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TSV München von 1860 GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien

geralt (CC0), Pixabay
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TSV München von 1860 GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021

Lagebericht für den Zeitraum 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021

1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen

a. Allgemeines

Die TSV München von 1860 GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (TSV München 1860) wurde zur Unterhaltung des Spielbetriebs der professionellen Fußballmannschaften des TSV München von 1860 e.V. sowie der damit verbundenen wirtschaftlichen Aktivitäten gegründet.

Die Geschäftstätigkeit umfasst den Spielbetrieb der professionellen Fußball-Profimannschaft (3. Liga), der U21-Mannschaft (Bayernliga Süd) sowie der U19-Mannschaft (A-Junioren-Bayernliga). Die Mannschaften unterhalb der U19 sind dem Gesellschafter TSV München von 1860 e.V. angegliedert, mit dem hinsichtlich des Nachwuchsleistungszentrums (NLZ) eine Kooperation besteht. Das Nachwuchsleistungszentrum sowie das Trainingsgelände und die Verwaltung befinden sich auf dem Erbpachtgelände Grünwalder Straße 114 in München.

Die Heimspiele der Profimannschaft fanden in der Saison 2020/​2021 im Städtischen Stadion an der Grünwalder Straße statt, das hierzu mietweise von der Stadt München überlassen wurde. Die Vermarktungsrechte innerhalb des Stadions können im Wesentlichen vom TSV München 1860 ausgeübt werden. Die Cateringrechte im Stadion an der Grünwalder Straße liegen bei der Vermieterin. Das Merchandising der Profimannschaft obliegt der TSV 1860 Merchandising GmbH, für die dem TSV München 1860 ein Teilgewinnbezugsrecht zusteht, Mitgliedsbeiträge kommen dem Verein zu Gute, der von diesen zu einem großen Teil den Betrieb des NLZ bis zur U17 finanziert.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Stichtag 30. Juni 2021 insgesamt 6,5 Mio. Euro und ist eingeteilt in 5.098.020 auf den Namen lautende Stückaktien und 1.401.980 auf den Namen lautende Stückaktien als Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Mit Feststellung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2012 sind bei den Vorzugsaktien die Stimmrechte gemäß § 140 Absatz 2 AktG aufgelebt.

Gesellschafter des TSV München 1860 sind die HAM International Limited, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, sowie der TSV München von 1860 e.V., München.

Komplementärin und alleinberechtigte Geschäftsführerin ist die TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH, München, vertreten durch ihre Geschäftsführer.

b. Entwicklung der Branche und Gesamtwirtschaft

In Europa wird nach der Corona-Pandemie mit einer schnelleren Erholung als zunächst geschätzt gerechnet. So soll die Wirtschaft in 2021 um ca. 4,8 % und im Jahr 2022 um ca. 4,5 % wachsen. Das reale BIP soll in Europa bereits im Schlussquartal 2021 wieder auf das Vorkrisenniveau zurückfinden und somit bereits ein Quartal früher als erwartet. Diese Beschleunigung konnte durch eine schnellere Öffnung der Volkswirtschaften durch eine wirksame Eindämmungsstrategie und fortschreitenden Impfungen erzielt werden1 . Die Öffnungen machen sich v.a. im Dienstleistungssektor positiv bemerkbar und auch der private Konsum scheint wieder stärker anzuziehen, der neben Investitionen zu den wichtigsten Wachstumsmotoren zählt.

Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war nach Berechnungen des statistischen Bundesamtes im Jahresdurchschnitt 2020 um 5,0 % niedriger als im Vorjahr. Die kräftige Erholung der gesamtwirtschaftlichen Produktion nach der ersten Coronawelle im vergangenen Jahr hat im Winterhalbjahr 2020/​2021 ein jähes Ende gefunden. Die erneute Coronawelle belastete ab Oktober 2020 insbesondere die konsumnahen Dienstleister, die ihre Geschäftstätigkeit erneut herunterfahren mussten.

Das ifo Institut erwartet für das Jahr 2021 einen Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 2,5 %. Wie auch in Europa stützt sich die Erwartung eines Aufschwungs in Deutschland auf das sich verlangsamende Infektionsgeschehen und dem Impffortschritt gegen Covid-19. Dies steht im Einklang mit weiteren Lockerungen und der Zunahme der Mobilität der Menschen.

Allerdings ist die Konjunktur in Deutschland derzeit gespalten. Obwohl die Auftragseingänge beinahe ununterbrochen gestiegen und die Auftragsbücher so voll wie selten zuvor sind, standen Lieferengpässe bei wichtigen industriellen Vorprodukten einer Ausweitung der Produktion im Wege. Diese Engpässe dürften eine unmittelbare Folge der Coronakrise sein. So kam es seit Ausbruch der Pandemie zu einer weltweiten Verschiebung des Konsums weg von Dienstleistungen und hin zu Waren und dort zu bestimmten Warengruppen, etwa langlebigen Konsumgütern, elektronischen Artikeln, sowie speziellen medizinischen Produkten. Die prognostizierte Erholung steht allerdings unter der Prämisse, dass die bestehenden wirtschaftlichen Beschränkungen bis zum Jahresende aufgehoben werden können und einer vollständigen konjunkturellen Erholung im Handel und im kontaktintensiven Dienstleistungssektor nichts mehr im Wege steht.

Im kommenden Jahr wird die Erholung von der Coronakrise voraussichtlich weitgehend abgeschlossen sein. Der gesamtwirtschaftliche Auslastungsgrad dürfte seinem langjährigen Mittelwert entsprechen, und die vierteljährlichen Zuwachsraten werden sich allmählich wieder normalisieren. Für das Jahr 2022 rechnet das ifo Institut mit einem positiven Wachstum von 5,1 %.

Das gegenwärtige finanzpolitische Umfeld ist von umfangreichen staatlichen Maßnahmen geprägt, die die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie eindämmen sollen. In der Folge wird der öffentliche Haushalt im laufenden Jahr abermals mit einem deutlichen Minus von gut 160 Mrd. Euro abschließen. Im kommenden Jahr wird das Defizit dann vor allem als Folge der kräftigen Erholung auf gut 50 Mrd. Euro zurückgeführt. Im Jahr 2023 dürfte der Staatshaushalt dann erstmals wieder ausgeglichen sein.

Die Prognose hängt insgesamt stark vom weiteren Pandemieverlauf, dem Impffortschritt sowie den Auswirkungen der Wiederöffnung vieler Unternehmen auf die wirtschaftliche Aktivität ab. Abwärtsrisken bestehen zudem im Zusammenhang mit den unterstellten Auswirkungen der Engpässe bei der Lieferung von Vorprodukten. Es wird angenommen, dass sich die Engpässe bis zum Jahresende allmählich auflösen.

1 Sommerprognose EU Kommission

Würden sie sich jedoch weiter zuspitzen und länger anhalten, wären die damit verbundenen Produktionseinbußen größer, und es bestünde die Gefahr, dass das Verarbeitende Gewerbe in einen Abschwung einmündet und sich damit die konjunkturelle Erholung der deutschen Wirtschaft weiter verlangsamt.2

Die Spielzeit 2020/​2021 war die 58. Saison seit Einführung der Bundesliga. Dabei steht der deutsche Vereinsfußball im internationalen Vergleich weiterhin mit vorne und belegt in der Fünfjahreswertung der UEFA aktuell den vierten Platz hinter Spanien, England und Italien.

Neben der Bundesliga und der 2. Bundesliga hat sich der deutsche Fußball mittlerweile immer weiter professionalisiert, was sich nicht zuletzt in der mehr als 10-jährigen eingleisigen 3. Liga widerspiegelt. Selbst in den Regionalligen spielen viele Vereine mit professionellen Strukturen wie z.B. die Traditionsvereine Kickers Offenbach, Energie Cottbus, Rot-Weiß Essen oder Alemannia Aachen.

Nachdem in der Saison 2018/​2019 zum ersten Mal mehr als drei Millionen Zuschauer die Spiele der 3. Liga besuchten und der Zuschauerschnitt somit mit 8.132 auch erstmals über 8.000 Zuschauern lag, war die Saison 2019/​2020 lange auf Rekordkurs, konnte aber durch die ab März infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie stattfindenden Spiele mit kompletten Zuschauerausschluss nicht an die Zahlen der Vorsaison anknüpfen. Letztlich besuchten dennoch 2,35 Millionen Zuschauer die bis März stattgefundenen Spiele; dies entsprach einem Schnitt von 8.699 Zuschauer pro Spiel. Durch den fast die gesamte Saison 2020/​2021 andauernden Vollausschluss von Zuschauern war nur ein Zuschauerzuspruch in nicht nennenswertem Umfang möglich.

Der Wettbewerb um den Aufstieg in eine der beiden Bundesligen wird immer intensiver, gleichzeitig steigen aber auch Attraktivität und Vermarktungsmöglichkeiten insbesondere der 3. Liga. Insgesamt stellt die 3. Liga für die Vereine aufgrund des großen Abstands in der Vermarktung zur 2. Bundesliga aber eine wirtschaftliche Herausforderung dar. Diese wird durch den möglichen weiteren Zuschauerausschluss noch relevanter, da der prozentuale Anteil der Zuschauereinnahmen an den Gesamtumsätzen bei den Clubs der 3. Liga deutlich höher ist.

c. Sportliche Entwicklung

Der TSV München 1860 startete seine 3. Saison in der 3. Liga mit der im Gros zusammengebliebenen Mannschaft des Vorjahres um den Cheftrainer Michael Köllner. Mit Richard Neudecker, Stephan Salger, Tim Linsbichler, Martin Pusic und Erik Tallig sowie einigen Spielern aus der U19 (wie z.B. Johann Diayo, Marco Mannhardt oder Lorenz Knöferl) konnte die Mannschaft zusätzlich soweit verstärkt werden, um eine wettbewerbsfähige Mannschaft für die 3. Liga zu stellen. Darüber hinaus wurde der Vertrag mit Sascha Mölders um eine weitere Saison verlängert. Mit dieser wettbewerbsfähigen Mannschaft wollte die Geschäftsführung einen Platz im gesicherten Mittelfeld in der 3. Liga erreichen.

Bis zur Winterpause nach dem 17. Spieltag sammelte der TSV München 186027 Punkte und befand sich zu diesem Zeitpunkt auf Platz 3 und somit besser als das angestrebte Ziel. In der Winterpause wurde der Kader durch die Spieler Merveille Biankadi und Keanu Staude zusätzlich verstärkt. Der Vertrag mit Martin Pusic wurde hingegen aufgelöst.

