des Konzerns im Segment Internet.

Ebenfalls im Februar hat die Travel24 Group eine Vereinbarung über Schadensfallangelegenheiten mit der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG als Vermieterin des Objekts des Travel24 Hotel Leipzig-City getroffen. Die Travel24 Group hat sich zur Zahlung eines mittleren sechsstelligen Eurobetrages zur Abgeltung von drei Rechtsstreitigkeiten mit Baufirmen hinsichtlich Mängelhaftung und Gewährleistung aus dem Bau des Travel24 Hotel Leipzig-City verpflichtet. Im Gegenzug übernimmt die Ringmessehaus GmbH & Co. KG das Prozessrisiko der Verfahren. In einem Verfahren wurde die Option einer Erstattung bei positiven Prozessergebnis vereinbart.

Im März erfolgte die Durchführung der von der Hauptversammlung der Travel24 Group am 17. September 2020 beschlossenen Barkapitalerhöhung. Die Neuen Aktien konnten vollständig platziert werden. Die vollständige Zeichnung führte zu einem Mittelzufluss von EUR 8 Mio. Die Mittel fließen in den Aufbau des neuen Segments Immobilien, wobei der Schwerpunkt im Ankauf von Immobilien in den Bereichen Forschung, Technologie, Wissenschaft und öffentliche Hand liegen soll.

Ebenfalls im März hat die Travel24 Group mittelbar über ihre 100%ige Tochtergesellschaft, die Travel24 Beteiligung GmbH, erfolgreich den Erwerb eines Forschungscampus bei Aachen mit einer Bruttogeschossfläche von etwa 23.250 qm im Rahmen eines Share Deals abgeschlossen. Die Travel24 Beteiligung GmbH hält nun 92,5 % an der Objektgesellschaft. Verkäuferin der Mehrheitsanteile an der Objektgesellschaft war die MK Value Shares GmbH mit Sitz in Leipzig. Es konnte ein Kaufpreis von 32,5 Mio. EUR vereinbart werden, welcher deutlich unter dem von einem global tätigen, namhaften Beratungsunternehmen ermittelten Marktwert liegt. Die Liegenschaft bei Aachen ist zudem bereits zu großen Teilen an ein namhaftes skandinavisches Technologieunternehmen als Ankermieter verpachtet.

Zusätzlich bietet das Areal nach heutigem Stand Nachverdichtungsflächen für potenziell weitere rund 8.000 qm BGF. Bereits heute gibt es Mietanfragen für diese neu zu schaffenden Mietbereiche. Die Zielmiete der Liegenschaft liegt derzeit bei jährlich ca. 2,1 – 2,3 Mio. Euro.

Schließlich erhielt die Travel24 Group im März ein Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung von der MK Value Shares GmbH. Die beantragten Tagesordnungspunkte sind die Umfirmierung der Gesellschaft in German Values Property Group AG, die Änderung des Unternehmensgegenstands in das Betreiben von Immobiliengeschäften, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals in Höhe von 50 % des Grundkapitals, die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen bis zu EUR 100 Mio. und die Schaffung eines entsprechend bedingten Kapitals, die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, die Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat sowie weitere Satzungsänderungen. Der Vorstand hat unverzüglich eine entsprechende außerordentliche Hauptversammlung einberufen, welche am 22. April 2021 stattfindet.

Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, sind nicht bekannt.

10. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen gem. IFRS 12

Bezüglich der Angaben zu Name und Sitz bzw. Anteil am Kapital der Tochtergesellschaften wird auf V.14 Angaben zum Anteilsbesitz verwiesen. Anteile Dritter bestehen an der Hotel Perlengraben Köln GmbH & Co. KG mit 5,1 % (Vj.: 5,1 %). Da es sich bei der Gesellschaft um eine Kommanditgesellschaft handelt, würden etwaige Ergebnisanteile der Minderheitsgesellschafter als kurzfristige Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen werden. Der Anteil am Eigenkapital der jeweiligen Dritten entspricht ihrem Stimmrechtsanteil. Im Berichtsjahr hat die Hotel Köln Perlengraben GmbH & Co. KG ein negatives (handelsrechtliches) Ergebnis erzielt, sodass dem Dritten ein Verlust von TEUR 0,3 (Vj.: TEUR -0,4) zugewiesen wurde.

