Klar, es war und ist der aktuelle Aufreger im Bereich der insolventen Investmentgesellschaften, unsere Berichterstattung über das Urteil des Landgerichtes Leipzig zum Vorgang UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG. Kopfschütteln, so könnte man es dann im übertragenen Sinne auch nennen, was viele Anleger nun tun, denn die Meinung der Anleger, „das schadet doch uns mal wieder“.
Richtig, auf den ersten Blick ist diese Einschätzung völlig nachvollziehbar, aber auf den 2. Blick macht diese Entscheidung dann auch Sinn. Es kann nicht sein, dass sich eine Anwaltskanzlei Vorteile aus einer Bekanntschaft mit einer Insolvenzkanzlei herauszieht. Wobei, auch das mal ganz klar gesagt, und wirklich nicht klar ist, welchen Vorteil der Insolvenzverwalter selber von diesem Handeln haben sollte? Er wird letztlich immer mit jedem Gläubigerausschuss zusammenarbeiten, egal ob darin Rechtsanwältin Kerstin Bontschev, Rechtsanwalt Jens Reime oder Rechtsanwalt Peter Mattil die Mitglieder sind.
Was im Urteil des Landegerichtes Leipzig besonders kritisiert wird ist jedoch, dass durch die mögliche Bekanntschaft mit dem Insolvenzverwalter sich Rechtsanwalt Peter Mattil aus München auf Kosten der Gläubigermasse einen Wettbewerbsvorteil verschafft hat, heißt, eine von den Anlegern gewünschte Zusammensetzung des Gläubigerausschusses war defacto nicht mehr möglich, denn Mattil hatte so viel Stimmen auf der Gläubigerversammlung, dass er bestimmen konnte, wen man in den Gläubigerausschuss beruft und wen nicht.
Opfer dieser Taktik waren Stefan Loipfinger und auch Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen. Natürlich wollten wir wissen, ob beide denn nun eine gewisse Genugtuung verspüren, über das Urteils des Landgerichtes Leipzig? Nein, ganz klare Aussage von Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen und auch Stefan Loipfinger aus Rosenheim vom Internetportal investmentcheck.de. Natürlich war es Zeit, dass man sich diese Konstellation einmal genauer anschaut, wie dann solch eine Zusammenarbeit zustande gekommen ist, aber es ist eben auch ein hausgemachter Aufreger so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen.
Die Diskussion wird nun erst beginnen und man wird abwarten müssen, was nun die Folge der Entscheidung des Landgerichtes Leipzig sein wird. Wichtig, so Reime und Loipfinger, dass die Anleger keine Nachteile haben. Übrigens, mittlerweile liegt uns die gesamte Entscheidung des LG Leipzig in Schriftform vor. Unsere Berichterstattung ist in allen Teilen korrekt.
Wir wollen uns aber auch einmal intensiver mit der Rechtsanwältin befassen, die diesen Stein ins Rollen gebracht hat, denn hier könnte der Spruch passen, „wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen“. Möglich, dass dies noch ein Boomerang wird.
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