Startseite Vorsicht Anlegerschutz UDI Energie FESTZINS IX GmbH & Co. KG auch diese miese Bilanz trägt die Unterschrift von Stephan Keller
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UDI Energie FESTZINS IX GmbH & Co. KG auch diese miese Bilanz trägt die Unterschrift von Stephan Keller

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UDI Energie FESTZINS IX GmbH & Co. KG

Roth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Lagebericht

Grundlagen des Unternehmens

Die UDI Energie Festzins IX GmbH & Co. KG (nachfolgend „Gesellschaft“ oder auch „Unternehmen“ genannt) wurde am 18.02.2015 auf unbestimmte Zeit gegründet und am 27.02.2015 in das Handelsregister des Amtsgericht Nürnberg unter der Nummer HRA 17140 eingetragen.

Die wichtigste Geschäftstätigkeit der UDI Energie Festzins IX GmbH & Co. KG ist die gewinnbringende Verwaltung eigenen Vermögens durch Investition (Erwerb, Planung, Bau, Betrieb und Verkauf) in Erneuerbare-Energien-Projekte, entweder direkt oder über Tochtergesellschaften.

Zur Finanzierung dieser Investitionen emittierte die Gesellschaft unbesicherte Nachrangdarlehen mit einem Volumen von 9.226 TEuro mit qualifiziertem Rangrücktritt in Form einer Vermögensanlage gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Nach § 32 Abs. 10 Satz 2 VermAnlG durften diese Nachrangdarlehen bis zum 31.12.2015 auch ohne Prüfung und Billigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vertrieben werden.

Die UDI Beratungsgesellschaft mbH wurde von der Gesellschaft mit dem Vertrieb dieser Emission und der Verwaltung der Anleger beauftragt.

Über die Verwendung der eingeworbenen Nachrangdarlehen für Investitionen entscheidet jeweils die Geschäftsführung der UDI Energie Festzins IX GmbH & Co. KG auf Basis einer Prüfung der Wirtschaftlichkeit sowie der im Prospekt aufgeführten Qualitätskriterien für Projekte.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

In 2019 lieferten nach Angaben des Umweltbundesamtes erneuerbare Energien insgesamt 452 Terawattstunden, davon entfielen 54% Strom, 39% Wärme und 7% Biokraftstoffe. Der Anteil der erneuerbaren Energien im jeweiligen Bereich lag bei Strom bei 42,1% (+4,3% ggü. Vorjahr), bei Wärme bei 14,5% (+0,2%) und bei Biokraftstoffen bei 5,6% (unverändert).

In Deutschland genießen die Anlagen für erneuerbarer Energien und die Vergütung der erzeugten Energie gesetzlichen Bestandschutz. Dennoch hat die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien gebremst, das lange verfolgte Klimaschutzziel über Bord geworfen und auf anderen Ebenen sogar auf die Wirtschaftlichkeit von Biogas-Bestandsanlagen negativ eingewirkt. So bewirkt die Neufassung der Dünge-Verordnung durch die stärkere Begrenzung des zulässigen Zeitraums für die Ausbringung der flüssigen Gärreste aus Biogasanlagen, dass teilweise zusätzliche Gärrestelager gebaut werden müssen – Zusatzkosten, die bei den Bestandsanlagen die Rentabilität schmälern, ohne einen Mehrertrag zu erwirtschaften. Während bislang die Gärreste kostenneutral von den Landwirten abgenommen und auf nahegelegenen Feldern ausgebracht wurden, müssen nun auch wesentlich weiter entfernte Flächen genutzt werden. Die höheren Transportkosten müssen zusätzlich einkalkuliert werden.

Auch gibt es bei einigen älteren Photovoltaik- und Biogas-Anlagen auch immer wieder technische Probleme, die zu Reparaturstillständen und zu Mindererträgen führen können.

Weitreichender sind Umwelteinflüsse. Sie sind schwerlich kalkulierbar, treten aber erkennbar vermehrt auf. Nach dem bereits sehr heißen und niederschlagsarmen Sommer 2017 brachte der Sommer 2018 die geringsten Niederschläge seit über hundert Jahren – die Landwirtschaft in vielen Regionen Deutschlands erlitt Ernteeinbußen in erheblichem Umfang. Auch in 2019 reichten die Niederschläge in vielen Regionen nicht aus, um die Bodenwasserspeicher wieder aufzufüllen. Dies wirkt sich teilweise negativ auf Verfügbarkeit und Qualität der Substrate für die Biogasanlagen aus.

