TSV München von 1860 GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020
Lagebericht für den Zeitraum 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020
1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen
a. Allgemeines
Die TSV München von 1860 GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (TSV München 1860) wurde zur Unterhaltung des Spielbetriebs der professionellen Fußballmannschaften des TSV München von 1860 e.V. sowie der damit verbundenen wirtschaftlichen Aktivitäten gegründet.
Die Geschäftstätigkeit umfasst den Spielbetrieb der professionellen Fußball-Profimannschaft (3. Liga), der U21-Mannschaft (Bayernliga Süd) sowie der U19-Mannschaft (A-Junioren-Bayernliga). Die Mannschaften unterhalb der U19 sind dem Gesellschafter TSV München von 1860 e.V. angegliedert, mit dem hinsichtlich des Nachwuchsleistungszentrums eine Kooperation besteht. Das Nachwuchsleistungszentrum sowie das Trainingsgelände und die Verwaltung befinden sich auf dem Erbpachtgelände Grünwalder Straße 114 in München.
Die Heimspiele der Profimannschaft fanden in der Saison 2019/2020 im Städtischen Stadion an der Grünwalder Straße statt, das hierzu mietweise von der Stadt München überlassen wurde. Die Vermarktungsrechte innerhalb des Stadions können im Wesentlichen vom TSV München 1860 ausgeübt werden. Die Cateringrechte im Stadion an der Grünwalder Straße liegen bei der Vermieterin. Das Merchandising der Profimannschaft obliegt der TSV 1860 Merchandising GmbH, für die dem TSV München 1860 ein Teilgewinnbezugsrecht zusteht, Mitgliedsbeiträge kommen dem Verein zu Gute, der von diesen zu einem großen Teil den Betrieb des NLZ bis zur U17 finanziert.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Stichtag 30. Juni 2020 insgesamt 6,5 Mio. Euro und ist eingeteilt in 5.098.020 auf den Namen lautende Stückaktien und 1.401.980 auf den Namen lautende Stückaktien als Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Mit Feststellung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2012 sind bei den Vorzugsaktien die Stimmrechte gemäß § 140 Absatz 2 AktG aufgelebt.
Gesellschafter des TSV München 1860 sind die HAM International Limited, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, sowie der TSV München von 1860 e.V., München.
Komplementärin und alleinberechtigte Geschäftsführerin ist die TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH, München, vertreten durch ihre Geschäftsführer.
b. Entwicklung der Branche und Gesamtwirtschaft
In Europa wird aufgrund der Coronavirus-Pandemie trotz der raschen und umfassenden politischen Reaktion sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene mit einer tiefen Rezession gerechnet. Nach einem Zuwachs von 1,3 % im Jahr 2019 geht die Europäische Kommission in ihrer Sommerprognose für den Euroraum von einem Rückgang von 8,7 % im Jahr 2020 aus. Die Veränderung des Bruttoinlandsprodukts in der EU wird sich ebenfalls nach 1,5 % im Vorjahr auf -8,3 % in 2020 deutlich verringern 1 . Für das Jahr 2021 rechnet die Europäische Kommission für den Euroraum wieder mit einem Wachstum von 6,1 % und für die gesamte EU von 5,8 % und somit mit einer deutlichen Verbesserung gegenüber 2020, die den Rückgang in 2020 allerdings noch nicht kompensieren kann.
Die deutsche Volkswirtschaft befindet sich in einem Abschwung, der vor allem die Industrie voll erfasst hat. Dort ist die Produktion bereits seit rund anderthalb Jahren rückläufig. Die schwierige Auftragslage und die pessimistischen Geschäftsaussichten lassen keine schnelle Belebung erwarten. Neben den nach wie vor erheblichen internationalen Risiken dürfte die Unsicherheit über Ausmaß und Länge des zyklischen Abschwungs zu einer größeren Zurückhaltung der Unternehmen bei Investitionen und Beschäftigung führen. Gleichzeitig erweist sich die Binnenwirtschaft bislang als robust. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war nach Berechnungen des statistischen Bundesamtes im Jahresdurchschnitt 2019 mit 0,6 % höher als im Vorjahr. Das ifo Institut erwartet für das Jahr 2020 einen Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 5,5 %. Für das Jahr 2021 rechnet es mit einem positiven Wachstum von 5,0 %.
Die Pandemie hat sich weltweit stärker ausgebreitet als zunächst erwartet und es wurden umfangreiche Maßnahmen zur Eindämmung ergriffen. Die Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens führten insbesondere in vielen Dienstleistungsbereichen zu bislang beispiellosen Umsatzeinbrüchen. In Folge der deutlich gesunkenen Neuinfektionszahlen wurden auch hierzulande die Shutdown-Maßnahmen allmählich gelockert oder für manche Wirtschaftsbereiche sogar ganz aufgehoben. Vor allem deshalb haben sich die Geschäftserwartungen der deutschen Unternehmen seit ihrem Tiefpunkt im April deutlich verbessert, so dass das Geschäftsklima in vielen Wirtschaftsbereichen bereits wieder nahe seinem Vorkrisenniveau liegt. Gleichwohl wird die aktuelle Lage von den meisten Unternehmen noch deutlich schlechter als zu Jahresbeginn eingeschätzt. Im weiteren Verlauf dürfte sich das Erholungstempo merklich verlangsamen. Jedoch dürften sich die Stützungsmaßnahmen und beschlossenen wirtschaftspolitischen Konjunkturimpulse positiv auswirken. Der Ausblick für die weitere wirtschaftliche Entwicklung unterliegt weiterhin einer erheblichen Unsicherheit. Vor allem der weitere Pandemieverlauf ist von großer Bedeutung. Sollte es nicht gelingen, die Anzahl der Neuinfektionen etwa durch Smart Distancing gering zu halten, den Lockerungskurs fortzusetzen und die Unsicherheit der Unternehmen und Haushalte zu senken, ist mit einer deutlich länger anhaltenden Schwächephase zu rechnen. 2
1 Sommerprognose EU Kommission
2 Konjunkturprognose ifo Institut 2020 und 2021
Die Spielzeit 2019/2020 war die 57. Saison seit Einführung der Bundesliga. Dabei steht der deutsche Vereinsfußball im internationalen Vergleich weiterhin mit vorne und belegt in der Fünfjahreswertung der UEFA aktuell den dritten Platz hinter Spanien und England.
Neben der Bundesliga und der 2. Bundesliga hat sich der deutsche Fußball mittlerweile immer weiter professionalisiert, was sich nicht zuletzt in der mehr als 10-jährigen eingleisigen 3. Liga widerspiegelt. Selbst in den Regionalligen spielen viele Vereine mit professionellen Strukturen wie z.B. die Traditionsvereine Kickers Offenbach, Energie Cottbus, Rot-Weiß Essen oder Alemannia Aachen.
Nach dem in der Saison 2018/2019 zum ersten Mal mehr als drei Millionen Zuschauer die Spiele der 3. Liga besuchten und der Zuschauerschnitt somit mit 8.132 auch erstmals über 8.000 Zuschauern lag, war die Saison 2019/2020 lange auf Rekordkurs, konnte aber durch die ab März infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie stattfindenden Spiele mit kompletten Zuschauerausschluss nicht an die Zahlen der Vorsaison anknüpfen. Letztlich besuchten dennoch 2,35 Millionen Zuschauer die bis März stattgefundenen Spiele; dies entsprach einem Schnitt von 8.699 Zuschauer pro Spiel.
Der Wettbewerb um den Aufstieg in eine der beiden Bundesligen wird immer intensiver, gleichzeitig steigen aber auch Attraktivität und Vermarktungsmöglichkeiten insbesondere der 3. Liga. Insgesamt stellt die 3. Liga für die Vereine aufgrund des großen Abstands in der Vermarktung zur 2. Bundesliga aber eine wirtschaftliche Herausforderung dar. Diese wird durch den möglichen weiteren Zuschauerausschluss noch relevanter, da der prozentuale Anteil der Zuschauereinnahmen an den Gesamtumsätzen bei den Clubs der 3. Liga deutlich höher ist.
c. Sportliche Entwicklung
Der TSV München 1860 startete seine 2. Saison in der 3. Liga mit der im Gros zusammengebliebenen Mannschaft des Vorjahres um den Cheftrainer Daniel Bierofka. Mit Dennis Erdmann, Timo Gebhart und Prince Osei Owusu sowie einigen Spielern aus der U19 (wie z.B. Leon Klassen oder Fabian Greilinger) konnte die Mannschaft zusätzlich soweit verstärkt werden, um eine wettbewerbsfähige Mannschaft für die 3. Liga zu stellen. Darüber hinaus wurden die Verträge mit Alessandro Abruscia und György Hursan im Juni 2019 aufgelöst und auslaufende Verträge nicht verlängert. Mit dieser wettbewerbsfähigen Mannschaft wollte die Geschäftsführung einen Platz im gesicherten Mittelfeld in der 3. Liga erreichen.
Im November 2019 wurde der Vertrag mit Cheftrainer Daniel Bierofka im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst. Zum 11. November 2019 wurde Michael Köllner als neuer Cheftrainer engagiert. Bis zur Winterpause sammelte der TSV 1860 München 29 Punkte und befand sich zu diesem Zeitpunkt auf Platz 10 und somit, wie angestrebt im gesicherten Mittelfeld.
Nach dem 38. Spieltag lag der TSV 1860 München mit 58 Punkten auf Platz 8 der Tabelle. Im Toto-Pokal, der ebenfalls unterbrochen und bis zum 30. Juni 2020 nicht wieder fortgesetzt wurde, stand der TSV 1860 München durch den Verzicht des FC Memmingen auf die Ausrichtung des Toto-Pokal Halbfinals kampflos im Finale des Toto-Pokals, welches gewonnen werden konnte.
Die U21 belegte zum Zeitpunkt der Unterbrechung der Saison 19/20 in der Bayernliga Süd Platz 7 mit 33 Punkten. Die verbleibenden Spiele der Saison 19/20 werden voraussichtlich ab September 2020 ausgetragen. Die Geschäftsführung geht davon aus, das ausgegebene Saisonziel Nichtabstieg mit der neuen Mannschaft zu erreichen.
Die dritte Mannschaft des TSV München 1860, das U19-Team, erreichte nach einer erneut enttäuschenden Saison nur Platz 3 in der A-Junioren Bayernliga. Damit wurde die angestrebte Rückkehr in die A-Junioren Bundesliga klar verfehlt.