Außerdem wurden 51 % der Anteile an der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH von Dritten gehalten. Mit Übergang der darin enthaltenen Anteile von 2 % auf die VICUS GROUP zum 30.06.2020, ist die Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft nicht mehr als Tochterunternehmen zu betrachten. Der Ergebnisanteil ist als Minderheitenanteil im Eigenkapital ausgewiesen. Im Geschäftsjahr wurde ein Verlust in Höhe von TEUR 198 (Vj.: TEUR 194) Dritten zugewiesen. Sämtliche Vermögenswerte und Schulden wurden zum 30.06.2020 entkonsolidiert. Der Beteiligungsbuchwert nach der Entkonsolidierung ist negativ. Bis zur Aufholung des Wertes erübrigt sich die Angabe der aggregierten anteiligen Beträge zu den Angaben nach IFRS 12.21 (c).

Die Anteile Dritter (als kurzfristige finanzielle Verpflichtung) werden zum Periodenende mit TEUR 1.557 (Vj.: TEUR 576) bewertet. Dividende oder Entnahmen auf die Ansprüche Dritter wurden im Berichtsjahr weder beschlossen noch ausgeschüttet.

Für die treuhänderisch gehaltenen Anteile der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH ist der Treuhänder im Falle einer Insolvenz der Travel24.com AG oder der Travel24 Hotel AG berechtigt binnen eines vertraglich geregelten Zeitraums die Anteile zu verkaufen oder abzutreten.

Die Hotel Köln Perlengraben GmbH & Co. KG hat nach der Veräußerung der Immobilie in 2015 ihr Darlehen gegenüber der Travel24 größtenteils getilgt. Es verbleibt eine Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 500 (Vj.: TEUR 493). Zum Stichtag weist die Gesellschaft ein negatives Eigenkapital von TEUR 501 (Vj.: TEUR 495) aus. Die Hotel Perlengraben Köln GmbH & Co. KG hat im Berichtsjahr ein EBIT von TEUR -6 (Vj.: TEUR -9) erzielt.

Beschränkungen der Travel24 in Bezug auf die Ausübung ihrer Gesellschafts- und Stimmrechte an der KG bestehen nicht.

11. Angaben zu Organen des Mutterunternehmens

Mitglied im Vorstand Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats- und vergleichbaren Kontrollgremien in anderen Unternehmen
Armin Schauer keine
Vorsitzender Vorstand
Jahr der Erstbestellung 2011, Wiederbestellung 2017 ausgeschieden zum 30.06.2020
Ralf Dräger keine
Vorsitzender Vorstand
Vorstand seit 01.07.2020

Vorstand

Als Vorstand der Travel24 war im Geschäftsjahr 2020 bestellt und im Handelsregister eingetragen:

Armin Schauer, Langgöns (bis 30.06.2020)

Ralf Dräger, Bad Homburg (seit 01.07.2020)

Der Vorstand der Travel24 erhält für seine Vorstandstätigkeit von der Gesellschaft selbst eine Vergütung, die sich in folgende Gehaltsbestandteile unterteilt:

Gewährte Zuwendungen/​ Zugeflossene Zuwendungen Armin Schauer
Vorstandsvorsitzender
Datum Austritt 30. Juni 2020
TEUR
2019 2020 2020 (Min) 2020 (Max)
Festvergütung (IAS 24.17a) 260 130 130 130
Nebenleistungen (IAS 24.17a) 8 33 1 33
Summe 268 163 131 163
Einjährige variable Vergütung (IAS 24.17a) 60 0 30 30
Mehrjährige variable Vergütung (IAS 24.17a) 75 0 0 0
Summe 135 0 30 30
Versorgungsaufwand (IAS 24.17a) 14 7 7 7
Gesamtvergütung 417 170 168 200

Dem Vorstand stehen gemäß seinem Vertrag erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile zu:

Eine Vergütung in Form von Aktien oder Aktienoptionen besteht nicht. Herr Schauer als Vorstand war mit einem Kapitalanteil von 2 % Gründungsgesellschafter der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH. Mit Beendigung der Vorstandstätigkeit zum 30.06.2020 wurden die Anteile an die VICUS GROUP veräußert.

Es besteht ein Anspruch auf einen Dienstwagen zur dienstlichen und privaten Nutzung im Wert von TEUR 60 netto (IAS 24.17a). Im Todesfall stehen der Ehefrau und den unterhaltsberechtigten Kindern die Fortzahlung der Bezüge für sechs Monate zu.

Am 01. Juli 2020 wurde Herr Ralf Dräger zum Vorstand ernannt. Für seine Vorstandstätigkeit erhält Herr Dräger von der Gesellschaft weiterhin eine Vergütung entsprechend seines Angestelltenvertrages.

