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TRENNUNGS – „JA(HR)“ oder wenn nur noch die Scheidung bleibt

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Sie sagen „JA“ zur Trennung? Sie haben sich entschieden, möchten raus aus der Ehe und sich von Ihrem Partner trennen… Es tut mir leid, dass es so gekommen ist!

Oder soll ich Ihnen gratulieren? Sie gehören zu gut 160.000 Menschen in Deutschland, die den Mut hatten, eine solche Entscheidung zu treffen!

Nun möchten Sie am liebsten sofort Ihren Koffer packen oder noch besser den Koffer Ihres Partners. Doch in Deutschland mahlen die Mühlen anders! Das Gesetz sieht nämlich eine Trennungszeit für Ehepaare von mindestens einem Jahr vor. Erst danach kann die Ehe offiziell geschieden werden (Ausnahmen bestätigen die Regel).

Wie aber läuft ein Trennungsjahr?

Die Trennung kann innerhalb der gemeinsamen 4 Wände stattfinden oder auch durch Auszug eines Ehepartners. Dabei sollte man wissen, dass bei einer Scheidung der antragstellende Ehepartner nachweisen muss, dass das Trennungsjahr zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits verstrichen ist.

Bei einer Trennung innerhalb der gemeinsamen 4 Wände, gibt es einiges zu beachten:

  • Der Ehepartner muss wissen, dass ich mich trennen möchte. Die Trennungsabsicht muss klar sein.
  • Die Trennung muss in der Wohnung oder im Haus auch faktisch stattfinden. Das bedeutet, die Lebensbereiche sollten getrennt werden. Ist dies nicht möglich, müssen klare Regeln aufgestellt werden, wer wann welche Räume benutzen darf.
  • Es darf keine gegenseitige Versorgung mehr stattfinden. Das Bügeln und Kochen füreinander ist tabu! Es darf auch keine Versorgung aus Mitleid sein.
  • Mahlzeiten sollten getrennt voneinander eingenommen werden.

Bei Auszug eines Partners lässt sich diese Trennungszeit dagegen relativ leicht dokumentieren.

Fazit: Ein Trennungsjahr in den gemeinsamen 4 Wänden kann qualvoll werden! Es ist daher vernünftig, sich gemeinsam zu überlegen, welcher Ehepartner die gemeinsame Wohnung bzw. das Haus weiter nutzen wird. Dabei sollte die Situation der im Haushalt lebenden Kinder und auch die finanziellen Belange berücksichtigt werden.

Mein Tipp:

Setzen Sie für einen Moment die rosarote Brille ab und denken Sie realistisch! Nichts (außer dem Tod) ist sicher im Leben – leider auch die Ehe nicht! Wenn Sie einen möglichen „Rosenkrieg“ vermeiden möchten, sollten Sie schon während der Ehe ausreichende finanzielle Mittel aufbauen, um im schlimmsten Fall einer Trennung den Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt sicherstellen zu können. Eine Reserve für Kaution, Maklercourtage, evtl. Umzugskosten und die ersten drei Monatsmieten ist sinnvoll. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, können Sie notfalls gerichtlich die gemeinsame Wohnung bzw. das Haus zugewiesen bekommen, insbesondere wenn gemeinsame Kinder versorgt werden müssen.

Der Autor, Joseph H. Schrull III, hat mehr als 12 Jahre Erfahrung beim Aufbau und der Leitung eines Multi-Family-Offices. Heute berät er andere Familien und Family Offices u.a. zum Thema Trennung / Scheidung. Hierbei bringt er seine persönliche Erfahrung (positive und negative) ein, um sicherzustellen, dass die Interessen zwischen Eheleuten gewährleistet werden.

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