„Treuhänder“, der Begriff alleine hört sich schon gut und vertrauenswürdig an. Treuhänder können aber auch „Gauner“ und „unehrlich“ sein; auch das mussten wir in den letzten Jahren leider des Öfteren erfahren. Zunächst einmal lässt sich mit so einem Begriff natürlich trefflich bei potentiellen Investoren Werbung machen, getreu dem Motto „der passt in ihrem Namen darauf auf, dass da mit ihrem Geld alles richtig und seriös ist“. Natürlich hat man dann als Anleger ein Stück mehr „gefühlte Sicherheit“ bei einem Investment.
Nun lesen wir in den letzten Monaten immer mehr, dass Anleger auch Treuhandgesellschaften verklagen bzw. mit die Haftung nehmen wollen bei „schiefgegangenen Kapitalanlagen“. Herauslesen kann man das deutlich im Bundesanzeiger, wo es Veröffentlichungen zu sogenannten Verfahren nach dem Kapitalanlagen-Musterverfahrens-Gesetz gibt. Hier tauchen dann als Beklagte immer wieder eben auch solche Treuhandgesellschaften auf.
Ob diese Verfahren dann in der Konsequenz erfolgreich sind, wissen wir nicht, aber wir wissen, dass ein Hinweis auf eine treuhänderische Abwicklung von Investments auch nur „Werbung“ sein kann, um bei Anlegern die „gefühlte Sicherheit“ bei einer Kapitalanlage zu verbessern. Wir wären eher sogar vorsichtig, wenn ein Treuhänder angepriesen wird.
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