Nun, es ist reine Spekulation und Wunschdenken in unserer Redaktion, aber ein Gedanke, über den man sicherlich beim zuständigen Insolvenzgericht einmal nachdenken sollte.
Wichtig ist, so Thomas Bremer von diebewertung.de aus Leipzig, dass die Anleger keinen Schaden aus einer möglichen Neubesetzung der Position des Insolvenzverwalters haben. Insofern lohnt es sich sicherlich, einmal unser Gedankenspiel weiter zu verfolgen.
Rüdiger Weiß kennen wir aus den Verfahren mit der Deutschen Licht Miete und wir haben ihn als pragmatischen Insolvenzverwalter kennengelernt. Einer, dem die Lösung für Anleger dann auch am Herzen liegt.
Nun hat man in der Insolvenzkanzlei von Insolvenzverwalter Wallner ja bereits gute Vorarbeit in der Aufbereitung der UDI Insolvenz geleistet. Arbeit, die letztlich auch den Anlegern, die hier geschädigt sind, dann dient. Man steckt im Thema, wie man im Volksmund so einfach sagt. Das jetzt „weg zu werfen“, wäre sicherlich nur die zweitbeste Lösung des Vorganges.
Insolvenzverwalter Weiß könnte ja hier, so zumindest unser Gedanke, dann auf Mitarbeiter und Wissen in der Sache zurückgreifen, wenn das Insolvenzgericht Leipzig eine solche Entscheidung dann auch treffen würde. Wir wollen in den nächsten Tagen, dann auch natürlich einmal mit Herrn Weiß sprechen, ob er dazu bereit ist bzw. ob er das dann auch für einen gangbaren Weg hält.
Wissen wollen wir natürlich auch, was der genaue Hintergrund dieser Entscheidung des Landgerichtes Leipzig war, wer den Antrag gestellt hatte, das wissen wir mittlerweile. Wir wissen auch, so Thomas Bremer, dass hier die nach Außen getragene mögliche Zusammenarbeit mit einer Münchner Anwaltskanzlei mitentscheidend war.
Hier hatte der Insolvenzverwalter in einem Schreiben 3 Rechtsanwälte zum Gläubigerausschuss empfohlen. Nicht nur wir haben das damals kritisch gesehen sondern auch das Handelsblatt.
Die Aktion war dann zudem sogar noch aus den Massekosten bezahlt worden, wenn wir richtig informiert sind. Dass es da dann natürlich Befindlichkeiten gibt, auch das ist nachvollziehbar. Dass der jetzige Insolvenzverwalter allerdings persönliche Vorteile aus dieser Besetzung des Gläubigerausschusses haben könnte, das halten wir für ausgeschlossen.
Als Insolvenzverwalter sollte man sich, auch das zeigt dieser Vorgang natürlich wieder, mit solchen Empfehlungen, wenn auch gut gemeint, dann bitte zurückhalten.
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