2 Konjunkturprognose ifo Institut 2021 und 2022

Nach dem 38. Spieltag lag der TSV München 1860 mit 66 Punkten auf Platz 4 der Tabelle und qualifizierte sich somit für den DFB-Pokal in der Saison 2021 /​2022. Der 3. Platz und die damit verbundene Teilnahme an den Relegationsspielen zur 2. Bundesliga wurde erst durch eine Niederlage beim direkten Konkurrenten FC Ingolstadt verpasst. Der TSV München 1860 erzielte mit 69 Toren die meisten aller Clubs der 3. Liga und hatte auch die beste Tordifferenz. Im Toto-Pokal schied der TSV München 1860 im Viertelfinale aus. Sascha Mölders wurde mit 22 Toren Torschützenkönig der 3. Liga und zum Spieler der Saison gewählt. Michael Köllner erhielt die Auszeichnung als Trainer der Saison.

Die U21 belegte zum Zeitpunkt des Abbruchs der Saison 19/​21 in der Bayernliga Süd Platz 6 mit 40 Punkten. Das U19-Team erreichte nach dem Abbruch der Saison 20/​21 nach 5 Spieltagen Platz 2 in der A-Junioren Bayernliga. Damit wurde die angestrebte Rückkehr in die A-Junioren Bundesliga verfehlt.

Die Saison 2020/​2021 kann daher aus sportlicher Sicht im Hinblick auf den Profibereich als sehr erfolgreich bewertet werden. Der Verein konnte durch eine professionelle Außendarstellung und eine die Werte des TSV München 1860 verkörpernde Mannschaft eine Vielzahl an Sympathien für sich gewinnen und auch die Attraktivität für Partner und Sponsoren erhöhen. Dies drückte sich insbesondere durch eine hohe Anzahl von Live-Übertragungen im Free-TV aus.

d. Darstellung des Geschäftsverlaufs

Für den TSV München 1860 ist die Gesamtleistung der wesentliche finanzielle Leistungsindikator, der als Steuerungsgröße der Geschäftsführung dient.

Die Aufwandsseite eines Fußballklubs ist aufgrund der Fristigkeit von Verträgen bereits vor einer Spielzeit weitestgehend bestimmt. So sind insbesondere die fixen Personalkosten im Profibereich durch den Abschluss von Verträgen, die in der Regel mindestens bis zum Ende der Spielzeit Gültigkeit haben, sowie die weiterhin bedeutenden Spielbetriebskosten (u.a. für Stadionnutzung) bereits frühzeitig festgelegt. Signifikante Veränderungen während einer Spielzeit ergeben sich im Wesentlichen aus Transferaktivitäten im Winter.

Für den Geschäftsverlauf ganz entscheidend sind daher der sportliche Erfolg sowie der hierdurch beeinflusste Zuspruch von Zuschauern und Sponsoren. Auch in der 3. Saison in der 3. Liga konnte die positive Grundstimmung trotz der Fortdauer der Corona-Pandemie ausgebaut werden. Für die Saison 2020/​2021 konnten trotz der Unsicherheit der Auswirkungen der Corona Pandemie und des daraus resultierenden drohenden Zuschauerausschlusses ca. 10.100 Dauerkarten verkauft werden. Hiervon wählten ca. 6.800 Dauerkartenkunden die „Herz“-Variante und verzichteten somit auf einen eventuellen Rückerstattungsanspruch, falls die Zulassung von Zuschauern nicht genehmigt wird. Durch diese unglaubliche Unterstützung seiner Fans konnte der TSV München 1860 Einnahmen in Höhe von EUR 1,7 Mio. erzielen und auf diese Weise einen großen Anteil der wegbrechenden Zuschauereinnahmen kompensieren. Der TSV München 1860 war nach unserem Kenntnisstand der einzige Club der drei Profiligen, bei dem zu keinem seiner Heimspiele Zuschauer zugelassen waren. Zusätzlich konnte der TSV München 1860 durch den Verkauf des 12. Mann Tickets Einnahmen in Höhe von EUR 0,1 Mio. generieren. Somit ist der Zuspruch seitens der Fans für den TSV München 1860 weiterhin ungebrochen. Durch die Durchführung des Spielbetriebs in der Form von Geisterspielen konnte der TSV München 1860 aus allen Heimspielen keine unmittelbaren Zuschauereinnahmen generieren Durch die große Unterstützung seiner Fans, die mit einer überwältigenden Mehrheit auf die Rückerstattung ihrer Dauerkarten verzichteten und im großen Umfang Tickets für die Geisterspiele kauften, konnten die Einnahmenverluste in Grenzen gehalten werden.

Aus der Zentralvermarktung der 3. Liga konnte der TSV München 1860 in der Spielzeit 2020/​2021 Erträge i.H.v. EUR 1,3 Mio. generieren. Die Zentralvermarktung umfasst neben der TV-Vermarktung der 3. Liga und des DFB-Pokals auch den einheitlichen Ärmelsponsor sowie den einheitlichen Spielball. Ein Grund ist hier auch die Verlängerung der Saison 2019/​2020 bis in den Juli 2020.

Die Zusammenarbeit mit den wesentlichen Werbepartnern konnte auch in der Saison 2020/​2021 fortgeführt bzw. sogar ausgeweitet und zusätzlich neue Partner gewonnen werden. Der Agenturvertrag mit der Infront Germany GmbH, einer international tätigen Sportvermarktungsagentur, war auch weiter gültig. Durch die besseren Vermarktungsmöglichkeiten aufgrund der noch höheren Attraktivität der 3. Liga sowie der positiven Gesamtentwicklung des TSV München 1860 konnten im Bereich der Werbeerlöse, trotz des Ausschlusses von Zuschauern und damit auch von Business Seat Kunden, signifikante Steigerungen bei den Erlösen erzielt werden.

Nachdem der Geschäftsverlauf der Saison 2019/​2020 insgesamt im Wesentlichen durch die erzielten Transfererlöse aus den Beteiligungen an Erlösen aus den Verkäufen der Spieler Weigl, Pongracic und Uduokhai i.H.v. EUR 3,4 Mio. geprägt war, konnte der TSV München 1860 in der Saison 2020/​2021 lediglich Erlöse i.H.v. EUR 0,6 Mio. erzielen. Durch diese Einmaleffekte konnten die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie, wenn auch in geringerem Umfang zusätzlich zu den verkauften Dauerkarten abgeschwächt werden.

Neben dem Rückgang der o.g. Erlöse erhöhten sich auch v.a. im Bereich des Personalaufwands für den Spielbetrieb die Kosten deutlich, da neben der Verlängerung der Saison 2019/​2020 auch keine Inanspruchnahme von Kurzarbeit möglich war und gezielt in den Kader investiert wurde. Korrespondierend zu den gesunkenen Erlösen aus dem Spielbetrieb konnten auch die Kosten aus dem Spielbetrieb und für Werbung deutlich reduziert werden. Im außersportlichen Bereich konnten noch einige zusätzliche Kostensenkungen erzielt werden; im Vergleich zur Vorsaison stiegen die Personalkosten in Summe um ca. 13 %.

Das Geschäftsjahr 2020/​2021 schließt insgesamt mit einem Jahresfehlbetrag von ca. EUR -1,6 Mio. ab. Dem gegenüber steht ein im Februar 2021 prognostizierter Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR – 2,7 Mio. Somit liegt der Jahresfehlbetrag i.W. infolge von zusätzlich erzielten Transfererlösen (EUR 0,3 Mio.), nicht geplanten sonstigen Erlösen (+EUR 0,4 Mio.), über Plan liegenden Vermarktungserlösen (+EUR 0,3 Mio.) um ca. EUR 1,1 Mio. deutlich über der Prognose. Zusätzlich konnten durch Kosteneinsparungen im Spielbetrieb (-EUR 0,3 Mio.) die zusätzlichen Personalaufwendungen im Spielbetrieb (EUR 0,1 Mio.) kompensiert werden.

Das Geschäftsjahr 2020/​2021 war somit im Wesentlichen durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die rückläufigen Transfererlöse geprägt. Zusammenfassend ist das Geschäftsjahr 2020/​2021 insgesamt positiv zu bewerten, da die drohenden Verluste trotz der Auswirkungen der Corona Pandemie durch die große Unterstützung der Fans durch den Verzicht auf Rückzahlung der Dauerkarten und Kosteneinsparungen infolge der Geisterspiele in Grenzen gehalten werden konnten. Der im Lagebericht des Vorjahrs prognostizierte deutliche Rückgang der Gesamtleistung ist speziell durch die länger als geplant dauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie eingetreten.

e. Nachwuchsarbeit und Talentförderung

Analog zum Bereich Forschung und Entwicklung sind im bezahlten Fußball die Nachwuchsarbeit und Talentförderung der Jugendfußballer zu sehen. Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung von jungen Fußballspielern versteht der TSV München 1860 insbesondere die Talentsichtung und die Trainingsmodule in den Jugendmannschaften bis einschließlich der U15-Mannschaften. Die Entwicklung von Fußballspielern beginnt mit der Aufnahme in den Leistungsbereich im Sinne von Anhang V der Lizenzierungsordnung der DFL.

Die überdurchschnittlich erfolgreiche Arbeit in den Jugend- und Amateurbereichen zeigte sich bislang besonders deutlich darin, dass die Mannschaften des Leistungsbereichs (U19 und U17) in der national jeweils höchsten Spielklasse spielten. Nach dem Abstieg beider Mannschaften aus der höchsten Spielklasse in der Saison 2016/​2017 konnte mit der U17 der Wiederaufstieg in der Saison 2019/​2020 erreicht werden und in der Saison 2020/​2021 die Klasse gehalten werden, während die U19 das Ziel Aufstieg durch den Saisonabbruch verfehlte. Die unverändert hohe Qualität der Jugendarbeit beim TSV München 1860 konnte durch die wiederholte Auszeichnung des Jugendleistungszentrums mit der Kategorie 2, was den Anforderungen eines Vereins in der Bundesliga entspricht, belegt werden.

Der schwierige Übergang für junge Fußballspieler vom Jugend- und Amateurbereich in den Profi-Fußball wurde beim TSV München 1860 in den vergangenen Spielzeiten ebenfalls sehr erfolgreich praktiziert. Konkretisiert wurde der Erfolg der Arbeit durch die Einsätze selbst ausgebildeter Spieler in der Profi-Mannschaft sowie die Erlöse, die aus Transfers dieser Spieler und aus Ausbildungsentschädigungen erzielt werden konnten.

