Auch Professor Streit wird im aktuellen Urteil des Landgerichtes Leipzig zum Insolvenzverfahren UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG benannt. Auch er war möglicherweise Nutznießer der Mandatswerbung aus „Insolvenzmassegeldern“ der genannten Gesellschaft.
Mit Verlaub, auch Professor Georg Streit von der Kanzlei Heuking Kühn sollte nun aus unserer Sicht auf alle ihm zugeführten Mandate aus meiner Sicht verzichten und darf den Mandanten dafür keinerlei Kosten berechnen, auch wenn die Kritik im Urteil des Landgerichtes Leipzig dann zu seiner Person eher verhalten ausfällt.
Gleiches gilt auch für die Kanzlei von Peter Mattil aus München, auch er muss auf alle Mandate verzichten, die er auf diese Art bekommen hat und beide sollten aus unserer Sicht dann auch in einem, möglicherweise neu zu besetzendem Gläubigerausschuss nicht mehr als Mitglieder aufgenommen werden.
Das sollten beide Rechtsanwälte dann auch sicherlich in einer eigenen Stellungnahme auch nach Außen tragen, um möglichen weiteren Schaden von der eigenen Kanzlei aber auch vom Insolvenzverfahren UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG zu vermeiden. Hier muss man auch von der Rechtsanwaltskammer einmal ein deutliches Zeichen setzen, das solche Vorgänge dann berufsrechtliche Konsequenzen haben müssen.
Wir haben die Rechtsanwaltskammer in München dazu um eine Stellungnahme gebeten. Ob die sich „wegduckt“, wie so üblich bei Kammern, oder hier einmal Flagge zeigt, das wird man abwarten müssen. Bis zum 11. Juli 2022 haben wir die Rechtsanwaltskammer München um eine Stellungnahme gebeten.
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