Gewährte Zuwendungen/​ Zugeflossene Zuwendungen Ralf Dräger
Vorstandsvorsitzender
Datum Eintritt 1. Juli 2020
TEUR
2019 2020 2020 (Min) 2020 (Max)
Festvergütung (IAS 24.17a) 0 48 48 48
Nebenleistungen (IAS 24.17a) 0 7 7 7
Summe 0 55 55 55
Einjährige variable Vergütung (IAS 24.17a) 0 19 0 19
Mehrjährige variable Vergütung (IAS 24.17a) 0 0 0 0
Summe 0 19 0 19
Versorgungsaufwand (IAS 24.17a) 0 5 5 5
Gesamtvergütung 0 79 60 79

Es besteht ein Anspruch auf eine zielabhängige Prämie auf Basis individuell geschlossener Zielvereinbarungen in Höhe von 40% des fixen Bruttojahresgehaltes.

Zu den weiteren Angaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 a Satz 5 – 8 HGB wird auf den Vergütungsbericht im Konzernlagebericht verwiesen.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Travel24 besteht gemäß § 95 AktG i. V. mit § 8 der Satzung aus drei Mitgliedern. In der Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum Zeitpunkt dieser Berichterstattung setzte sich der Aufsichtsrat wie folgt zusammen:

Mitglied im Aufsichtsrat Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats- und vergleichbaren Kontrollgremien in anderen Unternehmen
Michael Klemmer keine
Vorstandsvorsitzender der VICUS GROUP AG, Leipzig und Geschäftsführer diverser Objektgesellschaften der Vicus-Gruppe
Mitglied im Aufsichtsrat vom 28. September 2017 bis 17. September 2020, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender vom 17. Oktober 2017 bis 17. September 2020
Jens Wiesner keine
Steuerberater
Mitglied im Aufsichtsrat seit 16. Oktober 2019, Aufsichtsratsvorsitzender seit 12. November 2019
Peter Maurer-Teufert keine
Senior Transaction Manager in der Immobilienbranche, VICUS GROUP AG
Mitglied im Aufsichtsrat vom 16. Oktober 2019 bis 31. März 2021
Dr. René Laier Mandat Immovaria Real Estate AG
Rechtsanwalt
Mitglied im Aufsichtsrat seit 18. September 2020, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender seit 25. September 2020
Till Bötz keine
Syndikusrechtsanwalt, VICUS GROUP AG
Mitglied im Aufsichtsrat seit 22. April 2021

Die Aufsichtsräte haben im Geschäftsjahr 2020 eine Vergütung von der Gesellschaft erhalten. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält jährlich TEUR 18, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates TEUR 10 und ein einfaches Aufsichtsratsmitglied TEUR 7,5. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils eines Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten die Vergütung entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit (pro rata temporis). Sofern der Vorsitzende des Aufsichtsrats, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats oder das einfache Aufsichtsratsmitglied in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis als geschäftsführendes Organ oder abhängiger Beschäftigter mit einem Aktionär der Travel24.com AG, mit einem mit einem Aktionär der Travel24.com AG im Sinne des § 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen, mit einem gesetzlichen Vertreter eines Aktionärs der Travel24.com AG oder mit einem gesetzlichen Vertreter eines mit einem Aktionär der Travel24.com AG im Sinne des § 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen stehen, ist die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Travel24.com AG mit ihrer Vergütung durch den Aktionär oder durch dessen gesetzlichen Vertreter bzw. durch das mit dem Aktionär verbundene Unternehmen oder durch dessen gesetzlichen Vertreter abgegolten.

Daraus ergeben sich im Geschäftsjahr nachfolgende Vergütungen:

Aufsichtsratsvergütungen

Geschäftsjahr
2020 2019
TEUR TEUR
Markus Hennig 8 15
Aufsichtsrat 0 14
Anwaltstätigkeit 8 1
Konrad Bösl 0 6
Aufsichtsrat 0 6
Beratungstätigkeit 0 0
Michael Klemmer 0 0
Dr. René Laier 3 0
Jens Wiesner 28 0
Aufsichtsrat 18 0
Steuerberatertätigkeit 10 0
Peter Maurer-Teufert 0 0
Gesamt 39 21

Zum Stichtag 31. Dezember 2020 werden keine Aktien oder Optionen von den Vorständen und Aufsichtsräten gehalten.

Zum Vorjahresstichtag 31. Dezember 2019 hielt Herr Michael Klemmer unverändert 390.122 Aktien.

