ecoligo Projects Seven UG (haftungsbeschränkt)BerlinBericht
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Höhe der eingesammelten Anlegergelder | 397.000,00 EUR | |
Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder | 212.382,00 EUR | |
Höhe der Anlegegelder, welche für sonstige Ausgaben verwendet wurden | 12.108,25 EUR | |
Aufzählung der sonstigen Ausgaben und Beschreibung der Verwendung der Anlegergelder für die sonstigen Ausgaben: |
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1. | Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos in Höhe von 2,2 % der Gesamtnachlangdarlehensvaluta sowie eine Fixvergütung in Höhe von 250,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) | 10.690,96 EUR |
2. | Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs in Höhe von 0,3 % der Gesamtnachrangdarlehensvaluta zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) | 1.417,29 EUR |
Aufzählung und Beschreibung der bereits erworbenen Anlageobjekte oder der Rechte daran oder der bereits gepachteten Anlageobjekte: |
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Die unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebene Solaranlage war zum Berichtsstichtag noch nicht fertiggestellt. Die bis zum Berichtsstichtag investierten Anlegergelder in Höhe von 212.382,00 EUR betreffen Meilensteinzahlungen inklusive Transaktionsgebühren zzgl. Umsatzsteuer an den Generalunternehmer, der mit dem Bau der unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebenen Solaranlage betraut ist (MV 2. Ebene). | 212.382,00 EUR | |
Summe der nicht investierten Anlegergelder | 172.509,75 EUR |
Zahlungen, die in fremden Währungen vorgenommen worden sind, wurden zum Wechselkurs des Zahltages in EUR umgerechnet und in die obige Aufstellung mit dem EUR-Betrag aufgenommen.
Die Nettoeinnahmen aus dem Nachrangdarlehen (Fundingsumme abzüglich Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos sowie Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs) wurden auf Grundlage des Weiterleitungskredits durch Zahlung der Emittentin am 7. April 2022 an die Projektinhaberin weitergeleitet (MV 1. Ebene).
Nach den mir vorliegenden Unterlagen und erteilten Aussagen ist die Verwendung der Anlegergelder bisher im geplanten Kostenrahmen erfolgt, jedoch verspätet sich die Inbetriebnahme der Solaranlage voraussichtlich um neun Monate. Grund für die Verspätung sind regulatorische Unsicherheiten im Zusammenhang mit Power Purchase Agreements (PPA) in Ghana. Daraufhin haben der Endkunde Olam Cocoa Processing Ghana Ltd. und der Projektinhaber beschlossen, die ursprünglich vereinbarten und als PPA ausgestalteten vertraglichen Regelungen zu überarbeiten. Der überarbeitete Vertrag ist aktuell in Prüfung.
Leipzig, den 15. April 2023
Martin Jäschke, Steuerberater
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