Startseite Vorsicht Anlegerschutz über die Mittelverwendungskontrolle zur Vermögensanlage „Nachrangdarlehen_Olam Cocoa_7,50 %_2021_2027“
Anlegerschutz

über die Mittelverwendungskontrolle zur Vermögensanlage „Nachrangdarlehen_Olam Cocoa_7,50 %_2021_2027“

geralt (CC0), Pixabay
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ecoligo Projects Seven UG (haftungsbeschränkt)

Berlin

Bericht
über die Mittelverwendungskontrolle

zur Vermögensanlage
„Nachrangdarlehen_​Olam Cocoa_​7,50 %_​2021_​2027“
der ecoligo Projects Seven UG (haftungsbeschränkt)

Auftrag und Auftragsdurchführung

Mit Vertrag vom 25. November 2021 wurde Steuerberater Martin Jäschke, Leibnizstraße 23a, 04105 Leipzig (im Folgenden „Mittelverwendungskontrolleur“) von der ecoligo Projects Seven UG (haftungsbeschränkt), Zimmerstraße 90, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Berlin (Charlottenburg) unter HRB 227927 (im Folgenden „Emittent“, „Emittentin“ oder „Gesellschaft“) beauftragt, die Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs wahrzunehmen und die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) für eine Vermögensanlage nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG durchzuführen. Die Emittentin hat ein Mittelverwendungskonto einzurichten, über das sie nur zusammen mit dem bestellten Mittelverwendungskontrolleur verfügen darf. Der Mittelverwendungskontrolleur darf einer Verwendung der eingeworbenen Anlegergelder durch die Emittentin erst zustimmen, wenn die im Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle festgelegten Voraussetzungen vorliegen. Nach der Freigabe hat der Mittelverwendungskontrolleur zu kontrollieren, ob die freigegebenen Mittel aus der Vermögensanlage entsprechend dem im Vertrag festgelegten Verwendungszweck und den übrigen dort festgelegten Bestimmungen verwendet werden. In diesem Bericht berichte ich über das Ergebnis der Mittelverwendungskontrolle. Berichtsstichtag ist der 15. Dezember 2022.

Anlageobjekt

Das Anlageobjekt wird im Vermögensanlageninformationsblatt nachfolgend beschrieben: „Der Emittent wird die Nettoeinnahmen aus diesem Nachrangdarlehen im Rahmen des Weiterleitungskredits an den Projektinhaber weiterleiten (unmittelbares Anlageobjekt). Der Projektinhaber wird das aus dem Weiterleitungskredit anteilig finanzierte Solarprojekt bestehend aus dem Neubau einer 1.512 kWp Solaranlage für den Kunden OLAM Cocoa Processing Ghana Ltd. in Kumasi, Region Ashanti, Ghana, durchführen (mittelbares Anlageobjekt).“

Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag

Die Ergebnisse der Prüfung, die die Verwendung der Mittel (MV) auf Ebene der Emittentin (1. Ebene) und des Projektinhabers (2. Ebene) umfassen, werden nachfolgend zusammengefasst:

Höhe der eingesammelten Anlegergelder 397.000,00 EUR
Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder 212.382,00 EUR
Höhe der Anlegegelder, welche für sonstige Ausgaben verwendet wurden 12.108,25 EUR

Aufzählung der sonstigen Ausgaben und Beschreibung der Verwendung der Anlegergelder für die sonstigen Ausgaben:

1. Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos in Höhe von 2,2 % der Gesamtnachlangdarlehensvaluta sowie eine Fixvergütung in Höhe von 250,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) 10.690,96 EUR
2. Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs in Höhe von 0,3 % der Gesamtnachrangdarlehensvaluta zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) 1.417,29 EUR

Aufzählung und Beschreibung der bereits erworbenen Anlageobjekte oder der Rechte daran oder der bereits gepachteten Anlageobjekte:

Die unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebene Solaranlage war zum Berichtsstichtag noch nicht fertiggestellt. Die bis zum Berichtsstichtag investierten Anlegergelder in Höhe von 212.382,00 EUR betreffen Meilensteinzahlungen inklusive Transaktionsgebühren zzgl. Umsatzsteuer an den Generalunternehmer, der mit dem Bau der unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebenen Solaranlage betraut ist (MV 2. Ebene). 212.382,00 EUR
Summe der nicht investierten Anlegergelder 172.509,75 EUR

Zahlungen, die in fremden Währungen vorgenommen worden sind, wurden zum Wechselkurs des Zahltages in EUR umgerechnet und in die obige Aufstellung mit dem EUR-Betrag aufgenommen.

Die Nettoeinnahmen aus dem Nachrangdarlehen (Fundingsumme abzüglich Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos sowie Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs) wurden auf Grundlage des Weiterleitungskredits durch Zahlung der Emittentin am 7. April 2022 an die Projektinhaberin weitergeleitet (MV 1. Ebene).

Nach den mir vorliegenden Unterlagen und erteilten Aussagen ist die Verwendung der Anlegergelder bisher im geplanten Kostenrahmen erfolgt, jedoch verspätet sich die Inbetriebnahme der Solaranlage voraussichtlich um neun Monate. Grund für die Verspätung sind regulatorische Unsicherheiten im Zusammenhang mit Power Purchase Agreements (PPA) in Ghana. Daraufhin haben der Endkunde Olam Cocoa Processing Ghana Ltd. und der Projektinhaber beschlossen, die ursprünglich vereinbarten und als PPA ausgestalteten vertraglichen Regelungen zu überarbeiten. Der überarbeitete Vertrag ist aktuell in Prüfung.

 

Leipzig, den 15. April 2023

 

Martin Jäschke, Steuerberater

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