Zuschüsse/​Kredite und Haftungsverhältnisse zu Gunsten der Organmitglieder

Es wurden keine Zuschüsse/​Kredite an die Organmitglieder gewährt. Die Gesellschaft ist keine Haftungsverhältnisse zu Gunsten von Vorstands-/​Aufsichtsratsmitgliedern eingegangen.

12. Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (§ 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB)

Der Konzern hat im Berichtszeitraum durchschnittlich 24 (Vj.: 36) Mitarbeiter beschäftigt. Davon sind zum Stichtag 16 weibliche und 8 männliche Mitarbeiter. Insgesamt waren 6 Mitarbeiter in Teilzeit angestellt.

13. Honorare des Abschlussprüfers

Das vom Abschlussprüfer berechnete Gesamthonorar gliedert sich wie folgt auf:

(Angaben in TEUR) Geschäftsjahr
2020 2019
Abschlussprüfungsleistung 160 105
davon für Vorjahre 0 0
Sonstige Leistungen 0 0

Darin enthalten sind TEUR 52 für die prüferische Durchsicht des Halbjahresabschlusses.

14. Angaben zum Anteilsbesitz (konsolidierte Gesellschaften)

Name und Sitz der Gesellschaft Anteil am stimmberechtigen Kapital (in %)
Travel24 Hotel AG, Leipzig 100,0
Travel24 Hotel Betriebs- und Verwaltungs GmbH, Leipzig 100,0
Travel24 Hotel Grundbesitz Holding GmbH, Leipzig 100,0
Hotel Köln Perlengraben GmbH & Co. KG, Leipzig 94,9
Perlengraben Besitz- und Verwaltungs GmbH, Leipzig 100,0
Hotel RMH Besitz- und Verwaltungs GmbH, Leipzig 100,0
Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH, Leipzig 49,0
Travel24 Beteiligung GmbH, Leipzig 100,0
Vicus Real Estate Leipzig 37 GmbH, Leipzig 100,0
HUMNOR GmbH, Leipzig 89,9

Änderungen zum Vorjahr ergeben sich bei der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH (51 %) sowie bei der Vicus Real Estate Leipzig 37 GmbH und der HUMNOR GmbH, welche im Berichtsjahr erstmalig im Konzernabschluss konsolidiert wurden. Die Anteile am stimmberechtigten Kapital der anderen Gesellschaften sind zum Vorjahr unverändert.

Die Hotel Köln Perlengraben GmbH & Co. KG, Leipzig, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Perlengraben Besitz- und Verwaltungs GmbH, Leipzig, ist gemäß § 264 b HGB von ihrer Verpflichtung befreit, einen handelsrechtlichen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften, sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen, prüfen zu lassen und offenzulegen.

15. Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Im Berichtsjahr 2020 und im laufenden Geschäftsjahr bis zum Aufstellungszeitpunkt wurden der Travel24 Group zahlreiche Schwellenüber- und -unterschreitungen nach § 33 WpHG mitgeteilt. Die wesentlichen Inhalte der Stimmrechtsmitteilungen sowie die Mitteilungen selbst stehen auf den Internetseiten der Travel24 Group unter www.travel24group.com – Investor Relations – Corporate News zur Verfügung.

16. Deutscher Corporate Governance Kodex/​Erklärung nach § 161 AktG

Die Travel24 Group befolgt den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) seit seiner Einführung im Jahr 2002. Vorstand und Aufsichtsrat identifizieren sich mit den Empfehlungen und Anregungen des Kodex. Soweit von den Empfehlungen des DCGK abgewichen wurde und wird, ist dies der Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrates der Travel24 Group zu entnehmen.

Diese Erklärung nebst Erläuterung ist dauerhaft auf der Homepage der Travel24 Group unter der Internetadresse travel24group.com zugänglich.

17. Freigabe zur Veröffentlichung

Der Vorstand der Travel24 hat den vorliegenden IFRS-Konzernabschluss am 26. April 2020 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt. Billigt der Aufsichtsrat den Konzernabschluss, so ist dieser festgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben.