Die Ausbildung junger Spieler ist allerdings auch mit einem großen Kostenapparat verbunden. Allein für den Unterhalt der U21 und der U19 wendet der TSV München 1860 in der Saison 2020/​2021 einen mittleren sechsstelligen Betrag auf. Die Aufwendungen für die Verwaltung des NLZ werden für die Zeit der Zugehörigkeit des TSV München 1860 zur 3. Liga vom Verein getragen.

2. Darstellung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft im Berichtszeitraum

a. Vermögenslage

Bereinigt um den Eigenkapitalfehlbetrag von EUR 22,7 Mio. beträgt das Aktivvermögen der Gesellschaft rd. EUR 13,6 Mio. Gegenüber dem Vorjahr (EUR 10,2 Mio.) entspricht dies einem Anstieg um 33,3 %. Die langfristigen Aktiva haben sich infolge der geringen Investitionen in den letzten beiden Spielzeiten in Summe um 8,4 % reduziert; dies beruht im Wesentlichen auf den Abschreibungen des Geschäftsjahres. Den wesentlichen Anteil an dem Anstieg des Aktivvermögens haben die liquiden Mittel in Höhe von EUR 8,2 Mio. (Vorjahr: EUR 2,6 Mio.). Diese Entwicklung ist im Wesentlichen begründet durch den frühzeitigen Verkauf von Dauerkarten, der durch die Verlängerung der Saison 2019/​2020 bis in den Juli 2020 und der Unsicherheiten hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Pandemie im Vorjahr nicht möglich war. Gegenläufig reduzierten sich die Forderungen aus Transfers auf EUR 0,4 Mio. (Vorjahr: EUR 2,2 Mio.).

Die wesentlichen Aktivposten zum 30. Juni 2021 betreffen die Gebäude auf dem Erbpachtgrundstück am Trainingsgelände Grünwalder Straße (Buchwert EUR 3,8 Mio.) und den Bestand an liquiden Mitteln (EUR 8,2 Mio.).

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag erhöhte sich von EUR 20,2 Mio. im Vorjahr auf EUR 22,7 Mio. Dieser Anstieg ist vollumfänglich auf den Jahresfehlbetrag der Saison 2020/​2021 zurückzuführen.

Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haben sich um rd. EUR 3,7 Mio. gegenüber dem Vorjahresstichtag erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (EUR 0,7 Mio.) und der sonstigen Verbindlichkeiten (EUR 3,1 Mio.) zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern erhöhten sich im Wesentlichen um die bis zum Bilanzstichtag aufgelaufenen Zinsen. Der Anstieg der sonstigen Verbindlichkeiten ist i.W. durch die Inanspruchnahme des Darlehens der H.I. Squared bedingt. Gegenläufig wirkt sich in den sonstigen Verbindlichkeiten die Rückzahlung des von die Bayerische gewährten Darlehens in Höhe von EUR 1,0 Mio. und die Zahlung gestundeter Steuern (EUR 0,5 Mio.) aus. Die sonstigen Rückstellungen nahmen ebenfalls um EUR 0,2 Mio. ab.

Der Anstieg der passiven Rechnungsabgrenzungsposten um EUR 2,4 Mio. resultiert vollumfänglich aus den Einnahmen aus dem Dauerkartenverkauf bis zum Bilanzstichtag.

Ungefähr 85 % der ausgewiesenen Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten stehen der Gesellschaft länger als 1 Jahr zu Verfügung. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter HAM in Höhe von EUR 9,5 Mio. sind mit einem Rangrücktritt versehen; mit Vereinbarung aus dem Juli 2021 wurden Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 14,3 Mio. inklusive der bis dahin aufgelaufenen Zinsen bis einschließlich 30. Juni 2023 gestundet, sodass diese Gesellschafterdarlehen am 1. Juli 2023 fällig werden. Die Verbindlichkeit des e.V. aus dem Servicevertrag in Höhe von EUR 0,8 Mio. ist ebenfalls bis einschließlich 30. Juni 2023 gestundet.

Außer handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind sämtliche Verbindlichkeiten unbesichert.

b. Ertragslage

Zur Analyse der Ertragslage werden die Segmente anhand der durch den DFB vorgeschriebenen Aufgliederung der Umsatzerlöse gebildet. Eine Segmentierung i.S.d. § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB i.V.m. DRS 3 liegt nicht vor.

Aufgrund der wegen der Corona-Pandemie während der gesamten Saison stattfindenden Spiele mit vollständigen Zuschauerausschluss und der Verlängerung der Saison 2019/​2020 über den Bilanzstichtag hinaus, sind die Erträge und Aufwendungen der Saison 2020/​2021 nur bedingt mit denen der Saison 2019/​2020 vergleichbar.

Die Umsatzerlöse in der Saison 2020/​2021 verringerten sich im Vergleich zur Vorsaison um ca. EUR 4,0 Mio. Aufgrund des vollständigen Zuschauerausschlusses während der gesamten Saison wegen der Corona-Pandemie reduzierten sich die Erlöse aus dem Spielbetrieb um EUR 3,2 Mio. bzw. ca. 100%. Die Umsatzerlöse im Bereich Transfers liegen um EUR 2,8 Mio. unter dem Vorjahres wert. Transfererlöse können nicht als regelmäßige und nachhaltige Erlöse eingeplant werden, sondern sind immer als Sondereffekte zu bewerten. Erfreulicherweise konnten im Bereich der Werbung ca. EUR 0,3 Mio. zusätzlich generiert werden. Dies resultiert im Wesentlichen aus einer stetigen Verbesserung der Vermarktungsattraktivität. Da eine überwältigende Mehrheit von Dauerkarteninhabern auf die Erstattung des Dauerkartenpreises verzichtet hat, liegen die sonstigen Umsatzerlöse um ca. EUR 1,3 Mio. über Vorjahresniveau.

Die Personalaufwendungen erhöhten sich im Vorjahresvergleich um EUR 0,8 Mio., d.h. um 13%. Diese Entwicklung ist vorwiegend durch die getätigten Investitionen in den Kader der 1. Mannschaft in der aktuellen Saison motiviert. In der Verwaltung liegen die Kosten trotz Einsparungenleicht über auf Vorjahresniveau, da im Vorjahr hier die Effekte der Kurzarbeit berücksichtigt sind.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind i. W. durch die Effekte der Corona-Pandemie und der dadurch erzielten Kosteneinsparungen (v.a. im Spielbetrieb und der Werbung) geprägt. Insoweit reduzierten sich die Aufwendungen um EUR -1,6 Mio. auf EUR 4,6 Mio. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang der spieltagsbezogenen Kosten um insgesamt EUR 1,3 Mio. Zusätzlich konnten die Kosten im Bereich Werbung durch das Auslaufen des Beratungsvertrags mit der H.I. Squared um EUR 0,3 Mio. reduziert werden. Die Rechts- und Beratungskosten verringerten sich ebenfalls um EUR 0,1 Mio.

Das Ergebnis nach Steuern hat sich infolge der oben erläuterten Einmaleffekte aus Transfers im Vorjahr gegenüber dem Vorjahr um EUR 2,4 Mio. verschlechtert und ist deutlich negativ.

c. Finanzlage

Von Seiten der H.I. Squared wurde im Geschäftsjahr 2019/​2020 ein Darlehen zur Überbrückung der Auswirkungen der Corona Pandemie in Höhe von bis zu EUR 6,3 Mio. gewährt. In der Saison 2021/​2022 wurde ein weiteres Darlehen zur Überbrückung der Auswirkungen der Corona Pandemie gewährt.

Insgesamt hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020/​2021 einen Netto-Cashflow von EUR 5,6 Mio. Der Zahlungsmittelzufluss aus der operativen Tätigkeit betrug dabei EUR 2,1 Mio., der Zahlungsmittelabfluss aus Investitionstätigkeit EUR -0,1 Mio. Der Zahlungsmittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit betrug EUR 3,6 Mio.

Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war auch im vergangenen Geschäftsjahr 2020/​2021 zu jedem Zeitpunkt durch ausreichende liquide Mittel sichergestellt.

Neben den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und der H.I. Squared International GmbH bestehen keine Finanzschulden bei Kreditinstituten und Finanzleasingverbindlichkeiten.

3. Prognosebericht

a. Sportliche Prämissen

Die Lizenzmannschaft nimmt in der Spielzeit 2021/​2022 am Spielbetrieb der 3. Liga, am DFB- und am Toto-Pokal teil. Das Gros des Kaders bilden die Spieler der letztjährigen Mannschaft. Mit Yannick Deichmann, Marcel Bär und Kevin Goden sowie einigen Spielern aus der U19 (wie z.B. Nathan Wicht) konnte die Mannschaft zusätzlich verstärkt werden, um eine wettbewerbsfähige Mannschaft für die 3. Liga zu stellen. Darüber hinaus konnten die Verträge mit Sascha Mölders und Keanu Staude sowie mit Daniel Wein, Quirin Moll, Semi Belkahia und Philipp Steinhart verlängert werden. Weitere auslaufende Verträge wurden nicht verlängert.

Nach zwölf Spieltagen belegt der TSV München 1860 bei einem Spiel weniger mit 13 Punkten den 15. Tabellenplatz in der 3. Liga. Die Geschäftsführung ist zuversichtlich, dass mit der aktuellen Mannschaft das Ziel eines vorderen Mittelfeldplatzes erreicht werden kann. Im Toto-Pokal hat man das Halbfinale erreicht.

Durch das Erreichen des 4. Platzes in der Saison 2020/​2021 konnte sich der TSV München 1860 für den DFB-Pokal qualifizieren. Durch den Sieg in der 1. Runde gegen den SV Darmstadt 98 qualifizierte sich der TSV München 1860 für die 2. Runde des DFB-Pokals.

