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Überschuss bei der Sozialversicherung

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WIESBADEN – Die Sozialversicherung – in Abgrenzung der Finanzstatistik – verzeichnete im ersten bis dritten Quartal 2011 einen kassenmäßigen Finanzierungsüberschuss von rund 6,0 Milliarden Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wies die Sozialversicherung im vergleichbaren Vorjahreszeitraum ein Finanzierungsdefizit von 3,9 Milliarden Euro auf.

Der Finanzierungsüberschuss der Sozialversicherung im ersten bis dritten Quartal 2011 ist maßgeblich durch die positive konjunkturelle Entwicklung bestimmt. Die Einnahmen der Sozialversicherung summierten sich im ersten bis dritten Quartal 2011 auf 385,7 Milliarden Euro. Gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum entspricht dies einem Anstieg der Einnahmen um 2,4 %. Die Ausgaben lagen mit 379,6 Milliarden Euro leicht um 0,2 % unter dem Niveau des ersten bis dritten Quartals 2010. Die Sozialversicherung umfasst die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, die gesetzliche Pflegeversicherung, die Alterssicherung für Landwirte sowie die Bundesagentur für Arbeit.
Die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung erhöhten sich im ersten bis dritten Quartal 2011 um 1,8 % auf 186,3 Milliarden Euro. Diesem Einnahmenzuwachs stand ein geringerer Anstieg der Ausgaben um 0,6 % auf 186,9 Milliarden Euro gegenüber. Daraus ergab sich im ersten bis dritten Quartal 2011 ein Finanzierungsdefizit der gesetzlichen Rentenversicherung von rund 0,5 Milliarden Euro. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum belief sich das Finanzierungsdefizit noch auf 2,7 Milliarden Euro.
Die überwiegend aus Zuweisungen des Gesundheitsfonds bestehenden Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Beitragseinnahmen) summierten sich im ersten bis dritten Quartal 2011 auf 139,8 Milliarden Euro und lagen somit um 5,4 % über denen des entsprechenden Vorjahreszeitraums. Die Ausgaben erhöhten sich um 2,2 % auf 134,4 Milliarden Euro. Die Ausgabenentwicklung wurde insbesondere gedämpft durch die Wirkungen des zum 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes. Insgesamt ergab sich für die gesetzliche Krankenversicherung ein Finanzierungsüberschuss im ersten bis dritten Quartal 2011 von rund 5,3 Milliarden Euro. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum lag der Finanzierungsüberschuss noch bei 1,1 Milliarden Euro.
Rückläufig entwickelten sich hingegen die Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit im ersten bis dritten Quartal 2011. Sie sanken um 7,8 % auf 26,5 Milliarden Euro, da im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum von der Bundesagentur für Arbeit weniger Mittel im Rahmen der Bundesbeteiligung als Liquiditätshilfe vorzeitig abgerufen wurden. Mit der sich fortsetzenden guten Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ging im ersten bis dritten Quartal 2011 ein kräftiger Rückgang der Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit um 6,0 Milliarden Euro auf 25,3 Milliarden Euro einher. Aufgrund des Ausgabenrückgangs um 19,2 % wies die Bundesagentur für Arbeit im ersten bis dritten Quartal ein Finanzierungsüberschuss von 1,2 Milliarden Euro auf, nach einem Finanzierungsdefizit im vergleichbaren Vorjahreszeitraum von 2,5 Milliarden Euro.
Im ersten bis dritten Quartal 2011 erhöhten sich die Einnahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung um 2,0 % auf 16,3 Milliarden Euro. Demgegenüber stand ein höherer Zuwachs der Ausgaben um 2,4 % auf 16,4 Milliarden, so dass sich ein geringes Finanzierungsdefizit von 0,1 Milliarden Euro ergab. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum glichen sich Einnahmen und Ausgaben aus.
Wegen stark unterjähriger Schwankungen der Einnahmen und Ausgaben können anhand der Daten des ersten bis dritten Quartals 2011 noch keine Rückschlüsse auf das Jahresergebnis gezogen werden.

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