Geschäftsverlauf und Lage

Auf die mehrheitlich an Biogas-Anlagen ausgereichten Darlehen wurden im Geschäftsjahr 2019 weitere Wertberichtigungen vorgenommen, da die Darlehensnehmer – u.a. aus den oben angeführten Gründen – derzeit noch nicht die erwarteten Überschüsse erzielen, um neben Bankverbindlichkeiten auch die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschaft vollständig zu bedienen.

Vermögenslage

Die Sonstigen Verbindlichkeiten in Form der eingezahlten Nachrangdarlehen samt Zinsverbindlichkeiten daraus in Höhe von 9.632 TEuro (Vorjahr: 9.268 TEuro) haben einen Anteil von 95% (94%) an der Passiv-Bilanzsumme von 10.094 Euro (9.811 TEuro).

Die Aktivseite wird wesentlich von den unter den Sonstigen Ausleihungen bzw. Sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Darlehensforderungen nach Wertberichtigungen an die Projektgesellschaften in Höhe von 4.112 TEuro (Vorjahr: 5.258 TEuro) mit 41% (Vorjahr: 54%) Anteil an der Bilanzsumme bestimmt. Dabei wurden aus kaufmännischer Vorsicht auf einen Teil der Forderungen weitere Wertberichtigungen in Höhe von insgesamt 1.455 TEuro gebildet.

Ertragslage

Die Umsatzerlöse betrugen 541 TEuro (Vorjahr: 540 TEuro) und setzen sich aus Zinseinnahmen in Höhe von 466 TEuro (459 TEuro) sowie abgegrenzten Erlösen in Höhe von 75 TEuro (81 TEuro) aus den Darlehensgebühren für die Darlehen an die Projektgesellschaften zusammen.

Auf der Aufwandsseite waren wesentliche Positionen Zinsaufwendungen in Höhe von 364 TEuro (364 TEuro) für eingeworbenen Darlehen sowie mit 70 T€ (70 T€) periodisch abgegrenzten Aufwendungen für die Vertriebsprovision. Hinzu kamen die aus kaufmännischer Vorsicht gebildeten Wertberichtigungen auf Darlehensforderungen in Höhe von 1.455 TEuro.

Das Ergebnis nach Steuern lag bei -1.386 TEuro (-1.245 TEuro).

Finanzlage

Von den eingeworbenen und von Anlegern eingezahlten Nachrangdarlehen in Höhe von 9,1 Mio. Euro wurden bis zum 31.12.2019 8.793 TEuro Darlehen an Projektgesellschaften ausgereicht.

Das Bankguthaben per 31.12.2019 betrug 40 TEuro (Vorjahr: 74 TEuro).

Gesamtaussage

Die ungünstige wirtschaftliche Situation der Darlehensnehmer hat das Jahr 2019 nochmals negativ beeinflusst.

Die Gesellschaft weist zum 31.12.2019 einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Fehlbetrag aus. Eine Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung ist aufgrund der Rangrücktrittsvereinbarungen in den der Gesellschaft gewährten Nachrangdarlehen nicht gegeben. Die Geschäftsführung geht zudem auf Basis der Finanzplanung von einer positiven Fortführungsprognose aus.

Prognosebericht

Um auf Darlehensnehmerseite mit den Biogas-Anlagen mittel- und langfristig die gesetzten Ziele zu erreichen, arbeiten die Verantwortlichen der Projektgesellschaften mit externen Beratern sowie den Betriebsführern der jeweiligen Anlagen vor Ort an Lösungen. Deren Wirkung wird aber sich nicht sofort in 2020 in einer deutlichen Besserung niederschlagen können. Zudem ergibt sich aus der aktuellen Wetterentwicklung auch für dieses Jahr wieder besonders im Osten Deutschlands das Risiko einer nicht ausreichenden Maisernte, mit eventuell weiter andauernden unzureichenden Ergebnissen für die Biogasanlagen

