In den USA sorgt eine Reihe von Exekutivanordnungen des ehemaligen Präsidenten Donald Trump für große Unruhe in der juristischen Gemeinschaft. Trump hat mehrere renommierte Anwaltskanzleien gezielt unter Druck gesetzt, weil sie in der Vergangenheit entweder ihn oder seine Verbündeten juristisch herausgefordert haben.
Was ist passiert?
Seit März 2025 hat Trump über Exekutivanordnungen folgende Kanzleien ins Visier genommen:
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Perkins Coie LLP – hatte Hillary Clinton 2016 vertreten
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Paul, Weiss, Rifkind, Wharton & Garrison LLP – ehemaliger Mitarbeiter ermittelte gegen Trump
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Jenner & Block LLP – hatte einen Anwalt beschäftigt, der im Russland-Untersuchungsteam von Robert Mueller war
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WilmerHale – engagierte Robert Mueller selbst
Diese Kanzleien wurden u. a. beschuldigt, „politisch einseitig“ zu sein und wurden durch Trumps Maßnahmen wirtschaftlich stark unter Druck gesetzt.
Was beinhalten die Exekutivanordnungen?
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Entzug von Sicherheitsfreigaben für Anwälte
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Verbot des Zugangs zu Bundesgebäuden (inkl. Gerichten)
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Gefährdung staatlicher Verträge – auch für die Mandanten der Kanzleien
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Rufschädigung, die bestehende Mandate gefährdet hat
Ziel ist offenbar, Kanzleien davon abzuschrecken, Klagen gegen Trumps Regierung zu führen.
Reaktionen und Gegenwehr
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Mehrere Kanzleien (Perkins Coie, Jenner & Block, WilmerHale) haben geklagt und einstweilige Verfügungen gegen zentrale Teile der Anordnungen erhalten.
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Paul Weiss hingegen beugte sich dem Druck und schloss einen Deal mit Trump – 40 Mio. Dollar an kostenlosen Rechtsdienstleistungen für Projekte, die Trump unterstützt.
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Insgesamt wurden bereits 340 Mio. Dollar an „freiwilliger“ Pro-Bono-Arbeit von verschiedenen Kanzleien zugesagt, um ähnliche Anordnungen zu vermeiden.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Die klagenden Kanzleien sehen eine Verletzung zahlreicher Rechte:
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1. Zusatzartikel (Redefreiheit, Vereinigungsfreiheit, Petitionsrecht)
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5. Zusatzartikel (Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren)
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6. Zusatzartikel (Recht auf anwaltliche Vertretung)
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Gleichbehandlungsgebot – willkürliche Bestrafung einzelner Kanzleien
Auch konservative Juristen wie Paul Clement (ehem. Generalanwalt unter George W. Bush) verurteilen Trumps Vorgehen als verfassungswidrig.
Drohende Folgen
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Selbstzensur im Rechtssystem: Kanzleien könnten aus Angst vor Repressalien von kritischer Arbeit Abstand nehmen.
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Eingriff in die Gewaltenteilung: Trump attackiert nicht nur Anwälte, sondern auch Richter (z. B. mit Rücktrittsforderungen gegen Bundesrichter).
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Der ehemalige Senatoren-Berater Gregg Nunziata spricht von einem gezielten Angriff auf die rechtsstaatliche Selbstverwaltung.
Bedeutung für Demokratie und Justiz
Juristen sehen in Trumps Taktik einen Versuch, die Justiz als Korrektiv auszuhebeln, indem die Anwälte als Stellvertreter angegriffen werden. Die Unabhängigkeit des Rechtssystems – und damit die Möglichkeit, Regierungshandeln juristisch anzufechten – sei in ernster Gefahr.
Die American Bar Association sowie über 1.700 ehemalige Mitarbeiter des Justizministeriums haben sich inzwischen öffentlich gegen Trumps Vorgehen ausgesprochen.
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