Die seit über 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte für Grundstücke seien „völlig überholt“ und führten zu „gravierenden Ungleichbehandlungen“ der Immobilienbesitzer, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil.
Mit diesem Urteil öffnet das Bundesverfassungsgericht natürlich der Politik auch große Möglichkeiten, um zukünftig dann Städte und Kommunen mit mehr Einnahmen aus der Grundsteuer zu versehen. Dass eine Neuregelung für den Bürger „billiger“ wird, daran ist wohl eher nicht zu denken.
Städte wie Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart dürften zu den großen Gewinnern zählen.
„Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer“ haben damit nicht das Geringste zu tun – vielleicht machen Sie sich mal kundig.. Es geht um die Grundsteuer – das ist etwas vööig anderes.