Die Saison 2019/2020 kann daher aus sportlicher Sicht im Hinblick auf den Profibereich als erfolgreich bewertet werden. Der Verein konnte durch die Rückkehr in das Stadion an der Grünwalder Straße und eine die Werte des TSV München 1860 verkörpernde Mannschaft eine Vielzahl an Sympathien für sich gewinnen und auch die Attraktivität für Partner und Sponsoren erhöhen.
d. Darstellung des Geschäftsverlaufs
Für den TSV München 1860 ist die Gesamtleistung der wesentliche finanzielle Leistungsindikator, der als Steuerungsgröße der Geschäftsführung dient.
Die Aufwandsseite eines Fußballklubs ist aufgrund der Fristigkeit von Verträgen bereits vor einer Spielzeit weitestgehend bestimmt. So sind insbesondere die fixen Personalkosten im Profibereich durch den Abschluss von Verträgen, die in der Regel mindestens bis zum Ende der Spielzeit Gültigkeit haben, sowie die weiterhin bedeutenden Spielbetriebskosten (u.a. für Stadionnutzung) bereits frühzeitig festgelegt. Signifikante Veränderungen während einer Spielzeit ergeben sich im Wesentlichen aus Transferaktivitäten im Winter.
Für den Geschäftsverlauf ganz entscheidend sind daher der sportliche Erfolg sowie der hierdurch beeinflusste Zuspruch von Zuschauern und Sponsoren. Auch in der 2. Saison in der 3. Liga konnte die Euphorie rund um die Rückkehr ins Stadion an der Grünwalder Straße bis zur Unterbrechung infolge der Corona-Pandemie aufrechterhalten werden. In der Saison 2019/2020 waren bis zur Unterbrechung des Spielbetriebs Mitte März und der darauffolgenden Fortsetzung des Spielbetriebs unter Ausschluss von Zuschauern nahezu alle 13 Heimspiele des TSV ausverkauft. Der Zuschauerschnitt betrug in der Saison 2019/2020 14.923 und lag somit auf Vorjahresniveau. Die Auslastung betrug nahezu 100 %, was in der 3. Liga seinesgleichen sucht. Und auch bei Auswärtsspielen war der Zuschauerzuspruch sehr groß (v.a. ca. 8.000 in Unterhaching), konnte aber infolge der unter Zuschauerausschluss stattfindenden Spiele (z.B. in Kaiserslautern) nicht an den Vorjahreswert herankommen. Somit ist der Zuspruch seitens der Fans für den TSV München 1860 weiterhin ungebrochen. Bis zur Unterbrechung des Spielbetriebs beliefen sich die Erlöse aus den Zuschauereinnahmen auf Vorjahresniveau. Durch die Fortsetzung des Spielbetriebs in der Form von Geisterspielen konnte der TSV 1860 aus den verbleibenden 6 Heimspielen keine Zuschauereinnahmen mehr generieren. Durch die große Unterstützung seiner Fans, die mit einer überwältigenden Mehrheit auf die Rückerstattung ihrer Dauerkarten verzichteten und im großen Umfang Tickets für die Geisterspiele kauften, konnte der Rückgang der Zuschauereinnahmen in Grenzen gehalten werden. Dennoch liegen die Erlöse aus Zuschauereinnahmen ca. 10 % unter Vorjahresniveau.
Aus der Zentralvermarktung der 3. Liga konnte der TSV München 1860 in der Spielzeit 2019/2020 Erträge i.H.v. EUR 1,0 Mio. generieren. Die Zentralvermarktung umfasst neben der TV-Vermarktung auch den einheitlichen Ärmelsponsor sowie den einheitlichen Spielball.
Die Zusammenarbeit mit den wesentlichen Werbepartnern konnte auch in der Saison 2019/2020 fortgeführt bzw. sogar ausgeweitet und zusätzlich neue Partner gewonnen werden. Der Agenturvertrag mit der Infront Germany GmbH, einer international tätigen Sportvermarktungsagentur, war auch weiter gültig. Durch die besseren Vermarktungsmöglichkeiten aufgrund der noch höheren Attraktivität der 3. Liga sowie der positiven Gesamtentwicklung des TSV München 1860 konnten im Bereich der Werbeerlöse signifikante Steigerungen bei den Erlösen erzielt werden.
Der Geschäftsverlauf der Saison 2019/2020 war im Wesentlichen durch die erzielten Transfererlöse aus den Beteiligungen an Erlösen aus den Verkäufen der Spieler Weigl, Pongracic und Uduokhai geprägt. Der TSV München von 1860 konnte hieraus Erlöse i.H.v. EUR 3,4 Mio. erzielen. Durch diese Einmaleffekte konnten die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie abgeschwächt werden.
Neben dem Anstieg der o.g. Erlöse konnte jedoch auch v.a. im Bereich des Personalaufwands für den Spielbetrieb eine deutliche Reduzierung der Kosten erzielt werden. Ebenfalls deutlich reduziert werden konnten die Personalaufwendungen für den Jugendfußball, da der TSV 1860 e.V. hier einen Großteil der Kosten übernommen hat. Im außersportlichen Bereich konnten noch einige zusätzliche Kostensenkungen erzielt werden; im Vergleich zur Vorsaison gingen die Personalkosten in Summe um ca. 16 % zurück.
Das Geschäftsjahr 2019/2020 schließt insgesamt mit einem fast ausgeglichenen Jahresergebnis ab. Dem gegenüber steht ein im Februar 2020 prognostizierter Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR -0,9 Mio. Somit liegt der Jahresfehlbetrag i.W. infolge von zusätzlich erzielten Transfererlösen (EUR 1,0 Mio.), nicht geplanten sonstigen Erlösen (+EUR 0,3 Mio.), die durch hinter der Planung zurückgebliebenen Vermarktungserlöse (-EUR 0,4 Mio.) kompensiert wurden, deutlich über der Prognose. Die durch den Zuschauerausschluss rückläufigen Einnahmen aus dem Spielbetrieb (-EUR 0,7 Mio.) konnten durch Kosteneinsparungen im Spielbetrieb (-EUR 0,5 Mio.) und im Personalaufwand- durch die angeordnete Kurzarbeit (-EUR 0,2) nahezu kompensiert werden.
Das Geschäftsjahr 2019/2020 war somit im Wesentlichen durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die erzielten Transfererlöse geprägt. Zusammenfassend ist das Geschäftsjahr 2019/2020 insgesamt zufriedenstellend gewesen, da die gesetzten Umsatzziele trotz der Auswirkungen der Corona Pandemie durch nicht geplante Transfererlöse deutlich übertroffen wurden. Der im Lagebericht des Vorjahrs prognostizierte deutliche Anstieg der Gesamtleistung konnte somit trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie erfüllt werden.
e. Nachwuchsarbeit und Talentförderung
Analog zum Bereich Forschung und Entwicklung sind im bezahlten Fußball die Nachwuchsarbeit und Talentförderung der Jugendfußballer zu sehen. Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung von jungen Fußballspielern versteht der TSV München 1860 insbesondere die Talentsichtung und die Trainingsmodule in den Jugendmannschaften bis einschließlich der U15-Mannschaften. Die Entwicklung von Fußballspielern beginnt mit der Aufnahme in den Leistungsbereich im Sinne von Anhang V der Lizenzierungsordnung der DFL.
Die überdurchschnittlich erfolgreiche Arbeit in den Jugend- und Amateurbereichen zeigte sich bislang besonders deutlich darin, dass die Mannschaften des Leistungsbereichs (U19 und U17) in der national jeweils höchsten Spielklasse spielten. Nach dem Abstieg beider Mannschaften aus der höchsten Spielklasse in der Saison 2016/2017 konnte mit der U17 der Wiederaufstieg in der Saison 2019/2020 erreicht werden, während die U19 dieses Ziel wieder deutlich verfehlte. Die unverändert hohe Qualität der Jugendarbeit beim TSV München 1860 konnte durch die wiederholte Auszeichnung des Jugendleistungszentrums in der höchsten vergebenen Kategorie (drei Sterne) durch den DFB belegt werden. Auch für die Saison 19/20 wurde das NLZ des TSV München 1860 aufgrund des neuen Kategorisierungssystems der Kategorie 2 zugeordnet, was den Anforderungen eines Vereins in der Bundesliga entspricht.
Der schwierige Übergang für junge Fußballspieler vom Jugend- und Amateurbereich in den Profi-Fußball wurde beim TSV München 1860 in den vergangenen Spielzeiten ebenfalls sehr erfolgreich praktiziert. Konkretisiert wurde der Erfolg der Arbeit durch die Einsätze selbst ausgebildeter Spieler in der Profi-Mannschaft sowie die Erlöse, die aus Transfers dieser Spieler und aus Ausbildungsentschädigungen erzielt werden konnten.
Die Ausbildung junger Spieler ist allerdings auch mit einem großen Kostenapparat verbunden. Allein für den Unterhalt der U21 und der U19 wendet der TSV München 1860 in der Saison 2019/2020 einen mittleren sechsstelligen Betrag auf. Die Aufwendungen für die Verwaltung des NLZ werden für die Zeit der Zugehörigkeit des TSV 1860 München zur 3. Liga vom Verein getragen. Nach Ansicht der Geschäftsführung sind Kosten in dieser Größenordnung der Vergangenheit unterhalb der 2. Bundesliga nicht aus eigenen Mitteln zu stemmen.
2. Darstellung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft im Berichtszeitraum
a. Vermögenslage
Bereinigt um den Eigenkapitalfehlbetrag von EUR 20,2 Mio. beträgt das Aktivvermögen der Gesellschaft rd. EUR 10,2 Mio. Gegenüber dem Vorjahr (EUR 11,0 Mio.) entspricht dies einem Rückgang um 7,4 %. Die langfristigen Aktiva haben sich infolge der geringen Investitionen in den letzten beiden Spielzeiten in Summe um 10,0 % reduziert; dies beruht im Wesentlichen auf den Abschreibungen des Geschäftsjahres. Den wesentlichen Anteil an der Abnahme des Aktivvermögens haben die liquiden Mittel in Höhe von EUR 2,6 Mio. (Vorjahr: EUR 3,9 Mio.) und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von EUR 0,8 Mio. (Vorjahr: EUR 1,5 Mio.). Diese Entwicklung ist im Wesentlichen begründet durch die Verlängerung der Saison 2019/2020 bis in den Juli 2020, so dass vor dem 30.6.2020 keine Dauerkarten für die Saison 2020/2021 verkauft werden konnten. Durch die erzielten Transfererlöse erhöhten sich die Forderungen aus Transfers von EUR 0,1 Mio. auf EUR 2,2 Mio.
