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TubeSolar AG

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TubeSolar AG

Bayreuth

ISIN DE000A2PXQD4 / WKN A2PXQD

Bekanntmachung der TubeSolar AG, Bayreuth, gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG – Hinweis auf bevorstehende Verschmelzung

1.

Es ist beabsichtigt, die TubeSolar GmbH (Amtsgericht Augsburg, HRB 34142) als übertragende Gesellschaft im Wege der vereinfachten Konzernverschmelzung auf die TubeSolar AG (Amtsgericht Bayreuth, HRB 7050) als übernehmende Gesellschaft zu verschmelzen. Dadurch geht das Vermögen der TubeSolar GmbH als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten mit Wirkung im Innenverhältnis zum Ablauf des 31. Dezember 2019, 24:00 Uhr, auf die TubeSolar AG über. Vom 1. Januar 2020, 0:00 Uhr, gelten alle Handlungen und Geschäfte der TubeSolar GmbH als für Rechnung der TubeSolar AG vorgenommen (Verschmelzungsstichtag). Der Verschmelzung liegt die Jahresbilanz für das Rumpfgeschäftsjahr 2019 der TubeSolar GmbH zum 31. Dezember 2019 zugrunde.

2.

Der Verschmelzungsvertrag wurde am 29. Juni 2020 abgeschlossen und zum Handelsregister der TubeSolar AG eingereicht. Da das Stammkapital der TubeSolar GmbH als übertragender Gesellschaft vollständig von der TubeSolar AG als übernehmender Gesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der TubeSolar AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der TubeSolar GmbH nicht erforderlich (§ 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG). Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der TubeSolar AG zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, §§ 8 Abs. 3 Satz 1, Hs. 2, 9 Abs. 2 und 3, 12 Abs. 3, 60 UmwG.

3.

Die Aktionäre der TubeSolar AG, deren Anteil zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, werden auf ihr Recht hingewiesen, die Einberufung einer Hauptversammlung zu verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 3 UmwG). Entsprechende Einberufungsverlangen werden berücksichtigt, wenn sie innerhalb eines Monats ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der TubeSolar AG, Berliner Allee 65, 86153 Augsburg, unter Nachweis des Aktienbesitzes zugehen.

4.

Ab dem Tag dieser Bekanntmachung liegen folgende Unterlagen in den Geschäftsräumen der TubeSolar AG, Berliner Allee 65, 86153 Augsburg, zur Einsicht der Aktionäre aus:

a)

Der Verschmelzungsvertrag zwischen der TubeSolar AG und der TubeSolar GmbH vom 29. Juni 2020

b)

Die Jahresabschlussberichte für das Rumpfgeschäftsjahr 2019 der TubeSolar AG und das Rumpfgeschäftsjahr 2019 der TubeSolar GmbH

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der TubeSolar AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. Die vorgenannten Unterlagen sind ferner für den gesamten Zeitraum bis zur Anmeldung der Verschmelzung zum Handelsregister der TubeSolar AG über die Internetseite der TubeSolar AG unter

https://tubesolar.de/investor-relations/veroeffentlichungen/

zugänglich.

 

Augsburg, 2. Juli 2020

TubeSolar AG

Der Vorstand

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