Es ist aus unserer Sicht ein unglaublicher Vorgang gewesen, auch wenn in Bayern möglicherweise andere „Gesetze“ gelten mögen. Anleger hatten uns auf einen Link des Landratsamtes Roth aufmerksam gemacht, in welchem dieses für den Vertrieb des Unternehmens UDI warb. Es ist möglich, dass es sich da um Einzelfälle handelt.
Egal, so etwas, meine Herren vom Landratsamt, geht gar nicht. Man fragt sich natürlich, welche Interessen das Landratsamt in Roth gehabt hat, um so eine Aktion überhaupt durchzuführen. Nun hat man den Link wohl deaktiviert. Obwohl das Suchergebnis selber noch vorhanden ist, erscheint das beanstandete Dokument nach dem Anklicken nicht mehr. Um das aber komplett aus dem Internet zu löschen, was sicherlich dringend erforderlich ist, muss man einen Löschungsantrag bei Google stellen. Wir sind einmal gespannt, ob das Landratsamt in Roth das dann hinbekommt. Dazu angeschrieben hatten wir auch die vorgesetzte Dienstbehörde des Landratsamtes Roth. Diese hat uns auf unsere Presseanfrage geantwortet. Dafür recht herzlichen Dank.
Von: Redaktion Diebewertung [mailto:redaktion@diebewertung.de]
Gesendet: Sonntag, 17. September 2017 14:25
An: Poststelle, Reg.Mittelfranken (RMFR)
Betreff: Presseanfrage zur Werbetätigkeit des Landkreises Roth für ein Kapitalanlageunternehmen
Presseanfrage
an die Vorgesetzte Dienstaufsicht
Des Landrates des Landkreises Roth
Guten Tag,
mein Name ist Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig. Diebewertung.de gehört zu den größten Finanzportalen in Deutschland. Meinen Presseausweis finden Sie im Impressum von diebewertung.de.
Mit großem Erstaunen haben wir die offensichtliche Werbung des Landkreises Roth für ein Kapitalanlageprodukt mit Totalverlustrisiko für den sich beteiligenden Anleger zur Kenntnis genommen. Hierüber haben uns verdutzte Anleger informiert, da der Vertrieb des Unternehmen UDI mit diesem Link sogar Werbung bei Anlegern macht. Hierzu haben wir nun einige Fragen die wir gerne bis zum 19. September 2017 16 Uhr beantwortet hätten.
- Ist Ihnen die Werbung des Landkreises Roth für das Unternehmen UDI aus Roth bekannt?
- Ist diese Werbung mit der Ihrer vorgesetzten Behörde abgesprochen und von dieser genehmigt?
- Ist Ihnen bewusst, das mit dem Link sogar Werbung für das Kapitalanlageprodukt gemacht wird von Seiten des Unternehmen UDI?
- Geht der Freistaat Bayern dann mit in die Haftung, wenn das Unternehmen UDI in wirtschaftliche Probleme gerät, denn man hat ja mit einem Prospekt für das Unternehmen geworben?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Readktion
www.diebewertung.de
Thomas Bremer
Jordanstraße 12
04177 Leipzig
Sehr geehrter Herr Bremer,
zu Ihren Fragen können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
- Der Regierung von Mittelfranken war der auf der Homepage des Landkreises Roth geschaltete Link nicht bekannt.
- Seitens der Regierung von Mittelfranken gab es für eine solche Verlinkung weder eine Absprache noch eine Genehmigung.
- Der Landkreis Roth hat die Seiten inzwischen deaktiviert.
- Eine Haftung des Freistaats Bayern ist nicht ersichtlich.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Christ
Pressesprecherin
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
Tel: 0981 53 1233
PC-Fax: 0981 53 981233
Zentral-Fax: 0981 53 1206
E-Mail: presse@reg-mfr.bayern.de
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