 

Leipzig, 26. April 2021

Travel24.com AG

Ralf Dräger

Vorstand

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Travel24.com AG, Leipzig

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Eingeschränktes Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht

Wir haben den Konzernabschluss der Travel24.com AG, Leipzig, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzern-Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht (nachfolgend: Konzernlagebericht) der Travel24.com AG, Leipzig, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB, auf die in Abschnitt D.1. des Konzernlageberichts verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss mit Ausnahme der Auswirkungen des im Abschnitt „Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und für das Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht“ beschriebenen Sachverhalts in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften. Der Konzernabschluss vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit einem den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkung des Prüfungsurteils zum Konzernabschluss zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und für das Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht

Die nach § 161 AktG von Vorstand und Aufsichtsrat abzugebende Entsprechenserklärung hinsichtlich der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde nicht rechtzeitig jährlich, sondern mit elfmonatiger Verspätung abgegeben und entspricht wegen der fehlenden Darstellung der Abweichungen von den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 7. Februar 2017 nicht den inhaltlichen Anforderungen. Demzufolge ist die Konzern-Anhangangabe nach § 314 Abs. 1 Nr. 8 HGB zur Entsprechenserklärung unzutreffend.

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser eingeschränktes Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Zusätzlich zu dem im Abschnitt „Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und für das Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht“ beschriebenen Sachverhalt haben wir den unten beschriebenen Sachverhalt als den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt, der in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen ist.

Ansatz und Bewertung aktiver latenter Steuern

Risiko für den Abschluss

In dem Konzernabschluss der Travel24.com AG werden nach Saldierung mit passiven latenten Steuern aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 1.970 (im Vorjahr TEUR 220) ausgewiesen, von denen auf steuerliche Verlustvorträge TEUR 1.970 (im Vorjahr TEUR 0) entfallen. Die in 2017 mit der Unister Holding GmbH i. L. und weiteren Gesellschaften des Unister-Konzerns geschlossene Aufrechnungs- und Anfechtungsvereinbarung wurde im Juli 2020 von den Vertragsparteien modifiziert und im Anschluss wirksam. Dadurch ist es im Aktionärskreis der Travel24.com AG zu einem teilweisen Wechsel gekommen. Darüber hinaus haben die gesetzlichen Vertreter eine strategische Neuausrichtung des Konzerns beschlossen. Vor diesem Hintergrund sind Ansatz und Bewertung aktiver latenter Steuern in besonderem Maße durch Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter geprägt und daher mit hohen Schätzunsicherheiten hinsichtlich der zukünftigen ertragsteuerlichen Situation des Konzerns sowie der Nutzbarkeit steuerlicher Verlustvorträge verbunden. Aufgrund dessen und aufgrund der Bedeutung des Abschlusspostens für die Vermögens- und Ertragslage des Travel24-Konzerns war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns ein Verständnis über den im Travel24-Konzern implementierten Prozess zum Ansatz und zur Bewertung aktiver latenter Steuern verschafft. Wir haben dabei das methodische Vorgehen der gesetzlichen Vertreter bei der Beurteilung des Ansatzes und der Bewertung aktiver latenter Steuern nachvollzogen. Zudem haben wir Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität der von der Travel24.com AG mit der Erstattung von Stellungnahmen unter anderem zur Anerkennung der steuerlichen Verlustvorträge beauftragten externen Sachverständigen beurteilt. Außerdem haben wir ein Verständnis von deren Tätigkeit gewonnen sowie unter Einbindung unserer internen Steuerspezialisten die Eignung von deren Ergebnissen gewürdigt.

Ferner haben wir uns zum einen von den verwendeten Annahmen und Parametern bei der Konzernplanung und der Durchführung von Sensitivitätsanalysen hinsichtlich des von den gesetzlichen Vertretern erwarteten steuerpflichtigen Gewinns überzeugt. Zum anderen würdigten wir die Auslegung der einschlägigen steuerlichen Rechtsvorschriften und die Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne. Darüber hinaus haben wir die Angaben im Konzernlagebericht und im Konzern-Anhang der Travel24.com AG über die aktiven latenten Steuern gewürdigt.

Verweis auf zugehörige Angaben

Die Angaben der Travel24.com AG zu den aktiven latenten Steuern sind in den Abschnitten II.4. „Gebrauch von Ermessensentscheidungen und Schätzungen“, II.10 „Ertragsteuern“ und III.10 „Ertragsteuern“ des Konzern-Anhangs sowie in den Abschnitten B.3 „Ertragslage des Konzerns“, B.4 „Vermögenslage des Konzerns“ und C.4 „Risikobericht“ des Konzernlageberichts enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB, auf die im Konzernlagebericht im Abschnitt D.1. verwiesen wird,

die Versicherungen nach §§ 297 Abs. 2 Satz 4, 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht,

den Bericht des Aufsichtsrats und

die übrigen Teile des „Geschäftsberichts“ mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, der inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Für die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Für den Bericht des Aufsichtsrats ist der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Bestandteilen des Konzernlageberichts oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten-falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter-falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei travel24group-2020-12-31.zip, mit dem Hash-Wert 18DC0745DE1213733503ED5B5737F1785653FC8F6B1C699E5A9A3308EC2B04F2, berechnet mittels SHA256 enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als „ESEF-Unterlagen“ bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format“) in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen“ weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Die gesetzlichen Vertreter sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften Konzernlagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen.

beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. September 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 30. September 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2019 als Konzernabschlussprüfer der Travel24.com AG, Leipzig, tätig.

Wir erklären, dass das in diesem Bestätigungsvermerk enthaltene eingeschränkte Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und das Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Niclas Rauscher.

 

Leipzig, den 26. April 2021

Warth & Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Prof. Dr. Thomas Senger, Wirtschaftsprüfer

Niclas Rauscher, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Der Aufsichtsrat befasste sich eingehend mit der wirtschaftlichen Lage.

Entsprechend der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat haben alle vorgeschriebenen Sitzungen – wie nachfolgend beschrieben – stattgefunden.

Zusammenarbeit mit dem Vorstand /​ Schwerpunkte der Aufsichtsratstätigkeit

Der Aufsichtsrat hat sich mit dem Vorstand über die Geschäftsentwicklung und die weitere strategische Ausrichtung der Gesellschaft ausgetauscht. Er hat den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft regelmäßig beraten und den Vorstand laufend überwacht. Der Aufsichtsrat war in Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, unmittelbar eingebunden.

Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen zu legen sind und über welche die Hauptversammlung zu informieren ist, traten nicht auf.

Im Geschäftsjahr 2020 fand turnusgemäß je Quartal mindestens eine gemeinsame Aufsichtsratssitzung statt. Die Aufsichtsratssitzungen wurden teilweise in Form einer Telefonkonferenz abgehalten. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen an den Sitzungen im Geschäftsjahr 2020 teil.

Schwerpunkte der Aufsichtsratstätigkeit bildeten insbesondere folgende Themenkomplexe. Erstens die Erörterung, Beratung und Entscheidung aller Sachverhalte im Zusammenhang der strategischen Entwicklung des Konzerns, insbesondere zur Barkapitalerhöhung, der Erweiterung des Geschäftszwecks und dem Aufbau des Segments Immobilien. Zweitens die Erörterung, Beratung und Überwachung bestimmter Aspekte des Umbruchs im Vorstand. Drittens die Erörterung, Beratung und Überwachung steuerlicher und gesellschaftsrechtlicher Aspekte, darunter auch von Sachverhalten früherer Jahre.

Veränderungen im Aufsichtsrat

Im Geschäftsjahr 2020 gab es folgende personelle Veränderung im Aufsichtsrat. Herr Michael Klemmer, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Travel24.com AG, hat mit Ablauf des 17. September 2020 sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Die Hauptversammlung der Travel24.com AG hat am 17. September 2020 beschlossen, Herrn Dr. Rene Laier ab dem 18. September 2020 zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

Corporate Governance

Vorstand und Aufsichtsrat richten sich stetig nach dem Corporate-Governance-Standard und überwachen dessen Einhaltung andauernd. Als Grundlage gilt die Empfehlung der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex. Vorstand und Aufsichtsrat haben ihre Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben.

Jahres- und Konzernabschluss 2020

Der Aufsichtsrat der Travel24.com AG stimmte dem Angebot der Warth & Klein Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig („WKGT“), mit Aufsichtsratsbeschluss vom 3. August 2020 zur Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2020 der Travel24.com AG zu. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 17. September 2020 wurde WKGT zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Travel24.com AG gewählt.

