Bausparkassen in Deutschland scheinen immer neue Einnahmequellen zu suchen bzw. versuchen auch weiterhin sich von teuren Altverträgen zu trennen. Darüber berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg in diversen Beiträgen. Nun gibt es einen neuen Hiwneis in der FAZ, das Bausparkassen demnächst angeblich für nicht abgerufene Bauspardarlehen, bei Zuteilungsreife des Vertrages, dann Bereitstellungszinsen verlangen wollen. Bausparkassen haben derzeit auch enorme Probleme ihr Geld zu verleihen, da normale Banken teilweise billiger sind als Bausparkassen in den Zinsen. Das heißt, die Bausparkasen verlieren Einnahmen durch Zinsen. Die Einnahmesituation der Bausparkassen hat sich damit dramatisch verschlechtert in den letzten Jahren.
Der Bericht geht zurück auf eine Mitteilung der Verbraucherzentrale des Saarlandes. Danach verlange die LBS in Münster von einer Bausparkundin einen Zinsausgleich in Höhe von 2 Prozent für den Darlehensanspruch aus dem Bausparvertrag. Hingegen sei die Zuteilung des Bauspardarlehens von der Kundin noch gar nicht beantragt worden. Der Vertrag stamme aus dem Jahr 1983, sei zuteilungsreif und zu ca. 51 % mit Guthaben angespart. Der Guthabenzins der Kundin betrage 2,5 %. Die LBS aus Münster dementierte gegenüber der FAZ, dass man die Kunden mit solchen Zinsforderungen auf nicht zugeteilte Darlehen aus Altverträgen drängen wolle.Würde die Bausparkasse das so bei allen Verträgen durchziehen, wäre das sicherlich eine Lösung, um aus teuren Altverträgen billige Altverträge zu machen.
Bislang haben Bausparkassen angesparte und zuteilungsreife Bausparverträge mit hoher Guthabenverzinsung nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB gekündigt. Ist der Bausparvertrag noch nicht bis zur Bausparsumme angespart, ist die Kündigung nach Einschätzung von Rechtsanwälten rechtswidrig.
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