Der Insolvenzverwalter der UDI Energie Festzins IV GmbH & Co KG hat laut Beschluss des Bundesgerichtshofs
(BGH) pflichtwidrig versucht, Gläubiger bei der Entscheidung zu beeinflussen, wer dem Gläubigerausschuss
angehören soll (Az. IX ZB 29/22).
Er hatte Anlegern eine vorformulierte Stimmrechtsvollmacht für zwei Rechts-anwälte geschickt, die sie kostenlos auf der Gläubigerversammlung vertreten könnten.
Das kann man nachlesen auf der Warnliste von TEST. Da stellt sich dann die Frage, ob dre derzeitige Insolvenzverwalter noch geeignet ist das Verfahren weiterzuführen?
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