Die wesentlichen Aktivposten zum 30. Juni 2020 betreffen die Gebäude auf dem Erbpachtgrundstück am Trainingsgelände Grünwalder Straße (Buchwert EUR 4,1 Mio.), Forderungen aus Transfers (EUR 2,2 Mio.) und den Bestand an liquiden Mitteln (EUR 2,6 Mio.).
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag verringerte sich von EUR 25,6 Mio. im Vorjahr auf EUR 20,2 Mio. Dieser Rückgang ist vollumfänglich auf die Umwandlung von Gesellschafterdarlehen i.H.v. EUR 5,4 Mio. in der Saison 2019/2020 zurückzuführen.
Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haben sich um rd. EUR 4,3 Mio. gegenüber dem Vorjahresstichtag reduziert. Dies ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (EUR -4,7 Mio.) und der sonstigen Verbindlichkeiten (EUR -0,4 Mio.) zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern reduzierten sich im Wesentlichen um die bis zum Bilanzstichtag in Genussrechte umgewandelten Darlehensbeträge. Der Rückgang der sonstigen Verbindlichkeiten ist i.W. durch die Rückzahlung des von die Bayerische gewährten Darlehens in Höhe von EUR 1,0 Mio. bedingt. Gegenläufig wirkten sich die Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (EUR 0,9 Mio.) und der sonstigen Rückstellungen (EUR 0,7 Mio.) Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen ist bedingt durch gewährte Stundungen von fälligen Verbindlichkeiten und der Verlängerung der Saison über den 30. Juni 2020 hinaus, während der Anstieg der sonstigen Rückstellungen aus höheren Rückstellungen für ausstehende Rechnungen resultiert.
Der Rückgang der passiven Rechnungsabgrenzungsposten um EUR 2,5 Mio. resultiert i.W. aus den fehlenden Einnahmen aus dem Dauerkartenverkauf (-EUR 2,4 Mio.) bis zum Bilanzstichtag.
Ungefähr 89 % der ausgewiesenen Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten stehen der Gesellschaft länger als 1 Jahr zu Verfügung. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter HAM in Höhe von EUR 9,1 Mio. sind mit einem Rangrücktritt versehen; mit Vereinbarung vom 30. Juni 2020 wurden Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 13,6 Mio. inklusive der bis dahin aufgelaufenen Zinsen bis einschließlich 30. Juni 2022 gestundet, sodass diese Gesellschafterdarlehen am 1. Juli 2022 fällig werden. Die Verbindlichkeit des e.V. aus dem Servicevertrag in Höhe von EUR 0,8 Mio. ist ebenfalls bis einschließlich 30. Juni 2022 gestundet.
Außer handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind sämtliche Verbindlichkeiten außer das Darlehen von die Bayerische unbesichert. Als Sicherheit für dieses Darlehen dienen bereits erhaltene liquide Mittel und bestehende Forderungen aus der Partizipation an Weitertransfers ehemaliger Spieler und potentielle zukünftige Transfererlöse.
b. Ertragslage
Zur Analyse der Ertragslage werden die Segmente anhand der durch den DFB vorgeschriebenen Aufgliederung der Umsatzerlöse gebildet. Eine Segmentierung i.S.d. §297 Abs. 1 Satz 2 HGB i.V.m. DRS 3 liegt nicht vor.
Aufgrund der wegen der Corona-Pandemie ab März stattfindenden Spiele mit vollständigen Zuschauerausschluss und der Verlängerung der Saison 2019/2020 über den Bilanzstichtag hinaus, sind die Erträge und Aufwendungen der Saison 2019/2020 nur bedingt mit denen der Saison 2018/2019 vergleichbar.
Die Umsatzerlöse in der Saison 2019/2020 stiegen im Vergleich zur Vorsaison um ca. EUR 2,9 Mio.; hier konnten v.a. im Bereich der Werbung EUR 0,8 Mio. zusätzlich und somit ca. 20% höhere Erlöse generiert werden. Dies resultiert im Wesentlichen aus den besseren Vermarktungsmöglichkeiten in der 3. Liga (höhere Attraktivität der 3. Liga) und einer stetigen Verbesserung der Vermarktungsattraktivität. Aufgrund des Zuschauerausschlusses wegen der Corona-Pandemie reduzierten sich die Erlöse aus dem Spielbetrieb um EUR 0,4 Mio. bzw. ca. 10%. Die Umsatzerlöse im Bereich Transfers liegen um EUR 2,8 Mio. über dem Vorjahreswert. Transfererlöse können nicht als regelmäßige und nachhaltige Erlöse eingeplant werden, sondern sind immer als Sondereffekte zu bewerten.
Die Personalaufwendungen verringerten sich im Vorjahresvergleich um EUR 1,1 Mio., d.h. um 16 %. Diese Entwicklung ist vorwiegend durch die geringeren Aufwendungen für die 1. Mannschaft in der aktuellen Saison und der Übernahme von Aufwendungen im Nachwuchsbereich durch den e.V. begründet. In der Verwaltung liegen die Kosten auf Vorjahresniveau.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind i. W. durch die Effekte der Corona-Pandemie, erzielte Kosteneinsparungen und das Auslaufen des Servicevertrags mit dem TSV München von 1860 e.V. geprägt. Insoweit reduzierten sich die Aufwendungen um EUR -1,3 Mio. auf EUR 6,3 Mio. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang der Verbandsabgaben (inkl. Geldstrafen) um EUR 0,3 Mio., geringeren Kosten für den Stadionbetrieb (-EUR 0,1 Mio.), geringeren Reisekosten (-EUR 0,2 Mio.) und der Reduzierung der Belastung für das NLZ (-EUR 0,5) sowie geringeren Aufwendungen aus Einmaleffekten (-EUR 0,3 Mio.) Dagegen erhöhten sich die Rechts- und Beratungskosten um EUR 0,1 Mio.
Das Ergebnis nach Steuern hat sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 4,9 Mio. verbessert und ist leicht positiv.
c. Finanzlage
Von Seiten des Gesellschafters HAM wurde im Geschäftsjahr 2019/2020 ein neues Darlehen zur Überbrückung der Auswirkungen der Corona Pandemie in Höhe von bis zu EUR 6,3 Mio. gewährt.
Insgesamt hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019/2020 einen Netto-Cashflow von EUR -1,4 Mio. Der Zahlungsmittelabfluss aus der operativen Tätigkeit betrug dabei EUR -0,3 Mio., der Zahlungsmittelabfluss aus Investitionstätigkeit EUR -0,1 Mio. Der Zahlungsmittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit betrug EUR-1,0 Mio.
Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war auch im vergangenen Geschäftsjahr 2019/2020 durch ausreichende liquide Mittel sichergestellt.
Neben den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, den Darlehen von die Bayerische und der H.I. Squared International GmbH bestehen keine Finanzschulden bei Kreditinstituten und Finanzleasingverbindlichkeiten.
3. Prognosebericht
a. Sportliche Prämissen
Die Lizenzmannschaft nimmt in der Spielzeit 2020/2021 am Spielbetrieb der 3. Liga und am Toto-Pokal teil. Das Gros des Kaders bilden die Spieler der letztjährigen Mannschaft. Mit Eric Tallig, Stephan Salger, Richard Neudecker, Tim Linsbichler und Martin Pusic sowie einigen Spielern aus der U19 (wie z.B. Johann Ngounou) konnte die Mannschaft zusätzlich verstärkt werden, um eine wettbewerbsfähige Mannschaft für die 3. Liga zu stellen. Darüber hinaus konnte der Vertrag mit Sascha Mölders um eine weitere Saison verlängert werden. Weitere auslaufende Verträge wurden nicht verlängert.
Die Geschäftsführung ist zuversichtlich, dass mit der aktuellen Mannschaft das Ziel eines sicheren Mittelfeldplatzes erreicht werden kann.
Im Toto-Pokal hat man, durch den Verzicht des FC Memmingens das Finale erreicht. In diesem setzte sich der TSV 1860 gegen die Würzburger Kickers durch und konnte sich somit für den DFB-Pokal qualifizieren. Dort schied man allerdings in der ersten Runde gegen Eintracht Frankfurt aus.
Ebenso wichtig wie die Abschlussplatzierung ist nach Einschätzung der Geschäftsführung die Sichtbarmachung einer sportlichen Philosophie, die durchgängig durch alle Mannschaften von der U9 an im TSV München 1860 verfolgt werden soll. Günther Gorenzel trägt hierfür als Geschäftsführer Sport die Verantwortung.
b. Wirtschaftliche Prämissen
Der TSV München 1860 geht für die Saison 2020/2021 nicht davon aus, das Niveau der Zuschauereinnahmen aus dem Vorjahr halten zu können. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass die Heimspiele in der Saison 2020/2021, die im Kalenderjahr 2020 stattfinden, unter zumindest einem Teilausschluss der Zuschauer stattfinden werden. Im Hinblick auf die aktuelle Infektionslage und deren Entwicklung sind im Moment keine belastbaren Prognosen möglich, ab wann und in welchem Umfang wieder mit einer Beteiligung von Zuschauern zu rechnen ist. Der TSV München von 1860 erarbeitet hier mit den zuständigen Behörden und dem DFB ein tragfähiges Hygienekonzept, um schnellst möglichst die Heimspiele wieder unter Beteiligung von Zuschauern zu ermöglichen, soweit dies die behördliche Genehmigungslage erlaubt. Durch den Aufstieg von TürkGücü München nimmt ein weiterer Verein aus München an der 3. Liga teil und somit wäre ein weiteres Münchner Derby, welches für die Zuschauer besonders attraktiv wäre, möglich. Der TSV München von 1860 trägt seine Heimspiele weiter im Stadion an der Grünwalder Straße aus.
