… den Prozesskostenfinanzierungsvertrag von unserer Redaktion zumailen. Prima, damit dürften sich dann sicherlich auch viele dafür entschieden haben, jetzt gegen ihren Berater vorzugehen, um zumindest einmal überprüfen zu lassen, ob der Beratungsprozess in Ordnung war oder eben nicht. Die Chance, 60% ihres einbezahlten Kapitals o h n e eigenes Geld einsetzen zu müssen wiederbekommen zu können, scheint dann doch interessant zu sein.
JS,ich meinte mit meiner Frage,wenn es nichts zu holen gibt dann kostet der Anwalt auch nichts,
wenn ich nichts bekomme dann zahl ich auch nichts! ich denke mal so ist es.
Lieber 40 % zahlen als nichts bekommen.
Ich weiß nicht wie es bei dir war, bei mir hat der Berater auf jedenfall mehrere Fehler gemacht.
Ich denke du glaubst noch an den Weihnactsmann denn die Hoffnung auf Geld kannst du bei
der Insolvenzgeschichte und der IG Lombard vergessen.
Das würde bedeuten gibt es nchts kostete es auch nichts,kann das sein?
Antwort der Redaktion:
JA!
Ja, liebe Ingeborg, glaubst Du noch an den Weihnachtsmann? Der Anwalt legt die Kosten vor und ist damit prozentual (zweistellig, in der Regel 40%) am eingetriebenen Betrag „beteiligt“
Wie komme ich an diesen Vertrag ?