Der vom Vorstand nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) aufgestellte Jahresabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht und der nach den Regeln der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss 2020 sowie der zusammengefasste Lagebericht wurden unter Einbeziehung der Buchführung von WKGT geprüft. Der Jahres- und Konzernabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Im Anschluss erhielt der Aufsichtsrat die Prüfungsunterlagen zur Begutachtung und Prüfung. Der Aufsichtsrat hat sich seinerseits mit dem Jahresabschluss und dem zusammengefassten Lagebericht der Travel24.com AG (einschließlich der Ausübung von Bewertungswahlrechten) sowie dem Konzernabschluss und dem zusammengefassten Lagebericht unter Berücksichtigung des Prüfungsberichtes des Abschlussprüfers intensiv auseinandergesetzt und kritisch geprüft. Den zusammengefassten Lagebericht hat der Aufsichtsrat insbesondere hinsichtlich seiner realistischen Darstellung der Lage und der Perspektive der Gesellschaft begutachtet. Der Aufsichtsrat teilt die Einschätzungen des Vorstands. In der Aufsichtsratssitzung am 27. April 2021 wurden die Prüfungsunterlagen mit dem Vorstand ausführlich besprochen und im Aufsichtsrat am 27. April 2021 vorbereitend zur Beschlussfassung beraten. Zu diesen Beratungen wurde der Abschlussprüfer jeweils hinzugezogen, um über wesentliche Ergebnisse Auskünfte zu erteilen. Der Aufsichtsrat stellte abschließend fest, dass die Prüfungsunterlagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Berichte des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Mit Aufsichtsratsbeschluss vom 27. April 2021 wurden der Jahresabschluss und der Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss 2020 der Travel24.com AG gemäß § 172 AktG festgestellt.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und den Mitarbeitern für die hohe Einsatzbereitschaft und die im abgelaufenen Jahr erbrachten Leistungen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Leipzig, 27. April 2021

Jens Wiesner, Vorsitzender des Aufsichtsrates

Impressum

Herausgeber

Travel24.com AG

Salomonstr. 25a

D- 04103 Leipzig

Wertpapierkennziffern der Aktie

WKN: AOL 1NQ

ISIN: DEOOO A0L 1NQ8

WKN (Junge Aktien): A3H3LA

ISIN (Junge Aktien): DE000A3H3LA5

Kontakt

Investor Relations

Ansprechpartner:

Ralf Dräger

Telefon: +49 – (0)341 355727 – 05

Telefax: +49 – (0)341 355727 – 99 ir@travel24.com

travel24group.com

travel24.com

Kennzahlen im Überblick

Geschäftsjahr 2020 2019 Veränderung
Kennzahlen des Konzerns angepasst
Umsatzerlöse TEUR 1.735 5.189 -3.453
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) TEUR -5.328 -186 -5.142
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit * TEUR -319 1.490 -1.809
Ergebnis je Aktie (un- und verwässert) * EUR -0,75 -0,49 -0,27
Eigenkapital (per 31.12.) * TEUR 2.476 3.028 -552
Eigenkapitalquote (per 31.12.) % 9,9% 11,2% -1,3%
Liquide Mittel (per 31.12.) TEUR 509 1.017 -508
Kennzahlen des Segmentes Internet
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) TEUR -4.676 -962 -3.714
Umsatzerlöse TEUR 640 812 -172
Aufwand für bezogene Leistungen (bezogen auf den Umsatz) % 57,9 59,4 -1,5
Besuche der Internetseiten der Gruppe (Visits) Mio. 3,3 2,4 +1
Getätigte Buchungen tausend 7 7 -0
Kennzahlen des Segmentes Hotellerie
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) TEUR -396 775 -1.171
Logisumsatz TEUR 855 3.244 -2.389
RevPAR EUR 22,85 52,29 -29
GOP % 33 49 -16
Übernachtungen Anzahl 10.645 48.989 -38.344
Personen Anzahl 14.682 69.451 -54.769

* Anpassung gemäß IAS 8.41

Wichtige Unternehmensmeldungen seit 2020

Ad-hoc-Mitteilungen

8. März 2021 Einberufungsverlangen für außerordentliche Hauptversammlung
25. Februar 2021 Fortgeschrittene Verhandlungen für Immobilienerwerb im Bereich Forschung, Technologie und Wissenschaft
25. November 2020 Veröffentlichung Pflichtangebot (Barangebot)
30. September 2020 Geplanter Verkauf von Beteiligung an der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH
7. August 2020 Prozesserfolg der Travel24.com AG – Beschluss des BGH zum Wertersatzurteil aus dem Jahr 2017 ergangen
3. August 2020 Herr Michael Klemmer legt sein Aufsichtsratsmandat nieder – Wahlvorschlag an die Hauptversammlung
31. Juli 2020 Zukünftige At-Equity-Bilanzierung der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH – Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals
30. Juni 2020 Herr Ralf Dräger wird Vorstand der Travel24.com AG
28. Mai 2020 Veränderung im Vorstand
18. März 2020 Beantragung des sog. Kurzarbeitergeldes aufgrund der wirtschaftlichen Beeinträchtigungen durch die derzeitige COVID-19-Pandemie
11. Januar 2020 Bestellung der Warth & Klein Grant Thornton AG zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019
05. Februar 2020 Keine Umsetzung der angekündigten Barkapitalerhöhung bis Ende Februar 2020 – Mögliche neue Kapitalmaßnahme in Planung