Am 30. Januar 2020 hat die Weltgesundheitsorganisation WHO den internationalen Gesundheitsnotstand aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus ausgerufen. Seit dem 13. März 2020 stuft die WHO die Verbreitung des Coronavirus als Pandemie ein. Der weitere Verlauf der Ausbreitung des Coronavirus und die von den Regierungen weltweit und in Deutschland ergriffenen drastischen Eindämmungsmaßnahmen werden zu einer Abschwächung der wirtschaftlichen Entwicklung führen. Derzeit lassen sich noch keine gravierenden Auswirkungen bei den Darlehensnehmern feststellen. Eine verlässliche betragsmäßige Schätzung der möglichen Auswirkungen der Corona-Krise auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ist aufgrund der bestehenden hohen Unsicherheit der weiteren Entwicklung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Chancen- und Risikobericht

Bei günstigen Witterungsbedingungen und daraus resultierender Entspannung bei der Substratversorgung der Biogas-Anlagen unter den Darlehensnehmern, sowie einem schnellen Greifen der durch die Projektverantwortlichen initiierten Ertüchtigungsmassnahmen, könnte unter Umständen schon vor Ende 2020 mit einer Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Darlehensnehmer gerechnet werden.

Die Gesellschaft erwartet aber in vorsichtiger Betrachtung hier erst ab 2021 eine Verbesserung der Liquiditätssituation auf Seiten der Darlehensnehmer.

Die Entwicklung der Gesellschaft hängt aufgrund der Investitionen in den Erneuerbare Energien-Bereich auch von den gesetzlichen Regulierungen ab. Grundsätzlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Gesetze für noch nicht in Betrieb befindliche oder rückwirkend sogar für bereits in Betrieb befindliche Anlagen aufgrund von Gesetzesänderungen, Gerichtsentscheidungen, behördlichen Anordnungen oder Vorgaben der EU geändert werden und die Einspeisevergütung reduziert oder abgeschafft wird. Dies hätte entsprechend nachteilige Auswirkungen auf die Kapitaldienstfähigkeit der Projektgesellschaften.

Darüber hinaus können sich im organisatorischen Bereich Risiken ergeben. Im Personalbereich kann dies durch Verlust von Schlüsselpersonen gegeben sein, für die kurzfristig kein Ersatz gefunden wird. Dies gilt im Wesentlichen für die Investitionsphase der Gesellschaft. Dem wird durch strukturierte Arbeitsabläufe, in die sich auch andere Mitarbeiter einarbeiten können, und Vertretungsregelungen entgegengewirkt. Ebenso können sich im EDV-Bereich Risiken durch mangelhafte Software sowie nicht ausreichende Schutz- und Sicherungsmechanismen ergeben. Die Gesellschaft greift daher in der Regel auf Standard-Software, Backup- und Virenschutzprogramme sowie passwortgeschützte Systemzugänge zurück.

Das Konzept der emittierten Nachrangdarlehen der UDI Energie Festzins IX GmbH & Co. KG beruht auf den rechtlichen, steuerlichen und aufsichtsrechtlichen Bedingungen zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese durch Gesetzesänderungen oder durch Änderungen der Auslegung und Anwendung bestehender Gesetze durch Rechtsprechung sowie Finanz- und Aufsichtsbehörden mit entsprechender Nachteiligkeit für die Gesellschaft ändern.

Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 VermAnlG

1. Im Geschäftsjahr 2019 hat die Gesellschaft folgende Vergütungen an zwei Begünstigte gezahlt:

Empfänger / Vergütungsgrund feste Vergütung variable Vergütung

UDI Festzins Verwaltungs GmbH

Haftungsvergütung 2.706,00 Euro 0,00 Euro
Geschäftsführungsvergütung 1.785,00 Euro 0,00 Euro
te Service GmbH (vormals:UDI Finanz GmbH)
Buchführung und kfm. Betreuung 23.708,76 Euro 0,00 Euro
Gesamtsumme 28.199,76 Euro: 28.199,76 Euro 0,00 Euro

Es wurden keine besonderen Gewinnbeteiligungen gezahlt.

