US-Präsident Donald Trump bereitet eine neue Version seines umstrittenen Reiseverbots vor, die bereits am Freitag in Kraft treten könnte. Im Fokus stehen diesmal mehr als ein Dutzend Länder, darunter Iran, Venezuela, Afghanistan und Nordkorea.
Laut einem Exekutivbefehl vom 20. Januar sollte die US-Regierung bis zum 21. März eine Liste von Staaten erstellen, die ihre Sicherheitsstandards für Einreisende nicht erfüllen. Diese Länder sollen nun entweder mit vollständigen Reiseverboten oder mit drastischen Visabeschränkungen belegt werden.
Drei Stufen des Reiseverbots
Die betroffenen Länder werden in drei Kategorien eingeteilt:
„Rote Liste“: Vollständiges Einreiseverbot. Betroffen sind laut New York Times elf Länder, darunter Afghanistan, Iran, Libyen, Nordkorea, Somalia, Sudan, Syrien, Venezuela und Jemen.
„Orange Liste“: Strenge Visa-Beschränkungen. Unter anderem sollen Russland und Belarus in diese Kategorie fallen.
„Gelbe Liste“: Diese Länder haben 60 Tage Zeit, ihre Sicherheitsstandards zu verbessern, um einem Einreiseverbot zu entgehen. Viele afrikanische Staaten sind hiervon betroffen.
Obwohl sich viele der betroffenen Länder mit Trumps erstem Reiseverbot von 2017 überschneiden, gibt es neue Ergänzungen, darunter Kuba und Bhutan – beides keine mehrheitlich muslimischen Länder.
Was steckt hinter dem neuen Reiseverbot?
Trump begründet das Verbot mit „mangelnder Kooperation“ bei der Übermittlung sicherheitsrelevanter Daten. Er fordert von Staaten, dass sie Informationen über verlorene oder gestohlene Pässe rechtzeitig an Interpol melden.
Im Gegensatz zum ersten Einreiseverbot, das damals für Chaos an Flughäfen und zahlreiche Klagen sorgte, hat Trump diesmal einen formaleren Prozess durchlaufen. Zudem kann er sich auf eine deutlich konservativere Mehrheit im Supreme Court stützen, falls das Verbot rechtlich angefochten wird.
Ausweisung bereits eingereister Personen?
Zusätzlich erwägt Trump, bereits eingereiste Menschen aus diesen Ländern rückwirkend auszuweisen. Sein Dekret fordert eine Prüfung, wie viele Staatsangehörige aus den betroffenen Ländern seit Januar 2021 in die USA eingereist sind. Auch das könnte zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.
Kritik und mögliche Klagen
Bürgerrechtsgruppen haben bereits angekündigt, das Verbot anzufechten. Stephanie Gee von der International Refugee Assistance Project sagte:
„Sobald die Details bekannt sind, werden wir prüfen, welche rechtlichen Schritte möglich sind.“
Besonders umstritten ist der Versuch, Visabeschränkungen rückwirkend anzuwenden. Kritiker sehen darin einen Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien.
Wann tritt das Verbot in Kraft?
Trump hat bereits erste Maßnahmen ergriffen. Der Heimatschutzminister hat Anweisungen erhalten, sofort Schritte zur Identifizierung und möglichen Abschiebung von Personen aus den betroffenen Ländern einzuleiten.
Offiziell soll die endgültige Liste der betroffenen Staaten und die damit verbundenen Maßnahmen am Freitag, dem 21. März, veröffentlicht werden. Es bleibt abzuwarten, welche rechtlichen und politischen Folgen Trumps neuer Vorstoß haben wird.
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