Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG
1. Als Betreff erkennbares Schlagwort, das den wesentlichen Inhalt der Veröffentlichung zusammenfasst:
Möglicher Ausfall von Forderungen
2. Name des Veröffentlichungspflichtigen einschließlich seiner Anschrift:
Name: |
UDI Biogas 2011 GmbH & Co. KG |
Anschrift: |
Kellerweg 12, 91154 Roth |
Staat: |
Deutschland |
3. Bezeichnung der Vermögensanlage/ -n sowie das Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes:
Vermögensanlage: UDI Biogas 2011
Art der Vermögensanlage: Kommanditbeteiligung
Datum der Prospektaufstellung: 17.12.2010
4. Zu veröffentlichende Tatsache gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG:
Die Emittentin ist als Kommanditistin an der Projektgesellschaft UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG, HRA 15833 (AG Nürnberg) beteiligt. Die Projektgesellschaft UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG hat am 15.06.2018 beim zuständigen Amtsgericht Nürnberg Insolvenzantrag gestellt.
Aufgrund der Insolvenz der UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG besteht die Gefahr, dass durch die Insolvenz das eingelegte Kommanditkapital zur Haftung herangezogen wird und dadurch für die Emittentin nicht mehr zur Verfügung steht. Ein solcher Forderungsausfall hätte negative Auswirkungen auf die Liquidität der Emittentin.
Dieser Umstand ist daher geeignet, die Fähigkeit der Emittentin zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber den Anlegern zur Zahlung der prognostizierten Erträge und Rückzahlung des Kommanditkapitals erheblich zu beeinträchtigen.
5. Datum des Eintritts der der Tatsache zugrunde liegenden Umstände:
Der Insolvenzantrag hinsichtlich der UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG wurde am 15.06.2018 gestellt.
6. Kurze Erklärung, inwieweit die Tatsache den Emittenten oder die von ihm emittierte Vermögensanlage unmittelbar betrifft, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt:
7. Erklärung, aus welchen Gründen die Tatsache, die sich auf den Emittenten oder die von ihm emittierte Vermögensanlage unmittelbar bezieht und nicht öffentlich bekannt ist, geeignet ist, die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt:
8. Hinweis:
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt
Schlecht für die Anleger. Schaut man in die anderen Veröffentlichungen der UDI – Vermögensanlagen, stellt man fest, dass der vertriebliche Erfolg beachtlich ist. Innerhalb weniger Monate werden Millionen an Kundengeldern eingesammelt. Vielleicht sollte der Vertrieb besser aufpassen? Und die Kunden auch?