Was für ein Satz in einer schlechten Bilanz. Wovor haben die Herren Angst? Solche Bilanzen fordern doch geradezu intensivere Recherchen und Berichterstattungen heraus. Solch einen Satz haben wir dann in einer Bilanz auch noch nicht gelesen. Auch diese Bilanz vermittelt im Ergebnis keinen guten Eindruck, denn sie weist nicht einmal Eigenkapital aus und schließt mit einem hohen nicht durch Eigenkapital gedeckten fünfstelligen Fehlbetrag. Irgendwie denkt man: „Das passt ins Bild bei dem Unternehmen“.
UDI Bioenergie GmbH
Roth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva |
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31.12.2015 EUR |
31.12.2014 EUR |
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A. Anlagevermögen | 2.222.099,12 | 2.138.349,40 |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 299,00 | 1.195,00 |
II. Sachanlagen | 317.604,00 | 300.585,25 |
III. Finanzanlagen | 1.904.196,12 | 1.836.569,15 |
B. Umlaufvermögen | 9.179.984,92 | 5.178.474,94 |
I. Vorräte | 968.500,00 | 167.500,00 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 8.200.119,17 | 4.958.461,01 |
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 11.365,75 | 52.513,93 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 356.244,44 | 369.038,37 |
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 90.799,17 | 124.819,72 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 11.849.127,65 | 7.810.682,43 |
Passiva |
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31.12.2015 EUR |
31.12.2014 EUR |
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A. Eigenkapital | 0,00 | 0,00 |
I. gezeichnetes Kapital | 31.250,00 | 31.250,00 |
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen | -6.375,00 | -6.375,00 |
2. Eigene Anteile – offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt | -6.250,00 | -6.250,00 |
3. eingefordertes Kapital | 18.625,00 | 18.625,00 |
II. Verlustvortrag | 109.424,17 | 143.444,72 |
davon Gewinnvortrag | 109.424,17 | 109.493,80 |
III. nicht gedeckter Fehlbetrag | 90.799,17 | 124.819,72 |
B. Rückstellungen | 7.950,00 | 6.750,00 |
C. Verbindlichkeiten | 11.609.328,74 | 7.593.549,27 |
D. Rechnungsabgrenzungsposten | 231.848,91 | 210.383,16 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 11.849.127,65 | 7.810.682,43 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung des BilMoG sowie nach den einschlägigen Vorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Ansatz- und Bewertungsvorschriften wurden im Wesentlichen beibehalten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierung- und Bewertungsmethoden maßgebend:
Es wurde zu Fortführungswerten (going concern) bewertet. Aufgrund des Rangrücktritts von Darlehensgebern ist nach Auskunft der Geschäftsführung von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit i. S. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB auszugehen.
Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer sowie die handelsrechtlichen Bestimmungen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen
(§ 253 Abs. 3 S. 3 HGB).
Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige lineare Abschreibung unter Beachtung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
– Beteiligungen zu Anschaffungskosten
– Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
– Ausleihungen zum Nominalwert
Die in Ausführung befindlichen Aufträge wurden mit den Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten beinhalten die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nominalwert angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung des Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand betrifft nur die Dauer der Herstellung.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen Euro 3.110.000,00.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen Euro 6.137.821,23. In diesen Forderungen sind solche aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von Euro 385.448,20 enthalten.
Verbindlichkeiten
Vom Gesamtbetrag der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben insgesamt Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 4.165.000,00 eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen Euro 7.116.174,99.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen Euro 1.602.735,96. Darin enthalten sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von Euro 2.554,05.
Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt Euro 8.856.000,00 durch Abtretung von Geschäftsanteilen an verbundenen Unternehmen und durch Sicherungsübereignung von Anlagevermögen gesichert.
Haftungsverhältnisse
Es bestehen laut Geschäftsführer keine Verbindlichkeiten aus
– der Begebung und Übertragung von Wechseln
– Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften
– Gewährleistungsverträgen
und auch keine Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.
IV. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2015 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch die Geschäftsführer, Herrn Georg Hetz, Kaufmann,und Herrn Harald Felker, Kaufmann.
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann. (Schutzklausel § 286 Abs. 3 HGB)
UDI Bioenergie GmbH
Roth, 19.06.2017
gezeichnet: Harald Felker
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.
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