Ebenso wichtig wie die Abschlussplatzierung ist nach Einschätzung der Geschäftsführung die Sichtbarmachung einer sportlichen Philosophie, die durchgängig durch alle Mannschaften von der U9 an im TSV München 1860 verfolgt werden soll. Günther Gorenzel trägt hierfür als Geschäftsführer Sport die Verantwortung.

b. Wirtschaftliche Prämissen

Der TSV München 1860 geht für die Saison 2021/​2022 davon aus, das Niveau der Zuschauereinnahmen aus dem Vorjahr übertreffen zu können. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass die Heimspiele in der Saison 2021/​2022 unter zumindest einem Teilausschluss der Zuschauer stattfinden werden. Gem. der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. Juni 2021 dürfen bei großen Sportveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter, zu denen Spiele in der 3. Liga gehören, Zuschauer bis max. 35 % der Gesamtkapazität bzw. max. 20.000 Zuschauer zugelassen werden, soweit die 7-Tagesinzidenz den Wert von 35 nicht überschreitet. Diese Verordnung war bis zum 25. August 2021 gültig. Am 20. Juli 2021 veröffentlichten die Bayerischen Staatsministerien des Inneren, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam das Rahmenkonzept Sport, das die Anforderungen an das Schutz- und Hygienekonzept konkretisiert Für den TSV München 1860 würde dies bedeuten, dass die Heimspiele von bis zu 5.250 Zuschauern besucht werden können. Der TSV München 1860 erarbeitet hier mit den zuständigen Behörden und dem DFB ein tragfähiges Hygienekonzept, um die Heimspiele wieder unter Beteiligung der maximalen Anzahl von Zuschauern zu ermöglichen, soweit dies die behördliche Genehmigungslage erlaubt. Nach damaligem Stand wurde ein Hygienekonzept mit 3.736 Zuschauern von den örtlichen Behörden genehmigt. Man befindet sich hier jedoch im ständigen Austausch mit den Behörden, um eine Genehmigung bis hin zur Maximalanzahl zu erhalten. Für die 2 folgenden Heimspiele konnte hierdurch die zugelassene Zuschauerzahl auf ca. 4.200 Zuschauer erhöht werden.

Am 20. August 2021 wurde die o.g. Verordnung bis 10. September verlängert und in wichtigen Punkten geändert. Somit sind nun inzidenzunabhängig Zuschauer bis zu 50% der Gesamtkapazität bis max. 25.000 Zuschauer möglich; allerdings müssen die Abstände von 1,5 Metern zu anderen Plätzen gewahrt bleiben. Der TSV München 1860 hat eine Ausnahmegenehmigung beantragt und hofft somit zukünftig ca. 6.300 Zuschauer für seine Heimspiele zulassen zu dürfen. Am 2. September 2021 trat die Vierzehnte Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Gem. dieser Verordnung bleibt es bei der maximalen Anzahl von 25.000 Zuschauern, allerdings müssen keine Mindestabstände mehr eingehalten werden und es dürfen von den 5.000 Personen überschreitenden Kapazität 50% genutzt werden. Für den TSV München 1860 bedeutet dies, dass nunmehr bis zu 10.000 Zuschauer zu den Heimspielen zugelassen werden können. Die aktuelle Verordnung ist bis zum 29. Oktober gültig. Zusätzlich besteht nun die Möglichkeit bei Anwendung der 2G oder 3G+ Regelungen die gesamte Stadionkapazität zu nutzen. Der TSV München 1860 wird die 3G+-Regelung bei seinen Heimspielen ab dem 16. Oktober 2021 anwenden und somit die Gesamtkapazität des Städtischen Stadion an der Grünwalder Straße nutzen.

Durch den Abstieg von der 2. Mannschaft des FC Bayern und der Spvgg Unterhaching nehmen zwei Vereine aus München weniger an der 3. Liga teil und somit entfallen hier zwei Münchner Derbys, welche für die Zuschauer besonders attraktiv waren. Dies fällt allerdings mit Blick auf die begrenzt zugelassene Zuschaueranzahl voraussichtlich nicht stärker ins Gewicht. Der TSV München 1860 trägt seine Heimspiele weiter im Stadion an der Grünwalder Straße aus.

Der Dauerkartenverkauf für die Saison 2021/​2022 wurde bereits im April 2021 gestartet. Für die aktuelle Saison konnten ca. 11.300 Dauerkarten, von denen ca. 8.000 auf die angebotene „Herz“-Variante entfallen, verkauft werden. Der Ligabetrieb der 3. Liga begann am 23. Juli 2021. Da der 7-Tage-Inzidenz-Wert in München den Wert von 35 nicht überschritten hat, fand das erste Heimspiel gegen die Würzburger Kickers vor 3.736 Zuschauern statt. Für die Heimspiele gegen Türkgücü München und Viktoria Köln konnten 4.225 Zuschauer zugelassen werden. Durch die o.g. geänderten Bestimmungen konnten für das Spiel gegen den SV Meppen ca. 6.300 und gegen den FSV Zwickau und Viktoria Berlin 10.000 Zuschauer zugelassen werden. Durch die sich ständig ändernden Bestimmungen besteht auch weiterhin hinsichtlich der erzielbaren Ticketeinnahmen eine gewisse Unsicherheit, da sich die Kunden, die für ihre Dauerkarte die „Kopf“-Variante gewählt haben, die anteiligen Beträge für die Spiele, die sie nicht besuchen konnten, erstatten lassen können und da sich der weitere Verlauf der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf die Zulassung von Zuschauern nicht vorhersehen lässt. Durch den Verkauf der großen Anzahl an „Herz“-Dauerkarten wurde ein guter Anfang gemacht und die Geschäftsführung geht infolge der wegen der beschränkten Zulassung von Zuschauern von im Vergleich zum Vorjahr steigenden Einnahmen aus dem Ticketverkauf aus.

Der Bereich der Vermarktung wird, wie die Erlöse aus den Ticketeinnahmen, durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders stark getroffen. Durch verstärkte Anstrengungen versucht die Geschäftsführung die Sponsoringerlöse über das Vorjahresniveau zu bringen. Dies wird auch dadurch unterstützt, dass neben der Verlängerung der Zusammenarbeit mit allen wesentlichen Vermarktungspartnern für die aktuelle Saison 2021/​2022 auch einige neue namhafte Partner (v.a. im Bereich der Exklusiv- und Premiumpartner) akquiriert werden konnten. Das im Vorjahr mit dem Hauptsponsor „die Bayerische“ erhöhte Sponsoringvolumen konnte auch für die aktuelle Saison beibehalten werden. Darüber hinaus konnte durch die Eröffnung der Möglichkeit der Vermarktung des Rückens eine weitere interessante Werbefläche geschaffen werden. Durch die Möglichkeit der Zulassung von Zuschauern geht der TSV München 1860 auch davon aus, dass er geringeren Kompensations- bzw. Erstattungsansprüchen wegen nicht erbrachten Leistungen hier v.a. im Bereich der Business Seat Inhaber ausgesetzt sein wird.

Da die 3. Liga eine deutschlandweite Liga ist und v.a. durch den Verbleib des 1. FC Kaiserslautern und 1. FC Magdeburg sowie des 1. FC Saarbrücken, ist die Attraktivität für Sponsoren, trotz des Aufstiegs von Dynamo Dresden und des Abstiegs der beiden Münchner Vereine, ähnlich wie in der Vorsaison. Der TSV München 1860 befindet sich weiterhin in einer Wachstumsphase. Die fehlenden Bewirtungsmöglichkeiten für Business-Seats im Stadion an der Grünwalder Straße wurden durch die Errichtung einer größeren Alm am Trainingsgelände inkl. Shuttleservice zum Stadion kompensiert; somit können in der Saison 2021/​2022 sogar eine höhere Anzahl von Business-Seats angeboten werden und somit mehr Ertrag bei geringerem Aufwand generiert werden.

Darüber hinaus erhält der TSV München 1860 aus Zentralvermarktung der medialen Verwertungsrechte der 3. Liga ca. EUR 0,9 Mio. vom DFB. Neben den medialen Verwertungsrechten umfasst die Zentralvermarktung auch den einheitlichen Ärmelsponsor als Kompositlogo mit dem Drittligalogo auf dem rechten Ärmel sowie den einheitlichen Spielball, für die der TSV München 1860 vom DFB weitere EUR 0,2 Mio. erhält. Durch die Teilnahme am DFB-Pokal und die Qualifikation für die 2. Runde können hier ca. EUR 0,4 Mio. zusätzlich erzielt werden.

Allerdings rechnet die Geschäftsführung nach den ca. EUR 0,6 Mio. in der Saison 2020/​2021 mit keinen nennenswerten planmäßigen Transfererlösen in der Saison 2021/​2022.

Infolge der o.g. Effekte erwartet die Geschäftsführung, dass sich die Gesamtleistung im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöhen wird.

Das Budget für die 1. Mannschaft für 2021/​2022 liegt über dem Niveau der Spielzeit 2020/​2021. Durch die Zusage seitens der Gesellschafter konnten die anvisierten Spielerzugänge realisiert werden und nach Ansicht der Geschäftsführung steht der sportlichen Leitung ein konkurrenzfähiger Kader für die 3. Liga zur Verfügung.

Die Kosten für den Spielbetrieb werden in der Saison 2021/​2022 voraussichtlich signifikant steigen; dies resultiert im Wesentlichen aus den höheren Aufwendungen für die Ausrichtung von Heimspielen, da infolge der Zulassung von Zuschauern mit höheren Kosten im Vergleich mit einem vollständigen Zuschauerausschluss zu rechnen ist. Für die Saison 2022/​2023 rechnet die Geschäftsführung mit weiter steigenden Kosten, da die Geschäftsführung mit einer höheren Anzahl von zugelassenen Zuschauern rechnet. Die Geschäftsführung arbeitet weiterhin stetig an der Optimierung der Kostenstruktur.

Für die Teilnahme am Spielbetrieb der 3. Liga erwartet der TSV München 1860 ein negatives Ergebnis nach Steuern im mittleren siebenstelligen Bereich. Der hieraus resultierende Liquiditätsbedarf kann aus den von der H.I. Squared zugesagten Fremdmitteln ausgeglichen werden. Neben diesen zugesagten Finanzmitteln, ist es Ziel der Geschäftsführung, mit Hilfe einer strategischen Ausrichtung über mehrere Spielzeiten durch Steigerung der Attraktivität des TSV München 1860 für Sponsoren und Partner die Basis für eine nachhaltige Entwicklung der sportlichen Struktur zu schaffen.

Bei der Teilnahme am Spielbetrieb der 3. Liga wird die Abhängigkeit von Gesellschafterbeiträgen, insbesondere durch Stundungen, mittelfristig weiterbestehen.

c. Finanzielle Prämissen

Der Gesellschaft wurde vor der Saison 2020/​2021 von der H.I. Squared ein Darlehen zur Überbrückung der drohenden Einnahmeverluste durch die Corona Pandemie eingeräumt. Das Darlehen von die Bayerische wurde in der Saison 2020/​2021 vollständig zurückgeführt. Der Gesellschaft wurde im Juli 2021 ein weiteres Darlehen der H.I. Squared zur Überbrückung der drohenden Einnahmeverluste durch die Corona Pandemie eingeräumt. Durch diese Darlehen ist der aus der Planung abzuleitende Liquiditätsbedarf für die Spielzeit 2021/​2022 und 2022/​2023 abgedeckt.