2. Die Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr 2019 keine Mitarbeiter beschäftigt, daher betragen die Gesamtsumme und die Einzelsummen der an Führungskräfte und Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des Emittenten von Vermögensanlagen auswirkt, im Geschäftsjahr 2019 gezahlten Vergütungen jeweils 0,00 Euro.

Versicherung des gesetzlichen Vertreters

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich der Geschäftsergebnisse und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Roth, den 12.05.2020

gez.: Stefan Keller, Geschäftsführer der UDI Festzins Verwaltungs GmbH,der geschäftsführenden Komplementärin derUDI Energie Festzins IX GmbH & Co. KG

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 3.637.095,40 4.495.219,48
I. Finanzanlagen 3.637.095,40 4.495.219,48
1. sonstige Ausleihungen 3.637.095,40 4.495.219,48
B. Umlaufvermögen 896.451,03 1.071.648,14
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 856.912,70 998.075,52
1. sonstige Vermögensgegenstände 856.912,70 998.075,52
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 39.538,33 73.572,62
C. Rechnungsabgrenzungsposten 489.077,18 558.697,36
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 5.071.094,72 3.684.938,30
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 5.071.094,72 3.684.938,30
Bilanzsumme, Summe Aktiva 10.093.718,33 9.810.503,28

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Rückstellungen 14.655,00 15.500,00
1. Steuerrückstellungen 0,00 0,00
2. sonstige Rückstellungen 14.655,00 15.500,00
B. Verbindlichkeiten 9.631.953,78 9.273.353,40
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 336,18 0,00
2. sonstige Verbindlichkeiten 9.631.617,60 9.267.897,60
C. Rechnungsabgrenzungsposten 447.109,55 521.649,88
Bilanzsumme, Summe Passiva 10.093.718,33 9.810.503,28

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2019 – 31.12.2019
EUR
1.1.2018 – 31.12.2018
EUR
1. Umsatzerlöse 540.692,65 539.703,40
2. sonstige betriebliche Erträge 4.471,26 36.263,74
3. sonstige betriebliche Aufwendungen 705.973,25 608.097,11
4. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 861.627,08 857.307,44
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 363.720,00 363.744,00
6. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,00 -8.467,40
7. Ergebnis nach Steuern -1.386.156,42 -1.244.714,01
8. Jahresfehlbetrag 1.386.156,42 1.244.714,01

Kapitalflussrechnung

Periodenergebnis -1.386.156,42 -1.244.714,01
– Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 3.503,00 36.263,74
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 861.627,08 857.307,44
-/+ Ab-/Zunahme der Rückstellungen -845,00 3.975,00
+ Abnahme der anderen Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 210.783,00 343.232,51
+/- Zu-/Abnnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 336,18 -10.987,78
– Abnahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 74.540,33 20.786,15
+ Zinsaufwendungen 363.720,00 363.720,00
– Ertragsteuerertrag 0,00 8.467,40
– Ertragsteuerzahlungen 0,00 3.789,60
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -28.578,49 243.226,27
– Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 0,00 396.000,00
+ Einzahlungen auf Grund von Finanzmittelanlagen 3.534.056,01 2.378.713,57
– Auszahlungen auf Grund von Finanzmittelanlagen 3.534.056,01 2.378.713,57
Cashflow aus der Invenstitionstätigkeit 0,00 -396.000,00
+ Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von Finanzkrediten 0,00 5.455,80
– Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten -358.264,20 -174.297,60
– Gezahlte Zinsen 363.720,00 363.720,00
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -5.455,80 -183.966,60
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -34.034,29 -336.740,33
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 73.572,62 410.312,95
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 39.538,33 73.572,62

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die UDI Energie FESTZINS IX GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Roth. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRA 17140 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß § 264a i.V. m. §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung des Bilanzrichtlinie Umsetzungsgesetz (BilRUG) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Personengesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 264 ff. HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für kleine Personengesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB). Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben.

Die Darlehensforderungen, welche eine längere Laufzeit als 5 Jahre haben, wurde unter den Finanzanlagen ausgewiesen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierung- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Anlagevermögen

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

– Ausleihungen zum Nennwert oder niedrigeren beizulegenden Wert

Umlaufvermögen

Sonstige Vermögensgegenstände

Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Eigenkapital

Das Haftkapital ist zum Nominalwert angesetzt.

