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Trustsfund kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

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Prawny / Pixabay
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Die BaFin weist darauf hin, dass sie „Trustsfund“ keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Das Unternehmen spricht potentielle deutsche Kunden per EMail an.

Unter der anonym registrierten Domain trustsfund.com bietet das Unternehmen in mehreren Sprachen eine individuelle Vermögensverwaltung in verschiedenen Kategorien von Finanzinstrumenten und Vermögensanlagen an, darunter Exchange Traded Funds (ETF) und im Hochfrequenzhandel.

Das Unternehmen gibt keine Rechtsform an und behauptet, seinen Sitz in Scottdale, USA, und in London, Großbritannien, zu haben.

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