und verklagt wurden wir von denen auch oftmals wegen unserer Berichterstattung. Trotzdem sind wir STANDHAFT geblieben, im Sinne der Verbraucher.
Nun fordert die Verbraucherzentrale Bundesverband endlich mit den Gefahren am Grauen Kapitalmarkt SCHLUSS zu machen:
Zitat:
Verbraucher:innen haben in der Vergangenheit viel Geld mit den kaum regulierten Anlagen des sogenannten Grauen Kapitalmarkts verloren. Im Fall des Windkraftunternehmens Prokon haben die rund 75.000 betroffenen Verbraucher:innen, gut 40 Prozent des eingesetzten Kapitals (von rund 1,4 Milliarden Euro) verloren.1
Allein die Verluste durch die Insolvenz des Containeranbieters P&R im Jahr 2018 dürften sich auf insgesamt 2,5 Milliarden Euro summieren.
Die Gefahren des Grauen Kapitalmarkts auf einen Blick:
Anlagen des Grauen Kapitalmarkts wie Nachrangdarlehen und Direktinvestments sind kaum reguliert und werden entsprechend nur oberflächlich beaufsichtigt.
Insbesondere besteht für die Emittenten keine Erlaubnispflicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Es gelten lediglich die Regeln des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG), die eine rein formale Prüfung der Verkaufsprospekte durch die BaFin vorschreiben. Ob zum Beispiel eine Anlage unrealistisch kalkuliert ist und nicht zu Gewinnen führen kann, ist
nicht Teil der Prüfung.
Anlagen des Grauen Kapitalmarkts werden nicht an liquiden und regulierten Handelsplätzen gehandelt, wie zum Beispiel viele Aktien und Anleihen. Damit sind sie für Verbraucher:innen trotz der üblicherweise sehr langen Laufzeiten faktisch unverkäuflich. Gleichzeitig existieren für die Anlagen keine Marktpreise.
Damit ist gerade der wichtige Rückschluss von der in Aussicht gestellten Rendite auf die tatsächlichen Anlagerisiken nicht möglich.
GUTACHTEN VERDEUTLICHT HANDLUNGSBEDARF
Bislang hat der Gesetzgeber auf Anlageskandale am Grauen Kapitalmarkt jeweils durch am Einzelfall orientierte Gesetzesverschärfungen reagiert. So wurde im Rahmen des Kleinanlegerschutzgesetzes von 2015 die Problemlage des Falls
Prokon adressiert, indem der Anwendungsbereich des VermAnlG auf Genussrechte ausgedehnt wurde.
Das Anlegerschutzstärkungsgesetz aus dem Jahr 2021
reagiert wiederum auf den Fall P&R, indem unter anderem eine Mittelverwendungskontrolle für Direktinvestments vorgeschrieben wurde.
Ein Gutachten im Auftrag des vzbv verdeutlicht nun, dass die Gefahren des Grauen Kapitalmarkts nicht etwa rein wirtschaftlicher Natur sind, sondern aus der Verbindung zweifelhafter Geschäftsmodelle mit undurchsichtigen Finanzkonstrukten und fehlender Kontrolle entstehen.
Damit dürften Anlageskandale wie die Fälle Prokon oder P&R auch in Zukunft eher Regel als Ausnahme sein.
Die Ergebnisse des Gutachtens im Einzelnen:
Der Markt für Vermögensanlagen wird von Finanzkonstrukten dominiert, bei denen sich eigens für die Emission gegründete Zweckgesellschaften über nachrangiges Fremdkapital der Verbraucher:innen finanzieren (zum Beispiel Nachrangdarlehen). Das Kapital wird dann meist an die eigentlich wirtschaftlich
handelnde Projektgesellschaft weitergeleitet, die damit teilweise Sachwerte erwirbt.
Verbraucher:innen finanzieren also meist nur eine leere Unternehmenshülle und haben kein direktes Eigentum an den Sachwerten, obwohl genau dieses Eigentum bei der Vermarktung regelmäßig im Mittelpunkt steht.
Extrem geringe Eigenkapitalquoten von teilweise unter 0,1 Prozent auf Ebene der Projektgesellschaften führen dazu, dass Verbraucher:innen mit dem (zum Beispiel durch ein Nachrangdarlehen gegenüber der Zweckgesellschaft) zur
Verfügung gestellten Fremdkapital im Insolvenzfall vollständig haften (Totalverlustrisiko).
Gleichzeitig ist die Rendite des Fremdkapitals auf den vereinbartenDarlehenszins beschränkt. Damit entsteht ein deutliches Ungleichgewicht zwischen Renditechance und tatsächlichem Risiko. Im Ergebnis werden mögliche
Gewinne so durch die Initiatoren privatisiert, Verluste im Insolvenzfall über die investierenden Verbraucher:innen sozialisiert. Mangels Kontroll-, Informations- und Mitspracherechten müssen sich die investierenden
Verbraucher:innen bei der Bewertung des wirtschaftlichen Erfolgs
von Projekten auf die häufig wenig aussagekräftigen Jahresberichte verlassen, die zudem häufig verspätet zur Verfügung gestellt werden. Dazu werden im
Rahmen von In-sich-Geschäften Sachwerte regelmäßig zwischen verflochtenen Unternehmen zu Preisen ohne Marktbezug weiterverkauft. Auf diese Weise wird die wirtschaftliche Situation der Projekte den investierten Verbraucher: innen gegenüber verschleiert.
Die Emissionsprospekte und die Jahresberichte sind durch juristisch gehaltene, aber wenig aussagekräftige Formulierungen geprägt. Gleichzeitig wird die Prospektverantwortung regelmäßig auf die emittierende Zweckgesellschaft und damit auf eine meist leere Unternehmenshülle abgewälzt. Auf diese Weise wird
eine Haftung der Initiatoren für mögliche Falschangaben im Verkaufsprospekt vermieden.
22-12-07_Forderungspapier_Gutachten_GKM_Final
WER uns ganz klar hier dann in der Aufzählung fehlt, ist das Unternehmen
EXPORO
Das Unternehmen hat Tausende von Nachrangdarlehen an gutgläubige Anleger verkauft und verkauft die weiter. Hier muss eine stärkere Regulierung her.
DRINGEND!
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