Startseite Allgemeines Travel24.com mus Strafe bezahlen
Allgemeines

Travel24.com mus Strafe bezahlen

Teilen

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 10. Juli 2017 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Travel24.com AG festgesetzt. Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Travel24.com AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2015 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 40c Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Die Gesellschaft hat am 26. Juli 2017 gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Bericht über die Mittelverwendungskontrolle zum Projekt „Grüne Solar- und Batteriesysteme für Unternehmen in Ostafrika“

Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft Hamburg Bericht über die Mittelverwendungskontrolle zum Projekt...

Allgemeines

Bekanntmachung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen gemäß § 19 der Markenverordnung

Deutsches Patent- und Markenamt Bekanntmachung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der...

Allgemeines

Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen in Haltungssystemen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen in...

Allgemeines

Deutschland braucht einen Ruck: Gemeinsam aus der Komfortzone in die Zukunft

Deutschland – ein Land, das einst für seine Innovationskraft, seinen Fleiß und...