Durch die Verlängerung der Saison 2019/2020 bis zum 4. Juli 2020 konnten bis zum Bilanzstichtag noch keine Dauerkarten für die Saison 2020/2021 verkauft werden. Der Dauerkartenverkauf wurde im August 2020 gestartet. Für die aktuelle Saison konnten ca. 10.200 Dauerkarten, von denen ca. 6.800 auf die angebotene „Herz“-Variante entfallen, verkauft werden. Der Ligabetrieb der 3. Liga beginnt am 18. September 2020. Somit konnten bislang bis auf die Einnahmen aus dem letzten Heimspiel der Saison 2019/2020 im Juli und dem ersten Heimspiel der Saison 2020/2021 noch keine Erträge aus dem Spielbetrieb erzielt werden. Auch die bislang stattgefundenen Spiele im Toto-Pokal und DFB-Pokal fanden unter dem Ausschluss von Zuschauern statt. Am 15. September 2020 beschlossen die Innenminister, dass es ab dem 18. September 2020 einen sechswöchigen Testbetrieb geben soll, bei dem je nach Pandemielevel Zuschauer bis zu 20% der Gesamtkapazität des Stadions zugelassen werden können. Für den TSV München 1860 würde dies bedeuten, dass die Heimspiele von bis zu 3.000 Zuschauern besucht werden können. Da der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert in München den Wert von 35 überschritten hat, fand das erste Heimspiel gegen den 1. FC Magdeburg bzw. finden auch die Heimspiele gegen den VfB Lübeck und den 1. FC Saarbrücken ohne Zuschauer statt. Somit besteht hinsichtlich der erzielbaren Ticketeinnahmen eine sehr große Unsicherheit. Zwar konnte durch den Verkauf der großen Anzahl an Dauerkarten ein guter Anfang gemacht werden, dennoch geht die Geschäftsführung infolge der wegen der beschränkten Zulassung bzw. dem Vollausschluss von Zuschauern und den daraus resultierenden anteiligen Rückerstattungsansprüchen bzw. der Unmöglichkeit Tageskarten zu verkaufen, von im Vergleich zum Vorjahr stark sinkenden Einnahmen aus dem Ticketverkauf aus.
Der Bereich der Vermarktung wird, wie die Erlöse aus den Ticketeinnahmen, durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders stark getroffen. Durch verstärkte Anstrengungen versucht die Geschäftsführung die Sponsoringerlöse insbesondere mit neuen Digitalprodukten in Richtung des Vorjahresniveaus zu bringen. Dabei hat auch geholfen, dass zumindest mit allen wesentlichen Vermarktungspartnern eine weitere Zusammenarbeit für die aktuelle Saison 2020/2021 vereinbart werden konnte. Mit dem Hauptsponsor „die Bayerische“ konnte das Sponsoringvolumen sogar deutlich erhöht werden. Darüber hinaus konnten auch einige namhafte neue Partner für die Saison 2020/2021 gewonnen werden. Da die 3. Liga eine deutschlandweite Liga ist und v.a. durch den Abstieg von Dynamo Dresden, den Verbleib des 1. FC Kaiserslautern und 1. FC Magdeburg und den Aufstieg vom 1. FC Saarbrücken ist die Attraktivität für Sponsoren ähnlich wie in der Vorsaison. Außerdem befindet sich der TSV München 1860 weiterhin in einer Wachstumsphase. Für den TSV München 1860 und dessen Sponsoren wird die Attraktivität zusätzlich durch den Aufstieg von TürkGücü München und des daraus resultierenden zusätzlichen „Derbys“ weiter erhöht. Die fehlenden Bewirtungsmöglichkeiten für Business-Seats im Stadion an der Grünwalder Straße wurden durch den Beibehalt der größeren Alm am Trainingsgelände inkl. Shuttleservice zum Stadion kompensiert, und somit können auch in der Saison 2020/2021 Business-Seats angeboten werden. Für die Saison 2021/2022 wird mit einem weiteren Anstieg der Sponso-ringerlöse geplant.
Darüber hinaus erhält der TSV München 1860 aus Zentralvermarktung der medialen Verwertungsrechte der 3. Liga ca. EUR 0,8 Mio. vom DFB. Neben den medialen Verwertungsrechten umfasst die Zentralvermarktung auch den einheitlichen Ärmelsponsor als Kompositlogo mit dem Drittligalogo auf dem rechten Ärmel sowie den einheitlichen Spielball, für die der TSV München 1860 vom DFB weitere EUR 0,2 Mio. erhält. Durch die Teilnahme am DFB-Pokal können hier ca. EUR 0,1 Mio. zusätzlich erzielt werden.
Allerdings rechnet die Geschäftsführung, nach den ca. EUR 3,4 Mio. in der Saison 2019/2020 mit keinen nennenswerten Transfererlösen in der Saison 2020/2021.
Infolge der o.g. Effekte erwartet die Geschäftsführung, dass sich die Gesamtleistung im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduzieren wird.
Das Budget für die 1. Mannschaft für 2020/2021 liegt über dem Niveau der Spielzeit 2019/2020. Durch die Zusage von einigen Sponsoren konnten die anvisierten Spielerzugänge realisiert werden und nach Ansicht der Geschäftsführung steht der sportlichen Leitung ein konkurrenzfähiger Kader für die 3. Liga zur Verfügung. Für die Saison 2021/2022 geht die Geschäftsführung von einem unter dem Niveau der aktuellen Saison liegenden Budget für die 1. Mannschaft aus. Dies soll im Wesentlichen durch das vermehrte Setzen auf junge Spieler mit Entwicklungspotential gelingen.
Die Kosten für den Spielbetrieb werden in der Saison 2020/2021 voraussichtlich leicht sinken; dies resultiert im Wesentlichen aus den niedrigeren Aufwendungen für die Ausrichtung von Heimspielen, da infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie mit einem längerfristigen (Teil-) Zuschauerausschluss zu rechnen ist. Für die Saison 2021/2022 rechnet die Geschäftsführung mit steigenden Kosten, da die Geschäftsführung mit einem Ende des Zuschauerausschlusses rechnet. Die Geschäftsführung arbeitet weiterhin stetig an der Optimierung der Kostenstruktur.
Für die Teilnahme am Spielbetrieb der 3. Liga erwartet der TSV München 1860 jeweils ein negatives Ergebnis nach Steuern im mittleren siebenstelligen Bereich. Der hieraus resultierende Liquiditätsbedarf kann aus den zugesagten Fremdmitteln ausgeglichen werden. Neben diesen zugesagten Finanzmitteln, ist es Ziel der Geschäftsführung, mit Hilfe einer strategischen Ausrichtung über mehrere Spielzeiten durch Steigerung der Attraktivität des TSV München 1860 für Sponsoren und Partner die Basis für eine nachhaltige Entwicklung der sportlichen Struktur zu schaffen.
Bei der Teilnahme am Spielbetrieb der 3. Liga wird die Abhängigkeit von Gesellschafterbeiträgen (insbesondere durch Stundungen) mittelfristig weiterbestehen.
c. Finanzielle Prämissen
Der Gesellschaft wurde von einem Gesellschafter ein Darlehen zur Überbrückung der drohenden Einnahmeverluste durch die Corona Pandemie eingeräumt. Darüber hinaus besteht ein Darlehen von die Bayerische zur Finanzierung der nächsten beiden Spielzeiten 2020/2021 und 2021/2022. Durch diese Darlehen ist der aus der Planung abzuleitende Liquiditätsbedarf für die Spielzeit 2020/2021 und 2021/2022 abgedeckt.
Im Juli 2019 wurden Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 0,5 Mio. in Genussrechte umgewandelt. Im Dezember 2019 wurden weitere Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 4,9 Mio. in Genussrechte umgewandelt. Das Darlehen von die Bayerische wurde im Dezember 2019 in Höhe von EUR 1,0 Mio. vorübergehend zurückgeführt.
Die Gesellschafterdarlehen belaufen sich zum 30. Juni 2020 auf insgesamt EUR 13,6 Mio. Über Gesellschafterdarlehen wurden Rangrücktritte in Höhe von EUR 9,1 Mio. ausgesprochen. In einer Vereinbarung vom 30. Juni 2020 wurde die Rückzahlung der Darlehen der HAM International Limited (EUR 13,6 Mio.) und der Verbindlichkeiten gegenüber der H.I. Squared (insgesamt EUR 4,9 Mio.) bis zum 1. Juli 2022 gestundet. Die Rückzahlung der gegenüber dem TSV 1860 e.V. bestehenden Verbindlichkeit aus dem Servicevertrag in Höhe von EUR o,8 Mio. wurde ebenfalls bis zum 1. Juli 2022 gestundet.
4. Darstellung der wesentlichen Chancen und Risiken
a. Risikomanagement
Die Geschäftsführung des TSV München 1860 identifiziert, bewertet und steuert die Risiken der Gesellschaft insbesondere in Zusammenarbeit mit der Abteilung Finanzen in einem kontinuierlichen Prozess. Hierzu wurde ein Berichtswesen institutionalisiert, das der frühzeitigen Identifizierung von Risiken und der entsprechenden Gegensteuerung dienen soll. Die von der Gesellschaft identifizierten Risiken werden dabei jeweils im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Finanz- und Liquiditätssituation der Gesellschaft und, sofern relevant, im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die DFB-Betrachtung der Liquiditätssituation der Gesellschaft bewertet.
Tragende Säulen des Risikomanagementsystems sind das monatliche Berichtswesen, der jährliche Budgetierungsprozess und dessen Abstimmung mit dem DFB sowie der stetige Austausch mit den Gesellschaftern oder deren Vertretern. Nicht zuletzt greift die Gesellschaft auf die Analysen von DFL und DFB zurück, um Entwicklungen innerhalb der Branche frühzeitig zu erfassen und zu nutzen bzw. gegenzusteuern, und nimmt regelmäßig an den Fachtagungen der Verbände teil.
b. Umfeld- und Branchenrisiken
Die Attraktivität des Fußballs in Deutschland ist seit vielen Jahren unangefochten. Als Sportart Nummer eins in Deutschland erfährt der Fußball eine sehr hohe Akzeptanz bei Zuschauern, Sponsoren und TV-Konsumenten. Verstärkt werden diese Tendenzen neben der Spannung in den Ligawettbewerben durch die Erfolge der deutschen Teilnehmer in den internationalen Vereinswettbewerben sowie der Nationalelf. Ein Rückgang der Attraktivität durch z.B. Verdrängung durch andere Sportarten oder durch ein verändertes Konsumentenverhalten könnte sich auf die Ertragslage der teilnehmenden Klubs und somit auch auf den TSV München 1860 auswirken.
