Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 14. September 2023 entschieden, dass der Widerruf von 77 Mietwagenlizenzen für vier miteinander verbundene Unternehmen, die auch über Online-Plattformen wie UBER operieren, wahrscheinlich rechtmäßig ist. Die betroffenen Unternehmen müssen ihren Betrieb sofort einstellen.
Das Gericht begründete die Entscheidung mit der Unzuverlässigkeit des Geschäftsführers. Dieser hat die Mietwagen auch nach dem Widerruf der Genehmigungen weiterhin eingesetzt, wodurch gegen zentrale Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes verstoßen wurde.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.
Aktenzeichen: 6 L 1791/23
Kommentar hinterlassen