Keine guten Nachrichten, die die Investoren des genannten Unternehmens da vom Unternehmen Green Wood International AG aus Rorschach in der Schweiz erhalten haben. Chef des Unternehmens ist Wolfgang Göse. Jener Wolfgang Göse, über den wir in der Vergangenheit bereits sehr kritisch auf unseren Portalen berichtet hatten.
Jener Wolfgang Göse, der seine Baum-Investments auch einst über ein Frankfurter Verkaufsbüro hatte anbieten und verkaufen lassen. Hier muss man auch die Frage nach einer möglichen Beraterhaftung stellen.
Was ist nun passiert?
Noch im Jahr 2017 hatte die Green Wood International AG wegen der angeblich so toll laufenden Plantage in Karlsruhe den investierten Anlegern einen Nachkauf von weiteren Bäumen angeboten. Jetzt teilte sie ihren Anlegern im April 2021 plötzlich mit, dass aufgrund der „klimatischen Kapriolen“ und der Trockenheit in den vergangenen drei Jahren zur Sicherstellung des Mindestverkaufserlöses eine Errichtung einer Plantage auf Mallorca nötig sein soll.
Da in Spanien jedoch ein Eigentumserwerb der Bäume nicht möglich sei, müsse die Anlage in eine Erlösbeteiligung umgeändert werden. Was für ein Schock für die investierten Anleger.
Die hatten nun plötzlich Angst um das getätigte Investment und das mit Recht. Nun sollte sich jeder Anleger von solchen Schreiben grundsätzlich nicht verängstigen lassen, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, sondern sich hier rechtlichen Rat einholen, was nun am besten zu tun ist in der nun entstandenen Situation. Erst dann sollte man entscheiden, ob man das Angebot annimmt oder aber aus dem Investment herausgeht und möglicherweise dann Schadensersatz verlangen sollte.
Rechtsanwalt Jens Reime vermutet aber einen ganz anderen Hintergrund der Anschreiben, denn möglicherweise steht dem Unternehmen weiterer Ärger mit der BaFin ins Haus. Ärger, der ja bereits begonnen hatte mit einer Veröffentlichung zum Thema „möglicher fehlender Prospekt“. Diesen Hinweis veröffentlichte die BaFin übrigens im November 2019 auf ihrer Internetseite.
Durch die Umgestaltung der Anlage in einen schuldrechtlichen Erlösbeteiligungsanspruch könnte das Unternehmen denken, dass man damit dann wohl dieser Prospektpflicht entgehen könnte. Für die in der Vergangenheit erworbenen Anlagen ist das jedoch dann wohl unerheblich. Ein Anspruch der Anleger auf Rückzahlung des Anlagebetrages ergibt sich aus § 20 VermAnlG.
Nun darf man gespannt sein, ob das Vorhaben des Unternehmens dann klappt.
Anbieter
Green Wood International AG
9400 Rorschach
Status: | aktiv |
Sitz: | Rorschach |
Rechtsform: | Aktiengesellschaft |
Letzte Publ.: | 27.04.2021 |
Gründungsjahr: | 1984 |
Handelsregister: | St. Gallen |
UID: | CHE-100.623.839 |
Register-Nr.: | CH-170.3.017.102-5 |
Kommentar hinterlassen