Der Fahrdienst Uber darf seine Dienstleistungen in Berlin vorerst weiter anbieten. Das Verwaltungsgericht Berlin erhielt am Montag einen Eilrechtsschutzantrag des Unternehmens gegen eine Unterlassungsverfügung des Landesamtes für Ordnungs- und Bürgerangelegenheiten, wie das Gericht mitteilte. Dem Antrag wurde demnach stattgegeben, sodass Uber seine Vermittlungs- Apps UberPop und UberBlack zunächst weiterhin anbieten darf.
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