Startseite Allgemeines Überraschende Wende im „Wordle“-Rechtsstreit: Hamburger Gericht weist Klage der New York Times ab
Allgemeines

Überraschende Wende im „Wordle“-Rechtsstreit: Hamburger Gericht weist Klage der New York Times ab

PrausEsher (CC0), Pixabay
Teilen

In einer aktuellen Entscheidung hat das Landgericht Hamburg am Mittwoch die Klage der renommierten New York Times Company gegen den Hamburger Rätselexperten Stefan Heine im Streit um die Markenrechte des weltweit populären Onlinespiels „Wordle“ abgewiesen. Die Urteilsverkündung sorgte für Aufsehen in der Medien- und Spielebranche und könnte weitreichende Folgen für die Zukunft des beliebten Worträtsels haben.

„Nach sorgfältiger Prüfung aller vorgebrachten Argumente und Beweise kam das Gericht zu dem Schluss, dass der US-Verlag keine ‚prioritätsbesseren‘ Rechte an dem Zeichen ‚Wordle‘ nachweisen konnte“, erläuterte eine Gerichtssprecherin den Kern der Entscheidung. Der Fall hatte besondere juristische Brisanz, da sowohl Heine als auch die New York Times Company ihre deutschen Markenrechte am exakt gleichen Tag, dem 1. Februar 2022, angemeldet hatten – ein außergewöhnlicher Zufall, der die Rechtslage erheblich verkomplizierte.

Die Urteilsbegründung betonte die Gleichzeitigkeit der Anmeldungen: „Aufgrund dieser einzigartigen Konstellation können die beiden Markeninhaber gegeneinander keine Ansprüche begründen. Es liegt eine rechtliche Pattsituation vor, die keiner Partei einen Vorrang einräumt.“

Stefan Heine, der sich einen Namen als Kreateur anspruchsvoller Kreuzworträtsel gemacht hat, zeigte sich erleichtert über den Ausgang des Verfahrens: „Dieses Urteil bestätigt meine Überzeugung, dass auch kleinere Unternehmen im fairen Wettbewerb mit Großkonzernen bestehen können. ‚Wordle‘ ist ein faszinierendes Spiel, das Sprachbegeisterte weltweit verbindet, und ich freue mich darauf, es weiterhin dem deutschen Publikum zugänglich zu machen.“

Die New York Times Company, die das englischsprachige Original von „Wordle“ im Januar 2022 für einen siebenstelligen Betrag erworben hatte, äußerte sich zunächst zurückhaltend zum Urteil. Ein Sprecher erklärte: „Wir prüfen das Urteil sorgfältig und behalten uns alle rechtlichen Optionen vor, einschließlich einer möglichen Berufung.“

Rechtsexperten sehen in dem Fall einen interessanten Präzedenzfall für das Markenrecht im digitalen Zeitalter. Prof. Dr. Maria Schmidt, Expertin für Medienrecht an der Universität Hamburg, kommentierte: „Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des genauen Zeitpunkts bei Markenanmeldungen und wirft interessante Fragen zur globalen Dimension von Online-Spielen und deren rechtlichem Schutz auf.“

Während die juristischen Feinheiten weiter diskutiert werden, bleibt „Wordle“ bei Spielern weltweit beliebt. Das tägliche Wortspiel, bei dem Nutzer in sechs Versuchen ein fünfbuchstabiges Wort erraten müssen, hat seit seiner Einführung Millionen von Fans gewonnen und zahlreiche Nachahmungen inspiriert.

Für die Zukunft bleibt abzuwarten, wie sich die parallele Existenz zweier „Wordle“-Marken in Deutschland entwickeln wird und ob es zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen Heine und der New York Times Company kommen könnte. Eines steht jedoch fest: Das letzte Wort in dieser faszinierenden Mischung aus Sprachspiel und Rechtsstreit ist noch nicht gesprochen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Sparzinsen

Die Zinsen auf Sparguthaben in Deutschland sind erneut deutlich gesunken, und die...

Allgemeines

Cash in die Täsch

Ein geheimnisvoller Glückspilz – oder Glückspilzin – aus dem sonnigen Kalifornien hat...

Allgemeines

Hackerangriff auf Mailands Flughäfen: Ein „wohlverdienter“ Cybergrüß aus dem Osten

Die Flughäfen der italienischen Wirtschaftsmetropole Mailand wurden Ziel eines Hackerangriffs – und...

Allgemeines

China: Innovation im Dienst der Gerechtigkeit – oder doch nur der Angst?

China hat es mal wieder geschafft, die Welt zu überraschen – diesmal...