Der TSV München von 1860 hat seit der Rückkehr ins Stadion an der Grünwalder Straße bis zur Unterbrechung der Saison 2019/2020 im März 2020 seine Heimspiele nahezu immer vor ausverkauftem Haus ausgetragen. Durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie, die zumindest zu einem teilweisen Zuschauerausschluss bzw. sogar zu einem Vollausschluss von Zuschauern führen, fehlen dem TSV München von 1860 wichtige Einnahmen aus dem Ticketverkauf für die Heimspiele. Gerade in der 3. Liga und v.a. beim TSV München von 1860 stellen diese Einnahmen einen sehr hohen Anteil an den gesamten Umsatzerlösen dar. Eine auf längere Zeit andauernde eingeschränkte Zulassung von Zuschauern zu den Heimspielen könnte sich negativ auf die Ertragslage des TSV München von 1860 auswirken.
Die Gesellschafter des TSV München 1860 verfolgen das Ziel, den Klub mindestens mittelfristig wieder in der 2. Bundesliga zu etablieren. Gleichzeitig verfügt der Klub nicht über eine eigene Spielstätte, sondern ist lediglich Mieter des Stadions an der Grünwalder Straße.
Der TSV München 1860 trägt seine Heimspiele in der 3. Liga im Stadion an der Grünwalder Straße aus. Allerdings ist das Stadion an der Grünwalder Straße im heutigen Zustand nicht für die 2. Bundesliga zugelassen, so dass im Falle einer Rückkehr in die 2. Bundesliga umfangreiche bauliche Maßnahmen notwendig wären oder eine alternative Lösung gefunden werden muss. Die von der Stadt in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie ergab, dass eine Kapazitätserweiterung auf 18.105 Zuschauer unter der gleichzeitigen Erfüllung der Vorgaben der DFL für die 2. Bundesliga am aktuellen Standort möglich wäre. Die finale Einschätzung obliegt hier allerdings der DFL. Die Stadt München will noch in der aktuellen Saison beschließen, ob der Umbau des Stadions an der Grünwalder Straße genehmigt wird. Während der Bauphase von mindestens 2 Jahren müsste der TSV München 1860 allerdings seine Heimspiele an einem alternativen Standort austragen.
Teilnehmer der Bundesligen sowie der 3. Liga bedürfen neben der sportlichen Qualifikation für die jeweilige Liga auch der Erteilung einer Lizenz durch die DFL bzw. den DFB. Die Lizenzerteilung unterliegt einem streng regulierten Prozess, so dass einerseits den Lizenzgebern wenig Ermessensspielraum verbleibt, andererseits den Bewerbern eine hohe Planungssicherheit bei Einhaltung der Lizenzierungskriterien geboten wird. Das Verfehlen der vielfältigen Lizenzierungsbedingungen z.B. im infrastrukturellen, medientechnischen, finanziellen oder personellen Bereich oder sonstige Versäumnisse können dazu führen, dass die für den Spielbetrieb notwendige Lizenz nicht erteilt und der Klub trotz sportlicher Qualifikation nicht am Spielbetrieb der jeweiligen Liga teilnehmen kann, mit entsprechenden Auswirkungen in der Ertragslage.
Ebenso wichtig ist die Sichtbarmachung einer sportlichen Philosophie, die durchgängig durch alle Mannschaften von der U9 an im TSV München 1860 verfolgt werden soll. Durch die Zugehörigkeit zur 3. Liga sowie dem nicht gelungenen Aufstieg der U19 Mannschaft könnte es dem TSV München 1860 durch den großen Wettbewerb um junge Talente mangels Attraktivität oder des Zwangs, Kosten für das NLZ zu reduzieren, schwerfallen, gute junge Talente für sich zu gewinnen. Hier gilt es nun insbesondere, sich durch die hohe Qualität der Jugendarbeit und die hohe Durchlässigkeit zur ersten Mannschaft weiter herausragende Talente der Region zu sichern.
c. Leistungswirtschaftliche Risiken
Zwischen dem sportlichen und wirtschaftlichen Erfolg eines Fußballklubs besteht eine enge Wechselwirkung. Das Erreichen eines Mindestmaßes an sportlichem Erfolg erfordert in der Regel den Einsatz finanzieller Mittel, erhöht aber gleichzeitig üblicherweise den wirtschaftlichen Erfolg. Ziel muss es daher sein, eine Ausgewogenheit zwischen den einzugehenden finanziellen Risiken und dem sportlichen Erfolg dauerhaft zu erreichen.
Dennoch kann ein Verfehlen der sportlichen Ziele wettbewerbsimmanent nicht ausgeschlossen werden. Ein Verfehlen sportlicher Ziele gefährdet daher den wirtschaftlichen Erfolg des Klubs. Im schlechtesten Fall kann auch der Verbleib in der 3. Liga mittelfristig zu einer Bestandsgefährdung führen, wenn nicht ein langfristiges, tragfähiges Konzept für die Teilnahme an der 3. Liga mit den Gesellschaftern, den Sponsoren, dem DFB, Fans und Zuschauern sowie den weiteren Stakeholdern abgestimmt werden kann.
Weiterhin geht die Geschäftsführung der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA davon aus, dass die vom Deutscher Fußball-Bund e.V., Frankfurt am Main, im jeweiligen Statut 3. Liga festgeschriebenen Anforderungen für die Erteilung einer Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der 3. Liga im Rahmen der Lizenzierung entsprechend nachgewiesen und erfüllt werden können.
Das Verfehlen der sportlichen Ziele hat zudem Einfluss auf die Akzeptanz bei Zuschauern und Sponsoren und könnte bei einem Verbleib in der 3. Liga oder gar einem Abstieg in die Regionalliga Bayern mittelfristig zu einer Bestandsgefährdung führen.
Für den sportlichen Erfolg entscheidend ist die Leistungsfähigkeit des Profikaders. In zeitlicher Hinsicht kann der Profikader nur in den so genannten Transferperioden angepasst werden. Formschwächen oder Verletzungen können nur eingeschränkt innerhalb des Kaders ausgeglichen werden. Darüber hinaus können solche Entwicklungen auch bei einzelnen Spielern den sportlichen Erfolg negativ beeinflussen, ohne dass die Gesellschaft kurzfristige kompensatorische Maßnahmen ergreifen kann. Dies kann wiederum zu einer Verfehlung der sportlichen Ziele führen.
d. Finanzrisiko/bestandsgefährdendes Risiko
Die Gesellschaft ist zum Stichtag 30. Juni 2020 bilanziell überschuldet. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beläuft sich zu diesem Zeitpunkt auf TEUR 20.244. Für Darlehensverbindlichkeiten einschließlich aufgelaufener Darlehenszinsen in Höhe von insgesamt TEUR 9.087 liegen Rangrücktritte des Darlehensgebers vor. Dabei ist der Darlehensgeber mit seinem Darlehensrückzahlungsanspruch gemäß § 39 Abs. 2 InsO im Rang hinter die in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen zurückgetreten.
Die Gesellschaft verfügt zum 30. Juni 2020 über liquide Mittel in Höhe von TEUR 2.552, plant jedoch für die beiden folgenden Geschäftsjahre 2020/2021 und 2021/2022 mit negativen Jahresergebnissen. Auf Basis der aktuellen Liquiditätsplanung und den derzeitigen vertraglichen Regelungen mit Kreditgebern wird die Gesellschaft nach Einschätzung der Geschäftsführung aber bis mindestens zum Ende des Geschäftsjahres 2021/2022 voraussichtlich in der Lage sein, ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt nachzukommen.
Bis zum 30. Juni 2022 weist die Planung der Geschäftsführung unter Berücksichtigung der gewährten Darlehen eine Durchfinanzierung ohne eine darüber hinaus gehende Zuführung von finanziellen Mitteln von Gesellschafterseite auf. Die Planung von negativen Jahresergebnissen führt aber zu einer kontinuierlichen Verringerung der Liquidität.
Kann die Ertragskraft nicht gesteigert bzw. können die Kosten nicht reduziert werden, könnte es als Folge notwendig sein, dass die Gesellschaft in Zukunft wieder auf die Zuführung von finanziellen Mitteln der Gesellschafter angewiesen ist. Gleiches gilt, sollten sich geplante Erlöse nicht realisieren lassen oder unerwartete Kosten entstehen bzw. die Einschränkungen, die aus der Corona-Pandemie resultieren, über einen längeren als in der Planung berücksichtigten Zeitraum andauern. Allerdings sieht die Geschäftsführung, insbesondere mit Blick auf die Konkurrenten in der 3. Liga, neben Einsparungspotentialen auch Möglichkeiten der Erlössteigerung, um den laufenden Betrieb aus den laufenden Einnahmen decken zu können.
Für den Fortbestand des Unternehmens ist es unerlässlich, dass die Gesellschaft sportlich und wirtschaftlich leistungsfähig bleibt und sich gemäß der zugrunde gelegten Liquiditätsplanung und der Planwerte während der laufenden Spielzeit und der Spielzeit 2021/2022 unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie entwickelt. Sollte sich die Liquidität des Unternehmens zum Beispiel aufgrund weiterer nicht eingeplanter Einschränkungen aus der Corona-Pandemie und/oder des Verfehlens von sportlichen und/oder leistungswirtschaftlichen Zielen nicht wie geplant entwickeln und die geplanten Zahlungszuflüsse nicht oder nur teilweise erreicht werden, ist die Gesellschaft auf externe finanzielle Unterstützung der Gesellschafter oder von Dritten angewiesen und wäre ohne diese Unterstützung in ihrem Fortbestand gefährdet.
