Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 10. Juli 2017 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Travel24.com AG festgesetzt. Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Travel24.com AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2015 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 40c Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Die Gesellschaft hat am 26. Juli 2017 gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.
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