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Überfälliges Urteil „Thor Steinar“

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Die genannte Marke geht ja seit einigen Jahren durch die Medien. Thor Steinar selber dürfte darüber bisher nicht unglücklich gewesen sein. Das war Werbung, die man nicht bezahlen musste und in der rechten Szene gut ankam.

Nun hat der BGH ein Urteil in diesem Zusammenhang gefällt und damit Rechtsicherheit geschaffen. Ladenbetreiber, die vor allem die unter Rechtsradikalen beliebte Bekleidungsmarke „Thor Steinar“ anbieten, müssen ihre Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages über das umstrittene Sortiment informieren. Damit dürfte es Thor Steinar zukünftig wesentlich schwerer haben, Läden in guten Lagen anmieten zu können.
(Az.: XII ZR 192/08). Außerdem müssen zwei der bundesweit zwölf Läden schließen. Der BGH gab Räumungsklagen der Vermieter in Magdeburg und Berlin statt.

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