Nach derzeitiger Einschätzung der Geschäftsführung ist jedoch zu erwarten, dass die zentralen Planannahmen erreicht werden und von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen ist
e. Chancen
Wesentliche Chancen für die Verbesserung des Planergebnisses und damit die Stärkung des Eigenkapitals sieht die Geschäftsführung im Eintritt folgender Ereignisse:
• |
Qualifikation für den DFB-Pokal bzw. Weiterkommen über die 1. Hauptrunde hinaus |
• |
Verbesserte sportliche Platzierung bis hin zum Aufstieg in die 2. Bundesliga |
• |
Erlöse aus der Transfertätigkeit bzw. Partizipation an Transfers bei Weiterveräußerung |
• |
Über-Plan-Erträge aus der Vermarktung |
• |
Über-Plan-Erträge aus Zuschauereinnahmen |
• |
Weitere Verbesserung der Fanbindung durch die Rückkehr ins Stadion an der Grünwalder Straße |
• |
Fokussierung auf die Marke 1860 und darauf aufbauend eine Steigerung des Fanpotentials und der Attraktivität für Sponsoren und Partner durch eine junge, die Werte der Marke 1860 repräsentierende Mannschaft |
• |
Kostensenkungen in allen Bereichen (v.a. für den Betrieb des Stadions) |
• |
Eine verbesserte Zentralvermarktung durch den DFB |
• |
Weitere Kostensenkungen im NLZ |
5. Bericht der Geschäftsführung über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Im Bericht gemäß § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2019/2020 hat die Geschäftsführung die folgende Schlusserklärung abgegeben:
„Die TSV 1860 KGaA hat nach den Umständen, die der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unternehmens oder der mit diesem verbundenen Unternehmen wurden weder getroffen noch unterlassen.“
München, den 16. Oktober 2020
Marc-Nicolai Pfeifer, Geschäftsführer der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH
Günther Gorenzel-Simonitsch, Geschäftsführer der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH
Bilanz zum 30. Juni 2020
AKTIVA
30.06.2020 | 30.06.2019 | |||
EUR | EUR | EUR | EUR | |
A. ANLAGEVERMÖGEN | ||||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und | 1.530,00 | 3.199,00 | ||
2. Spielerwerte | 15.338,00 | 92.419,00 | ||
16.868,00 | 95.618,00 | |||
II. Sachanlagen | ||||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 4.127.255,00 | 4.515.460,00 | ||
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 184.951,00 | 205.819,00 | ||
4.312.206,00 | 4.721.279,00 | |||
III. Finanzanlagen | ||||
1 Beteiligungen | 110.000,00 | 110.000,00 | ||
2 Sonstige Ausleihungen | 12.360,00 | 14.625,00 | ||
122.360,00 | 124.625,00 | |||
4.451.434,00 | 4.941.522,00 | |||
B. UMLAUFVERMÖGEN | ||||
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 814.679,66 | 1.452.020,72 | ||
2. Forderungen aus Transfer | 2.225.602,86 | 139.375,21 | ||
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 56.522,10 | 128.160,20 | ||
4. Forderungen gegen Gesellschafter | 0,00 | 53.961,50 | ||
5. Sonstige Vermögensgegenstände | 26.935,80 | 20.983,70 | ||
3.123.740,42 | 1.794.501,33 | |||
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 2.552.221,02 | 3.940.116,97 | ||
5.675.961,44 | 5.734.618,30 | |||
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 58.623,93 | 323.822,17 | ||
D. NICHT DURCH VERMÖGENSEINLAGEN GEDECKTE VERLUSTANTEILE DER KOMMANDITISTEN | 20.243.801,24 | 25.597.006,93 | ||
30.429.820,61 | 36.596.969,40 |
PASSIVA
30.06.2020 | 30.06.2019 | |||
EUR | EUR | EUR | EUR | |
A. EIGENKAPITAL | ||||
I. Kommanditkapital | 6.500.000,00 | 6.500.000,00 | ||
II. Kapitalrücklage | 9.105.115,90 | 9.105.115,90 | ||
III. Bilanzverlust | -68.786.459,01 | -68.781.923,00 | ||
IV. Genussrechtskapital | 32.937.541,87 | 27.579.800,17 | ||
-20.243.801,24 | -25.597.006,93 | |||
Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten | 20.243.801,24 | 25.597.006,93 | ||
0,00 | 0,00 | |||
B. RÜCKSTELLUNGEN | ||||
1. Steuerrückstellungen | 36.047,00 | 44.047,00 | ||
2. Sonstige Rückstellungen | 1.871.884,79 | 1.218.452,12 | ||
1.907.931,79 | 1.262.499,12 | |||
C. VERBINDLICHKEITEN | ||||
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 7.186.664,72 | 6.312.488,67 | ||
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 2.975,00 | 26.971,62 | ||
3. Verbindlichkeiten aus Transfer | 1.006.615,45 | 1.053.515,45 | ||
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 14.425.767,34 | 19.146.017,30 | ||
5. Sonstige Verbindlichkeiten | 2.177.473,47 | 2.595.484,16 | ||
davon aus Steuern EUR 840.878,48 (Vorjahr: EUR 437.803,36) | ||||
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 5.236,77 (Vorjahr: EUR 3.398,73) | ||||
24.799.495,98 | 29.134.477,20 | |||
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 3.722.392,84 | 6.199.993,08 | ||
30.429.820,61 | 36.596.969,40 |
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020
1.7.2019-30.6.2020 | 1.7.2018-30.06.2019 | |||
EUR | EUR | EUR | EUR | |
1. Umsatzerlöse | 13.375.042,65 | 10.439.176,86 | ||
2. Sonstige betriebliche Erträge | 239.137,84 | 826.174,91 | ||
Gesamtleistung | 13.614.180,49 | 11.265.351,77 | ||
3. Materialaufwand | ||||
Aufwendungen für bezogene Waren | -346.121,78 | -511.140,09 | ||
4. Personalaufwand | ||||
a) Löhne und Gehälter | -4.417.458,52 | -5.432.720,49 | ||
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -1.414.472,24 | -1.532.483,38 | ||
-5.831.930,76 | -6.965.203,87 | |||
5. Abschreibungen | ||||
a) auf Spielerwerte | -51.248,00 | -55.008,00 | ||
b) auf sonstige immaterielle Vermögensgegenstände | -1.667,00 | -12.500,00 | ||
c) auf Sachanlagen | -471.298,04 | -481.080,24 | ||
-524.213,04 | -548.588,24 | |||
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -6.271.344,37 | -7.539.930,43 | ||
7. Erträge aus Beteiligungen | 56.522,10 | 16.973,29 | ||
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0) | ||||
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 35.942,19 | 32.476,90 | ||
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -719.906,55 | -677.773,32 | ||
davon an verbundene Unternehmen EUR 659.750,04 (Vorjahr: TEUR 660) | ||||
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 13.128,28 | -4.927.833,99 | ||
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0,00 | 0,00 | ||
11. Ergebnis nach Steuern | 13.128,28 | -4.927.833,99 | ||
12. Sonstige Steuern | -39.922,59 | -41.486,59 | ||
13. Ertrag aus der Verlustzuweisung Genussrechtskapital | 22.258,30 | 658.864,82 | ||
14. Jahresfehlbetrag | -4.536,01 | -4.310.455,76 | ||
15. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -68.781.923,00 | -64.471.467,24 | ||
16. Bilanzverlust | -68.786.459,01 | -68.781.923,00 |
Anhang für den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020
1. Grundlagen
Die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA hat ihren Sitz in München und ist dort beim Amtsgericht im Handelsregister Abteilung B unter der Nummer 143565 eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. HGB und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Gliederungsschema des § 266 HGB sowie – den Besonderheiten des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft entsprechend – unverändert unter Berücksichtigung der Vorgaben des DFB. Den Bilanzzahlen zum 30. Juni 2020 wurden die Zahlen zum 30. Juni 2019 gegenübergestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Sie folgt in ihrem Aufbau außerdem den besonderen Vorgaben des DFB. Die Vorjahreszahlen in der Gewinn- und Verlustrechnung betreffen den Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019.
Der vorliegende Jahresabschluss zum 30. Juni 2020 ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze aufgestellt. Aufgrund der Unterbrechung der Saison 2019/2020 vom 9. März bis zum 30. Mai 2020, der Fortsetzung der Saison in Form von Geisterspielen und der Verlängerung der Saison über den 30. Juni 2020 hinaus, so dass die letzten beiden Spieltage im Juli 2020 stattfanden, sind die Zahlen v.a. im Bereich der Gewinn- und Verlustrechnung nur eingeschränkt mit dem Vorjahreszeitraum vergleichbar.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf.
Die Gesellschaft ist zum Stichtag 30. Juni 2020 bilanziell überschuldet; der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beläuft sich zu diesem Zeitpunkt auf TEUR 20.244. Für Darlehensverbindlichkeiten einschließlich aufgelaufener Darlehenszinsen in Höhe von insgesamt TEUR 9.087 liegen Rangrücktritte des Darlehensgebers vor; dabei ist der Darlehensgeber mit seinem Darlehensrückzahlungsanspruch gemäß § 39 Abs. 2 InsO im Rang hinter die in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen zurückgetreten.
Die Gesellschaft verfügt zum 30. Juni 2020 über liquide Mittel in Höhe von TEUR 2.552, plant jedoch für die beiden Folgejahre 2020/2021 und 2021/2022 mit negativen Jahresergebnissen. Auf Basis der aktuellen Liquiditätsplanung und der derzeitigen vertraglichen Regelungen mit Kreditgebern wird die Gesellschaft nach Einschätzung der Geschäftsführung aber bis mindestens zum Ende des Geschäftsjahres 2021/2022 voraussichtlich in der Lage sein, ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt nachzukommen.
Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2020 wurde daher trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Zu dem gleichwohl bestehenden bestandsgefährdenden Risiko, dem die Gesellschaft ausgesetzt ist, verweisen wir auf Abschnitt 4.d. „Finanzrisiko/bestandsgefährdendes Risiko“ des Lageberichts. Insofern besteht eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können, so dass die Gesellschaft möglicherweise nicht in der Lage ist, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf ihre Vermögensgegenstände zu realisieren sowie ihre Schulden zu begleichen.
2.. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Spielerwerte werden linear über die Vertragslaufzeit abgeschrieben. Sofern der zum Bilanzstichtag beizulegende Wert dauerhaft niedriger ist, wird eine außerplanmäßige Abschreibung auf diesen Wert vorgenommen.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit es der Abnutzung unterliegt, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung erfolgt linear nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu EUR 800,00 werden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben und im Anlagengitter als Abgang erfasst.
Bei den Finanzanlagen werden Anteilsrechte mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert und Ausleihungen zum Nennwert angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Bank- und Kassenguthaben sind mit den Nominalwerten aktiviert.
Die Abgrenzungsposten entsprechen den anteiligen Vorleistungen.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Der sich aus temporären Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz ergebende Überhang aktiver latenter Steuern wurde in Ausübung des Ansatzwahlrechtes des § 274 Abs. 1 HGB nicht angesetzt. Latente Steuern auf Verlustvorträge werden aufgrund der Verlustsituation nicht angesetzt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagengitter (Anlage zum Anhang) dargestellt.