Die Gesellschafterdarlehen belaufen sich zum 30. Juni 2021 auf insgesamt EUR 14,3 Mio. Über Gesellschafterdarlehen wurden Rangrücktritte in Höhe von EUR 9,5 Mio. ausgesprochen. In einer Vereinbarung vom Juli 2021 wurde die Rückzahlung der Darlehen der HAM International Limited (EUR 14,3 Mio.) und der Verbindlichkeiten gegenüber der H.I. Squared (insgesamt EUR 4,9 Mio.) bis zum 1. Juli 2023 gestundet. Das in der Saison 2020/​2021 von der H.I. Squared ausgereichte Darlehen, das sich zum 30. Juni 2021 auf EUR 4,7 Mio. beläuft, hat eine Laufzeit bis einschließlich 30. Juni 2023. Die Rückzahlung der gegenüber dem TSV 1860 e.V. bestehenden Verbindlichkeit aus dem Servicevertrag in Höhe von EUR 0,8 Mio. wurde ebenfalls bis zum 1. Juli 2023 gestundet.

4. Darstellung der wesentlichen Chancen und Risiken

a. Risikomanagement

Die Geschäftsführung des TSV München 1860 identifiziert, bewertet und steuert die Risiken der Gesellschaft insbesondere in Zusammenarbeit mit der Abteilung Finanzen in einem kontinuierlichen Prozess. Hierzu wurde ein Berichtswesen institutionalisiert, das der frühzeitigen Identifizierung von Risiken und der entsprechenden Gegensteuerung dienen soll. Die von der Gesellschaft identifizierten Risiken werden dabei jeweils im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Finanz- und Liquiditätssituation der Gesellschaft und, sofern relevant, im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die DFB-Betrachtung der Liquiditätssituation der Gesellschaft bewertet.

Tragende Säulen des Risikomanagementsystems sind das monatliche Berichtswesen, der jährliche Budgetierungsprozess und dessen Abstimmung mit dem DFB sowie der stetige Austausch mit den Gesellschaftern oder deren Vertretern. Nicht zuletzt greift die Gesellschaft auf die Analysen von DFL und DFB zurück, um Entwicklungen innerhalb der Branche frühzeitig zu erfassen und zu nutzen bzw. gegenzusteuern, und nimmt regelmäßig an den Fachtagungen der Verbände teil.

b. Umfeld- und Branchenrisiken

Die Attraktivität des Fußballs in Deutschland ist seit vielen Jahren unangefochten. Als Sportart Nummer eins in Deutschland erfährt der Fußball eine sehr hohe Akzeptanz bei Zuschauern, Sponsoren und TV-Konsumenten. Verstärkt werden diese Tendenzen neben der Spannung in den Ligawettbewerben durch die Erfolge der deutschen Teilnehmer in den internationalen Vereinswettbewerben sowie der Nationalelf. Ein Rückgang der Attraktivität durch z.B. Verdrängung durch andere Sportarten oder durch ein verändertes Konsumentenverhalten könnte sich auf die Ertragslage der teilnehmenden Klubs und somit auch auf den TSV München 1860 auswirken.

Der TSV München 1860 hat seit der Rückkehr ins Stadion an der Grünwalder Straße bis zur Unterbrechung der Saison 2019/​2020 im März 2020 seine Heimspiele nahezu immer vor ausverkauftem Haus ausgetragen. Durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie, die zumindest zu einem teilweisen Zuschauerausschluss bzw. sogar zu einem Vollausschluss von Zuschauern führen, fehlen dem TSV München 1860 wichtige Einnahmen aus dem Ticketverkauf für die Heimspiele. Gerade in der 3. Liga und v.a. beim TSV München 1860 stellen diese Einnahmen einen sehr hohen Anteil an den gesamten Umsatzerlösen dar. Eine auf längere Zeit andauernde eingeschränkte Zulassung von Zuschauern zu den Heimspielen könnte sich negativ auf die Ertragslage des TSV München 1860 auswirken.

Die Gesellschafter des TSV München 1860 verfolgen das Ziel, den Klub mittelfristig wieder in der 2. Bundesliga zu etablieren. Gleichzeitig verfügt der Klub nicht über eine eigene Spielstätte, sondern ist lediglich Mieter des Stadions an der Grünwalder Straße.

Der TSV München 1860 trägt seine Heimspiele in der 3. Liga im Stadion an der Grünwalder Straße aus. Allerdings ist das Stadion an der Grünwalder Straße im heutigen Zustand nicht für die 2. Bundesliga zugelassen, so dass im Falle einer Rückkehr in die 2. Bundesliga umfangreiche bauliche Maßnahmen notwendig wären oder eine alternative Lösung gefunden werden muss. Die von der Stadt in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie ergab, dass eine Kapazitätserweiterung auf 18.105 Zuschauer unter der gleichzeitigen Erfüllung der Vorgaben der DFL für die 2. Bundesliga am aktuellen Standort möglich wäre. Die finale Einschätzung obliegt hier allerdings der DFL. Die Stadt München will noch in der aktuellen Saison beschließen, ob der Umbau des Stadions an der Grünwalder Straße genehmigt wird. Während der Bauphase von mindestens 2 Jahren müsste der TSV München 1860 allerdings seine Heimspiele an einem alternativen Standort austragen. Losgelöst von der finalen Entscheidung über den Ausbau des Stadions wurde die Ertüchtigung der Flutlichtanlage bereits in der Saison 2021/​2022 begonnen, so dass das Stadion an der Grünwalder Straße in diesem Aspekt bereits für die 2. Bundesliga tauglich ist. Die Bauarbeiten sollen Ende des Kalenderjahres 2021 abgeschlossen sein.

Teilnehmer der Bundesligen sowie der 3. Liga bedürfen neben der sportlichen Qualifikation für die jeweilige Liga auch der Erteilung einer Lizenz durch die DFL bzw. den DFB. Die Lizenzerteilung unterliegt einem streng regulierten Prozess, so dass einerseits den Lizenzgebern wenig Ermessensspielraum verbleibt, andererseits den Bewerbern eine hohe Planungssicherheit bei Einhaltung der Lizenzierungskriterien geboten wird. Das Verfehlen der vielfältigen Lizenzierungsbedingungen z.B. im infrastrukturellen, medientechnischen, finanziellen oder personellen Bereich oder sonstige Versäumnisse können dazu führen, dass die für den Spielbetrieb notwendige Lizenz nicht erteilt und der Klub trotz sportlicher Qualifikation nicht am Spielbetrieb der jeweiligen Liga teilnehmen kann, mit entsprechenden Auswirkungen in der Ertragslage.

Ebenso wichtig ist die Sichtbarmachung einer sportlichen Philosophie, die durchgängig durch alle Mannschaften von der U9 an im TSV München 1860 verfolgt werden soll. Durch die Zugehörigkeit zur 3. Liga sowie dem nicht gelungenen Aufstieg der U19 Mannschaft könnte es dem TSV München 1860 durch den großen Wettbewerb um junge Talente mangels Attraktivität oder des Zwangs, Kosten für das NLZ zu reduzieren, schwerfallen, gute junge Talente für sich zu gewinnen. Hier gilt es nun insbesondere, sich durch die hohe Qualität der Jugendarbeit und die hohe Durchlässigkeit zur ersten Mannschaft weiter herausragende Talente der Region zu sichern. Um die Attraktivität des TSV München 1860 für junge Talente weiter zu erhöhen, werden in der Saison 2021/​2022 umfangreiche Sanierungsmaßnahmen im NLZ durchgeführt, um auch hier höchsten Ansprüchen zu genügen.

c. Leistungswirtschaftliche Risiken

Zwischen dem sportlichen und wirtschaftlichen Erfolg eines Fußballklubs besteht eine enge Wechselwirkung. Das Erreichen eines Mindestmaßes an sportlichem Erfolg erfordert in der Regel den Einsatz finanzieller Mittel, erhöht aber gleichzeitig üblicherweise den wirtschaftlichen Erfolg. Ziel muss es daher sein, eine Ausgewogenheit zwischen den einzugehenden finanziellen Risiken und dem sportlichen Erfolg dauerhaft zu erreichen.

Dennoch kann ein Verfehlen der sportlichen Ziele wettbewerbsimmanent nicht ausgeschlossen werden. Ein Verfehlen sportlicher Ziele gefährdet daher den wirtschaftlichen Erfolg des Klubs. Im schlechtesten Fall kann auch der Verbleib in der 3. Liga mittelfristig zu einer Bestandsgefährdung führen, wenn nicht ein langfristiges, tragfähiges Konzept für die Teilnahme an der 3. Liga mit den Gesellschaftern, den Sponsoren, dem DFB, Fans und Zuschauern sowie den weiteren Stakeholdern abgestimmt werden kann.

Weiterhin geht die Geschäftsführung der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA davon aus, dass die vom Deutscher Fußball-Bund e.V., Frankfurt am Main, im jeweiligen Statut 3. Liga festgeschriebenen Anforderungen für die Erteilung einer Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der 3. Liga im Rahmen der Lizenzierung entsprechend nachgewiesen und erfüllt werden können.

Das Verfehlen der sportlichen Ziele hat zudem Einfluss auf die Akzeptanz bei Zuschauern und Sponsoren und könnte bei einem Verbleib in der 3. Liga oder gar einem Abstieg in die Regionalliga Bayern mittelfristig zu einer Bestandsgefährdung führen.

Für den sportlichen Erfolg entscheidend ist die Leistungsfähigkeit des Profikaders. In zeitlicher Hinsicht kann der Profikader nur in den so genannten Transferperioden angepasst werden. Formschwächen oder Verletzungen können nur eingeschränkt innerhalb des Kaders ausgeglichen werden. Darüber hinaus können solche Entwicklungen auch bei einzelnen Spielern den sportlichen Erfolg negativ beeinflussen, ohne dass die Gesellschaft kurzfristige kompensatorische Maßnahmen ergreifen kann. Dies kann wiederum zu einer Verfehlung der sportlichen Ziele führen.

d. Finanzrisiko/​bestandsgefährdendes Risiko

Die Gesellschaft ist zum Stichtag 30. Juni 2021 bilanziell überschuldet. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beläuft sich zu diesem Zeitpunkt auf TEUR 22.697. Für Darlehensverbindlichkeiten einschließlich aufgelaufener Darlehenszinsen in Höhe von insgesamt TEUR 9.537 liegen Rangrücktritte des Darlehensgebers vor. Dabei ist der Darlehensgeber mit seinem Darlehensrückzahlungsanspruch gemäß § 39 Abs. 2 InsO im Rang hinter die in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen zurückgetreten.

