Rechtsterroristin Beate Zschäpe ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung wegen Mordes im NSU-Verfahren gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nach eigenen Angaben von heute nicht zur Entscheidung an. Die Voraussetzungen zur Annahme seien nicht erfüllt.
Es sei weder dargelegt worden noch aus sich heraus ersichtlich, dass die 47-Jährige in ihren Justizgrundrechten verletzt worden sei, teilte das Bundesverfassungsgericht mit. Zschäpe hatte insbesondere beanstandet, dass der Bundesgerichtshof (BGH) ihre Revision ohne vorherige Verhandlung per schriftlichen Beschluss verworfen hatte.
Der BGH hatte im August 2021 Zschäpes Verurteilung als Mittäterin an der rassistisch motivierten Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds bestätigt. Damit wurde die Strafe rechtskräftig.
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