Über Jahre haben wir sehr kritisch über die Kapitalanlageprodukte des Unternehmens UDI berichtet. Oft von investierten Anlegern „kritisiert und verspottet“. Miesmacherei, Kaputtschreiben eines tollen Unternehmens usw. waren nur einige kritische Worte, die wir uns über Jahre anhören mussten. Heute sind genau diese Kritiker, die das Maul so weit aufgerissen haben, verstummt.
Warum lässt man jetzt einen dubiosen Insolvenzverwalter und einen Möchtegern-Sanierer einfach so gewähren? Warum wehrt man sich jetzt nicht endlich, um sich nicht auch noch das letzte vorhandene Vermögen wegnehmen zu lassen von windigen Sanierern und dubiosen Insolvenzverwaltern?
Zur Geschichte der UDI:
UDI taufte sein Nachrangprodukt auf den Namen „Festzins“. Das kennen wir ja auch aus der adcada-Pleite heraus. Das klang in den Ohren der Anleger nach Sicherheit, nicht nach Risiko. Schon gar nicht nach einem Totalverlustrisiko. Heute weiß man, dass Festzins auch mit Totalverlustrisiko gleichgesetzt werden kann.
Anfang des Jahres 2021 erhielt UDI Post von der Bundesfinanzaufsicht BaFin: Das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen ordnete in diesen Schreiben an, die Nachrangdarlehen rückabzuwickeln – also das investierte Anlegergeld an diese dann umgehend zurückzuzahlen. Als Grund benannte die BaFin, dass der Bundesgerichtshof die Anforderungen an Nachrangdarlehen verändert habe bzw. verschärft habe. Daraus folge nun eben diese Rückabwicklungsverfügung.
Ein „normales“ Unternehmen würde dieser Anweisung einer Aufsichtsbehörde dann ordnungsgemäß Folge leisten. Was aber macht das Unternehmen UDI? Das Unternehmen UDI schrieb seinen Anlegern, die Rückzahlung der Gelder sei „akut ausfallgefährdet“.
Dann kippten die UDI Gesellschaften um wie Dominosteine. Bis zu 100 Millionen Euro der Investoren stehen laut UDI im Feuer. Niemand weiß, wie viel Geld die 7000 betroffenen Anleger wiedersehen werden. Offenbar schlingerten viele UDI-Gesellschaften schon seit langem. Im Oktober 2020 wechselten sie überraschend den Besitzer. Der neue Geschäftsführer, ein Mann namens Rainer Langnickel, bot den Anlegern einen Schuldenschnitt von bis zu 87 Prozent an. Er wollte das Unternehmen mit einer Insolvenz in Eigenverwaltung sanieren.
Rainer J. Langnickel war keine naheliegende Wahl für diese Aufgabe. Langnickels beruflicher Lebenslauf weist ihn zwar als Sanierer und Abwickler aus – dies aber für Stahlwerke und Gießereien. Keine Hinweise auf eine Branche wie die, in der die UDI-Gesellschaften tätig sind. Ein Mann, der zu Beginn seiner Tätigkeit möglicherweise gar kein „know how“ um seinen Job als Sanierer solcher Gesellschaften überhaupt erfolgreich durchführen zu können.
Nicht alle Weggefährten von Rainer Langnickel haben eine hohe Meinung von ihm. Ein Insolvenzverwalter nennt Langnickel einen „Abenteurer“, andere bezeichnen ihn als „Firmenbestatter“.
Langnickel selber betont seine „langjährige Expertise in der Unternehmensoptimierung“. Dazu gehört auch Erfahrung mit der Justiz. Einen Strafbefehl wegen „fahrlässiger Insolvenzverschleppung“ bei den Schwäbischen Hüttenwerken in Königsbronn tut Langnickel ab als „kaufmännische Regulierung“.
Bei UDI machte die Finanzaufsicht BaFin Langnickels Plänen einen Strich durch seine Rechnung: „Findet keine Abwicklung, sondern ein Weiterbetrieb durch die Schuldnerin statt, ist der Weiterbetrieb illegal“, schrieb die Aufsichtsbehörde im Juni an das Insolvenzgericht in Leipzig, wie man in einem aktuellen Artikel des Handelsblattes nachlesen kann. Dabei muss man sich dann auch einmal die Frage nach der Rolle des Insolvenzgerichtes beim Amtsgericht Leipzig stellen. Vor allem muss man hier möglicherweise den juristischen Sachverstand des zuständigen Insolvenzrichters hinterfragen.
Ganz anders sieht das natürlich der selbsternannte Sanierer Rainer Langnickel heute, dann ist er offenbar mit seiner Leistung ganz zufrieden: „Aufgrund der bereits erreichten wichtigen Sanierungsziele haben wir uns dazu entschlossen, mit der Eröffnung der Insolvenzverfahren den Antrag auf Eigenverwaltung zurückzunehmen“, schrieb er in einer Pressemitteilung. Das BaFin-Veto erwähnte er nicht, so das Handelsblatt in seinem Artikel weiter. Typisch Rainer J. Langnickel.
Aber auch den Insolvenzverwalter muss man dann sehr kritisch sehen, denn es ist kaum vorstellbar, dass diesem nicht bewusst war, dass das mit der Eigeninsolvenz schwierig werden könnte. Insider aus der Insolvenzverwalter-Branche hingegen, spekulieren gegenüber unserer Redaktion darüber, „dass WallnerWeiß“ hier „Schach gespielt haben könnte“, um sich in eine gute Position für die Vergabe des Regelinsolvenzverfahrens zu bringen. Ist dem so, dann hat das bis jetzt sehr gut geklappt. Zumindest aus Sicht der Kanzlei WallnerWeiß.
Hinterfragen muss man aber auch, wie es zur Bestellung des Gläubigervertreters, der Kanzlei Mattil aus München, gekommen ist, denn im Eigeninsolvenzverfahren ist die Bestellung eines Gläubigervertreters sehr ungewöhnlich wie uns Brancheninsider auf Nachfrage mitgeteilt haben. Auch Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen sieht die Bestellung des Gläubigervertreters Mattil als äußerst kritisch an.
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