Natürlich ist das zunächst einmal eine wettbewerbsrechtliche Frage, die Anwälte unter sich klären müssen und es dann wohl auch klären lassen wollen. Dies zumindest haben uns in der Redaktion einige Anwälte mitgeteilt.
Es ist auch aus unserer Sicht sehr ungewöhnlich, dass ein Gläubigervertreter schon im Rahmen der Beantragung eines Eigeninsolvenzverfahrens mit einbezogen wird. Dass man damit dem Rechtsanwalt natürlich einen Wettbewerbsvorteil verschafft, das dürfte dann klar sei.
Warum man gerade die Kanzlei Mattil da mit ins Boot genommen hat zu diesem frühen Zeitpunkt, das ist dann sicherlich erklärungsbedürftig. Mandate, die aus dieser Berufung zustande gekommen sind, sollte man dann nicht nur kritisch sehen, sondern den Vorgang sicherlich einmal von der zuständigen Berufsvertretung für Rechtsanwälte klären lassen. Hierfür sind die Anwaltskammern als Berufsaufsicht zuständig.
Mittlerweile können wir dann aber möglicherweise auch nachvollziehen, warum hier die Kanzlei Mattil eine Rolle spielt. Ein Rechtsanwalt aus dem Umfeld der Insolvenzkanzlei WallnerWeiß aus Dresden war früher Rechtsanwalt in der Kanzlei Mattil. Möglicherweise war das also gar kein Zufall mit der Bestellung von Rechtsanwalt Mattil, als Gläubigervertreter im Eigeninsolvenzverfahren.
Da sind die Herren im schwarzen Kittel wohl an Kundenlisten gekommen … Kleines Anschreiben von einer anonymen Domain … die Winkeladvokaten sind doch prinzipiell die größten Verbrecher im Finanz- und Immobilienmarkt … Schönen Tag allerseits!