Angaben zum Anteilsbesitz 1
Beteiligung | Eigenkapital | Ergebnis | |
in % | in TEUR | in TEUR | |
TSV 1860 Merchandising GmbH, München 1 | 100,0 | 343 | 233 |
1 Werte aus dem letzten vorliegenden Jahresabschluss zum 30. Juni 2019 entnommen
Die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA hat ihre Anteile an der TSV 1860 Merchandising GmbH am 11. Januar 2012 mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Juli 2011 an die H.I. Squared International GmbH, München, veräußert. Im Rahmen der Anteilsübertragung wurde vereinbart, dass die Anteile an der TSV 1860 Merchandising GmbH spätestens nach 20 Jahren wieder an die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA zurückfallen. Aufgrund der vorstehenden Vereinbarung wird die Beteiligung an der TSV 1860 Merchandising GmbH weiterhin bei der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA ausgewiesen. Die Bilanzierung erfolgt als echtes Pensionsgeschäft gem. § 340b HGB.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben TEUR 286 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen TEUR 120 gegenüber Gesellschaftern und TEUR 83 gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dienen bis zu TEUR 1.431 als Sicherheit für bestehende Darlehen.
Guthaben bei Kreditinstituten
Von den Guthaben bei Kreditinstituten dienen TEUR 531 als Sicherheit für bestehende Darlehen.
Eigenkapital
Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 5.098.020 stimmberechtigte auf den Namen lautende Stückaktien und 1.401.980 auf den Namen lautende Stückaktien als Vorzugsaktien, deren Stimmrecht gemäß § 140 Abs. 2 AktG mit Feststellung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2012 aufgelebt ist. Das Kapital verteilt sich wie folgt auf die Kommanditaktionäre der Gesellschaft:
EUR | EUR | ||
TSV München von 1860 e.V., München | Stammaktien | 2.600.000 | |
HAM International Limited, Dubai/VAE | Stammaktien | 2.498.020 | |
Vorzugsaktien | 1.401.980 | ||
3.900.000 | |||
6.500.000 |
Komplementärin ohne Kapitaleinlage ist die TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH, München.
Im Rahmen der Ausgliederung des Geschäftsbetriebs wurde der sich aus der Ausgliederungsbilanz zum 1. Juli 2001 ergebende Unterschiedsbetrag zwischen übernommenem Vermögen und übernommenen Verbindlichkeiten abzüglich des im Rahmen der Ausgliederung als Gezeichnetes Kapital („Kommanditkapital“) ausgewiesenen Betrags von EUR 2.600.000,00 in Höhe von EUR 12.323,10 in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB eingestellt.
Im Rahmen der Kapitalerhöhung vom 5. Juni 2011 wurde der den Nennbetrag der 2.498.020 stimmberechtigten auf den Namen lautenden Stückaktien übersteigende Ausgabebetrag gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in die Kapitalrücklage eingestellt.
Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 26. Oktober 2012 hat die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA ein Genussrecht in Höhe von EUR 5.400.000,00 begeben. Inhaber des Genussrechts ist die HAM International Limited, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate. Aufgrund des Genussrechts partizipiert die HAM International Limited an den jährlichen Gewinnen und Verlusten der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. Im Insolvenzfall ist der Rückzahlungsanspruch der HAM International Limited gegenüber den Ansprüchen gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO nachrangig im Sinne des § 39 Abs. 2 InsO. Das Genussrecht hatte eine ursprüngliche Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017. Die Laufzeit verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn das Genussrecht nicht von einer Partei fristgerecht gekündigt wird. Eine Kündigung des Vertrags kann mit einer Kündigungsfrist von 24 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres erklärt werden. Da bisher keine Kündigung erfolgt ist, kann derzeit eine rechtskräftige Kündigung frühestens zum 31. Dezember 2022 erklärt werden.
Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 20. Dezember 2013 hat die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA ein Genussrecht in Höhe von EUR 8.565.000,00 begeben. Inhaber des Genussrechts ist die HAM International Limited, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate. Aufgrund des Genussrechts partizipiert die HAM International Limited an den jährlichen Gewinnen und Verlusten der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. Im Insolvenzfall ist der Rückzahlungsanspruch der HAM International Limited gegenüber den Ansprüchen gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO nachrangig im Sinne des § 39 Abs. 2 InsO. Das Genussrecht hat eine feste Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018. Danach kann der Vertrag durch die Gesellschaft mit einer Frist von 24 Monaten und durch den Begünstigten mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden. Da bisher keine Kündigung erfolgt ist, kann derzeit eine rechtskräftige Kündigung frühestens zum 31. März 2021 erklärt werden.
Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 18. Dezember 2014 hat die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA ein Genussrecht in Höhe von EUR 6.000.000,00 begeben. Inhaber des Genussrechts ist die HAM International Limited, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate. Aufgrund des Genussrechts partizipiert die HAM International Limited an den jährlichen Gewinnen und Verlusten der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. Im Insolvenzfall ist der Rückzahlungsanspruch der HAM International Limited gegenüber den Ansprüchen gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO nachrangig im Sinne des § 39 Abs. 2 InsO. Das Genussrecht hat eine feste Laufzeit bis zum 31. Dezember 2019. Danach kann der Vertrag durch die Gesellschaft mit einer Frist von 24 Monaten und durch den Begünstigten mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden. Da bisher keine Kündigung erfolgt ist, kann derzeit eine rechtskräftige Kündigung frühestens zum 31. März 2021 erklärt werden.
Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 29. Dezember 2016 hat die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA ein Genussrecht in Höhe von EUR 8.500.000,00 begeben. Inhaber des Genussrechts ist die HAM International Limited, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate. Aufgrund des Genussrechts partizipiert die HAM International Limited an den jährlichen Gewinnen und Verlusten der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. Im Insolvenzfall ist der Rückzahlungsanspruch der HAM International Limited gegenüber den Ansprüchen gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO nachrangig im Sinne des § 39 Abs. 2 InsO. Das Genussrecht hat eine feste Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020. Danach kann der Vertrag durch die Gesellschaft mit einer Frist von 24 Monaten und durch den Begünstigten mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden. Da bisher keine Kündigung erfolgt ist, kann derzeit eine rechtskräftige Kündigung frühestens zum 31. März 2021 erklärt werden.
Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 22. Dezember 2018 hat die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA ein Genussrecht in Höhe von EUR 1.500.000,00 begeben. Inhaber des Genussrechts ist die HAM International Limited, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate. Aufgrund des Genussrechts partizipiert die HAM International Limited an den jährlichen Gewinnen und Verlusten der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. Im Insolvenzfall ist der Rückzahlungsanspruch der HAM International Limited gegenüber den Ansprüchen gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO nachrangig im Sinne des § 39 Abs. 2 InsO. Das Genussrecht hat eine feste Laufzeit bis zum 21. Dezember 2023. Danach kann der Vertrag durch die Gesellschaft mit einer Frist von 24 Monaten und durch den Begünstigten mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden.
Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2019 hat die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA ein Genussrecht in Höhe von EUR 500.000,00 begeben. Inhaber des Genussrechts ist die HAM International Limited, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate. Aufgrund des Genussrechts partizipiert die HAM International Limited an den jährlichen Gewinnen und Verlusten der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. Im Insolvenzfall ist der Rückzahlungsanspruch der HAM International Limited gegenüber den Ansprüchen gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO nachrangig im Sinne des § 39 Abs. 2 InsO. Das Genussrecht hat eine feste Laufzeit bis zum 2. Juli 2024. Danach kann der Vertrag durch die Gesellschaft mit einer Frist von 24 Monaten und durch den Begünstigten mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden.
Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 18. Dezember 2019 hat die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA zwei Genussrechte in Höhe von EUR 1.033.000,00 und EUR 3.847.000,00 begeben. Inhaber der Genussrechte ist die HAM International Limited, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate. Aufgrund der Genussrechte partizipiert die HAM International Limited an den jährlichen Gewinnen und Verlusten der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. Im Insolvenzfall ist der Rückzahlungsanspruch der HAM International Limited gegenüber den Ansprüchen gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO nachrangig im Sinne des § 39 Abs. 2 InsO. Die Genussrechte haben eine feste Laufzeit bis zum 17. Dezember 2024. Danach kann der Vertrag durch die Gesellschaft mit einer Frist von 24 Monaten und durch den Begünstigten mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden.
Die Genussrechte erfüllen die Voraussetzungen der Stellungnahme des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer HFA 1/1994 für einen Ausweis als bilanzielles Eigenkapital.
Kündigungen der o.g. Genussrechte sind bis dato nicht erfolgt.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Beiträge zur Berufsgenossenschaft (TEUR 415), ausstehende Rechnungen (TEUR 1.015) und Verpflichtungen zur Rückerstattung von Tickets für die ausgetragenen Geisterspiele (TEUR 265) gebildet.
Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten
Davon mit einer Restlaufzeit | ||||
30.06.2020 | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre | |
TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 7.187 | 1.293 | 5.894 | 0 |
Verbindlichkeiten aus Transfer | 1.007 | 0 | 1.007 | 0 |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 3 | 3 | 0 | 0 |
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 14.426 | 0 | 14.426 | 0 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 2.177 | 1.177 | 1.000 | 0 |
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten | 3.722 | 671 | 933 | 2.118 |
Gesamt | 28.522 | 3.144 | 23.260 | 2.118 |
Davon mit einer Restlaufzeit | ||||
30.06.2019 | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre | |
TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 6.312 | 718 | 5.594 | 0 |
Verbindlichkeiten aus Transfer | 1.053 | 47 | 1.006 | 0 |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 27 | 27 | 0 | 0 |
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 19.146 | 0 | 19.146 | 0 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 2.596 | 596 | 2.000 | 0 |
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten | 6.200 | 2.916 | 969 | 2.315 |
Gesamt | 35.334 | 4.304 | 28.715 | 2.315 |
Von den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen TEUR 17 gegenüber Gesellschaftern und TEUR 1 gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen insbesondere verzinsliche Darlehen sowie die aufgelaufenen Zinsen für diese Darlehen in Höhe von insgesamt TEUR 12.724. Des Weiteren sind unverzinsliche Darlehen in Höhe von TEUR 911 enthalten. Für die Gesellschafterdarlehen nebst Zinsen bestehen in Höhe von TEUR 9.087 Rangrücktritte gemäß § 39 Abs. 2 InsO.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet insbesondere das im Voraus erhaltene Nutzungsentgelt für das Jugendleistungszentrum sowie im Voraus erhaltene Vertragsabschlüsse.
