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Triparty – Rückkaufsvereinbarungen

stux (CC0), Pixabay
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Triparty-Rückkaufsvereinbarungen

BaFin konsultiert Rundschreiben zur Anwendung von EBA-Leitlinien

Die BaFin konsultiert den Entwurf eines Rundschreibens zur Festlegung der Bedingungen für die Anwendung der alternativen Behandlung von Risikopositionen von Instituten im Zusammenhang mit „Triparty-Rückkaufsvereinbarungen“ nach Artikel 403 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 für Großkreditzwecke. Mit dem Rundschreiben wird die BaFin die hierzu ergangenen Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA (EBA/GL/2021/01) in ihre Verwaltungspraxis übernehmen.

Das Rundschreiben soll ab dem 28. Juni 2021 angewendet werden. Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 16.06.2021 per E-Mail an Konsultation-09-21@bafin.de – mit dem Betreff „Konsultation 09/2021“ – entgegen.“

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