Nun ist in den letzten Tagen sehr viel über das Urteil des Landgerichtes Leipzig in genanntem Verfahren geschrieben, und nicht nur von uns. Das Urteil ist der „mittlere Teil der Wahrheit“, denn vorrausgegangen war dem Urteil des Landgerichtes Leipzig eine Prüfung der Beschwerde durch das Amtsgericht Leipzig.
Das hatte die Beschwerde zurückgewiesen, gegen diese Zurückweisung durch das Amtsgericht Leipzig war man dann von Klägerseite vorgegangen und hatte „Revision“ in der nächsthöheren Instanz, dem Landgericht Leipzig, eingelegt und eben genau das zur Diskussion gestellte Urteil gefällt.
Insolvenzverwalter Wallner sieht das natürlich nun wieder anders als das Landgericht Leipzig und hat nun den Weg zum BGH beschritten. Ob der BGH nun dem Landgericht Leipzig folgt oder aber in den nächsten Monaten dann für Insolvenzverwalter Wallner entscheiden wird, das wäre zum jetzigen Zeitpunkt natürlich reine Spekulation.
Auch für uns wirft das Urteil des LG Leipzig mehr Fragen auf, als dass es dann Antworten gibt, denn das eigentliche Problem wird damit nicht gelöst. Selbst wenn nun ein neuer Insolvenzverwalter vom Insolvenzgericht Leipzig bestellt wird, muss dieser sich ja mit der Stimmengewalt der Kanzlei von Peter Mattil aus München herumschlagen. Ob sich dann was an der Stimmengewalt und den Beschlüssen verändert, kann man zumindest einmal bezweifeln. Da hat das LG Leipzig auf halbem Weg aufgehört in seinem Beschluss.
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