Corporate News

18. März 2021 Travel24.com AG startet erfolgreich den Aufbau des eigenen Immobilienportfolios – zugleich Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung. Forschungscampus bei Aachen erworben /​ Ein Fokus liegt auf Immobilien für Nutzung in Forschung, Technologie und Wissenschaft /​ Land Banking und Land Development als weiterer Investitionszweig.
22. Februar 2021 Erfolgreich abgeschlossene Kapitalerhöhung schafft beste Voraussetzung für Erweiterung des Geschäftsmodells um Immobilienaktivitäten. Vollständige Zeichnung führt zu 8,0 Mio. Euro Mittelzufluss. Für 2021 Schwerpunkt Ankauf von Immobilien in den Bereichen Forschung, Technologie, Wissenschaft und öffentliche Hand. Geplantes Transaktionsvolumen 2021 von EUR 100 Mio.
14. Januar 2020 Mitteilung über Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR. Die MK Value Shares GmbH steht in enger Beziehung zu Herrn Michael Klemmer, Mitglied des Aufsichtsrates der Travel24.com AG. Die MK Value Shares GmbH hat am 06.01.2020 Aktien der Travel24.com AG im Volumen von 390.122,00 EUR zu einem Stückpreis von 1,00 EUR erworben.

Unternehmenskalender 2021

27. April 2021 Veröffentlichung Jahresfinanzbericht und Geschäftsbericht 2021
Juni 2021 (voraussichtlich) Ordentliche Hauptversammlung 2021
September 2021 Veröffentlichung Halbjahresbericht 2021

Vorwort

Sehr geehrte Aktionäre,

die seit 2020 andauernde Corona-Pandemie hat die Travel24 Group schwer getroffen. Es ist zu massiven Einbußen gekommen. Die Pandemie wird zu einschneidenden Veränderungen in der Hotel- und Tourismusbranche führen. Die Travel24 Group hat ein herbes Verlustjahr im Hotelbereich erlitten. Aufgrund dessen sahen wir uns dazu gezwungen, die Strategie im Hotelbereich zu ändern. Wir planen derzeit nicht mehr mit dem Aufbau einer Hotelkette. Der Fokus wird stattdessen auf die Bereitstellung von Managementdienstleistungen in Hotelbetrieben gelegt.

Im Tourismusbereich hat die Travel24 Group äußerst herbe Verluste erlitten. Die Geschäftstätigkeit ist fast vollständig zum Erliegen gekommen. Hier sieht sich der Konzern nicht in der Lage, das Reise- und Flugvermittlungsgeschäft wirtschaftlich zukünftig erfolgreich zu betreiben. Daher hat Travel24 beschlossen, die Geschäftstätigkeit in dem Bereich bis auf weiteres einzustellen.

Die Travel24 Group baut auf das neue Geschäftsfeld Immobilien. Hier wird die Zukunft des Konzerns liegen. Die Geschäftstätigkeit des neuen Geschäftsfeldes besteht im Ankauf, dem Handel und der Verwaltung von Grundbesitz und Immobilienbeteiligungen mit Schwerpunkt auf Gewerbeimmobilien im technologisch-wissenschaftlichen Bereich. Der Aufbau und die Entwicklung des Segments erfolgen in Zusammenarbeit mit strategischen Aktionären aus der Immobilienbranche. Die Travel24 Group arbeitet bei der Realisierung der Projektpipeline unterstützend mit diesen zusammen und wird darüber hinaus auch im Asset Management durch die strategischen Aktionäre begleitet.

Bereits Ende 2020 sowie zu Beginn des laufenden Geschäftsjahres konnten wir erste erfolgreiche Schritte erreichen. Ich bin zuversichtlich, dass sich die Ausrichtung des Konzerns in Zukunft als richtiger Schritt erweist. Die Travel24 Group und ich hoffen auf Ihr Vertrauen und dass sie uns als Aktionäre auf diesem Weg begleiten.

Ihr

 

Travel24.com AG

Ralf Dräger

Vorstand

Versicherung des gesetzlichen Vertreters

Nach bestem Wissen versichere ich, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss der Travel24 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Leipzig, 26. April 2021

Travel24.com AG

Ralf Dräger

Vorstand

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