Das haben wir am gestrigen Abend aus zuverlässiger Quelle erfahren. Der Antrag soll beim AG Landshut eingegangen sein. Entschieden über den Antrag ist allerdings noch nicht.
Wir gehen aber davon aus, dass es hier gar keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens geben wird, sondern dass möglicherweise das Verfahren „mangels Masse“ eingestellt wird. Welche unmittelbaren Folgen das für die Anleger haben wird, haben wir mit Juristen diskutiert.
Eine Beteiligung an einer Gesellschaft findet seit vielen Jahren durch Anleger regelmäßig über Treuhandkommanditisten statt. Das hat den Vorteil, dass nur eine Gesellschaft im Handelsregister eingetragen werden muss und der Anleger dort nicht namentlich auftaucht. Der ursprüngliche Weg war die Beteiligung als Direktkommanditist. Die Rechtsverhältnisse ergeben sich dann aus dem Treuhandvertrag, den jeder Gesellschafter mit der Treuhandkommanditistin geschlossen hat. Es handelt sich um ein bei Publikums-Kommanditgesellschaften in zulässiger, rechtlich üblicher Form häufig zum Tragen kommendes Konstrukt, wonach die Treuhänderin das Recht für Rechnung des Treugebers halte, als wäre dieser selbst Rechtsinhaber.
Wenn nun der Treuhänder in die Insolvenz geht, geht das Vermögen der Anleger nicht verloren. Regelmäßig ergibt sich aus den Verträgen dass im Falle der Insolvenz des Treuhänders die Beteiligung auf einen neuen Treuhänder übertragen wird oder die Anleger direkt in das Handelsregister eingetragen werden. Alle Anleger werden wohl Post erhalten. Das gibt die Chance endlich das Thema Gesamtsanierung der V + Fonds anzugehen.
Von seiten des Fonds heißt es, dass die Funktion des Treuhänders eine andere interne Gesellschaft übernehmen wird und die Insolvenz keinerlei Auswirkungen auf die Geschäftspolitik hat. Man habe hier einen Sonderbericht über die Vermögensverhältnisse und Investitionspolitik der V + Fonds 1 – 3 gefertigt und wolle die Gelegenheit nutzen, sämtliche Gesellschafter gesondert umfassend zu informieren.
Wir werden berichten.
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