Rückstellungen

Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns dotiert.

Sonstige Rückstellungen

Bei der Bewertung von Rückstellungen werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und gewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrages bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

IV. Angaben zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von Euro 719.825,23 (Vorjahr Euro 551.138,75) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen Euro 137.087,47 (Vorjahr Euro 446.936,78).

Latente Steuern

Auf den Ansatz latenter Steuern wurde gemäß den Befreiungsvorschriften in § 274a Nr. 4 HGB verzichtet.

Eigenkapital

Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme des Kommanditisten in Höhe von Euro 1.000,00 ist in voller Höhe an die Gesellschaft geleistet.

Verbindlichkeiten

Vom Gesamtbetrag der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben insgesamt Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 9.093.000,00 (Vorjahr Euro 9.093.000,00) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt Euro 0,00 (Vorjahr Euro 0,00) durch Grundpfandrechte gesichert.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen Euro 538.953,78 (Vorjahr Euro 180.353,40).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen Euro 9.093.000,00 (Vorjahr Euro 9.093.000,00).

Verbindlichkeiten gegenüber persönlich haftenden Gesellschaftern betragen Euro 0,00 (Vorjahr Euro 5.455,80).

Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten betragen Euro 0,00 (Vorjahr Euro 0,00).

Haftungsverhältnisse

Es bestehen laut Geschäftsführer keine Verbindlichkeiten aus

– der Begebung und Übertragung von Wechseln

– Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften

– Gewährleistungsverträgen

und auch keine Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von wesentlicher Bedeutung sind.

V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Es wurden Teilwertabschreibungen auf die ausgereichten Darlehen in Höhe von TEUR 1.455 gebucht.

VI. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 0 Arbeitnehmer beschäftigt.

Im Geschäftsjahr 2019 erfolgte die Geschäftsführung der UDI Energie Festzins IX GmbH & Co. KG durch den persönlich haftenden Gesellschafter UDI Festzins Verwaltungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herr Stefan Keller, Dipl.-Ing.

Gewinnverwendungsvorschlag

Der Gewinn wird gemäß Gesellschaftsvertrag verteilt.

 

Roth, den 12.05.2020

gez.: Stefan Keller, Geschäftsführer der UDI Festzins Verwaltungs GmbH, der geschäftsführenden Komplementärin der UDI Energie Festzins IX GmbH & Co. KG

Außerplanmäßige Abschreibungen beim Anlagevermögen und beim Umlaufvermögen zur Vorwegnahme künftiger Wertschwankungen

1.1.2019 – 31.12.2019

Die außerplanmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen betragen 861.627,08 EUR.

1.1.2018 – 31.12.2018

Die außerplanmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen betragen 857.307,44 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

Erklärung nach § 23 Abs. 2 Nr. 3 VermAnlG iVm §§ 264 Abs. 2 Satz 3 bzw. 289 Abs. 1 Satz 5 HGB (Inhaltserklärung)

Der Geschäftsführer versichert nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich der Geschäftsergebnisse und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Roth, den 12.05.2020

gez.: Stefan Keller, Geschäftsführer der UDI Festzins Verwaltungs GmbH, der geschäftsführenden Komplementärin der UDI Energie Festzins IX GmbH & Co. KG

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 07.07.2020 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

Der folgende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss. Der vorstehende, zur Offenlegung bestimmte Jahresabschluss macht von den Offenlegungserleichterungen gemäß § 327 HGB Gebrauch.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS

An die UDI Energie Festzins IX GmbH & Co. KG

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der UDI Energie Festzins IX GmbH & Co. KG – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der UDI Energie Festzins IX GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und

· vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Die Prüfung nach § 25 VermAnlG hat ergeben, dass bei der Gesellschaft keine Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VermAnlG bestehen, so dass die Prüfung und Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 25 Abs. 3 VermAnlG nicht zur Anwendung kommt.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

· beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

· beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

· führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“

Neuburg a.d. Donau, den 5. Juli 2020

PRIMUS Revision GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez.: Rainer Besenthal, Wirtschaftsprüfer

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