UDI Biogas 2011 GmbH & Co. KG: Möglicher Ausfall von Forderungen
Die BaFin macht gemäß § 11a Absatz 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) eine Veröffentlichung der UDI Biogas 2011 GmbH & Co. KG gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG bekannt.
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.
Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG
Möglicher Ausfall von Forderungen
Name des Veröffentlichungspflichtigen einschließlich seiner Anschrift:
Name: UDI Biogas 2011 GmbH & Co. KG
Anschrift: Kellerweg 12, 91154 Roth
Staat: Deutschland
Bezeichnung der Vermögensanlage sowie das Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes:
Vermögensanlage: UDI Biogas 2011
Art der Vermögensanlage: Kommanditbeteiligung
Datum der Prospektaufstellung: 17.12.2010
Zu veröffentlichende Tatsache gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG:
Die Emittentin ist als Kommanditistin an der Projektgesellschaft UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG, HRA 15833 (AG Nürnberg) beteiligt. Die Projektgesellschaft UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG hat am 15.06.2018 beim zuständigen Amtsgericht Nürnberg Insolvenzantrag gestellt.
Aufgrund der Insolvenz der UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG besteht die Gefahr, dass durch die Insolvenz das eingelegte Kommanditkapital zur Haftung herangezogen wird und dadurch für die Emittentin nicht mehr zur Verfügung steht. Ein solcher Forderungsausfall hätte negative Auswirkungen auf die Liquidität der Emittentin.
Dieser Umstand ist daher geeignet, die Fähigkeit der Emittentin zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber den Anlegern zur Zahlung der prognostizierten Erträge und Rückzahlung des Kommanditkapitals erheblich zu beeinträchtigen.
Datum des Eintritts der der Tatsache zugrunde liegenden Umstände:
Der Insolvenzantrag hinsichtlich der UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG wurde am 15.06.2018 gestellt.
Hinweis:
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt.
Die Bundesanstalt geht davon aus, dass die Vermögensanlagen, für die diese Tatsache bekannt gemacht wird, den Voraussetzungen des § 1 Vermögensanlagengesetz entspricht, und hat diese Voraussetzungen nicht erneut geprüft.
Nürnberg, 18.06.2018
UDI Biogas 2011 GmbH & Co. KG,
vertreten durch die Komplementärin UDI Biomasse Verwaltungs GmbH,
diese vertreten durch den Geschäftsführer Georg Hetz
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