Startseite Allgemeines UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG – Kein Ruhmesblatt für die Kanzlei Mattil aus München
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UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG – Kein Ruhmesblatt für die Kanzlei Mattil aus München

geralt (CC0), Pixabay
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Mittlerweile hat man uns Teile des Urteils des Landgerichtes Leipzig zu genannter Gesellschaft zugespielt und um das auch einmal deutlich hier zum Ausdruck zu bringen, die vom Landgericht Leipzig in dem Urteil geäußerte Kritik ist dann sicherlich ein Kritik, die sich auch Rechtsanwalt Peter Mattil aus München einmal genauer anschauen sollte, denn auch im Alter kann man ja noch lernen.

Es sollte für ihn aber auch ein deutlicher Hinweis sein, dass ein Gericht bei einer entsprechenden Beschwerde durchaus auch bereit ist, solche Vorgänge einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Auch wir hatten ja deutliche Kritik an der „Bevorzugung“ der Kanzlei Mattil geäußert, was durch das uns vorliegende Urteil nun noch einmal bestätigt wurde.

Hier hat sich die Kanzlei von Rechtsanwalt Peter Mattil einen Wettbewerbsvorteil geschaffen, den man „clever“ nennen kann, der aber dann sicherlich im Blick der Mitbewerber von Herrn Mattil dann doch eher zweifelhaft ja möglicherweise sogar ein Wettbewerbsverstoß war.

Ich bin mir sicher, dass über den Gesamtvorgang nun sicherlich in den nächsten Tagen viel in der Öffentlichkeit diskutiert werden wird. Das wird dann möglicherweise so weit gehen, dass hier dann sogar die Beschlüsse der Gläubigerversammlungen angefochten werden könnten und dass hier „alles auf Anfang“ gestellt werden muss.

Was sicherlich auch einmal zu klären wäre ist, ob es für Peter Mattil dann überhaupt zu einem rechtsverbindlichen Mandantenverhältnis gekommen ist. Auch das würden wir im Moment dann einmal in Frage stellen, wenn man das Urteil liest.

Der Insolvenzverwalter selbst hat aus unserer Sicht keinerlei Vorteil aus diesem Handeln, denn ihm dürfte es eigentlich egal sein, ob es einen Gläubigerausschuss mit Peter Mattil, Jens Reime, Rechtsanwältin Bontschev oder wem auch immer gibt. Viel Einfluss hat der Gläubigerausschuss aus unserer Sicht dann im Verfahren eh nicht. Wir sind gespannt, ob sich auch Rechtsanwalt Peter Mattil zu dem Vorgang äußern wird. Amused wird er sicherlich dann nicht sonderlich sein, auch da sind wir dann sicher.

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