Die BaFin hat am 3. November 2016 gegen die Travel24.com AG die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 37v ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von 140.000 Euro angedroht.
Die Travel24.com AG hatte gegen die Vorschriften des § 37v Absatz 1 Satz 2 und 3 WpHG verstoßen. Rechtsgrundlage für die Maßnahme sind § 4 Absatz 2 Satz 1 WpHG in Verbindung mit § 17 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) sowie § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1, § 11 Absatz 1 und § 13 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG). Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 40c WpHG.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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