Öffentliche Zustellung einer Anhörung
Gemäß § 1 HessVwZG vom 14.02.1957 in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 10 VwZG vom 12.08.2005 in der derzeit gültigen Fassung wird das
Anhörungsschreiben vom 08. Juli 2020
– Aktenzeichen WvAw-2020-18 –
für
Tuff Group AG, Frankfurt am Main
Vorstand/Aufsichtsrat
c/o Buse Heberer Fromm
Bockenheimer Landstraße 101
60325 Frankfurt am Main
öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Gesellschaft postalisch nicht zu erreichen ist.
Die öffentliche Zustellung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Deutsche Börse AG (www.deutsche-boerse.com). Das Anhörungsschreiben gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage dieser Bekanntmachung mehr als zwei Wochen vergangen sind. Mit der Zustellung beginnt auch die Anhörungsfrist, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Das Anhörungsschreiben liegt bei der Deutsche Börse AG, dem Rechtsträger der Frankfurter Wertpapierbörse, Abteilung Listing Services, EA 11 301, Mergenthaler Allee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, für den Empfänger offen und kann vom Empfänger eingesehen oder abgeholt werden.
Frankfurt am Main, den 10. August 2020
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
im Auftrag
gez. Müller gez. Barsuhn
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