US-Präsident Donald Trump hat in einem Interview mit NBC News am Sonntag erneut Spekulationen über eine mögliche dritte Amtszeit angeheizt – obwohl die US-Verfassung eine solche ausdrücklich verbietet. Auf die Frage, ob er sich vorstellen könne, erneut zu kandidieren, sagte Trump: „Ich mache keine Witze.“ Gleichzeitig betonte er, dass es „noch zu früh“ sei, darüber zu sprechen.
Verfassungsrechtlich ausgeschlossen – aber Trump spricht von „Möglichkeiten“
Laut 22. Zusatzartikel der US-Verfassung darf eine Person nur zweimal zum Präsidenten gewählt werden. Eine Änderung dieser Regelung wäre nur durch ein aufwendiges Verfassungsverfahren möglich – entweder durch eine Zweidrittelmehrheit im Kongress oder durch entsprechende Initiativen in mindestens zwei Dritteln der Bundesstaaten. Anschließend müssten drei Viertel der Bundesstaaten die Änderung ratifizieren.
Trotzdem erklärte Trump, es gäbe „Methoden“, wie er eine dritte Amtszeit antreten könne – etwa durch ein Szenario, bei dem Vizepräsident J.D. Vance als Kandidat antritt und das Amt später an ihn übergibt. Weitere Ideen wolle er derzeit nicht öffentlich machen.
Bannon befeuert Spekulationen
Steve Bannon, Trumps ehemaliger Chefstratege im Weißen Haus, erklärte gegenüber News Nation, er rechne fest damit, dass Trump 2028 erneut antreten werde – trotz des bestehenden Verbots. Er sprach von „einigen Alternativen“, die das ermöglichen könnten, ohne jedoch konkrete rechtliche Wege zu benennen.
Verharmlosung oder bewusste Strategie?
Während Trump gegenüber NBC betonte, dass er sich aktuell auf seine laufende Amtszeit konzentriere, sorgten seine Aussagen dennoch für Irritation. „Viele Menschen wollen, dass ich es tue“, sagte er über eine mögliche dritte Kandidatur. Auf die Frage, ob er entsprechende Pläne gesehen habe, wich er aus – räumte aber ein, dass es „Methoden“ gebe.
Politische Beobachter bewerten Trumps Äußerungen als kalkulierten Tabubruch: Einerseits hält er sich formal an die Regeln, andererseits untergräbt er durch Andeutungen und Spekulationen die Legitimität der verfassungsmäßigen Amtszeitbeschränkung.
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