UDI Immo Sprint FESTZINS II GmbH & Co. KG: Möglicher Ausfall von Forderungen
Die BaFin macht gemäß § 11a Absatz 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) eine Veröffentlichung der UDI Immo Sprint FESTZINS II GmbH & Co. KG gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG bekannt.
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.
Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG
Möglicher Ausfall von Forderungen
Name des Veröffentlichungspflichtigen einschließlich seiner Anschrift:
Emittentin: UDI Immo Sprint FESTZINS II GmbH & Co. KG
Anschrift: Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz
Bezeichnung der Vermögensanlage sowie das Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes:
Bezeichnung der Vermögensanlage: UDI Immo Sprint FESTZINS II
Art der Vermögensanlage: Nachrangdarlehen
Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes: Verkaufsprospekt vom 05.01.2018 (veröffentlicht am 11.01.2018)
Zu veröffentlichende Tatsache gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG:
Die Geschäftsführung der te management GmbH, Aschheim, hat die Emittentin darüber informiert, dass die te management GmbH am 02.06.2021 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht München gestellt hat und ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Emittentin nicht pünktlich zum 30.06.2021 nachkommen wird. Der Emittentin stehen aus der Gewährung von Nachrangdarlehen an die te management GmbH und mehreren mit ihr verbundenen Projektgesellschaften Forderungen gegen diese auf Zins- und Rückzahlung zu. Durch die Insolvenz der te management GmbH ist die Vornahme von Zahlungen auf diese Forderungen der Emittentin gefährdet. Überdies kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, dass die Insolvenz der te management GmbH Auswirkungen auf die mit ihr verbundenen Projektgesellschaften haben wird und diese sich auf die in den Nachrangdarlehensverträgen vereinbarte vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre berufen werden. Es besteht damit die Gefahr, dass es bei der Emittentin zu einem teilweisen oder vollständigen Forderungsausfall hinsichtlich der bestehenden Zins- und Rückzahlungsansprüche gegen die te management GmbH und die mit ihr verbundenen Projektgesellschaften aus den Nachrangdarlehensverträgen kommt. Ein solcher Forderungsausfall hätte negative Auswirkungen auf die Liquidität der Emittentin.
Dieser Umstand ist daher geeignet, die Fähigkeit der Emittentin zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber den Anlegern auf Auszahlung der aufgelaufenen Zinsen und auf Rückzahlung der von den Anlegern gewährten Nachrangdarlehen zu gefährden.
Datum des Eintritts der der Tatsache zugrunde liegenden Umstände:
Die Neubewertung der wirtschaftlichen Lage der te management GmbH und der mit ihr verbundenen Projektgesellschaften erfolgte anlässlich der oben genannten Mitteilungen der Geschäftsführung der te management GmbH am 02.06.2021.
Hinweis:
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt.
Die Bundesanstalt geht davon aus, dass die Vermögensanlage, für die diese Tatsache bekannt gemacht wird, den Voraussetzungen des § 1 Vermögensanlagengesetz entspricht, und hat diese Voraussetzungen nicht erneut geprüft.
Chemnitz, 04.06.2021
UDI Immo Sprint FESTZINS II GmbH & Co. KG,
vertreten durch die Komplementärin UDI Immobilien Verwaltungs GmbH,
diese vertreten durch den Geschäftsführer Rainer J. Langnickel
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