Die Gesellschaft verfügt zum 30. Juni 2021 über liquide Mittel in Höhe von TEUR 8.164, plant jedoch für die beiden folgenden Geschäftsjahre 2021/​2022 und 2022/​2023 v.a. durch die weiterhin drohenden Auswirkungen der Corona Pandemie mit negativen Jahresergebnissen. Auf Basis der aktuellen Liquiditätsplanung und den derzeitigen vertraglichen Regelungen mit Kreditgebern wird die Gesellschaft nach Einschätzung der Geschäftsführung aber bis mindestens zum Ende des Geschäftsjahres 2022/​2023 voraussichtlich in der Lage sein, ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt nachzukommen.

Bis zum 30. Juni 2023 weist die Planung der Geschäftsführung unter Berücksichtigung der gewährten Darlehen eine Durchfinanzierung ohne eine darüber hinaus gehende Zuführung von finanziellen Mitteln von Gesellschafterseite auf. Die Planung von negativen Jahresergebnissen führt aber zu einer kontinuierlichen Verringerung der Liquidität.

Kann die Ertragskraft nicht gesteigert bzw. können die Kosten nicht reduziert werden, könnte es als Folge notwendig sein, dass die Gesellschaft in Zukunft wieder auf die Zuführung von finanziellen Mitteln der Gesellschafter angewiesen ist. Gleiches gilt, sollten sich geplante Erlöse nicht realisieren lassen oder unerwartete Kosten entstehen bzw. die Einschränkungen, die aus der Corona-Pandemie resultieren, über einen längeren als in der Planung berücksichtigten Zeitraum andauern. Allerdings sieht die Geschäftsführung, insbesondere mit Blick auf die Konkurrenten in der 3. Liga, neben Einsparungspotentialen auch Möglichkeiten der Erlössteigerung, um den laufenden Betrieb aus den laufenden Einnahmen decken zu können.

Für den Fortbestand des Unternehmens ist es unerlässlich, dass die Gesellschaft sportlich und wirtschaftlich leistungsfähig bleibt und sich gemäß der zugrunde gelegten Liquiditätsplanung und der Planwerte während der laufenden Spielzeit und der Spielzeit 2022/​2023 unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie entwickelt. Sollte sich die Liquidität des Unternehmens zum Beispiel aufgrund weiterer nicht eingeplanter Einschränkungen aus der Corona-Pandemie und/​oder des Verfehlens von sportlichen und/​oder leistungswirtschaftlichen Zielen nicht wie geplant entwickeln und die geplanten Zahlungszuflüsse nicht oder nur teilweise erreicht werden, ist die Gesellschaft auf externe finanzielle Unterstützung der Gesellschafter oder von Dritten angewiesen und wäre ohne diese Unterstützung in ihrem Fortbestand gefährdet.

Nach derzeitiger Einschätzung der Geschäftsführung ist jedoch zu erwarten, dass die zentralen Planannahmen erreicht werden und von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen ist.

e. Chancen

Wesentliche Chancen für die Verbesserung des Planergebnisses und damit die Stärkung des Eigenkapitals sieht die Geschäftsführung im Eintritt folgender Ereignisse:

Qualifikation für den DFB-Pokal bzw. Weiterkommen über die 2. Hauptrunde hinaus

Verbesserte sportliche Platzierung bis hin zum Aufstieg in die 2. Bundesliga

Erlöse aus der Transfertätigkeit bzw. Partizipation an Transfers bei Weiterveräußerung

Über-Plan-Erträge aus der Vermarktung

Über-Plan-Erträge aus Zuschauereinnahmen

Weitere Verbesserung der Fanbindung durch die Rückkehr ins Stadion an der Grünwalder Straße

Fokussierung auf die Marke 1860 und darauf aufbauend eine Steigerung des Fanpotentials und der Attraktivität für Sponsoren und Partner durch eine junge, die Werte der Marke 1860 repräsentierende Mannschaft

Kostensenkungen in allen Bereichen (v.a. für den Betrieb des Stadions)

Eine verbesserte Zentralvermarktung durch den DFB

5. Bericht der Geschäftsführung über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Im Bericht gemäß § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2020/​2021 hat die Geschäftsführung die folgende Schlusserklärung abgegeben:

„Die TSV 1860 KGaA hat nach den Umständen, die der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unternehmens oder der mit diesem verbundenen Unternehmen wurden weder getroffen noch unterlassen.“

 

München, den 22. Oktober 2021

Marc-Nicolai Pfeifer, Geschäftsführer der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH

Günther Gorenzel-Simonitsch, Geschäftsführer der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH

Bilanz zum 30. Juni 2021

AKTIVA

30.06.2021 30.06.2020
EUR EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3,00 1.530,00
2. Spielerwerte 27.272,00 15.338,00
27.275,00 16.868,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 3.791.582,00 4.127.255,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 143.470,00 184.951,00
3.935.052,00 4.312.206,00
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 110.000,00 110.000,00
2. Sonstige Ausleihungen 6.855,00 12.360,00
116.855,00 122.360,00
4.079.182,00 4.451.434,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 810.829,62 814.679,66
2. Forderungen aus Transfer 447.850,21 2.225.602,86
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 56.522,10
4. Sonstige Vermögensgegenstände 6.290,95 26.935,80
1.264.970,78 3.123.740,42
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 8.163.632,79 2.552.221,02
9.428.603,57 5.675.961,44
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 65.551,63 58.623,93
D. NICHT DURCH VERMÖGENSEINLAGEN GEDECKTE VERLUSTANTEILE DER KOMMANDITISTEN 22.697.197,48 20.243.801,24
36.270.534,68 30.429.820,61

PASSIVA

30.06.2021 30.06.2020
EUR EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Kommanditkapital 6.500.000,00 6.500.000,00
II. Kapitalrücklage 9.105.115,90 9.105.115,90
III. Bilanzverlust -70.429.039,41 -68.786.459,01
IV. Genussrechtskapital 32.126.726,03 32.937.541,87
-22.697.197,48 -20.243.801,24
Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten 22.697.197,48 20.243.801,24
0,00 0,00
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 29.047,00 36.047,00
2. Sonstige Rückstellungen 1.672.123,36 1.871.884,79
1.701.170,36 1.907.931,79
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.062.236,04 7.186.664,72
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.975,00 2.975,00
3. Verbindlichkeiten aus Transfer 1.006.615,45 1.006.615,45
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 15.085.517,38 14.425.767,34
5. Sonstige Verbindlichkeiten 5.304.463,57 2.177.473,47
davon aus Steuern EUR 376.328,33 (Vorjahr: EUR 840.878,48)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 2.032,79 (Vorjahr: EUR 5.236,77)
28.461.807,44 24.799.495,98
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 6.107.556,88 3.722.392,84
36.270.534,68 30.429.820,61

Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021

1.7.2020 -30.06.2021 1.7.2019-30.6.2020
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 9.365.922,28 13.375.042,65
2. Sonstige betriebliche Erträge 599.326,98 239.137,84
Gesamtleistung 9.965.249,26 13.614.180,49
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen 0,00 -346.121,78
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -5.056.026,44 -4.417.458,52
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -1.534.039,17 -1.414.472,24
-6.590.065,61 -5.831.930,76
5. Abschreibungen
a) auf Spielerwerte -38.061,00 -51.248,00
b) auf sonstige immaterielle Vermögensgegenstände -1.526,00 -1.667,00
c) auf Sachanlagen -462.141,02 -471.298,04
-501.728,02 -524.213,04
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -4.637.304,03 -6.271.344,37
7. Erträge aus Beteiligungen 23.119,12 56.522,10
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0)
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 44.162,36 35.942,19
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0)
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -715.451,73 -719.906,55
davon an verbundene Unternehmen EUR 659.750,04 (Vorjahr: TEUR 660)
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -2.412.018,65 13.128,28
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,00
11. Ergebnis nach Steuern -2.412.018,65 13.128,28
12. Sonstige Steuern -41.377,59 -39.922,59
13. Ertrag aus der Verlustzuweisung Genussrechtskapital 810.815,84 22.258,30
14. Jahresfehlbetrag -1.642.580,40 -4.536,01
15. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -68.786.459,01 -68.781.923,00
16. Bilanzverlust -70.429.039,41 -68.786.459,01

Anhang für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021

1. Grundlagen

Die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA hat ihren Sitz in München und ist dort beim Amtsgericht im Handelsregister Abteilung B unter der Nummer 143565 eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. HGB und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Gliederungsschema des § 266 HGB sowie – den Besonderheiten des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft entsprechend – unverändert unter Berücksichtigung der Vorgaben des DFB. Den Bilanzzahlen zum 30. Juni 2021 wurden die Zahlen zum 30. Juni 2020 gegenübergestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Sie folgt in ihrem Aufbau außerdem den besonderen Vorgaben des DFB. Die Vorjahreszahlen in der Gewinn- und Verlustrechnung betreffen den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020.

Der vorliegende Jahresabschluss zum 30. Juni 2021 ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze aufgestellt. Aufgrund der Durchführung der gesamten Saison 2020/​2021 in Form von Geisterspielen, der Unterbrechung der Saison 2019/​2020 vom 9. März bis zum 30. Mai 2020 und deren Fortsetzung in Form von Geisterspielen sowie der Verlängerung der Saison 2019/​2020 über den 30. Juni 2020 hinaus, so dass die letzten beiden Spieltage im Juli 2020 stattfanden, sind die Zahlen v.a. im Bereich der Gewinn- und Verlustrechnung nur eingeschränkt mit dem Vorjahreszeitraum vergleichbar.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf.

Die Gesellschaft ist zum Stichtag 30. Juni 2021 bilanziell überschuldet; der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beläuft sich zu diesem Zeitpunkt auf TEUR 22.697. Für Darlehensverbindlichkeiten einschließlich aufgelaufener Darlehenszinsen in Höhe von insgesamt TEUR 9.537 liegen Rangrücktritte des Darlehensgebers vor; dabei ist der Darlehensgeber mit seinem Darlehensrückzahlungsanspruch gemäß § 39 Abs. 2 InsO im Rang hinter die in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen zurückgetreten.

Die Gesellschaft verfügt zum 30. Juni 2021 über liquide Mittel in Höhe von TEUR 8.164, plant jedoch für die beiden Folgejahre 2021/​2022 und 2022/​2023 mit negativen Jahresergebnissen. Auf Basis der aktuellen Liquiditätsplanung und der derzeitigen vertraglichen Regelungen mit Kreditgebern wird die Gesellschaft nach Einschätzung der Geschäftsführung aber bis mindestens zum Ende des Geschäftsjahres 2022/​2023 voraussichtlich in der Lage sein, ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt nachzukommen.

Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2021 wurde daher trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Zu dem gleichwohl bestehenden bestandsgefährdenden Risiko, dem die Gesellschaft ausgesetzt ist, verweisen wir auf Abschnitt 4.d. „Finanzrisiko/​bestandsgefährdendes Risiko“ des Lageberichts. Insofern besteht eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können, so dass die Gesellschaft möglicherweise nicht in der Lage ist, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf ihre Vermögensgegenstände zu realisieren sowie ihre Schulden zu begleichen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Spielerwerte werden linear über die Vertragslaufzeit abgeschrieben. Sofern der zum Bilanzstichtag beizulegende Wert dauerhaft niedriger ist, wird eine außerplanmäßige Abschreibung auf diesen Wert vorgenommen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit es der Abnutzung unterliegt, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung erfolgt linear nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu EUR 800,00 werden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben und im Anlagengitter als Abgang erfasst.

Bei den Finanzanlagen werden Anteilsrechte mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert und Ausleihungen zum Nennwert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Bank- und Kassenguthaben sind mit den Nominalwerten aktiviert.

Die Abgrenzungsposten entsprechen den anteiligen Vorleistungen.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Der sich aus temporären Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz ergebende Überhang aktiver latenter Steuern wurde in Ausübung des Ansatzwahlrechtes des § 274 Abs. 1 HGB nicht angesetzt. Latente Steuern auf Verlustvorträge werden aufgrund der Verlustsituation nicht angesetzt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagengitter (Anlage zum Anhang) dargestellt.

Angaben zum Anteilsbesitz1

Beteiligung Eigenkapital Ergebnis
in % in TEUR in TEUR
TSV 1860 Merchandising GmbH, München1 100,0 276 166

7 Werte aus dem letzten vorliegenden Jahresabschluss zum 30. Juni 2020 entnommen

Die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA hat ihre Anteile an der TSV 1860 Merchandising GmbH am 11. Januar 2012 mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Juli 2011 an die H.I. Squared International GmbH, München, veräußert. Im Rahmen der Anteilsübertragung wurde vereinbart, dass die Anteile an der TSV 1860 Merchandising GmbH spätestens nach 20 Jahren wieder an die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA zurückfallen. Aufgrund der vorstehenden Vereinbarung wird die Beteiligung an der TSV 1860 Merchandising GmbH weiterhin bei der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA ausgewiesen. Die Bilanzierung erfolgt als echtes Pensionsgeschäft gem. § 340b HGB.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben TEUR 94 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen TEUR 129 gegenüber Gesellschaftern.

Eigenkapital

Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 5.098.020 stimmberechtigte auf den Namen lautende Stückaktien und 1.401.980 auf den Namen lautende Stückaktien als Vorzugsaktien, deren Stimmrecht gemäß § 140 Abs. 2 AktG mit Feststellung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2012 aufgelebt ist. Das Kapital verteilt sich wie folgt auf die Kommanditaktionäre der Gesellschaft:

EUR EUR
TSV München von 1860 e.V., München Stammaktien 2.600.000
HAM International Limited, Dubai/​VAE Stammaktien 2.498.020
Vorzugsaktien 1.401.980
3.900.000
6.500.000

Komplementärin ohne Kapitaleinlage ist die TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH, München.

Im Rahmen der Ausgliederung des Geschäftsbetriebs wurde der sich aus der Ausgliederungsbilanz zum 1. Juli 2001 ergebende Unterschiedsbetrag zwischen übernommenem Vermögen und übernommenen Verbindlichkeiten abzüglich des im Rahmen der Ausgliederung als Gezeichnetes Kapital („Kommanditkapital“) ausgewiesenen Betrags von EUR 2.600.000,00 in Höhe von EUR 12.323,10 in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB eingestellt.

Im Rahmen der Kapitalerhöhung vom 5. Juni 2011 wurde der den Nennbetrag der 2.498.020 stimmberechtigten auf den Namen lautenden Stückaktien übersteigende Ausgabebetrag gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in die Kapitalrücklage eingestellt.

Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 26. Oktober 2012 hat die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA ein Genussrecht in Höhe von EUR 5.400.000,00 begeben. Inhaber des Genussrechts ist die HAM International Limited, Dubai/​Vereinigte Arabische Emirate. Aufgrund des Genussrechts partizipiert die HAM International Limited an den jährlichen Gewinnen und Verlusten der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. Im Insolvenzfall ist der Rückzahlungsanspruch der HAM International Limited gegenüber den Ansprüchen gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO nachrangig im Sinne des § 39 Abs. 2 InsO. Das Genussrecht hatte eine ursprüngliche Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017. Die Laufzeit verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn das Genussrecht nicht von einer Partei fristgerecht gekündigt wird. Eine Kündigung des Vertrags kann mit einer Kündigungsfrist von 24 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres erklärt werden. Da bisher keine Kündigung erfolgt ist, kann derzeit eine rechtskräftige Kündigung frühestens zum 31. Dezember 2023 erklärt werden.

Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 20. Dezember 2013 hat die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA ein Genussrecht in Höhe von EUR 8.565.000,00 begeben. Inhaber des Genussrechts ist die HAM International Limited, Dubai/​Vereinigte Arabische Emirate. Aufgrund des Genussrechts partizipiert die HAM International Limited an den jährlichen Gewinnen und Verlusten der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. Im Insolvenzfall ist der Rückzahlungsanspruch der HAM International Limited gegenüber den Ansprüchen gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO nachrangig im Sinne des § 39 Abs. 2 InsO. Das Genussrecht hat eine feste Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018. Danach kann der Vertrag durch die Gesellschaft mit einer Frist von 24 Monaten und durch den Begünstigten mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden. Da bisher keine Kündigung erfolgt ist, kann derzeit eine rechtskräftige Kündigung frühestens zum 31. März 2022 erklärt werden.

Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 18. Dezember 2014 hat die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA ein Genussrecht in Höhe von EUR 6.000.000,00 begeben. Inhaber des Genussrechts ist die HAM International Limited, Dubai/​Vereinigte Arabische Emirate. Aufgrund des Genussrechts partizipiert die HAM International Limited an den jährlichen Gewinnen und Verlusten der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. Im Insolvenzfall ist der Rückzahlungsanspruch der HAM International Limited gegenüber den Ansprüchen gemäß §39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO nachrangig im Sinne des § 39 Abs. 2 InsO. Das Genussrecht hat eine feste Laufzeit bis zum 31. Dezember 2019. Danach kann der Vertrag durch die Gesellschaft miteiner Frist von 24 Monaten und durch den Begünstigten mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden. Da bisher keine Kündigung erfolgt ist, kann derzeit eine rechtskräftige Kündigung frühestens zum 31. März 2022 erklärt werden.

Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 29. Dezember 2016 hat die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA ein Genussrecht in Höhe von EUR 8.500.000,00 begeben. Inhaber des Genussrechts ist die HAM International Limited, Dubai/​Vereinigte Arabische Emirate. Aufgrund des Genussrechts partizipiert die HAM International Limited an den jährlichen Gewinnen und Verlusten der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. Im Insolvenzfall ist der Rückzahlungsanspruch der HAM International Limited gegenüber den Ansprüchen gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO nachrangig im Sinne des § 39 Abs. 2 InsO. Das Genussrecht hat eine feste Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020. Danach kann der Vertrag durch die Gesellschaft mit einer Frist von 24 Monaten und durch den Begünstigten mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden. Da bisher keine Kündigung erfolgt ist, kann derzeit eine rechtskräftige Kündigung frühestens zum 31. März 2022 erklärt werden.

Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 22. Dezember 2018 hat die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA ein Genussrecht in Höhe von EUR 1.500.000,00 begeben. Inhaber des Genussrechts ist die HAM International Limited, Dubai/​Vereinigte Arabische Emirate. Aufgrund des Genussrechts partizipiert die HAM International Limited an den jährlichen Gewinnen und Verlusten der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. Im Insolvenzfall ist der Rückzahlungsanspruch der HAM International Limited gegenüber den Ansprüchen gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO nachrangig im Sinne des § 39 Abs. 2 InsO. Das Genussrecht hat eine feste Laufzeit bis zum 21. Dezember 2023. Danach kann der Vertrag durch die Gesellschaft mit einer Frist von 24 Monaten und durch den Begünstigten mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden.

Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2019 hat die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA ein Genussrecht in Höhe von EUR 500.000,00 begeben. Inhaber des Genussrechts ist die HAM International Limited, Dubai/​Vereinigte Arabische Emirate. Aufgrund des Genussrechts partizipiert die HAM International Limited an den jährlichen Gewinnen und Verlusten der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. Im Insolvenzfall ist der Rückzahlungsanspruch der HAM International Limited gegenüber den Ansprüchen gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO nachrangig im Sinne des §39 Abs. 2 InsO. Das Genussrecht hat eine feste Laufzeit bis zum 2. Juli 2024. Danach kann der Vertrag durch die Gesellschaft mit einer Frist von 24 Monaten und durch den Begünstigten mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden.

Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 18. Dezember 2019 hat die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA zwei Genussrechte in Höhe von EUR 1.033.000,00 und EUR 3.847.000,00 begeben. Inhaber der Genussrechte ist die HAM International Limited, Dubai/​Vereinigte Arabische Emirate. Aufgrund der Genussrechte partizipiert die HAM International Limited an den jährlichen Gewinnen und Verlusten der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. Im Insolvenzfall ist der Rückzahlungsanspruch der HAM International Limited gegenüber den Ansprüchen gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO nachrangig im Sinne des § 39 Abs. 2 InsO. Die Genussrechte haben eine feste Laufzeit bis zum 17. Dezember 2024. Danach kann der Vertrag durch die Gesellschaft mit einer Frist von 24 Monaten und durch den Begünstigten mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden.

Die Genussrechte erfüllen die Voraussetzungen der Stellungnahme des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer HFA1 /​1994 für einen Ausweis als bilanzielles Eigenkapital.

Kündigungen der o.g. Genussrechte sind bis dato nicht erfolgt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Beiträge zur Berufsgenossenschaft (TEUR 544), ausstehende Rechnungen (TEUR 494) und Verpflichtungen zur Rückerstattung von Tickets für die ausgetragenen Geisterspiele (TEUR 359) gebildet.

Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten

Davon mit einer Restlaufzeit
30.06.2021 bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.062 1.168 5.894 0
Verbindlichkeiten aus Transfer 1.007 0 1.007 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3 3 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 15.086 0 15.086 0
Sonstige Verbindlichkeiten 5.304 605 4.699 0
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 6.108 3.267 926 1.915
Gesamt 34.570 5.043 27.612 1.915
Davon mit einer Restlaufzeit
30.06.2020 bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.187 1.293 5.894 0
Verbindlichkeiten aus Transfer 1.007 0 1.007 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3 3 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 14.426 0 14.426 0
Sonstige Verbindlichkeiten 2.177 1.177 1.000 0
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 3.722 671 933 2.118
Gesamt 28.522 3.144 23.260 2.118

Von den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen TEUR 30 gegenüber Gesellschaftern.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen insbesondere verzinsliche Darlehen sowie die aufgelaufenen Zinsen für diese Darlehen in Höhe von insgesamt TEUR 13.384. Des Weiteren sind unverzinsliche Darlehen in Höhe von TEUR 911 enthalten. Für die Gesellschafterdarlehen nebst Zinsen bestehen in Höhe von TEUR 9.537 Rangrücktritte gemäß § 39 Abs. 2 InsO.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet insbesondere das im Voraus erhaltene Nutzungsentgelt für das Jugendleistungszentrum sowie im Voraus erhaltene Vertragsabschlüsse.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

1.7.2020- 30.06.2021 1.7.2019-30.06.2020
TEUR TEUR
Spielbetrieb 0 3.179
Werbung 5.026 4.651
Mediale Verwertung 1.118 798
Transfer & Ausbildungsentschädigung 606 3.448
Sonstige 2.616 1.299
9.366 13.375

Mangels Zulassung von Zuschauern zu den Heimspielen in der Saison 2020/​2021 werden die Erlöse aus dem Verkauf der Dauerkarten und der „12. Mann Tickets“ im Geschäftsjahr 2020/​2021 in den sonstigen Umsatzerlösen ausgewiesen.

5. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA hat zum 30. Juni 2021 sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 6.100, von denen TEUR 1.038 eine Fälligkeit von bis zu einem Jahr sowie weitere TEUR 1.264 von einem bis fünf Jahren aufweisen. Im Wesentlichen betreffen diese Verpflichtungen folgenden Sachverhalt:

Für das Erbbaurecht an der Grünwalder Straße sind jährliche Erbpachtzinsen zu entrichten.

Anzahl der Mitarbeiter

Im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 waren im Durchschnitt beschäftigt:

Lizenzmannschaft (Lizenzspieler, Funktionsteam) 35
Bezahlter Amateurfußball 25
Bezahlter Jugendfußball 24
Verwaltung 18
Geringfügig Beschäftigte 30
132

Persönlich haftende Gesellschafterin

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH, München. Das Stammkapital der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH beträgt TEUR 25 und ist voll eingezahlt.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung obliegt der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH, München, als Komplementärin der Gesellschaft. Geschäftsführer der Komplementärin waren bzw. sind:

Marc-Nicolai Pfeifer, Kaufmännischer Geschäftsführer, München

Günther Gorenzel-Simonitsch, Sportlicher Geschäftsführer, München

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA gehörten bzw. gehören folgende Mitglieder an:

Athanasios Stimoniaris, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der MAN SE und des MAN SE-Betriebsrats sowie des Gesamtbetriebsrats der MAN Truck & Bus AG (Vorsitzender)

Karl-Christian Bay, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer (stellvertretender Vorsitzender)

Yahya Abdullah Mohammad Ismaik, Operativer Leiter

Thomas Heigl, Vorstand der Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G. (bis 15. Januar 2021)

Robert Reisinger, Speditionskaufmann (seit 15. Januar 2021)

Andrew Livingston, Legal Director Marya Group

Sebastian Seeböck, Leitung Kundendienst & Innendienst Coffeeteam GmbH

Vergütung der Geschäftsführung und der Aufsichtsräte

Die Geschäftsführer beziehen eine Vergütung über die TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH. Auf die Angabe der Geschäftsführungsbezüge wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten keine Vergütung von der Gesellschaft.

Konzernabschluss

Die Gesellschaft erstellt keinen Konzernabschluss, da sie gemäß § 293 HGB (Größenabhängige Befreiung) hierzu nicht verpflichtet ist.

6. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Im Juli 2021 wurde der Gesellschaft ein Darlehen seitens der H.I. Squared GmbH von bis zu EUR 4,7 Mio. gewährt. Die Stundungsvereinbarungen mit der HAM Ltd. und der H.I. Squared GmbH wurden ebenfalls im Juli 2021 bis einschließlich 30. Juni 2023 verlängert.

Für die neue Saison konnten insgesamt 11.766 Dauerkarten verkauft werden.

Durch den Sieg im Elfmeterschießen gegen den SV Darmstadt 98 konnte sich der TSV 1860 München für die 2. Runde des DFB-Pokals qualifizieren.

Weitere wesentliche Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Abschlussstichtag nicht eingetreten.

 

München, den 22. Oktober 2021

Marc-Nicolai Pfeifer, Geschäftsführer der TSV München von 1860 TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH

Günther Gorenzel-Simonitsch, Geschäftsführer der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH

Anlagengitter zum 30. Juni 2021

Anschaffungs- und Herstellungskosten
1.7.2020 Zugänge Umbuchungen Abgänge 30.6.2021
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 91.700,00 0,00 0,00 -11.700,00 80.000,00
2. Spielerwerte 128.400,00 50.000,00 0,00 -118.400,00 60.000,00
220.100,00 50.000,00 0,00 -130.100,00 140.000,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 10.556.570,47 54.633,98 0,00 -542.589,07 10.068.615,38
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.115.055,45 32.700,04 0,00 -172.673,53 975.081,96
11.671.625,92 87.334,02 0,00 -715.262,60 11.043.697,34
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 110.000,00 0,00 0,00 0,00 110.000,00
2. Sonstige Ausleihungen 12.360,00 0,00 0,00 -5.505,00 6.855,00
122.360,00 0,00 0,00 -5.505,00 116.855,00
12.014.085,92 137.334,02 0,00 -850.867,60 11.300.552,34
Kumulierte Abschreibungen
1.7.2020 Abschreibung des Geschäftsjahres Abgänge 30.6.2021
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 90.170,00 1.526,00 -11.699,00 79.997,00
2. Spielerwerte 113.062,00 38.061,00 -118.395,00 32.728,00
203.232,00 39.587,00 -130.094,00 112.725,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 6.429.315,47 390.110,98 -542.393,07 6.277.033,38
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 930.104,45 72.030,04 -170.522,53 831.611,96
7.359.419,92 462.141,02 -712.915,60 7.108.645,34
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
7.562.651,92 501.728,02 -843.009,60 7.221.370,34
Buchwerte
30.6.2021 30.6.2020
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3,00 1.530,00
2. Spielerwerte 27.272,00 15.338,00
27.275,00 16.868,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 3.791.582,00 4.127.255,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 143.470,00 184.951,00
3.935.052,00 4.312.206,00
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 110.000,00 110.000,00
2. Sonstige Ausleihungen 6.855,00 12.360,00
116.855,00 122.360,00
4.079.182,00 4.451.434,00

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA, München

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA, München, – bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA, München, für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angabe in Abschnitt „1. Grundlagen“ im Anhang sowie die Angaben in Abschnitt „4.d. Finanzrisiko/​bestandsgefährdendes Risiko“ des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass es für den Fortbestand des Unternehmens unerlässlich ist, dass die Gesellschaft sportlich und wirtschaftlich leistungsfähig bleibt und sich gemäß der zugrunde gelegten Liquiditätsplanung und der Planwerte während der laufenden Spielzeit und der Spielzeit 2022/​2023 unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie entwickelt. Sollte sich die Liquidität des Unternehmens zum Beispiel aufgrund weiterer nicht eingeplanter Einschränkungen aus der Corona-Pandemie und/​oder des Verfehlens von sportlichen und/​oder leistungswirtschaftlichen Zielen nicht wie geplant entwickeln und die geplanten Zahlungszuflüsse nicht oder nur teilweise erreicht werden, ist die Gesellschaft auf externe finanzielle Unterstützung der Gesellschafter oder von Dritten angewiesen und wäre ohne diese Unterstützung in ihrem Fortbestand gefährdet. Wie in Abschnitt „1. Grundlagen“ im Anhang sowie in Abschnitt „4.d. Finanzrisiko/​bestandsgefährdendes Risiko“ des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 22. Oktober 2021

Warth & Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Stephan Mauermeier, Wirtschaftsprüfer

Florian Wenger, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 Report of the Supervisory Board of TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA for the Financial Year from 1 July 2020 to 30 June 2021
Der Aufsichtsrat übernahm im Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben. Hierbei forderte er eingehende Informationen über die Lage und Entwicklung des Unternehmens, die Grundsätze der Geschäftspolitik und die wesentlichen Geschäftsvorfälle. In the financial year from 1 July 2020 to 30 June 2021 the supervisory board fulfilled the functions assigned to it by law and the articles of association and asked for detailed information about the situation and development of the company, the principles of its business policy, and the essential business transactions.
Darüber hinaus wurden regelmäßig detaillierte schriftliche und mündliche Berichte des Geschäftsführers der persönlich haftenden Gesellschafterin angefordert, um eine umfassende Information jederzeit zu gewährleisten. Furthermore, the supervisory board has regularly requested detailed written and oral reports of the managing director of the general partner, in order to assure being comprehensively informed at all times.
Der Jahresabschluss der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA zum 30.06.2021, der Lagebericht sowie der Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin über den Vortrag des Jahresfehlbetrages sind in der Sitzung am 25. November 2021 geprüft worden. Der Jahresabschluss und der Bericht über die Lage der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA sind im Auftrag des Aufsichtsrats von der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Aufsichtsrat hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwände erhoben. Er hat den Jahresabschluss gebilligt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin über den Vortrag des Jahresfehlbetrages auf neue Rechnung an. The annual financial statements of TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA as of 30 June 2021, the management report as well as the proposal of the general partner about the net loss recorded in the financial year were reviewed by the supervisory board in its meeting on 25 November 2021. The annual financial statements and the management report of TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA were audited based on the instruction of the supervisory board by Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Munich, and an unqualified audit opinion was issued. After final review of the annual financial statements, the supervisory board did not raise any objections. The annual financial statements were approved by the supervisory board. It supports the proposal of the general partner that the net loss recorded in the financial year should be carried forward.

 

25. November 2021

Karl-Christian Bay, stellv. Aufsichtsratsvorsitzender /​ Deputy Chairman of the Supervisory Board

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 17. Dezember 2021 festgestellt.

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