Der BaFin sind vermehrt Fälle bekannt geworden, in denen Unternehmen Verbraucherinnen und Verbrauchern auf unlautere Weise Jobs im „Treuhandservice“ anbieten. Die BaFin weist darauf hin, dass sie – entgegen den Angaben in den Stellenbeschreibungen – Treuhandkonten weder registriert noch verwaltet. Mit den Stellenangeboten wird versucht, Verbraucher anzuwerben, die gegen Entgelt über ihr Girokonto im Auftrag des Unternehmens Geldbeträge annehmen und weiterleiten sollen. Den Betroffenen empfiehlt die BaFin, Polizei oder Staatsanwaltschaft über solche Angebote zu informieren.
Die Unternehmen stellen sich im Internet und der persönlichen Kommunikation sehr professionell dar und missbrauchen mitunter die Identität anderer Unternehmen. Bei ihrem angeblichen Job im Treuhandservice sollen Verbraucher die Rolle von Finanzagenten übernehmen. Ihre Aufgabe besteht darin, für die Einzahlung oder Überweisung von Geldern angeblicher Kunden des Anbieters ihr eigenes Girokonto zur Verfügung zu stellen und dem Anbieter die Kontodaten mitzuteilen. Anschließend sollen sie das Geld weiterleiten – entsprechend den Weisungen des Anbieters.
Allerdings können sich Verbraucherinnen und Verbraucher, die im Treuhandservice agieren, strafbar machen. Denkbar ist insbesondere eine leichtfertige Geldwäsche. Da für die Tätigkeit ein Entgelt vorgesehen ist, können die Verbraucher als Finanzagenten zudem strafrechtlich verfolgt werden, weil sie unerlaubt Zahlungsdienste erbringen. Außerdem könnte es den Verbrauchern passieren, dass die Personen, von denen das eingezahlte oder überwiesene Geld stammt, bei ihnen Rückzahlungsansprüche geltend machen.
Die Anbieter solcher Stellen verwenden verschiedene Bezeichnungen. Folgende sind der BaFin aktuell bekannt:
- Treuhandmanager
- Treuhandassistent
- Transferverwalter
- Transaktionsverwalter
- Kundendienstmitarbeiter im Finanzsektor
- Wertverwalter
- Helfer Geldtransfer
- Helfer Transfermanagement
- Assistent im Währungshandel
- Supportmanager
- Support Mitarbeiter im Asset Management
- Client Trade Analyst
Die Tätigkeit wird im Homeoffice angeboten.
Die BaFin hat bereits in der Vergangenheit auf betrügerische Jobangebote hingewiesen. Die Betrugsmuster und Stellenbezeichnungen ändern sich ständig. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher überaus wachsam sein, zumal die kriminellen Absichten hinter solchen Angeboten oft nicht leicht zu erkennen sind.
Leave a comment