Auch hier geht es wieder um ein Unternehmen aus dem Umfeld des Unternehmensverbundes Unister aus Leipzig, und natürlich wieder einmal eine negative Nachricht, denn gute Nachrichten hört man seit Jahren nicht mehr aus dem Hause Unister. Jetzt geht es um Reisegutscheine. Reisegutscheine die Kunden bekommen haben, wenn sie eine Reise bei „ab in den Urlaub“ gebucht haben. Innerhalb von 28 Tagen nach Ablauf der Reise sollten die Kunden dann besagte 100 Euro ausbezahlt erhalten. Nur hier geht es jetzt um Theorie und Wirklichkeit. In der Theorie hörte sich das gut an, wird viele Kunden dazu animiert haben, dann hier eine Reise zu buchen, und nicht bei einem anderen Reiseportal. Nun kann man im Internet lesen, das das Unternehmen sich nicht an seine Zusagen gegenüber den Kunden halten soll, denn viele Kunden beklagen sich, das die 100 Euro erst nach Wochen bzw. Monaten kommen. Viele verärgerte Kunden würden natürlich gerne einen Rechtsanwalt einschalten, aber der Betrag um den es geht erscheint vielen dann doch zu niedrig, da da bei einem Gegenstandswert von 100,00 € nach Vergütungsgesetz bereits 83,54 € Rechtsanwaltsgebühren anfallen.
Mancher Kunde vermutet nun ein Kalkül des Unternehmens hinter den verzögerten Zahlungen, wenn das so wäre, wäre es keine gute Werbung für das Unternehmen.
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