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Tricky Bausparkassen oder einfach nur eine linke Sache?

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Es ist ein neuer Trick der Bausparkassen teure  Verpflichtungen aus alten Verträgen mit Kunden los zu werden!

Viele Bausparkassen haben noch Altverträge nach denen sie Kunden Zinsen von bis zu 4,25 % Zinsen bezahlen müssen.. Derzeit verschickt die Bausparkasse BHW Verrechnungsschecks mit Beträgen von teilweise mehreren 10 000 Euro. „Wer den Scheck einlöst, stimmt im schlimmsten Fall der Auflösung seines gut verzinsten Bausparvertrags zu“, so ein Sprecher der Verbraucherzentrale.

Das sagt die Verbraucherzentrale NRW dazu:

Ein Scheck in der Post ist in der Regel eine gute Nachricht. Doch die Verrechnungsschecks, die die Bausparkasse BHW derzeit verschickt, sollten Kunden mit gut verzinsten Bausparverträgen keinesfalls annehmen.

Damit verzichten die Bausparer nämlich auf die Möglichkeit, ihr Geld weiterhin zu guten Konditionen anzulegen. Bis zu 4,25 Prozent bringen die Bausparverträge, die seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif sind.

Ende 2014 haben die BHW und weitere Bausparkassen gedroht, solch rentable Anlagen zu kündigen. Mit dem Versand der Schecks will die Postbank-Tochter die Auflösung der Verträge nun erzwingen.

So wehren Sie sich

Haben einen Verrechnungsscheck von der BHW oder einer anderen Bausparkasse erhalten, sollten sie nicht untätig bleiben. In vielen Fällen ist die Kündigung nicht gerechtfertigt.

Hier sind einige Vorschläge, was Sie jetzt tun können:

  • Lösen Sie den Scheck keinesfalls ein! Denn andernfalls würden Sie der Auflösung Ihres Bausparvertrages zustimmen.
  • Schreiben Sie Ihrer Bausparkasse, dass Sie den Scheck nicht akzeptieren und nicht einlösen werden!
  • Senden Sie den Verrechnungsscheck nicht an Ihre Bausparkasse zurück! Bewahren Sie ihn an einem sicheren Ort auf! Der Scheck kann von jedermann eingelöst werden. Sollte der Scheck in falsche Hände geraten, ist das Geld verloren. Nach aktueller Rechtsprechung tragen Sie dafür das Risiko – auch wenn Sie keine Schuld trifft.
  • Falls Sie es noch nicht getan haben: Legen Sie Widerspruch bei Ihrer Bausparkasse gegen die Kündigung des Bausparvertrages ein!
  • Lassen Sie bei der Verbraucherzentrale prüfen, ob die Kündigung in Ihrem Fall gerechtfertigt ist! Eine eindeutige Rechtsprechung gibt es derzeit noch nicht.
  • Schalten Sie einen Anwalt ein und lassen Sie ihn eine Klage gegen Ihre Bausparkasse prüfen!
  • Machen Sie Ihrem Unmut Luft! Die Verbraucherzentrale hilft Ihnen in der Argumentation und stellt sicher, dass der öffentliche Druck auf das unfaire Verhalten der Bausparkassen hoch bleibt.

 

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