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treeme Baumfairmögen jetzt ein Baumunfairinvestment mit Totalverlustrisiko?

kalhh (CC0), Pixabay
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Keine guten Nachrichten, die die Investoren des genannten Unternehmens da vom Unternehmen Green Wood International AG aus Rorschach in der Schweiz erhalten haben. Chef des Unternehmens ist Wolfgang Göse. Jener Wolfgang Göse, über den wir in der Vergangenheit bereits sehr kritisch auf unseren Portalen berichtet hatten.

Jener Wolfgang Göse, der seine Baum-Investments auch einst über ein Frankfurter Verkaufsbüro hatte anbieten und verkaufen lassen. Hier muss man auch die Frage nach einer möglichen Beraterhaftung stellen.

Was ist nun passiert?

Noch im Jahr 2017 hatte die Green Wood International AG wegen der angeblich so toll laufenden Plantage in Karlsruhe den investierten Anlegern einen Nachkauf von weiteren Bäumen angeboten. Jetzt teilte sie ihren Anlegern im April 2021 plötzlich mit, dass aufgrund der „klimatischen Kapriolen“ und der Trockenheit in den vergangenen drei Jahren zur Sicherstellung des Mindestverkaufserlöses eine Errichtung einer Plantage auf Mallorca nötig sein soll.

Da in Spanien jedoch ein Eigentumserwerb der Bäume nicht möglich sei, müsse die Anlage in eine Erlösbeteiligung umgeändert werden. Was für ein Schock für die investierten Anleger.

Die hatten nun plötzlich Angst um das getätigte Investment und das mit Recht. Nun sollte sich jeder Anleger von solchen Schreiben grundsätzlich nicht verängstigen lassen, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, sondern sich hier rechtlichen Rat einholen, was nun am besten zu tun ist in der nun entstandenen Situation. Erst dann sollte man entscheiden, ob man das Angebot annimmt oder aber aus dem Investment herausgeht und möglicherweise dann Schadensersatz verlangen sollte.

Rechtsanwalt Jens Reime vermutet aber einen ganz anderen Hintergrund der Anschreiben, denn möglicherweise steht dem Unternehmen weiterer Ärger mit der BaFin ins Haus. Ärger, der ja bereits begonnen hatte mit einer Veröffentlichung zum Thema „möglicher fehlender Prospekt“. Diesen Hinweis veröffentlichte die BaFin übrigens im November 2019 auf ihrer Internetseite.

Durch die Umgestaltung der Anlage in einen schuldrechtlichen Erlösbeteiligungsanspruch könnte das Unternehmen denken, dass man damit dann wohl dieser Prospektpflicht entgehen könnte. Für die in der Vergangenheit erworbenen Anlagen ist das jedoch dann wohl unerheblich. Ein Anspruch der Anleger auf Rückzahlung des Anlagebetrages ergibt sich aus § 20 VermAnlG.

Nun darf man gespannt sein, ob das Vorhaben des Unternehmens dann klappt.

Anbieter

Green Wood International AG

Im Stadtwald 3
9400 Rorschach

 

Status: aktiv
Sitz: Rorschach
Rechtsform: Aktiengesellschaft
Letzte Publ.: 27.04.2021
Gründungsjahr: 1984
Handelsregister: St. Gallen
UID: CHE-100.623.839
Register-Nr.: CH-170.3.017.102-5

Zweck

Eingetragen am 24. Dezember 2020

Der Zweck der Gesellschaft besteht in der Förderung, der Know-how-Verwertung, der Herstellung und der Beratung von und im Handel mit Waren sowie in der Anwendung von Verfahren. So unter anderem im Bereich der Umwelt- und Bodenpflege, dem Recycling und der Veredelung organischer Reststoffe verschiedener Herkunft und von Kultivierungsmethoden für Nutz- und Zierpflanzen. Sie beschafft und hält unter anderem Rechte an solchen Verfahren und Produkten und erteilt dazu Nutzungs- und Vertriebsrechte an Dritte. Kauf und Verkauf sowie Anpflanzung von Bäumen und Pflanzen auf industriellen Plantagen. Die Gesellschaft kann Immobilien erwerben, halten, belasten und veräußern, sofern dies dem Gesellschaftszweck dient. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte und Massnahmen sowie zum Abschluss sämtlicher Verträge berechtigt, welche den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind oder die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder zweckmässig erscheinen. Die Gesellschaft ist befugt, sich im Rahmen ihrer operativen Tätigkeiten fremder oder gruppeninterner Dienstleister zu bedienen, sich an solchen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen sowie Firmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten, sofern die unternehmerischen Entscheidungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch den Vorbehalt der Lenkungs-, Gestaltungs- und Weisungsrechte vollumfänglich bei der Gesellschaft selbst verbleiben. Im Übrigen darf sich die Gesellschaft nicht an anderen Unternehmen beteiligen, solange dies nicht lediglich eine untergeordnete Neben- oder Hilfstätigkeit darstellt.

Gelöscht am 24. Dezember 2020, gültig vom – 24.12.2020

Förderung, Knowhow-Verwertung, Herstellung und Beratung von und Handel mit Waren sowie Anwendung von Verfahren; unter anderem im Bereich der Umwelt- und Bodenpflege, dem Recycling und der Veredelung organischer Reststoffe verschiedener Herkunft und von Kultivierungsmethoden für Nutz- und Zierpflanzen; beschafft und hält unter anderem Rechte an solchen Verfahren und Produkten und erteilt dazu Nutzungs- und Vertriebsrechte an Dritte; Kauf und Verkauf sowie Anpflanzung von Bäumen und Pflanzen auf industriellen Plantagen; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten

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