Die BaFin hat am 5. Juli 2021 ein Rundschreiben zu Triparty-Rückkaufsvereinbarungen veröffentlicht.
Der volle Titel: Rundschreiben 07/2021 (BA) zur Festlegung der Bedingungen für die Anwendung der alternativen Behandlung von Risikopositionen von Instituten im Zusammenhang mit „Triparty-Rückkaufsvereinbarungen“ nach Artikel 403 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 für Großkreditzwecke.
Mit dem Rundschreiben übernimmt die BaFin die einschlägigen Standards der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA (EBA/GL/2021/01) zum 28. Juni 2021 in ihre Verwaltungspraxis.
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