4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
1.7.2019 – 30.06.2020 | 1.7.2018 – 30.06.2019 | |
TEUR | TEUR | |
Spielbetrieb | 3.179 | 3.531 |
Werbung | 4.651 | 3.885 |
Mediale Verwertung | 798 | 948 |
Transfer & Ausbildungsentschädigung | 3.448 | 614 |
Sonstige | 1.299 | 1.461 |
13.375 | 10.439 |
5. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA hat zum 30. Juni 2020 sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 5.514, von denen TEUR 796 innerhalb eines Jahres sowie weitere TEUR 752 innerhalb von zwei bis fünf Jahren fällig sind. Im Wesentlichen betreffen diese Verpflichtungen folgenden Sachverhalt:
• |
Für das Erbbaurecht an der Grünwalder Straße sind jährliche Erbpachtzinsen zu entrichten. |
Anzahl der Mitarbeiter
Im Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 waren im Durchschnitt beschäftigt:
Lizenzmannschaft (Lizenzspieler, Funktionsteam) | 43 |
Bezahlter Amateurfußball | 26 |
Bezahlter Jugendfußball | 25 |
Verwaltung | 17 |
Geringfügig Beschäftigte | 28 |
139 |
Persönlich haftende Gesellschafterin
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH, München. Das Stammkapital der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH beträgt TEUR 25 und ist voll eingezahlt.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung obliegt der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH, München, als Komplementärin der Gesellschaft. Geschäftsführer der Komplementärin waren bzw. sind:
Michael Scharold, Kaufmännischer Geschäftsführer, Bad Endorf (bis 30. Juni 2020) |
|
Marc-Nicolai Pfeifer, Kaufmännischer Geschäftsführer, Fellbach (seit 1. Juli 2020) |
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Günther Gorenzel-Simonitsch, Sportlicher Geschäftsführer, München (seit 12. Februar 2019) |
Aufsichtsrat
Dem Aufsichtsrat der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA gehörten bzw. gehören folgende Mitglieder an:
Athanasios Stimoniaris, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der MAN SE und des MAN SE- Betriebsrats sowie des Gesamtbetriebsrats der MAN Truck & Bus AG (Vorsitzender) |
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Karl-Christian Bay, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer (stellvertretender Vorsitzender) |
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Yahya Abdullah Mohammad Ismaik, Operativer Leiter |
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Thomas Heigl, Vorstand der Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G. |
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Andrew Livingston, Legal Director Marya Group |
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Sebastian Seeböck, Leitung Kundendienst & Innendienst Coffeeteam GmbH |
Vergütung der Geschäftsführung und der Aufsichtsräte
Die Geschäftsführer beziehen eine Vergütung über die TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH. Auf die Angabe der Geschäftsführungsbezüge wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten keine Vergütung von der Gesellschaft.
Konzernabschluss
Die Gesellschaft erstellt keinen Konzernabschluss, da sie gemäß § 293 HGB (Größenabhängige Befreiung) hierzu nicht verpflichtet ist.
6. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Der TSV 1860 München schloss die Saison 2019/2020 mit 58 Punkten auf Tabellenplatz 8 ab. Da neben der sportlichen Qualifikation auch die Lizenzierungsbedingungen für die 3. Liga erfüllt werden konnten, spielt der TSV 1860 München auch in der Saison 20/21 in der 3. Liga.
Für die aktuelle Saison konnten ca. 10.200 Dauerkarten verkauft werden.
Da der FC Memmingen auf die Ausrichtung des Toto-Pokal Halbfinals verzichtet, steht der TSV 1860 kampflos im Finale des Toto-Pokals, welches gewonnen werden konnte. Im DFB-Pokal schied man in der ersten Runde gegen Eintracht Frankfurt aus.
Im August 2020 konnte das Engagement mit dem Hauptsponsor „die Bayerische“ für die aktuelle und die nächste Saison um jeweils EUR 1,0 Mio. erhöht werden.
Am 1. Oktober 2020 konnte der Vertrag mit Trainer Michael Köllner bis Juni 2023 verlängert werden.
Weitere wesentliche Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Abschlussstichtag nicht eingetreten.
München, den 16. Oktober 2020
Marc-Nicolai Pfeifer, Geschäftsführer der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH
Günther Gorenzel-Simonitsch, Geschäftsführer der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH
Anlagengitter zum 30. Juni 2020
Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
1.7.2019 | Zugänge | Umbuchungen | Abgänge | 30.6.2020 | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 102.580,00 | 0,00 | 0,00 | -10.880,00 | 91.700,00 |
2. Spielerwerte | 168.400,00 | 0,00 | 0,00 | -40.000,00 | 128.400,00 |
270.980,00 | 0,00 | 0,00 | -50.880,00 | 220.100,00 | |
II. Sachanlagen | |||||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 10.557.382,31 | 6.414,76 | 0,00 | -7.226,60 | 10.556.570,47 |
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.066.742,53 | 55.816,28 | 0,00 | -7.503,36 | 1.115.055,45 |
11.624.124,84 | 62.231,04 | 0,00 | -14.729,96 | 11.671.625,92 | |
III. Finanzanlagen | |||||
1. Beteiligungen | 110.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 110.000,00 |
2. Sonstige Ausleihungen | 14.625,00 | 0,00 | 0,00 | -2.265,00 | 12.360,00 |
124.625,00 | 0,00 | 0,00 | -2.265,00 | 122.360,00 | |
12.019.729,84 | 62.231,04 | 0,00 | -67.874,96 | 12.014.085,92 |
Kumulierte Abschreibungen | ||||
1.7.2019 | Abschreibung des Geschäftsjahres | Abgänge | 30.6.2020 | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 99.381,00 | 1.667,00 | -10.878,00 | 90.170,00 |
2. Spielerwerte | 75.981,00 | 51.248,00 | -14.167,00 | 113.062,00 |
175.362,00 | 52.915,00 | -25.045,00 | 203.232,00 | |
II. Sachanlagen | ||||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 6.041.922,31 | 394.618,76 | -7.225,60 | 6.429.315,47 |
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 860.923,53 | 76.679,28 | -7.498,36 | 930.104,45 |
6.902.845,84 | 471.298,04 | -14.723,96 | 7.359.419,92 | |
III. Finanzanlagen | ||||
1. Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
2. Sonstige Ausleihungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
7.078.207,84 | 524.213,04 | -39.768,96 | 7.562.651,92 |
Buchwerte | ||
30.6.2020 | 30.6.2019 | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.530,00 | 3.199,00 |
2. Spielerwerte | 15.338,00 | 92.419,00 |
16.868,00 | 95.618,00 | |
II. Sachanlagen | ||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 4.127.255,00 | 4.515.460,00 |
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 184.951,00 | 205.819,00 |
4.312.206,00 | 4.721.279,00 | |
III. Finanzanlagen | ||
1. Beteiligungen | 110.000,00 | 110.000,00 |
2. Sonstige Ausleihungen | 12.360,00 | 14.625,00 |
122.360,00 | 124.625,00 | |
4.451.434,00 | 4.941.522,00 |
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA, München
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA, München, – bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 und |
• |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Wir verweisen auf die Angabe in Abschnitt 1. „Grundlagen“ im Anhang sowie die Angaben in Abschnitt 4.d. „Finanzrisiko/bestandsgefährdendes Risiko“ des Lageberichts, in denen der gesetzliche Vertreter beschrieben hat, dass es für den Fortbestand des Unternehmens unerlässlich ist, dass die Gesellschaft sportlich und wirtschaftlich leistungsfähig bleibt und sich gemäß der zugrunde gelegten Liquiditätsplanung und der Planwerte während der laufenden Spielzeit und der Spielzeit 2021/2022 unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie entwickelt. Sollte sich die Liquidität des Unternehmens zum Beispiel aufgrund weiterer nicht eingeplanter Einschränkungen aus der Corona-Pandemie und/oder des Verfehlens von sportlichen und/oder leistungswirtschaftlichen Zielen nicht wie geplant entwickeln und die geplanten Zahlungszuflüsse nicht oder nur teilweise erreicht werden, ist die Gesellschaft auf externe finanzielle Unterstützung der Gesellschafter oder von Dritten angewiesen und wäre ohne diese Unterstützung in ihrem Fortbestand gefährdet. Wie in Abschnitt 1. „Grundlagen“ im Anhang sowie in Abschnitt 4.d. „Finanzrisiko/bestandsgefährdendes Risiko“ des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 16. Oktober 2020
Warth & Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Stephan Mauermeier, Wirtschaftsprüfer
Florian Wenger, Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrats
Report of the Supervisory Board
der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis 30.06.2020 | of TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA for the Financial Year from 1 July 2019 to 30 June 2020 |
Der Aufsichtsrat übernahm im Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis 30.06.2020 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben. Hierbei forderte er eingehende Informationen über die Lage und Entwicklung des Unternehmens, die Grundsätze der Geschäftspolitik und die wesentlichen Geschäftsvorfälle. | In the financial year from 1 July 2019 to 30 June 2020 the supervisory board fulfilled the functions assigned to it by law and the articles of association and asked for detailed information about the situation and development of the company, the principles of its business policy, and the essential business transactions. |
Darüber hinaus wurden regelmäßig detaillierte schriftliche und mündliche Berichte des Geschäftsführers der persönlich haftenden Gesellschafterin angefordert, um eine umfassende Information jederzeit zu gewährleisten. | Furthermore, the supervisory board has regularly requested detailed written and oral reports of the managing director of the general partner, in order to assure being comprehensively informed at all times. |
Der Jahresabschluss der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA zum 30.06.2020, der Lagebericht sowie der Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin über den Vortrag des Jahresfehlbetrages sind in der Sitzung am 27. Oktober 2020 geprüft worden. Der Jahresabschluss und der Bericht über die Lage der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA sind im Auftrag des Aufsichtsrats von der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Aufsichtsrat hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwände erhoben. Er hat den Jahresabschluss gebilligt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin über den Vortrag des Jahresfehlbetrages auf neue Rechnung an. | The annual financial statements of TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA as of 30 June 2020, the management report as well as the proposal of the general partner about the net loss recorded in the financial year were reviewed by the supervisory board in its meeting on 27 October 2020. The annual financial statements and the management report of TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA were audited based on the instruction of the supervisory board by Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Munich, and an unqualified audit opinion was issued. After final review of the annual financial statements, the supervisory board did not raise any objections. The annual financial statements were approved by the supervisory board. It supports the proposal of the general partner that the net loss recorded in the financial year should be carried forward. |
27. Oktober 2020
Athanasios Stimoniaris, Aufsichtsratsvorsitzender / Chairman of the Supervisory Board
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 6. November 2019 festgestellt.
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