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Trittbrettfahrer

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt vor Firmen, die den falschen Eindruck erwecken, es handele sich bei ihnen um die Verbraucherzentrale. Diese Trittbrettfahrer nutzen den bekannten Namen, um damit Geld zu verdienen. Gegen zwei Firmen hat der vzbv juristische Schritte eingeleitet.

So findet man bundesweit in Telefonbüchern eine „Verbraucherschutzzentrale Telefonische Rechtsberatung e.V.“. Diese ist über eine 0900er-Nummer zu erreichen, die Kosten werden allerdings entgegen der gesetzlichen Bestimmung verschwiegen. Erfahrungen zeigen, dass der Name „Verbraucherschutzzentrale“ von Verbrauchern mit dem der Verbraucherzentralen verwechselt wird. Auch in Testanrufen konnten die Anrufer den Eindruck bekommen, sie hätten es mit der Verbraucherzentrale zu tun. In den Gesprächen wurde auf die direkte persönliche Beratung bei den „Kollegen“ in der tatsächlichen Verbraucherzentrale verwiesen. Tatsächlich arbeiten die Verbraucherzentralen nicht mit der „Verbraucherschutzzentrale“ zusammen. Aus wettbewerbs- und namensrechtlichen Gründen hat der vzbv am 24. September gegen die Firma einen Klageauftrag erteilt.

Auch bei einem Anbieter mit dem Namen „Verbraucherzentrale für Muslime“ sah der vzbv Verwechselungsgefahr. Dieser verwendete den unter Markenschutz stehenden Namen der Verbraucherzentrale in seiner Firmierung. Außerdem bildete er auf seiner Internetseite den Ratgeber der Verbraucherzentrale („Einkaufsführer für Muslime“) ab. Nach Ansicht des vzbv erweckte der Anbieter damit den Eindruck, es handele sich um seine eigene Publikation. Die „Verbraucherzentrale für Muslime“ hat der vzbv am 15. September abgemahnt. Der Anbieter hat inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben. Auch die Verbraucherzentrale Bremen hat diesen Anbieter abgemahnt. Denn der veröffentlichte Einkaufsführer für Muslime ist ein Werk der Verbraucherzentrale Bremen. Somit ist diese der Urheber und nur diesem steht es zu, das Werk der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Gemäß § 97 Abs. 1 UrhG (Urhebergesetz) steht der Verbraucherzentrale somit ein Anspruch auf Unterlassung zu, der Thema der Abmahnung ist.

Quelle: VBZ Bremen

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