Nun, zumindest hat man die Beschlussfähigkeit der Fonds hinbekommen. Da fragt man sich natürlich, warum das nicht bei den vorherigen Gesellschafterversammlungen möglich gewesen ist. So bleibt natürlich ein „fader Beigeschmack“ in Bezug auf den Treuhänder.
Erstaunlich ist auch, das nun die Service KVG entschieden hat, die Anlegerverwaltung an eine mit der XOLARIS Service KVG verbandelten Gesellschaft zu geben. Irgendwie, man verzeihe mir den Ausdruck, sieht das nach Gierigsein aus, Herr Klaile. Jeden Cent mitnehmen, den man bekommen kann.
Wir halten diese Entscheidung der Service KVG aber auch für überprüfenswert, denn hier gibt es ein Abhängigkeitsverhältnis gegenüber der XOLARIS Service KVG, das man nicht gutheißen kann. Hierzu wollen wir auch einmal die BaFin um eine Stellungnahme bitten, ob solch eine Machtfülle wirklich in ihrem Interesse? Im Interesse der Anleger kann das letztlich nicht sein.
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